5. Bis zu welchem Alter des Kinder/der Kinder erhalten behinderte Menschen Assistenz zur Erfüllung ihres Erziehungsauftrages ? 6. a) Welche wohnortnahen Unterstützungsformen für behinderte Frauen, Männer und Paare mit Kindern gibt es bereits in Bayern? b) Welche Wohnprojekte für behinderte Eltern sind zukünftig geplant? 7. a) Bei wie vielen Kindern von behinderten Frauen oder Paaren wurde eine Aufnahme in eine Pflegefamilie empfohlen? b) Bei wie vielen Kindern wurde eine Inobhutnahme vorgenommen ? c) Welche Begründungen liegen den Inobhutnahmen zugrunde ? 8. a) In welchen Fällen werden behinderten Frauen Schwangerschaftsabbrüche nahegelegt? b) Wie oft wurden bei behinderten Frauen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt? Antwort des Staatsministeriums für Arbeit und Soziales, Familie und Integration vom 02.02.2016 Die Schriftliche Anfrage wird nach Beteiligung des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr sowie des Bayerischen Bezirketages wie folgt beantwortet: 1. a) Beabsichtigt die Staatsregierung das Projekt „Ich will auch heiraten!“ weiterzuführen? b) Wenn ja, wie lange und in welchem Umfang? c) Wenn nein, warum nicht? Das Projekt „Ich will auch heiraten!“ wurde durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend initiiert und gefördert. Eine Fortsetzung der Förderung durch das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration (StMAS) ist nicht geplant, da die Ziele und Aufgaben des Projekts, nämlich die Schaffung eines Beratungsangebotes für Menschen mit Behinderung, bereits im Rahmen des Beratungsauftrags der staatlich anerkannten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen (vgl. hierzu auch Antwort zu Frage 2 a) umgesetzt werden. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9917 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kathrin Sonnenholzner SPD vom 30.11.2015 Beratung, Familienplanung und Elternsein von Menschen mit Behinderungen 2013 wurde bundesweit das Inklusionsprojekt „Ich will auch heiraten!“ initiiert. Gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention haben Menschen mit Behinderungen ein Recht auf Sexualität und Familie sowie umfangreiche Beratung. Donum Vitae in Fürstenfeldbruck wurde als eine von acht Beratungsstellen des Bundesverbands Donum Vitae für das bundesweite Inklusionsprojekt ausgewählt. Die Fürstenfeldbrucker Beraterinnen sind die einzigen in Bayern, die über drei Jahre die Sexualberatung für Menschen mit geistiger Behinderung anbieten. Bewährt hat sich ein niederschwelliges Angebot in Kooperation mit dem Förderzentrum Cäcilienschule sowie der Behindertenwerkstatt der Caritas vor Ort. In Beratung befindet sich u. a. ein Paar mit Behinderung , das Ende November ein Kind erwartet, aber kein für sie geeignetes Heim findet. Das Projekt läuft zum Jahresende aus. Ich frage die Staatregierung: 1. a) Beabsichtigt die Staatsregierung das Projekt „Ich will auch heiraten!“ weiterzuführen? b) Wenn ja, wie lange und in welchem Umfang? c) Wenn nein, warum nicht? 2. a) Wo finden behinderte Frauen und Männer, sowie Paare Beratungs- und adäquate Unterstützungsangebote zu Sexualität und Familienplanung, die auf ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet sind? b) An welche Stellen können sich behinderte Schwangere und Paare wenden, um gezielte Unterstützung bei Geburt und Elternsein zu erhalten? c) Gibt es in Bayern Wohngelegenheiten mit Betreuung für Familien mit Behinderung ähnlich wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen? 3. a) Stehen Menschen mit Behinderungen ambulante Erziehungshilfen zur Verfügung? b) Erhalten Familien mit Behinderung eine Elternassistenz (bitte den zeitlichen Umfang angeben)? c) Wie wird die Elternassistenz in Bayern finanziert? 