5. In welcher Weise hat die Staatsregierung ihre Planungen konkretisiert, ergänzende infrastrukturelle Maßnahmen in den einzelnen oberbayerischen Kommunen im Zuge der Behördenverlagerung durchzuführen? 6. Verfolgt die Staatsregierung ihre weiteren Stellenabbaupläne für den Zeitraum bis 2020 angesichts der aktuellen Flüchtlingsherausforderungen weiter? 7. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie der Oberste Bayerische Rechnungshof die nun angekündigten Behördenverlagerungen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit bewertet? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 25.01.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit den Ressorts wie folgt beantwortet: 1. Zu welchen Ergebnissen kam die in der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage vom 13. März 2015 Drs. 17/6368 genannte Konkretisierung der fachlichen Unterbringungsanforderungen durch die jeweiligen Fachbehörden, aufgeschlüsselt nach den jeweils für Oberbayern geplanten Behördenverlagerungen ? 2. Welche staatseigenen Immobilien bzw. Grundstücke stehen in den für Verlagerungen vorgesehen Kommunen für die Nutzung der zu verlagernden Behörden aktuell zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach a) aktuell freien bzw. frei werdenden staatlichen Gebäuden b) aktuell zur Verfügung stehenden freien Grundstücken c) aktuell freien bzw. zu schaffenden Dienstwohnungen an den jeweiligen Orten? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9782 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Florian Streibl FREIE WÄHLER vom 21.10.2015 Behördenverlagerung und ihre Auswirkungen auf die Landkreise Oberbayerns - aktuelle Entwicklung Ich frage die Staatsregierung: 1. Zu welchen Ergebnissen kam die in der Antwort auf meine Schriftliche Anfrage vom 13. März 2015 Drs. 17/6368 genannte Konkretisierung der fachlichen Unterbringungsanforderungen durch die jeweiligen Fachbehörden , aufgeschlüsselt nach den jeweils für Oberbayern geplanten Behördenverlagerungen? 2. Welche staatseigenen Immobilien bzw. Grundstücke stehen in den für Verlagerungen vorgesehenen Kommunen für die Nutzung der zu verlagernden Behörden aktuell zur Verfügung, aufgeschlüsselt nach a) aktuell freien bzw. frei werdenden staatlichen Gebäuden b) aktuell zur Verfügung stehenden freien Grundstücken c) aktuell freien bzw. zu schaffenden Dienstwohnungen an den jeweiligen Orten? 3. Mit welchen Personalveränderungen (Vollzeitstellenäquivalente , Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen) rechnet die Staatsregierung bei den einzelnen Behördenstandorten in den jeweiligen Landkreisen Oberbayerns bis 2020, aufgeschlüsselt nach a) Entwicklung der Anzahl der Lehrkräfte an den Schulen in den einzelnen Landkreisen Oberbayerns b) Entwicklung der Anzahl der Polizeibediensteten in den einzelnen Landkreisen Oberbayerns c) Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten in den weiteren staatlichen Dienststellen und Einrichtungen (z. B. Schlösserverwaltung, Vermessungsämter, WWA, Staatliche Bauämter, AELF …)? 4. In welcher Weise hat die Staatsregierung die Kommunen vor Ort bislang dabei unterstützt, die möglicherweise nötigen zusätzlichen Kapazitäten für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und/oder Schulen zu schaffen? Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9782 Verwaltung der Königsschlösser der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in Garmisch-Partenkirchen In Garmisch-Partenkirchen soll eine Verwaltung sowie ein Zentraldepot für die Königsschlösser von König Ludwig II. aufgebaut werden. Zur Unterbringung des Zentraldepots sind spezielle konservatorische und technische Anforderungen sowie eine Nutzfläche von voraussichtlich mindestens 2.000 m² erforderlich. Derzeit liegt der Schwerpunkt auf der Suche nach geeigneten Objekten für eine gemeinsame Unterbringung . BayernLab – Regionales IT-Zentrum in Traunstein Für das BayernLab in Traunstein ist eine Nutzfläche von 231 m² vorgesehen. Die Unterbringung erfolgt