6.1 Orientieren sich die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte bei der Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften bei Nutztierhaltungen an dem Handbuch „Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen“? 6.2 Wie schätzt die Staatsregierung das Handbuch „Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen“ ein? Antwort des Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 29.01.2016 Die Schriftliche Anfrage wird – hinsichtlich Frage 4.1 – im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz wie folgt beantwortet: 1.1 Welche Betriebe im Bereich der Rinder-, Schweineund Geflügelproduktion in den schwäbischen Landkreisen Augsburg, Aichach-Friedberg, Günzburg, Dillingen a. d. Donau und Donau-Ries wurden seit dem 01.01.2015 durch die entsprechenden Veterinärbehörden kontrolliert (bitte tabellarisch nach Betrieb und Landkreis angeben)? Die namentliche Nennung der seit dem 01.01.2015 bis einschließlich Dezember 2015 durch die Veterinärbehörden kontrollierten Rinder, Schweine und Geflügel haltenden Betriebe in den Landkreisen Augsburg, Aichach-Friedberg, Günzburg, Dillingen a. d. Donau und Donau-Ries ist aus datenschutzrechtlichen Gründen nicht möglich. Folgende Angaben können gemacht werden: Landkreis Anzahl kontrollierter Betriebe in 2015 Gesamt Rinder-haltung Schweinehaltung Geflügelhaltung Augsburg 406 156 87 163 Aichach-Friedberg 101 43 26 32 Günzburg 81 70 10 5 Dillingen a. d. Donau 80 27 22 31 Donau-Ries 89 51 27 11 (Wegen gemischter Tierhaltungen muss die Gesamtzahl nicht der Summe der Angaben nach Haltung entsprechen.) 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9825 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Christine Kamm BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.10.2015 Tierhaltung und Tiertransporte in Schwaben 1.1 Welche Betriebe im Bereich der Rinder-, Schweine- und Geflügelproduktion in den schwäbischen Landkreisen Augsburg, Aichach-Friedberg, Günzburg, Dillingen a. d. Donau und Donau-Ries wurden seit dem 01.01.2015 durch die entsprechenden Veterinärbehörden kontrolliert (bitte tabellarisch nach Betrieb und Landkreis angeben )? 1.2 Wurden bei diesen Kontrollen Verstöße festgestellt? 1.3 Wie viele dieser Kontrollen fanden unangemeldet statt? 2.1 Wie viele Tiertransporte wurden seit dem 01.01.2015 in den Landkreisen Augsburg, Aichach-Friedberg, Günzburg , Dillingen a. d. Donau und Donau-Ries kontrolliert? 2.2 Wurden bei diesen Kontrollen Verstöße festgestellt? 2.3 Wie viele dieser Kontrollen wurden unangemeldet durchgeführt? 3.1 Hat sich das Vorgehen bei Kontrollen seit den durch den SOKO Tierschutz e.V. in den Frühjahren 2014/15 im Landkreis Dillingen a.d. Donau aufgezeigten Mängeln in mehreren Ställen zur Schweine- und Geflügelproduktion verändert? 3.2 Wie möchte die Staatsregierung das Vorgehen bei den Kontrollen von Betrieben und Transporten konkret verbessern , um solche Verstöße zukünftig zu verhindern? 4.1 Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand im Fall des Putenmästers E. L. aus D.? 4.2 Werden die in der Frage 3.1 genannten Betriebe aufgrund der Anzeige des SOKO Tierschutz e.V. nun häufiger , spontaner oder ausführlicher kontrolliert? 5.1 Welche Konsequenzen hatte das ausgesprochene Tierhaltungsverbot für den von der Firma Straathof-Stehle betriebenen Reichertsweiler Hof? 5.2 Wurden seitdem Verbesserungen in den Bereichen Stallhygiene, Tierschutz, Tiertransport und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben beim von der Firma Straathof- Stehle betriebenen Reichertsweiler Hof festgestellt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9825 1.2 Wurden bei diesen Kontrollen Verstöße festgestellt? Ja. 1.3 Wie viele dieser Kontrollen fanden unangemeldet statt? 406. 2.1 Wie viele Tiertransporte wurden seit dem 01.01.2015 in den Landkreisen Augsburg, Aichach-Friedberg, Günzburg, Dillingen a. d. Donau und Donau-Ries kontrolliert? 356. 2.2 Wurden bei diesen Kontrollen Verstöße festgestellt? Im Landkreis Augsburg wurde ein Verstoß festgestellt, in den übrigen Landkreisen keiner. 