4. a) Wie viele Anträge wurden zur Elternassistenz in den letzten fünf Jahren gestellt? b) Wie viele Anträge wurden in diesem Zeitraum bewilligt? c) Mit welcher Begründung wurden Anträge abgelehnt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9917 2. a) Wo finden behinderte Frauen und Männer sowie Paare Beratungs- und adäquate Unterstützungsangebote zu Sexualität und Familienplanung, die auf ihre individuellen Bedürfnisse ausgerichtet sind? In Bayern steht mit 127 staatlich anerkannten und staatlich geförderten Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen ein flächendeckendes Beratungsangebot zu Fragen der Sexualaufklärung, Verhütung, Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührenden Fragen zur Verfügung. Zu deren Aufgaben gehört auch die nachgehende Betreuung nach Geburt bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres des Kindes. Die Beratungsstellen für Schwangerschaftsfragen sind Anlaufstellen für alle Frauen und Männer, so auch für Menschen mit Behinderung. In den Einzelberatungen und zum Teil auch in Gruppenangeboten wird individuell auf die Probleme und Anliegen der Klienten eingegangen. Beratungen können so oft und so lange in Anspruch genommen werden, wie dies im Einzelfall erforderlich ist. Darüber hinaus bieten einige Beratungsstellen Multiplikatorenschulungen für Betreuungspersonal in Behinderteneinrichtungen an und kooperieren mit Einrichtungen der Behindertenhilfe und Behindertenorganisationen. So werden z. B. von pro familia Veranstaltungen mit dem Thema „Sexualität und Behinderung“ durchgeführt und spezielle Informationsmaterialien angeboten. Donum Vitae in Bayern e. V. hat im Rahmen des vom StMAS geförderten Modellprojektes „Unter anderen Umständen schwanger“ Kontakte mit dem Landesverband Bayern der Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung sowie dem Landesverband Bayern für körper- und mehrfachbehinderte Menschen e.V. geschaffen und baut diese weiter aus. Vom Bundesverband Donum Vitae mit Mitteln der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung entwickelte Informations - und Aufklärungsmaterialien des Modellprojekts „Ich will auch heiraten!“ stehen im Internet als Downloads allen Beratungsstellen zur Verfügung. Um dem Beratungsanliegen von Menschen mit Behinderung gerecht zu werden, wurde zudem im Jahr 2014 ein Fachtag „Kinderwunsch und Elternschaft bei Menschen mit Behinderung“ angeboten und staatlich finanziert. Die Teilnahme von Beratungsfachkräften freier Träger an Fortbildungen im Bereich Schwangerschaftsberatung wird über eine Fortbildungspauschale je Fachkraft im Rahmen der Förderung von staatlich anerkannten Beratungsstellen ermöglicht . Das „Netzwerk von und für Frauen und Mädchen mit Behinderung in Bayern“ bietet Frauen mit Behinderung vielfache Beratung und Unterstützung an, auch zu den Themen „Kinderwunsch“ und „Mutter sein mit Behinderung“. Anlaufstelle für betroffene Frauen und Mädchen ist das Netzwerkbüro unter dem Dach der Landesarbeitsgemeinschaft SELBSTHILFE, das mit zwei Frauen mit Behinderung in Teilzeit besetzt ist und vom Freistaat Bayern gefördert wird. Hier gibt es auch einen Gesprächskreis „Mama mit Behinderung “. Auch zum Thema „Sexualität“ bietet das Netzwerk Beratung und Projekte an, in denen Frauen mit Behinderung Strategien vermittelt werden sollen, um das eigene Selbstbewusstsein in diesem Bereich zu stärken. Mit dem Projekt „Ehe- und Familienberatung für gehörlose und schwer hörgeschädigte Menschen in Bayern“ existiert zudem ein Beratungsangebot der Psychologischen Beratungsstelle bei Ehe- und Partnerschafts-, Familien- und Lebensfragen des Bistums Bamberg. Ziel des Projekts ist es, den Beratungsbedarf in Partnerschafts- und Familienfragen von gehörlosen und schwer hörgeschädigten Menschen sicherzustellen. Zudem gibt es in Bayern ein landesweites Netz an Diensten der Offenen Behindertenarbeit (OBA-Dienste), deren Aufgabe die Beratung und Betreuung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen ist. Weitere Einzelheiten zu den OBA-Diensten werden in der Antwort zu Frage 6 a) dargestellt. b) An welche Stellen können sich behinderte