am Amt für Digitalisierung , Breitband und Vermessung in Traunstein. Die konzeptionellen und baulichen Planungen sind abgeschlossen. Die Ausschreibung der Baumaßnahme ist bereits erfolgt. BayernLab – Regionales IT-Zentrum in Eichstätt Für das BayernLab in Eichstätt ist eine Nutzfläche von 336 m² vorgesehen. Eine Unterbringung am örtlichen Amt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Ingolstadt, Außenstelle Eichstätt, ist platzbedingt nicht möglich. Zur Suche einer geeigneten Immobilie bzw. eines geeigneten Grundstücks wurde das Flächenmanagementverfahren bei der Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) eingeleitet. Landesamt für Maß und Gewicht im Landkreis Berchtesgadener Land Für die zu verlagernde Hauptverwaltung ist eine Nutzfläche von 3.956 m² vorgesehen. Die IMBY prüft derzeit geeignete Unterbringungsalternativen im Landkreis Berchtesgadener Land. Zum Start wurden ab 01.01.2016 Büroflächen in einem Gebäude des Bayerischen Staatsbads in Bad Reichenhall angemietet. Landesamt für Maß und Gewicht in Fürstenfeldbruck Für die nach Fürstenfeldbruck zu verlagernden Einheiten des Landesamts für Maß und Gewicht ist insgesamt eine Nutzfläche von 4.234 m² vorgesehen. Die IMBY prüft derzeit geeignete Unterbringungsalternativen. Landesamt für Maß und Gewicht in Mittenwald Für die nach Mittenwald zu verlagernde Einheit des Landesamts für Maß und Gewicht ist eine Nutzfläche von 1.179 m² vorgesehen. Derzeit werden Vorplanungen zur Einleitung des Flächenmanagementverfahrens durchgeführt. Amt für Ländliche Entwicklung in Mühldorf a. Inn Für das Amt für Ländliche Entwicklung ist eine Nutzfläche von 3.757 m² vorgesehen. Das Staatliche Bauamt Rosenheim erstellt dazu eine Schätzung der Baukosten. Anschließend wird das Flächenmanagementverfahren bei der IMBY eingeleitet. An den Behördenstandorten Garmisch-Partenkirchen, Traunstein, Eichstätt, Fürstenfeldbruck, Mittenwald und Mühldorf a. Inn und im Landkreis Berchtesgadener Land stehen aktuell keine freien bzw. zu schaffenden Dienstwohnungen zur Verfügung. 3. Mit welchen Personalveränderungen (Vollzeitstellenäquivalente , Besoldungs- bzw. Entgeltgruppen) rechnet die Staatsregierung bei den einzelnen Behördenstandorten in den jeweiligen Landkreisen Oberbayerns bis 2020, aufgeschlüsselt nach a) Entwicklung der Anzahl der Lehrkräfte an den Schulen in den einzelnen Landkreisen Oberbayerns b) Entwicklung der Anzahl der Polizeibediensteten in den einzelnen Landkreisen Oberbayerns c) Entwicklung der Anzahl der Beschäftigten in den weiteren staatlichen Dienststellen und Einrichtungen (z. B. Schlösserverwaltung, Vermessungsämter , WWA, Staatliche Bauämter, AELF …)? Bei der Beantwortung dieser Frage wird davon ausgegangen , dass sich die Personalveränderungen auf die Zielorte der Behördenverlagerungen in Oberbayern beziehen. Hierzu wird wie folgt Stellung genommen: a) Konzept Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015 Das „Konzept Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015“ sieht folgende Verlagerungen in den Regierungsbezirk Oberbayern vor: Verwaltung der Königsschlösser der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen in Garmisch-Partenkirchen Im Bereich der Bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen werden im Zuge der Behördenverlagerung 10 Büroarbeitsplätze der Hauptverwaltung von München nach Garmisch-Partenkirchen verlagert. Die Bewertung der verlagerten Stellen ist im Rahmen der weiteren Planungen noch zu konkretisieren. Landesamt für Maß und Gewicht in Mittenwald Darüber hinaus wird der Landkreis Garmisch-Partenkirchen durch die Verlagerung einer Dienststelle des Landesamts für Maß und Gewicht mit 10 Arbeitsplätzen gestärkt. Hierbei handelt es sich um Fachpersonal im Eichdienst der 3. Qualifikationsebene sowie Arbeitnehmerstellen im Verwaltungsund Eichdienst. BayernLab – Regionale IT-Zentren in Traunstein und Eichstätt Die BayernLabs werden im Endausbau mit jeweils 5 Beschäftigten ausgestattet. Es ist folgende Personalstruktur