– kostenfreie Felderbegehungen, Gruppenberatungen und sonstige Vortragsveranstaltungen, – kostenpflichtige Einzelberatung „vor Ort“ auf dem Betrieb, – kostenpflichtige aktuelle Beratungshinweise zum Pflanzenschutz und Warndienst ganzjährig per Ringfax, E-Mail bzw. SMS-Dienst. – In enger Zusammenarbeit mit der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) wird jährlich die aktuelle Beratungsbroschüre „Grünes Heft Hopfen“ erstellt, in der grundlegende Hinweise zu Anbau, Sorten, Düngung, Pflanzenschutz und Ernte gegeben werden. Ergänzt wird diese Information durch ein bis zwei Rundschreiben an alle Hopfenerzeuger während der Vegetation mit fundierten und aktuellen Informationen zum Pflanzenschutz. – Durch die freiwillige Teilnahme von derzeit 148 Hopfenbaubetrieben am Qualitätsmanagement ISO 9001 des Hopfenrings ist auch der Bereich Pflanzenschutz durch eine entsprechende Beratung, Qualitätssicherung und Auditierung abgedeckt. Staatliche Beratung: Die Aufgaben der staatlichen Hopfenbauberatung werden von der Arbeitsgruppe Hopfenbau, Produktionstechnik des Arbeitsbereichs Hopfen am Institut für Pflanzenbau und Pflanzenzüchtung der LfL in Wolnzach wahrgenommen . Die Tätigkeit umfasst die angewandte Forschung auf dem Gebiet der Produktionstechnik im Hopfen, die Mitwirkung bei der Aus- und Fortbildung der Hopfenbaubetriebsleiter und Hofnachfolger, die Durchführung des Peronospora-Warndienstes mit Erstellung der Warndiensthinweise , die Erarbeitung von Planungsdaten und Beratungsunterlagen sowie die Hopfenbauberatung in speziellen Fragen. Die Pflanzenschutzberatung ist ein Teilbereich der staatlichen Hopfenbauberatung, der seit der Übertragung der Beratung auf den Verbundpartner „Hopfenring“ nur noch in Spezialfragen durchgeführt wird. Die Beratungsstrategien sowie die Warndiensthinweise und Spritzaufrufe werden von der staatlichen Hopfenbauberatung erarbeitet. Aufgrund der engen Zusammenarbeit mit dem Verbundpartner „Hopfenring “ konnte das Angebot der Pflanzenschutzberatung für die Hopfenpflanzer auf hohem Niveau aufrechterhalten werden. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9851 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer SPD vom 03.12.2015 Pflanzenschutzberatung Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie wird momentan im Hopfenanbau die Pflanzenschutzberatung durchgeführt? 2. Wieviel Personal sind bayernweit dafür eingesetzt? 3. Welche Kosten enstehen für die Pflanzenschutzberatung ? 4. Wie beurteilt die Staatsregierung die Zukunft der Pflanzenschutzberatung ? Antwort des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vom 27.01.2016 1. Wie wird momentan im Hopfenanbau die Pflanzenschutzberatung durchgeführt? Verbundberatung: Die Pflanzenschutzberatung ist Bestandteil der produktionstechnischen Beratung und wird auf den Betrieben im Rahmen der Verbundberatung durch den Hopfenring des Landeskuratoriums für pflanzliche Erzeugung (LKP) gegen Gebühr durchgeführt. Dabei erhält der Landwirt eine um den Betrag der staatlichen Förderung verbilligte Beratungsleistung . Die Pflanzenschutzberatung beim Hopfenring umfasst: – kostenfreie Telefonberatung ganzjährig mittels ganztägig besetzter kostenfreier Beratungshotline, Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9851 Seitens der Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (ÄELF) werden weder Pflanzenschutzberatungen im Hopfenbau durchgeführt noch Fachinformationen erstellt. Dies ist ausschließlich Aufgabe der LfL und des Verbundpartners . Beratung durch Industrie und Handel: Neben der Erzeugerringberatung und der staatlichen Beratung wird Pflanzenschutzberatung auch durch die Hopfenvermarktungsfirmen , die Pflanzenschutzindustrie und den Agrarhandel angeboten. 2. Wie viel Personal wird bayernweit dafür eingesetzt? Derzeit sind beim Hopfenring 4 Berater (3 Dipl.-Ing. agr., 1 Agrartechniker) im Angestelltenverhältnis für die Pflanzenschutzberatung tätig (insgesamt 3,7 Ak). Die staatliche Arbeitsgruppe Hopfenbau, Produktionstechnik , besteht derzeit aus 3 Mitarbeitern. 3. Welche Kosten entstehen für die Pflanzenschutzberatung ? Für die Einzelberatung durch den Hopfenring werden je Beratungsstunde (Beratungszeit am Betrieb) nach Abzug der Förderung 62,10 € (inkl. Mehrwertsteuer – MwSt.) berechnet sowie eine Anfahrtspauschale in Höhe von 35,70 € (inkl. MwSt.). Im Mittel entstehen dem Landwirt je Beratungsfall Kosten in Höhe von 150 € und 53 € für die Anfahrten, jeweils inkl. MwSt. Der Jahresabopreis für aktuelle Beratungshinweise und Warndienst beträgt 23,20 € (incl. MwSt.). Die staatliche Hopfenbauberatung, die ausschließlich das Gemeinwohl im Blick hat und sich in ihren Aussagen an den Grundsätzen des integrierten Pflanzenschutzes orientiert und die Ziele des Nationalen Aktionsplans zur nachhaltigen Anwendung von Pflanzenschutzmitteln verfolgt, ist kostenfrei . 4. Wie beurteilt die Staatsregierung die Zukunft der Pflanzenschutzberatung? Durch die Schaffung einer kompetenten und leistungsfähigen Verbundberatung durch den Hopfenring konnte ein unabhängiges Beratungsangebot für die Hopfenpflanzer auf einem hohen Niveau beibehalten werden. Mit den modernen Kommunikationstechniken steht den Hopfenbauern heute ein umfassendes Informationsangebot innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung. Da das Beratungsangebot des Verbundpartners aber kostenpflichtig ist, ist zu beobachten, dass die Betriebe z. T. das kostenfreie Beratungsangebot der Hopfenhandelsfirmen oder des Landhandels in Anspruch nehmen, für das es keine staatliche Neutralitätskontrolle gibt. Hier gilt es, das Bewusstsein für den Wert einer unabhängigen Beratung gezielt zu schärfen. Letztendlich wird die Qualität der Beratungsleistungen über die Nachfrage entscheiden, nicht die Kostenfreiheit.