Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Jürgen Mistol BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 27.01.2014 Digitalfunk Bayern – Konsequenzen aus dem ORHBericht Der Oberste Bayerische Rechnungshof (ORH) hat die Einführung des Digitalfunks in Bayern in seinem Jahresbericht 2013 als „finanziellen Blindflug“ kritisiert. Die geschätzten Kosten hätten sich seit 2007 von 650 Millionen Euro auf über 1 Mrd. Euro erhöht. Nach wie vor ist offen, ob, wann und mit welchem finanziellen Aufwand eine flächendeckende Nutzung des Digitalfunks in Bayern erreicht wird. Ich frage die Staatsregierung: 1. In welcher Höhe beläuft sich derzeit die Gesamtkostenschätzung (aufgeschlüsselt nach Einzelpositionen )? a) In welcher Höhe belaufen sich die netzseitigen Betriebskosten (aufgeschlüsselt nach Einzelpositionen)? b) In welcher Höhe belaufen sich die nutzerseitigen Betriebskosten (aufgeschlüsselt nach Einzelpositionen)? 2. Wie hoch ist der Anteil der Kommunen und Sozialver- sicherungsträger jeweils an den netzseitigen und nutzerseitigen Betriebskosten? a) In welcher Höhe beläuft sich im Rahmen der laufenden Gesamtkostenschätzung der Anteil der nichtstaatlichen BOS an den netzseitigen und nutzerseitigen Betriebskosten? b) Wie hoch ist der Anteil der Kommunen und Spitzenverbände an den nutzerseitigen Betriebskosten für den nichtstaatlichen BOS? c) In welcher Höhe belaufen sich im Rahmen der laufenden Gesamtkostenschätzung diese Kosten für Kommunen und Spitzenverbände? 3. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit den Vertretern der nichtstaatlichen BOS? a) Gibt es bereits eine Einigung hinsichtlich der Kosten- vereinbarung? b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? 4. Welche externen Dienstleister sind am Aufbau des Di- gitalfunks in Bayern beteiligt? a) Für welche konkreten Aufgaben sind die jeweiligen Dienstleister zuständig? b) In welcher Höhe belaufen sich bislang die Kosten für die externen Dienstleister? c) Wie viel wurde ursprünglich für die Beschäftigung ex- terner Dienstleister veranschlagt? 5. Hat die Staatsregierung in Betracht gezogen, die externen Dienstleister aufgrund der gravierenden Mängel bei der Umsetzung und der damit verbundenen Kostenexplosion in Regress zu nehmen? a) Wenn nein, weshalb nicht? 6. Inwieweit decken die bereits errichteten Basisstatio- nen den Bedarf einer flächendeckenden Funkversorgung ab? a) Wie kann die Staatsregierung ausschließen, dass nicht zu viele oder unnötige Sendemasten errichtet werden? b) Wie wird mit unnötig gebauten Sendemasten verfahren ? 7. Gibt es bereits Konzepte zur Absicherung des Digital- funknetzes – beispielsweise bei Stromabfall? a) Wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es? b) Mit welchen zusätzlichen Kosten wäre dies verbun- den? 8. Welche Konsequenzen hat die Staatsregierung aus dem ORH-Bericht gezogen? a) Kann die Inbetriebnahme der Netze nach gegenwärti- ger Einschätzung wie angekündigt bis 2015 erfolgen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 10.03.2014 1. In welcher Höhe beläuft sich derzeit die Gesamtkostenschätzung (aufgeschlüsselt nach Einzelpositionen )? a) In welcher Höhe belaufen sich die netzseitigen Betriebskosten (aufgeschlüsselt nach Einzelpositionen )? b) In welcher Höhe belaufen sich die nutzerseitigen Betriebskosten (aufgeschlüsselt nach Einzelpositionen )? Die Kosten für Planung und Aufbau des digitalen BOSEinsatzfunks in Bayern inkl. der Ausstattung der staatlichen BOS mit entsprechenden Endgeräten sowie dem Betrieb des Netzes von 2007 bis 2021 belaufen sich nach derzeitiger Schätzung auf rund 1,07 Mrd. Euro. Diese Schätzung bezieht sich auf den aktuell bezifferbaren Gesamtkostenbedarf . Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.04.2014 17/989 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/989 Hinsichtlich der Zusammensetzung der Kosten verweisen wir auf die Vorlage an den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen vom 13.06.2012, Gz. PMD-0265.4091-2. Zu der unter Nr. 1 lit. b aufgeworfenen Frage verweisen wir ergänzend auf nachfolgende Ausführungen zu Frage 2 und 3. 2. Wie hoch ist der Anteil der Kommunen und Sozialversicherungsträger jeweils an den netzseitigen und nutzerseitigen Betriebskosten? a) In welcher Höhe beläuft sich im Rahmen der laufenden Gesamtkostenschätzung der Anteil der nichtstaatlichen BOS an den netzseitigen und nutzerseitigen Betriebskosten? b) Wie hoch ist der Anteil der Kommunen und Spitzenverbände an den nutzerseitigen Betriebskosten für den nichtstaatlichen BOS? c) In welcher Höhe belaufen sich im Rahmen der laufenden Gesamtkostenschätzung diese Kosten für Kommunen und Spitzenverbände? Der Anteil der Kommunen und der Sozialversicherungsträger als (Kosten-)Träger der nichtstaatlichen BOS an den netzseitigen Kosten des Digitalfunks beträgt jährlich jeweils 6 Mio. €. Zugunsten der Kommunen werden für die mietfreie Zurverfügungstellung von Antennenstandorten 3 Mio. € jährlich auf ihren Anteil angerechnet. Alle Kommunen, die für den Digitalfunk Standorte kostenfrei bereitstellen, erhalten eine einmalige Standortprämie in Höhe von 5.000 EURO. Die Kostenbeteiligung setzt mit vollständiger (bayernweiter) Bereitstellung des Digitalfunknetzes ein und dauert bis zum Jahr 2024 an. Die auf die Träger der nichtstaatlichen BOS entfallenden nutzerseitigen Betriebskosten sind zu einem großen Teil nicht bezifferbar, da sie von einer Vielzahl von Faktoren abhängig sind, welche die nichtstaatlichen BOS selbst beeinflussen , wie z. B. Kosten für den Einbau der Funkgeräte, für die Ausstattung der nutzerseitigen Betriebsstellen oder für das Endgerätemanagement. Dementsprechend sind sie nicht in der Gesamtkostenschätzung beinhaltet. 3. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen mit den Vertretern der nichtstaatlichen BOS? a) Gibt es bereits eine Einigung hinsichtlich der Kostenvereinbarung ? b) Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Im Jahr 2009 haben die kommunalen Spitzenverbände, die Sozialversicherungsträger und der Freistaat Bayern über die netzseitigen Betriebskosten des Digitalfunks verhandelt und sich über die Beteiligung der Kommunen und Sozialversicherungsträger an den netzseitigen Betriebskosten des Digitalfunks geeinigt (siehe zu 2.). Nachdem die nichtstaatlichen BOS wiederholt mitgeteilt haben, dass sie nicht sämtliche nutzerseitigen Betriebskosten selbst tragen können, haben von Mai 2012 bis November 2012 erneute Verhandlungen zwischen den kommunalen Spitzenverbänden, den Sozialversicherungsträgern und dem Freistaat Bayern stattgefunden. Der dort erzielte Konsens ist Grundlage einer Vereinbarung. Dieser haben die kommunalen Spitzenverbände zugestimmt. Die Sozialversicherungsträger haben ausdrücklich erklärt, dass sie bereit sind, ihren gesetzlichen Verpflichtungen aus dem Bayerischen Rettungsdienstgesetz (BayRDG) gerecht zu werden und dass sie sich einer Zahlung der auf den Rettungsdienst entfallenden Betriebskosten des Digitalfunks