Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Karl Vetter FREIE WÄHLER vom 28.01.2014 St 2132 – Ortsumgehung Lederdorn Nachdem die Bürger von Lederdorn seit Monaten auf ein ausständiges Gerichtsurteil für die Ortsumgehung warten, frage ich die Staatsregierung: 1. Wann ist mit einem Baubeginn zu rechnen? 2. Besteht vonseiten der Staatsregierung die Möglichkeit, auf die Gerichte einzuwirken, um die Entscheidung voranzutreiben ? 3. Liegt die Dauer der Gerichtsentscheide evtl. an der Über- lastung der Gerichte, und wenn ja, was unternimmt die Staatsregierung dagegen? Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 07.03.2014 Zu 1.: Das Verwaltungsgericht Regensburg hat mit Urteil vom 18.11.2011 die von grundstücksbetroffenen Anliegern gestellten Anträge auf Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses der Regierung der Oberpfalz für die Ortsumgehung Lederdorn zwar abgewiesen. Gleichzeitig hat es aber festgestellt, dass der Planfeststellungsbeschluss wegen Abwägungsfehlern bei der Trassenwahl und hinsichtlich einer Auffahrtsrampe nicht vollziehbar ist. Wegen der teilweisen Klageabweisung wurden jeweils Anträge auf Zulassung der Berufung gestellt, die der Verwaltungsgerichtshof mittlerweile rechtskräftig abgelehnt hat. Mit Planänderungsbeschluss vom 20.09.2013 hat die Regierung ihren Planfeststellungsbeschluss bezüglich Auffahrtsrampe und Trassenwahl ergänzt . Auch hiergegen wurden Klagen erhoben, die derzeit beim Verwaltungsgericht anhängig sind. Wegen der Klagen gegen die Planergänzung liegt aktuell kein vollziehbares Baurecht vor. Der Zeitpunkt der Baureife ist vom weiteren Fortgang dieser Klageverfahren abhängig. Zu 2.: Die Behörden, die den Freistaat Bayern in den Gerichtsverfahren vertreten, wirken im Rahmen ihrer Tätigkeit, soweit geboten, auch auf eine rasche Entscheidung hin. Bereits Ende des letzten Jahres hat die Regierung der Oberpfalz deshalb im Rahmen der Prozessvertretung im Verfahren gegen die Planergänzung das Verwaltungsgericht auf die besondere Bedeutung und Dringlichkeit des Vorhabens hingewiesen und um eine beschleunigte Behandlung gebeten. Aufgrund der aktuellen Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes wird die Regierung der Oberpfalz nochmals an das Verwaltungsgericht herantreten. Zu 3.: Anhaltspunkte dafür, dass in Bayern eine Überlastung der Gerichte zu einer langen Verfahrensdauer führen würde, liegen nicht vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 15.04.2014 17/992 Bayerischer Landtag