Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 28.01.2016 Die Schriftliche Anfrage wird im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat wie folgt beantwortet: Zu 1. bis 3.: Ein Sachverständiger berichtete in der öffentlichen 33. Sitzung des Untersuchungsausschusses „Labor“ im Bayerischen Landtag am 7. Dezember 2015, dass es in absehbarer Zeit einen gemeinsamen Vorschlag der Bundesärztekammer (BÄK) und des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V. (PKV) für eine umfassende Novellierung der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) geben werde. Es sei insbesondere auch eine umfassende Neubewertung der Leistungen geplant, von der auch der Laborbereich erfasst sei. Das federführende Bundesministerium für Gesundheit beabsichtigt auf der Basis der Verhandlungen zwischen BÄK und PKV im Jahr 2016 eine umfassende Novellierung der GOÄ. Die GOÄ ist eine Rechtsverordnung der Bundesregierung , die der Zustimmung des Bundesrats bedarf. Im Rahmen der vorgeschriebenen Beteiligung des Bundesrates haben die Länder zu gegebener Zeit die Möglichkeit, aus ihrer Sicht erforderliche Änderungen einzubringen, sofern der vom Bundeskabinett beschlossene Entwurf einer Verordnung zur Änderung der GOÄ nicht bereits entsprechende Regelungen enthält. Die Vorlage des Entwurfs der Bundesregierung bleibt zunächst abzuwarten. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9843 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN vom 18.12.2015 Beihilfe- und Abrechnungsbetrug Teil II Laut Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Dürr „Beihilfe und Abrechnungsbetrug“, Landtagsdrucksache 17/5859, hat das Landesamt für Finanzen „keine Möglichkeiten, Betrugsversuche bei Laborleistungen zu erkennen und abzuwenden. Die Möglichkeiten für Ärzte, im Bereich von Laborleistungen falsch abzurechnen, können nur durch eine Änderung der GOÄ reduziert werden“ (1.2). Außerdem heißt es: „Für die zusätzliche Forderung von Zeugnissen und Zertifikationen über Weiterbildungsmaßnahmen im Rahmen der Beihilfefestsetzung auf der Basis der GOÄ fehlt die Rechtsgrundlage. Die GOÄ enthält keine facharztspezifischen Abrechnungsvorgaben.“ (4.2) Und schließlich erklärt die Staatsregierung: „Für Änderungen im ärztlichen Berufsrecht und darauf fußend der GOÄ ist die Bundesregierung als Verordnungsgeber zuständig (§ 11 BÄO). … Die Thematik der Abrechnung von Laborleistungen wäre im Rahmen einer künftigen Änderung der GOÄ aufzugreifen.“ (4.3) Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Wird die Staatsregierung diese von ihr für notwendig erkannten Änderungen im Rahmen ihres Initiativrechts auf den Weg bringen? 2. Wenn ja, welche? 3. Wenn nein, warum nicht? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.