nicht verschließen. Gemäß der o. a. Vereinbarung übernimmt der Freistaat Bayern aufgrund des hohen Interesses an einer frühzeitigen und möglichst umfassenden Beteiligung der nichtstaatlichen BOS im Wege einer (freiwilligen) Zuwendung nach Art. 44 i. V. m. Art. 23 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO ) auch die vollständigen nutzerseitigen Betriebskosten der nichtstaatlichen BOS für die Anbindung der Integrierten Leitstellen (ILS) an den Digitalfunk vom Anschlusspunkt am Hauptverteiler in den Vermittlungsstellen (DXT) bis zum Netzeingang des Anbindungsnetzwerks innerhalb der Integrierten Leitstellen sowie die Betriebskosten für die für den Notfallbetrieb erforderliche Anbindung an den BOS-Digitalfunk über die Luftschnittstelle. Außerdem übernimmt der Freistaat Bayern für die Erfüllung der Aufgaben der Taktisch-Technischen Betriebsstellen in der ILS pro ILS einen Anteil von jeweils 25 % der Kosten einer Planstelle entsprechend der Qualifikationsebene 3 (ehemals gehobener Dienst). Das Sonderförderprogramm für Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Beschaffung der Endgeräte ist am 20. November 2012 in Kraft getreten. Demnach fördert der Freistaat Bayern die Beschaffung digitaler TETRA-Endgeräte und gewährt hierzu nach Maßgabe dieser Richtlinien und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen Zuwendungen . Grundlage für die Berechnung der Festbeträge sind die Preise , die nach einer Preiserkundung des Bayerischen Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr bei mehreren Endgeräteanbietern für die Mengen, die bei gemeinsamer Ausschreibung auf ILS-Ebene durchschnittlich beschafft werden, erreicht werden können. Der für einen Fördergegenstand jeweils geltende Festbetrag entspricht 80 v. H. der ermittelten Kosten für die unter Ziffer Nr. 3.1 des Förderprogramms genannten Gerätetypen sowie die dort als förderfähig festgelegten Zubehörteile. Der Festbetrag umfasst nicht die Kosten des Einbaus. Im Hinblick auf den Konnex zur Beteiligung der Kommunen an den Betriebskosten im Rahmen der politischen Einigung im Jahre 2009 sieht das Sonderförderprogramm vor, dass eine Förderung von Endgeräten für in der Trägerschaft der Gemeinde stehende Organisationen und Einrichtungen ausgeschlossen ist, wenn die Gemeinde die für den Netzaufbau technisch erforderlichen Standorte nicht bereitgestellt hat. Das Sonderförderprogramm, das sich über mehrere Jahre erstreckt, umfasst ein Fördervolumen von rund 80 Millionen Euro. 4. Welche externen Dienstleister sind am Aufbau des Digitalfunks in Bayern beteiligt? a) Für welche konkreten Aufgaben sind die jeweiligen Dienstleister zuständig? b) In welcher Höhe belaufen sich bislang die Kosten für die externen Dienstleister? c) Wie viel wurde ursprünglich für die Beschäftigung externer Dienstleister veranschlagt? Aufgrund mangelnder Fachexpertise bei der Errichtung digitaler Funknetze bedient sich der Freistaat Bayern bei der Einführung des BOS-Digitalfunks in Bayern verschiedener externer Dienstleister. U. a. wurde die Fa. telent GmbH mit dem gesamtverantwortlichen Standortmanagement beauftragt . Ihr obliegt insbesondere die Standortgewinnung und -ertüchtigung. Des Weiteren wurden externe Fachfirmen mit der Projektsteuerung des Netzaufbaus (Fa. quattron management consulting GmbH), mit der technischen Beratung Drucksache 17/989 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 (Fa. IABG GmbH), des Qualitäts- und Termincontrollings sowie mit der Planung (Fa. ESG Consulting GmbH) beauftragt. Die Veranschlagung der Kosten für die Beschäftigung der externen Dienstleister erfolgte auf den jeweils maßgeblichen Annahmen, welche mit Projektfortschritt angepasst werden mussten. Entsprechend der Anpassung der Gesamtkosten des BOS-Digitalfunks haben sich auch die Kosten für die externen Firmen erhöht. Für die Erbringung externer Dienstleistungen beim Aufbau des Digitalfunks sind bisher Ausgaben i. H. v. ca. 73 Mio. € angefallen. Entsprechende Kostenvorsorge wurde getroffen . 5. Hat die Staatsregierung in Betracht gezogen, die externen Dienstleister aufgrund der gravierenden Mängel bei der Umsetzung und der damit verbundenen Kostenexplosion in Regress zu nehmen? a) Wenn nein, weshalb nicht? Im Rahmen des Vertragsmanagements bzgl. der externen Dienstleister erfolgte eine regelmäßige Leistungskontrolle. Sofern sich im Projektfortgang Defizite bei der Leistungserbringung der externen Dienstleister zeigten, wurden die dem Freistaat Bayern zustehenden vertraglichen Mangelgewährleistungs - und Schadensersatzansprüche geltend gemacht. Soweit vertraglich vereinbart, erfolgten auch Pönalzahlungen der externen Firmen an den Freistaat Bayern. Die Ursache für die gestiegene Gesamtkostenschätzung, die sog. Bottom-up-Schätzung (BUS), liegt jedoch im Wesentlichen darin, dass nur alle zum Zeitpunkt der Erstellung bekannten und vom Projektauftrag umfassten Kostenpositionen einfließen können. Der durch die jeweilige BUS ermittelte Finanzbedarf basiert in einem erheblichen Umfang auf Schätzungen, weshalb diese aufgrund der sich fortentwickelnden Rahmenbedingungen einer regelmäßigen Überprüfung bedürfen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass es sich mit der bundesweiten Einführung eines einheitlichen Digitalfunks um ein neuartiges und äußerst komplexes Projekt handelt, bei dem keine Erfahrungs- oder Vergleichswerte vorhanden sind. Daher wird auch die derzeit aktuelle Gesamtkostenschätzung überprüft und evtl. angepasst werden müssen. Im Übrigen werden alle vom Freistaat Bayern beeinflussbaren Kostenpositionen kritisch auf Einsparpotenziale überprüft . Auf diesen Umstand hat das Staatsministerium des Innern , für Bau und Verkehr in allen Vorlagen, insbesondere auch in den Schreiben an den Ausschuss für Staatshaushalt und Finanzfragen des Bayer. Landtags, immer hingewiesen. Den schriftlichen Vorlagen war stets zu entnehmen, dass sie lediglich den aktuell bezifferbaren Gesamtkostenbedarf aufzeigen . 6. Inwieweit decken die bereits errichteten Basissta- tionen den Bedarf einer flächendeckenden Funkversorgung ab? a) Wie kann die Staatsregierung ausschließen, dass nicht zu viele oder unnötige Sendemasten errichtet werden? b) Wie wird mit unnötig gebauten Sendemasten verfahren ? Die Auswahl der Standorte für BOS-Basisstationen beruht auf der bundesweiten Funkplanung der gesamtverantwortlichen Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS) in Ber- lin. Ziel dieser Planung ist, mit der Errichtung der vorgeschlagenen Netzinfrastruktur für den digitalen Einsatzfunk bundesweit eine flächendeckende Netzabdeckung (Versorgungswahrscheinlichkeit von 96 % der Gesamtfläche) unter Vermeidung größerer Überschneidungen oder Lücken zwischen benachbarten funkversorgten Gebieten (Funkzellen ) zu erreichen. Zudem sind unter Berücksichtigung der funktechnischen Erforderlichkeiten Störungen durch Überreichweiten zu vermeiden. Unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten ist davon