Schwangere und Paare wenden, um gezielte Unterstützung bei Geburt und Elternsein zu erhalten? Neben den Schwangerenberatungsstellen oder den speziellen Einrichtungen für behinderte Menschen sind Ansprechpartner für die Unterstützung aller Eltern die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe (Jugendämter). Diese beraten und unterstützen nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 des Sozialgesetzbuches Achtes Buch – SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe) Eltern und andere Erziehungsberechtigte unter Berücksichtigung individueller Bedarfslagen. Daneben stehen Einrichtungen und Dienste der Kinderund Jugendhilfe, insbesondere Erziehungsberatungsstellen , den Ratsuchenden zur Verfügung. Der Freistaat Bayern unterstützt die Kommunen bei der Finanzierung der Erziehungsberatungsstellen durch die Vergabe freiwilliger Zuschüsse zu den Personalkosten (im Jahr 2015 rund 7,5 Mio. €). In Bayern bestehen rund 180 Erziehungsberatungsstellen ; in jedem Landkreis und in jeder kreisfreien Stadt steht mindestens eine Einrichtung zur Verfügung. Das Verzeichnis der Erziehungsberatungsstellen ist unter http://www. stmas.bayern.de/familie/beratung/erziehung/index.htm zu finden. Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten, Kindern , Jugendlichen und jungen Volljährigen wird dort Beratung angeboten mit dem Ziel, aktiv zur Lösung persönlicher und intrafamiliärer sowie umfeldbezogener Problemlagen beizutragen. Die staatliche Förderung der Beratungsstellen ist unverzichtbarer Bestandteil aktiver Familienpolitik seitens des Freistaates Bayern. Neben der staatlichen Regelförderung der regionalen Erziehungsberatungsstellen unterstützt der Freistaat Bayern auch die Nutzung der neuen Medien – insbesondere des Internets – in der Erziehungsberatung mit dem Projekt „Virtuelle Beratungsstelle“ der Bundeskonferenz für Erziehungsberatung . Seit dem 1. Januar 2005 wird das gemeinsame Länderprojekt „Virtuelle Beratungsstelle – Erziehungsberatung im Internet“ im Regelbetrieb durchgeführt. Während für die Organisation und technische Abwicklung die Bundeskonferenz für Erziehungsberatung verantwortlich ist, werden die erforderlichen Beratungskapazitäten durch die Träger der beteiligten Erziehungsberatungsstellen eingebracht. Eine weitere wichtige Unterstützung bildet das vom StMAS geförderte Internetangebot für Eltern eines Kindes mit Behinderung www.intakt.info (INTAKT – Information und Kontakt für Eltern von Kindern mit Behinderung). Über diese Plattform erhalten betroffene Eltern fachliche und rechtliche Hilfe, aber auch praktische Unterstützung durch selbst betroffene Eltern, die sich über die Jahre zu hoch kompetenten Experten für ihre besondere Lebenssituation entwickelt haben . Die internetbasierte Informationsbörse ermöglicht eine unkomplizierte, schnelle und – wenn gewünscht – anonyme Drucksache 17/9917 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Weitergabe von Erfahrungen und Kenntnissen. Das Leistungsspektrum von INTAKT ist ein absolut kostenfreies Serviceangebot für Eltern von Kindern mit Behinderung. In den Rubriken „Fragen im Lebenslauf“ und „Mein Recht“ werden notwendige Informationen für Hilfe suchende Eltern und Familien zusammengetragen und so aufbereitet, dass sie gut verständlich sind. Eingebunden in die Rubrik „Anlaufstellen“, in der die Institutionen des Hilfesystems und ihre Zuständigkeiten erklärt werden, ist die bayernweite Adressdatenbank mit rund 5.000 Einträgen. Hier finden Eltern und Fachleute schnell alle Kontaktdaten der zuständigen Anlaufstellen in ihrer Nähe. Zudem möchte INTAKT Eltern, also „Profis in Sachen behindertes Kind“, untereinander in Kontakt bringen , um die Möglichkeit zu schaffen, sich über alltägliche Probleme auszutauschen und gegenseitig zu unterstützen. Hierfür steht ein bundesweites Forum (z. B. für Rechts-, Alltags - und Erziehungsfragen), ein Regional-Forum (für jeden bayerischen Regierungsbezirk