2.3 Wie viele dieser Kontrollen wurden unangemeldet durchgeführt? Die Kontrollen stehen im Zusammenhang mit dem innergemeinschaftlichen Verbringen von Tieren und sind gesetzlich verpflichtend. Daher wird der Termin für die Tiertransportkontrolle von den Viehhändlern bzw. Transporteuren an das Veterinäramt gemeldet und die Kontrolle damit veranlasst. 3.1 Hat sich das Vorgehen bei Kontrollen seit den durch den SOKO Tierschutz e.V. in den Frühjahren 2014/15 im Landkreis Dillingen a. d. Donau aufgezeigten Mängeln in mehreren Ställen zur Schweine- und Geflügelproduktion verändert? Das Vorgehen bei Kontrollen Lebensmittel produzierender Tierhaltungen ist eine bayernweit einheitliche Überwachung in Eckpunkten festgelegt. Die Belange des Tierschutzes werden verstärkt berücksichtigt. 3.2 Wie möchte die Staatsregierung das Vorgehen bei den Kontrollen von Betrieben und Transporten konkret verbessern, um solche Verstöße zukünftig zu verhindern? Bei der Agrarministerkonferenz am 05.09.2014 in Potsdam haben sich die Länder dafür ausgesprochen, länderübergreifende Schwerpunktkontrollen von Tiertransporten durchzuführen, um die Überwachung des Tierschutzes bei gewerblichen Tiertransporten effektiver zu gestalten und wirksam zu stärken. Ein Konzept wird aktuell in Abstimmung mit den Verkehrspolizeigremien erarbeitet. Zudem werden Maßnahmen fortgeführt, die ein hohes Niveau bei der Kontrolle von Tierhaltungen sicherstellen. Hierzu zählen neben konkreten Vorgaben zur Kontrolldurchführung auch Fortbildungsmaßnahmen für das in der Überwachung tätige Personal. Vgl. auch Antwort zu 6.2. 4.1 Wie ist der aktuelle Ermittlungsstand im Fall des Putenmästers E. L. aus D.? Die Ermittlungen sind abgeschlossen. Das Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft Augsburg, Gz. 601 Js 117579/14, wegen Vergehen nach dem Tierschutzgesetz richtete sich gegen drei Beschuldigte. Es wurde gegen einen Beschuldigten mit Verfügung vom 28.08.2015 nach § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt, da eine strafbare Handlung durch ihn nicht begangen wurde. Gegen zwei Personen hat die Staatsanwaltschaft unter Teileinstellung des Verfahrens nach § 154 Abs. 1 StPO im Übrigen wegen Tierquälerei durch Unterlassen am 02.10.2015 Strafbefehle beantragt, die durch das Amtsgericht Dillingen a. d. Donau am 13.10.2015 erlassen wurden und seit 19. bzw. 07.11.2015 rechtskräftig sind. 4.2 Werden die in der Frage 3.1 genannten Betriebe aufgrund der Anzeige des SOKO Tierschutz e.V. nun häufiger, spontaner oder ausführlicher kontrolliert? In den Jahren 2014 und 2015 wurden alle Putenmastbetriebe im Landkreis Dillingen a. d. Donau kontrolliert. Die Kontrollen in Putenmastbetrieben werden fortgesetzt. Zur Planung von Kontrolltätigkeiten in besonderen Tierhaltungsbereichen hat das zuständige Veterinäramt eine Risikoanalyse erstellt. 5.1 Welche Konsequenzen hatte das ausgesprochene Tierhaltungsverbot für den von der Firma Straathof- Stehle betriebenen Reichertsweiler Hof? Der bisher im Handelsregister eingetragene Tierhalter wird aufgrund des von der Kreisverwaltungsbehörde Jerichower Land (Sachsen-Anhalt) ausgesprochene Tierhaltungsverbot nicht mehr als Tierhalter im Reichertsweiler Hof geführt . 5.2 Wurden seitdem Verbesserungen in den Bereichen Stallhygiene, Tierschutz, Tiertransport und Einhaltung der rechtlichen Vorgaben beim von der Firma Straathof-Strehle betriebenen Reichertsweiler Hof festgestellt? Seit dem Tierhalterwechsel wurden Verbesserungen in der Tierhaltung Reichertsweiler Hof festgestellt. 6.1 Orientieren sich die amtlichen Tierärztinnen und Tierärzte bei der Überwachung der Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften bei Nutztierhaltungen an dem Handbuch „Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen“? Ja. 6.2 Wie schätzt die Staatsregierung das Handbuch „Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen“ ein? Das Handbuch „Tierschutzüberwachung in Nutztierhaltungen “ ist von den Ländern einschließlich Bayerns gemeinsam für einen einheitlichen Vollzug in diesem Bereich erarbeitet worden. Die Ausführungshinweise zu einzelnen Nutztierarten werden derzeit unter Federführung Niedersachsens fortgeschrieben , um den Entwicklungen im Tierschutz Rechnung zu tragen.