Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Ulrik Gote BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.01.2014 Entwurf einer neuen Fördergebietskulisse für die Wirtschaftsregion Hochfranken Vor dem Hintergrund, dass die Region Hochfranken durch den Entwurf einer neuen Fördergebietskulisse im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ zersplittert wird, frage ich die Staatsregierung : 1. Wird es in der kommenden Förderperiode eine Sonderzuweisung für die an Höchstfördergebiete in der Tschechischen Republik angrenzenden Regionen in Ostbayern geben? 2.1 Trifft es zu, dass eine einheitliche Förderkulisse inner- halb einzelner Landkreise, wie in Wunsiedel i. F., nicht gewährleistet ist? 2.2 Welche Landkreise in der Region Hochfranken sind hiervon betroffen? (Ich bitte um Auflistung.) 2.3 Nach welchen Kriterien erfolgt die Ausweisung einer Kommune als C- bzw. D-Fördergebiet? 3. Wie beurteilt die Staatsregierung die von den Kommunen befürchteten wirtschaftlichen und infrastrukturellen Konsequenzen für die schlechter gestellten Gebiete, vor dem Hintergrund, dass nicht nur ein Fördergefälle zu den Nachbarregionen in Tschechien, Thüringen und Sachsen entsteht, sondern auch innerhalb eines Landkreises? 4. Sind der Staatsregierung die Resolutionen der Gemeinde - und Stadträte aus Tröstau, Kirchenlamitz und anderen Kommunen bekannt und wie gedenkt die Staatsregierung darauf zu reagieren? Antwort des Staatsministeriums für Wirtschaft und Medien, Energie und Technologie vom 07.03.2014 1. Wird es in der kommenden Förderperiode eine Sonderzuweisung für die an Höchstfördergebiete in der Tschechischen Republik angrenzenden Regionen in Ostbayern geben? Die Bayerische Staatsregierung setzte sich mit Vehemenz bei der EU-Kommission für eine Sonderzuweisung an CFördergebieten für die bayerischen Grenzregionen zur Tschechischen Republik („Sonderfördergebietsplafond“) ein. Der Bund vertrat diese Forderung Bayerns bei seinen Verhandlungen mit der EU-Kommission mit Nachdruck. Die Bayerische Staatsregierung sensibilisierte Mandatsträger und andere Multiplikatoren für die bayerische Position. Bayern verbündete sich mit anderen betroffenen Regionen, um den Druck auf Wettbewerbskommissar Almunia zu erhöhen. Trotz des massiven Einsatzes der Staatsregierung, der Bundesregierung, von Europa-, Bundestags- und Landtagsabgeordneten , von Verbänden der Wirtschaft, Landräten, Bürgermeistern und Unternehmen verweigerte Wettbewerbskommissar Almunia Bayern den Sonderfördergebietsplafond . Die Staatsregierung hält dennoch an der Forderung nach einem Sonderfördergebietsplafond fest, mit dem die gesamte erste Landkreisreihe als C-Fördergebiet ausgewiesen werden kann. Da die Forderung vom derzeitigen EUWettbewerbskommissar unnachgiebig abgelehnt wird, wird die Staatsregierung nach der Neubesetzung der EU-Kommission mit dem neuen Wettbewerbskommissar erneut über diese Forderung verhandeln. 2.1 Trifft es zu, dass eine einheitliche Förderkulisse innerhalb einzelner Landkreise, wie in Wunsiedel i. F., nicht gewährleistet ist? Nach Ablehnung des Sonderfördergebietsplafonds durch Kommissar Almunia hätte Bayern gemäß den Regularien des üblichen Abgrenzungsverfahrens der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW), das sich ausschließlich an der Strukturschwäche der Regionen im bundesweiten Vergleich orientiert, sämtliche C-Gebiete verloren. In harten Verhandlungen mit Bund und Ländern gelang es Bayern, eine nationale Sonderlösung für die bayerischen Grenzgebiete durchzusetzen und C-Fördergebiete im Umfang von rund 500.000 Fördergebietseinwohnern zu gewinnen . Damit können zwei Drittel des bisherigen C-Fördergebiets im ostbayerischen Grenzland erhalten werden. Unter der Prämisse, dass alle Landkreise mit Grenzberührung mit der Tschechischen Republik C-Fördergebietsanteile erhalten sollen, ist es nicht möglich, alle Grenzlandkreise in Gänze als C-Gebiet auszuweisen. Wie alle anderen Grenzlandkreise ist auch der Landkreis Wunsiedel i. F. davon betroffen. Alle Gemeinden in Hochfranken, die nicht als C-Gebiet eingestuft sind, werden als D-Fördergebiet ausgewiesen. 2.2 Welche Landkreise in der Region Hochfranken sind hiervon betroffen? (Ich bitte um Auflistung.) In der Region Hochfranken sind die Landkreise Hof und Wunsiedel i. F. betroffen. 2.3 Nach welchen Kriterien erfolgt die Ausweisung einer Kommune als C- bzw. D-Fördergebiet? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.04.2014 17/979 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/979 Da Bayern sich bei der Ausweisung von C-Fördergebieten nicht auf Strukturschwäche berufen kann, bleibt als grundlegendes Auswahlkriterium nur die Grenzlage zur Tschechischen Republik. Nach den restriktiven Vorgaben in den Regionalleitlinien der EU bedeutet dies, dass nur Gemeinden aus Landkreisen mit einer gemeinsamen Grenze zur Tschechischen Republik als C-Gebiete gemeldet werden können. Darüber hinaus müssen folgende Vorgaben der Europäischen Kommission beachtet werden: Keine Ausweisung von Förderinseln, sondern kompaktes, zusammenhängendes Fördergebiet mit Grenzberührung; keine Ausweisung von Stadt- oder Gemeindeteilen in Gemeinden mit weniger als 50.000 Einwohnern. Auf dieser Basis wurden bei der Verteilung des knappen C-Kontingents verschiedene relevante Kriterien gegeneinander abgewogen und in jedem Einzelfall der Entscheidung zugrunde gelegt. So sollen alle bayerischen Landkreise mit Grenzberührung zur Tschechischen Republik C-Fördergebietsanteile erhalten. Bei der Zuteilung der Kontingente auf die Landkreise wurde neben der Betroffenheit durch die Grenzlage auch ihre Strukturschwäche berücksichtigt. Zusätzlich wurde eine Feinjustierung mit dem Ziel vorgenommen , mit der Förderung eine möglichst gute Strukturwirkung in der Region über Gemeindegrenzen hinaus zu erzielen (z. B. Präsenz von Großunternehmen, entwicklungsfähige Gewerbeflächen). Hierzu wurden auch Erfahrungen aus der Förderpraxis im Wirtschaftsministerium und bei den Bezirksregierungen herangezogen. Gemeinden, die in der auslaufenden Förderperiode kein C-Gebiet sind, sind auch in Zukunft nicht als C-Gebiet vorgesehen. Neben den C-Gebieten erhält Bayern für die Ausweisung von D-Fördergebieten ein Kontingent von 356.000 Einwohnern , die ebenfalls ausschließlich in der ersten Landkreisreihe zur Tschechischen Republik zum Einsatz kommen. Mit diesem Kontingent ist es möglich, mit Ausnahme einer Gemeinde die gesamte erste Grenzlandkreisreihe als C- bzw. D-Fördergebiet auszuweisen. 3. Wie beurteilt die Staatsregierung die von den Kommunen befürchteten wirtschaftlichen und infrastrukturellen Konsequenzen für die schlechter gestellten Gebiete, vor dem Hintergrund, dass nicht nur ein Fördergefälle zu den Nachbarregionen in Tschechien, Thüringen und Sachsen entsteht, sondern auch innerhalb eines Landkreises? Bayern fördert im Rahmen der GRW ausschließlich einzelbetriebliche Investitionen. Ob eine Gemeinde als C- oder DGebiet ausgewiesen ist, hat deshalb keinen Einfluss auf die Infrastrukturförderung. Ein landkreisinternes Fördergefälle besteht nur bei der gewerblichen Regionalförderung. Ab Mitte 2014 schwächt sich allerdings das Fördergefälle zwischen C- und D-Gebieten aufgrund von EU-Vorgaben ab. So wird in C-Gebieten EU-weit die Förderung großer Unternehmen eingeschränkt und die Förderhöchstsätze werden gesenkt, während sie in den D- und sonstigen Regionalfördergebieten auf dem bisherigen Niveau bleiben. Die jetzige GRW-Fördergebietskarte einschließlich der GRW-Förderregeln wurde bis 30.06.2014 verlängert. Diese Verlängerung kann jetzt noch genutzt werden, um Unternehmensförderungen nach den alten GRW-Förderregeln abzuwickeln . Zur Unterstützung großer Unternehmen hat die Staatsregierung deshalb neben den regulären Haushaltsansätzen 60 Mio. Euro bereitgestellt, die in den aktuellen C-Fördergebieten eingesetzt werden können. Unabhängig davon verbessert die Staatsregierung die Förderbedingungen in den D-Gebieten bzw. in den aus der GRW ausscheidenden Gebieten durch ein ganzes Maßnahmenbündel . Ab der kommenden Förderperiode werden auch in den D-Gebieten GRW-Bundesmittel eingesetzt und bei Investitionsvorhaben mit entsprechenden Arbeitsmarkt- und Struktureffekten die Förderhöchstsätze voll ausgeschöpft. Der gesamte Grenzstreifen zur Tschechischen Republik wurde außerdem in die Gebietskulisse „Raum mit besonderem Handlungsbedarf“ aufgenommen. Im Zuge des im vorletzten Jahr gestarteten fünfjährigen Sonderprogramms Demografie sollen jährlich zusätzlich zur regulären Regionalförderung mindestens 35 Mio. Euro in diese Gebiete fließen. Im Rahmen des Doppelhaushalts 2013/2014 wurde das Sonderprogramm um weitere 10 Mio. Euro aufgestockt, um in der Gebietskulisse „Raum mit besonderem Handlungsbedarf “ die erforderliche Mindestinvestitionssumme einheitlich auf 200.000 Euro absenken zu können. Für die künftige Förderung aus dem Europäischen Fond für Regionale Entwicklung (EFRE) wurde ein Schwerpunktgebiet für die Förderperiode 2014–2020 festgelegt, für das 60 % der EFRE-Mittel in Höhe von rund 495 Mio. Euro reserviert sind. Der gesamte Grenzstreifen gehört zu diesem Schwerpunktgebiet, kann also überproportional von den bayerischen EFRE-Mitteln profitieren. Diese Mittel können auch für die Unternehmensförderung eingesetzt werden. Außerhalb des EFRE-Schwerpunktgebiets wird der Einsatz von EU-Mitteln für diesen Fördertatbestand nicht möglich sein. 4. Sind der Staatsregierung die Resolutionen der Gemeinde - und Stadträte aus Tröstau, Kirchenlamitz und anderen Kommunen bekannt und wie gedenkt die Staatsregierung darauf zu reagieren? Der Staatsregierung sind diese Resolutionen bekannt. Die genannten Kommunen wurden als D-Gebiet angemeldet. Ein ganzes Maßnahmenbündel steht bereit, um die Förderbedingungen der in der neuen Förderperiode als D-Gebiete eingestuften Kommunen zu optimieren. Hierzu wird auf die Antwort zu Frage 3 verwiesen.