für die Weitergabe von Informationsveranstaltungen und regionalen Kontakten) sowie ein Chat-Room mit wöchentlichen Chats für Eltern sowie Geschwister behinderter Kinder zur Verfügung. c) Gibt es in Bayern Wohngelegenheiten mit Betreuung für Familien mit Behinderung ähnlich wie beispielsweise in Nordrhein-Westfalen? Ziel der Wohnraumförderung des Freistaates Bayern ist die Unterstützung von Haushalten, die sich am Markt nicht angemessen mit Wohnraum versorgen können. Dabei unterstützt die Förderung neben älteren Menschen und Studierenden insbesondere Familien und Menschen mit Behinderung. Da alle geförderten Wohnungsneubauten barrierefrei und modernisierte Wohnungen wenn möglich barrierearm sind, stehen diese Wohnungen einer Nutzerstruktur mit optischen , kognitiven oder motorischen Einschränkungen zur Verfügung. Außerdem bietet das Bayerische Wohnungsbauprogramm Unterstützung bei baulichen Anpassungen von Wohnungen (Miet- und Eigenwohnraum) für Menschen mit Behinderung. Befindet sich ein Pflegestützpunkt in der Nähe, können die geförderten Wohnungen für betreutes Wohnen genutzt werden. Das Modellvorhaben „WAL – Wohnen in allen Lebensphasen “ mit zwölf Modellprojekten in ganz Bayern entwickelte beispielhafte Wohnformen, die dem altengerechten und barrierefreien Wohnen besonders Rechnung tragen: Die Ausgestaltung von Wohngebäuden ist bei diesen Maßnahmen verknüpft mit innovativen Grundrisstypologien sowie mit unterschiedlichen Konzepten der nachbarschaftlichen Unterstützung und professionellen Betreuung. Spezialisierte Angebote für Familien mit Behinderung bieten derzeit – in Oberbayern das Franziskuswerk Schönbrunn, das Heilpädagogische Centrum Augustinum und Regens Wagner Hohenwart, – in Mittelfranken das Haus für Mutter und Kind in Fürth sowie – in Schwaben die Arche der St. Gregor Jugendhilfe in Steppach und das Förderungswerk St. Nikolaus. Ein schwäbischer Lebenshilfeträger ist derzeit dabei, ein Konzept zur begleiteten Elternschaft für Eltern mit geistiger Behinderung zu entwickeln. Das Konzept geht von einer Begleitung im ambulanten Setting aus. Nach den Erfahrungen der Bezirke sind weitere spezialisierte Angebote vielfach nicht notwendig, da die Unterstützung regelmäßig im Rahmen betreuten Wohnens oder durch Dienste in der eigenen Häuslichkeit im ausreichenden Umfang sichergestellt werden kann. Auch im Rahmen einer stationären Unterbringung werden, sofern spezielle Bedarfe von Eltern mit Behinderung durch die Einrichtung nicht gedeckt werden können, externe Dienste hinzugezogen . 3. a) Stehen Menschen mit Behinderung ambulante Erziehungshilfen zur Verfügung? Ambulante Leistungen der Hilfe zur Erziehung werden auf Antrag durch die Jugendämter erbracht, soweit die Voraussetzungen nach dem SGB VIII vorliegen. Nachdem die Kinder - und Jugendhilfe von den Kommunen als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis erbracht wird, bestehen für die konkrete Ausgestaltung der Leistungen im Einzelfall entsprechende Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen der einschlägigen gesetzlichen Regelungen. b) Erhalten Familien mit Behinderung eine Elternassistenz (bitte den zeitlichen Umfang angeben)? c) Wie wird die Elternassistenz in Bayern finanziert? In den verschiedensten Leistungsgesetzen sind vielfältige Unterstützungsmöglichkeiten vorgesehen, um behinderte Eltern bei der Erfüllung ihres Erziehungsauftrages zu helfen . Zu nennen sind hier insbesondere Leistungen nach dem SGB V (Gesetzliche Krankenversicherung), SGB XI (Soziale Pflegeversicherung), SGB VIII und SGB XII (Sozialhilfe ). Als Kostenträger von Unterstützungsleistungen für behinderte Eltern kommen damit vorrangig die Gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen, die Jugendämter sowie die Bezirke in Betracht. In Bezug auf die Gewährung von Leistungen der Elternassistenz kommt der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII eine besondere Bedeutung zu. Zum zeitlichen Umfang der Leistungsgewährung im Rahmen des SGB XII kann jedoch keine abschießende Auskunft gegeben werden. Der Umfang der Leistungsgewährung richtet sich generell nach dem individuellen Bedarf und kann von einigen Stunden täglich bis zur Rund-um-die-Uhr-Betreuung (24 Std. täglich) reichen. Ausschlaggebend für die Leistungsgewährung sind die Gegebenheiten des konkreten Einzelfalles. 