Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 25.01.2016 Zu 1. und 2.: Im Rahmen des Konzepts „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015“ wird eine Bearbeitungsstelle des Finanzamts Nürnberg-Nord in Obernburg a. Main mit 30 Arbeitsplätzen eingerichtet. Der Auswahl des Standortes liegen folgende Kriterien zugrunde: Der Landkreis Miltenberg ist dem Raum mit besonderem Handlungsbedarf zugeordnet, hat im Rahmen der Nordbayerninitiative keine Projekte erhalten und konnte bislang noch nicht von Behördenverlagerungen profitieren. Darüber hinaus orientiert sich das Konzept „Regionalisierung von Verwaltung – Behördenverlagerungen 2015“ am System der Zentralen Orte. Gemäß dem Landesentwicklungsprogramm Bayern 2013 (LEP) soll der gehobene Bedarf an zentralörtlichen Einrichtungen (wie beispielsweise Finanzämter) in der Regel von den Mittel- und Oberzentren gedeckt werden. Die Stadt Obernburg a. Main ist – im Gegensatz zur Stadt Amorbach – gemeinsam mit Elsenfeld und Erlenbach a. Main im LEP 2013 als Mittelzentrum festgelegt . Der Finanzamtsstandort Obernburg a. Main wird daher vorrangig mit der Verlagerung der Bearbeitungsstelle des Finanzamts Nürnberg-Nord gestärkt. Zu 3. und 4.: Die neu einzurichtende Bearbeitungsstelle Obernburg des Finanzamts Nürnberg-Nord hat einen Raumbedarf von rund 850 m² Büroflächen inklusive Nebenflächen. Nach erfolgter Konkretisierung der fachlichen Unterbringungsanforderungen prüft derzeit die Immobilien Freistaat Bayern (IMBY) im Rahmen des zentralen Flächenmanagements geeignete Unterbringungsalternativen für die zu verlagernde Behörde. Hierbei werden neben Baumaßnahmen auf staatseigenen Grundstücken grundsätzlich auch Möglichkeiten zur Anmietung oder zum Erwerb von nicht staatseigenen Immobilien in die Prüfung einbezogen und die verschiedenen Möglichkeiten insbesondere nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten verglichen. Parallel erarbeitet eine Projektgruppe beim Bayerischen Landesamt für Steuern organisatorische, personelle und technische Details der Verlagerung. Die weitere zeitliche Planung und der sukzessive Personalaufbau vor Ort sind abhängig von der Verfügbarkeit der räumlichen Kapazitäten. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9811 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Thomas Mütze BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN vom 15.12.2015 Behördenverlagerung Finanzamt nach Obernburg Die Behördenverlagerung beim Finanzamt nach Obernburg, Landkreis Miltenberg, stockt. Ich frage die Staatsregierung: 1. Warum hat sich die Staatsregierung nicht für Amorbach entschieden, obwohl diese Gemeinde deutlich strukturschwächer als Obernburg ist und es in Amorbach beachtliche Leerstände gibt? 2. Was lag der Entscheidung für Obernburg als Standort zugrunde ? 3. Wie und wann wird der Umzug nach Obernburg umgesetzt ? 4. Gibt es ein Raum- und ein Zeitkonzept für diese Maßnahme ? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.