Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 01.02.2016 Zu 1., 1.1 und 1.2: Die im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) enthaltene Regelung zur Zahlung von Leistungszulagen und -prämien an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde im Rahmen der Entgeltrunde 2009 mit Wirkung vom 1. Januar 2009 gestrichen. Es besteht somit keine tarifvertragliche Grundlage für die Zahlung von Leistungszulagen und -prämien, so-dass sich Fragen zur Bindung von Leistungszulagen an eine Entgeltgruppe und deren Wegfall bei Höhergruppierungen bisher nicht gestellt haben. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9940 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 07.01.2016 Leistungszulagen/Funktionsprämien für Tarifbeschäftigte der Polizei Ich frage die Staatsregierung: 1. Sind Leistungszulagen an eine Entgeltgruppe gebunden und könneN diese bei einer Höhergruppierung wegfallen? 1.1 Bejahendenfalls: Weswegen können diese Zulagen nicht auch nach einer Höhergruppierung weiterhin gewährt werden? 1.2 Kann es sein, dass bei einer Höhergruppierung durch den Wegfall der Zulage das Gehalt sogar sinkt? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.