4. a) Wie viele Anträge wurden zur Elternassistenz in den letzten fünf Jahren gestellt? b) Wie viele Anträge wurden in diesem Zeitraum bewilligt ? c) Mit welcher Begründung wurden Anträge abgelehnt ? Angaben zur Anzahl der im Rahmen der Elternassistenz beantragten, bewilligten bzw. abgelehnten Unterstützungsleistungen liegen nicht vor. Auch die Gründe einer Ablehnung werden von den Bezirken nicht systematisch erfasst. Ein Leistungsanspruch besteht immer dann, wenn die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Denkbare Ablehnungsgründe im Bereich des SGB XII wären beispielsweise, dass Einkommen und Vermögen vorhanden ist, das aufgrund des im Sozialhilferecht geltenden Subsidiaritätsprinzips vorrangig zur Bedarfsdeckung einzusetzen ist. 5. Bis zu welchem Alter des Kindes/der Kinder erhalten behinderte Menschen Assistenz zur Erfüllung ihres Erziehungsauftrages? Anspruch auf Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII hat ein Personensorgeberechtigter bei der Erziehung eines Kindes Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9917 oder eines Jugendlichen bei Vorliegen der sonstigen Voraussetzungen . 6. a) Welche wohnortnahen Unterstützungsformen für behinderte Frauen, Männer und Paare mit Kindern gibt es bereits in Bayern? Die Beratung und Betreuung von Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen ist Aufgabe der in Frage 2 a bereits erwähnten OBA-Dienste, die in jeder kreisfreien Stadt und in jedem Landkreis tätig sind. Mit 265 OBA-Diensten im Jahr 2015 gibt es in Bayern ein flächendeckendes Netz an diesen Beratungsdiensten. Sie sind mit ihren niedrigschwelligen Angeboten meist erste Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung. Bei Bedarf werden auch Hilfen in Bereiche vermittelt, für die bereits eigene Beratungsangebote bestehen, z.B. Ehe- und Familienberatungsstellen oder Schwangerenberatungsstellen. Die Beratung findet dabei in enger Abstimmung zwischen den OBA-Diensten und den speziellen Beratungsstellen statt, um Doppelstrukturen zu vermeiden. b) Welche Wohnprojekte für behinderte Eltern sind zukünftig geplant? Auch zukünftig wird der Freistaat Bayern in verschiedenen Programmen der Wohnraumförderung insbesondere Familien und Menschen mit Behinderung unterstützen, wenn diese sich nicht selbst angemessen mit Wohnraum versorgen können. 7. a) Bei wie vielen Kindern von behinderten Frauen oder Paaren wurde eine Aufnahme in eine Pflegefamilie empfohlen? b) Bei wie vielen Kindern wurde eine Inobhutnahme vorgenommen? c) Welche Begründungen liegen den Inobhutnahmen zugrunde? Daten hierzu liegen der Staatsregierung nicht vor, da statistische Angaben zu einer evtl. Behinderung von Eltern/ Erziehungsberechtigten im Rahmen der Statistik der Kinderund Jugendhilfe durch das Bayerische Landesamt für Statistik nicht erhoben werden. 8. a) In welchen Fällen werden behinderten Frauen Schwangerschaftsabbrüche nahegelegt? Nach § 5 des Gesetzes zur Vermeidung und Bewältigung von Schwangerschaftskonflikten (SchKG) ist die Schwangerschaftskonfliktberatung ergebnisoffen zu führen. Sie geht von der Verantwortung der Frau aus, sie soll ermutigen und Verständnis wecken, nicht belehren oder bevormunden. Vor diesem Hintergrund wird keiner behinderten Frau ein Abbruch der Schwangerschaft nahegelegt. b) Wie oft wurden bei behinderten Frauen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt? Hierzu erheben weder das Statistische Bundesamt noch die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung noch das Bayerische Landesamt für Statistik Daten.