auszugehen, dass mit so wenig BOS-Basisstationen wie nötig eine optimale Funkversorgung erzielt wird. Bedingt durch die Topografie erfordern in den alpinen Regionen die mit der Netzerrichtung verbundenen Aufwendungen und Kosten eine besonders exakte Funkplanung sowie konkrete Messungen. Dabei werden beim Netzaufbau qualitative und wirtschaftliche Gesichtspunkte sowie die neuesten funktechnischen Erkenntnisse gegenüber einer höheren Aufbaugeschwindigkeit in den Vordergrund gerückt. Die einsatztaktischen Anforderungen der regionalen Blaulichtorganisationen fließen weiterhin ein und werden berücksichtigt. Bislang ist der BOS-Digitalfunk in Bayern in München, Mittelfranken und dem nördlichen Oberbayern in Betrieb. Das Ergebnis der Netzverifikation sowie der Funktionstests haben überwiegend eine sehr gute Funkversorgung ergeben . Zu viele oder unnötige BOS-Basisstationen wurden nicht errichtet. Vielmehr wurde festgestellt, dass die noch nicht in das Netz integrierten Sendeanlagen zwingend erforderlich sind, um die von den BOS geforderte Funkversorgungsgüte zu garantieren. 7. Gibt es bereits Konzepte zur Absicherung des Digitalfunknetzes – beispielsweise bei Stromabfall? a) Wenn ja, welche Möglichkeiten gibt es? b) Mit welchen zusätzlichen Kosten wäre dies ver- bunden? Eine grundsätzliche Forderung an die Infrastruktur besteht darin, dass die Standorte des BOS-Digitalfunks insbesondere auch bei einem Ausfall der elektrischen Energieversorgung weiter betrieben werden können. Dies ist in einem Notfallkonzept entsprechend berücksichtigt. So wird bei Stromausfall die Systemtechnik der Basisstationen über eine batteriegestützte unterbrechungsfreie Stromversorgung (USV) weiter betrieben. Die Batterien gewährleis- ten beim Ausfall des Versorgungsnetzes einen Betrieb von mindestens zwei Stunden für die Systemtechnik. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, zusätzliche (stationäre oder mobile) Netzersatzanlagen (NEA) zur Stromversorgung anzuschließen . Hierfür wurde ein Notstromkonzept erarbeitet. Die Umsetzung erfolgt zeitnah im Zuge des Netzaufbaus sowie im Abgleich mit den bundesweiten Vorgaben. Dafür entstehen Kosten in Höhe von ca. 6 Mio. EURO. 8. Welche Konsequenzen hat die Staatsregierung aus dem ORH-Bericht gezogen? a) Kann die Inbetriebnahme der Netze nach gegenwärtiger Einschätzung wie angekündigt bis 2015 erfolgen? Hierzu verweise ich auf die Stellungnahme des StMI in Nr. 13 des Jahresberichts 2013 des Bayerischen Obersten Rechnungshofs. In den Netzabschnitten München und Mittelfranken steht das Digitalfunknetz den BOS zur Verfügung, im nördlichen Oberbayern und in Unterfranken läuft aktuell bzw. beginnt Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/989 demnächst der erweiterte Probebetrieb. Die weiteren Netzabschnitte folgen sukzessive. Gemeinsam mit Staatssekretär Eck habe ich am 27.02.2014 entschieden, das Digitalfunknetz im Oberland vorrangig auszubauen, damit die BOS-Einsatzkräfte beim G8-Gipfel am 4. und 5. Juni 2015 im oberbayerischen Elmau optimale Arbeitsbedingungen vorfinden. Durch die Entscheidung, sich auf den Ausbau des Netzes im bayerischen Oberland zu konzentrieren, kann es voraussichtlich zu Verzögerungen beim Aufbau in anderen Netzbereichen kommen. Für Oberfranken , die Oberpfalz, Niederbayern und das südliche Schwaben könnte sich der Zeitplan um ein paar Monate nach hinten verschieben. Der Umfang und die Bedeutung des G8-Gipfels rechtfertigen aber die Konzentration auf diesen Einsatzbereich.