vorgesehen: eine Stelle der 3. oder 4. Qualifikationsebene, zwei Stellen der 3. Qualifikationsebene, zwei Stellen der 2. Qualifikationsebene bzw. vergleichbare Arbeitnehmerstellen . Landesamt für Maß und Gewicht im Landkreis Berchtesgadener Land In den Landkreis Berchtesgadener Land werden 50 Arbeitsplätze des Landesamts für Maß und Gewicht verlagert (überwiegend Stellen der 2. und 3. Qualifikationsebene). Landesamt für Maß und Gewicht in Fürstenfeldbruck Mit den zu verlagernden Einheiten des Landesamtes für Maß und Gewicht profitiert Fürstenfeldbruck mit 32 Arbeitsplätzen vor allem für technische Berufe (überwiegend Stellen der 2. und 3. Qualifikationsebene). Amt für Ländliche Entwicklung Oberbayern in Mühldorf a. Inn Mit der Verlagerung des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern nach Mühldorf a. Inn werden insgesamt 141 Arbeitsplätze in die Region gebracht. Hierbei handelt es sich um Drucksache 17/9782 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Arbeitsplätze aller Qualifikationsebenen für die Bereiche Vermessung , Technik, Bau und Landespflege und Verwaltung. b) Weitere staatliche Stellen und Einrichtungen Eine Aussage, wie sich die Verlagerungsmaßnahmen mittelbar auf den weiteren Personalbestand an den einzelnen Behördenstandorten bis 2020 auswirken, kann frühestens nach Abschluss der Verlagerungen getroffen werden. Zur Entwicklung der Anzahl der Lehrkräfte wird auf die Antwort auf Frage 4 verwiesen. 4. In welcher Weise hat die Staatsregierung die Kommunen vor Ort bislang dabei unterstützt, die möglicherweise nötigen zusätzlichen Kapazitäten für die Kinderbetreuung in Kindertageseinrichtungen und/oder Schulen zu schaffen? Allen staatlichen Schulen in Bayern wird auf Grundlage ihrer Schülerzahl ein Budget an Lehrerwochenstunden zugewiesen . Die Personalplanung für die staatlichen Schulen wird für jedes Schuljahr neu durchgeführt. Erhöht sich die Anzahl der Schülerinnen und Schüler einer staatlichen Schule , beispielsweise durch Zuzug von Familien aufgrund der Behördenverlagerung, so werden dieser Schule im Rahmen des Budgetierungsverfahrens entsprechend mehr Lehrerwochenstunden (z. B. Versetzung, Neueinstellung, Studienreferendare ) zugewiesen. Sollte aufgrund erhöhter Kinderbetreuungszahlen bei den jeweiligen Kommunen ein Mehraufwand entstehen, wird dieser über das Bayerische Kinderbildungs- und betreuungsgesetz (BayKiBiG) ausgeglichen. 5. In welcher Weise hat die Staatsregierung ihre Planungen konkretisiert, ergänzende infrastrukturelle Maßnahmen in den einzelnen oberbayerischen Kommunen im Zuge der Behördenverlagerung durchzuführen? Über die notwendigen Baumaßnahmen hinausgehende ergänzende infrastrukturelle Maßnahmen an den Zielorten sind nicht geplant. 6. Verfolgt die Staatsregierung ihre weiteren Stellenabbaupläne für den Zeitraum bis 2020 angesichts der aktuellen Flüchtlingsherausforderungen weiter? Die Staatsregierung wird den haushaltsgesetzlich festgelegten Stellenabbau weiterverfolgen. Allerdings wird mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2016 – als eine die Behördenverlagerung begleitende Maßnahme – der Stellenabbau bis 2022 gestreckt. Dies unterstützt auch die vom Flüchtlingszustrom betroffenen Behörden. Ein Festhalten am Stellenabbau ist notwendig. Gleichzeitig – und unabhängig von einem Stellenabbau – muss sich der Staat aber auch den geänderten Anforderungen stellen und dort, wo Aufgabenveränderungen es zwingend erfordern, auch zusätzliche Stellen ausbringen. Es ist daher sinnvoll, Stellenabbau und die Ausbringung neuer Stellen nebeneinander und unabhängig voneinander zu betrachten. 7. Liegen der Staatsregierung Erkenntnisse vor, wie der Bayerische Rechnungshof die nun angekündigten Behördenverlagerungen hinsichtlich ihrer Wirtschaftlichkeit bewertet? Der Staatsregierung liegen keine Erkenntnisse vor, wie der Bayerische Oberste Rechnungshof das Konzept „Regionalisierung von Verwaltung - Behördenverlagerungen 2015“ hinsichtlich seiner Wirtschaftlichkeit bewertet.