Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 01.02.2016 Zu 1.: Von der Bayerischen Polizei wurden im Jahr 2014 in 28 und im Jahr 2015 in 40 Fällen Gebärdensprachdolmetscherinnen /Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt. Zu 1.1: In allen Fällen ergingen die Aufträge durch die Polizei. Zu 1.2: Diesbezüglich ist keine belastbare Aussage möglich, da dies nicht dokumentiert wird. Es ist allerdings gängige Praxis bei der Bayerischen Polizei, dass in allen Fällen geeignete und ausreichend qualifizierte Dolmetscher herangezogen werden. Zu 2.: Die Kosten hat in allen Fällen die Bayerische Polizei oder die Staatsanwaltschaft und somit der Freistaat Bayern getragen. Zu 2.1: Verpflichtet die Bayerische Polizei einen Dolmetscher im Einvernehmen mit der Staatsanwaltschaft, erfolgt die Kostenerstattung auch durch diese und damit nach dem JVEG. In den Fällen, in denen die Staatsanwaltschaft noch nicht in das Verfahren eingebunden ist, kommt das JVEG nicht zur Anwendung und das von der Polizei zu bezahlende Honorar wird, wie mit allen anderen Sachverständigen und Fremdsprachendolmetschern, frei vereinbart. Zu 3.: Beim Bayerischen Landeskriminalamt wird eine ausschließlich für die Bayerische Polizei verfügbare Auskunfts- und Verwaltungsdatei „Dolmetscher“ geführt, in der auch Gebärdensprachdolmetscherinnen /Gebärdensprachdolmetscher hinterlegt sind. Zu 3.1 und 3.2: Vor Aufnahme in die Datenbank wird von den Polizeiverbänden grundsätzlich die Zuverlässigkeit der Dolmetscher überprüft und diese müssen ihre Fähigkeiten anhand von Zeugnissen , Urkunden oder Referenzen nachweisen. Werden sie als geeignet eingestuft, wird allerdings die Qualifikation in der Datenbank selbst nicht hinterlegt. Die Frage, wie viele Personen über welche Qualifikation bzw. eine Hochschulqualifikation in Gebärdensprache verfügen , kann daher nicht personengenau beantwortet werden. Es kann aber festgestellt werden, dass es sich bei den in der Dolmetscherdatei eingetragenen Personen überwiegend um staatlich geprüfte Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für die Deutsche Gebärdensprache handelt. Zu 4.: Die Auskunfts- und Verwaltungsdatei „Dolmetscher“ wird laufend aktualisiert. 17. Wahlperiode 30.03.2016 17/9944 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Katharina Schulze BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 23.12.2015 Gebärdensprachdolmetscher im Bereich der Polizei Im Verwaltungsverfahren haben gehörlose Menschen einen Rechtsanspruch auf Kommunikation indeutscher Gebärdensprache bzw. Anspruch auf sonstige Kommunikationshilfen (Art. 6 und 11 Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz (BayBGG), § 2 Bayerische Kommunikationshilfeverordnung (BayKHV). In der Praxis gibt es zwei Möglichkeiten: Die betroffenen Menschen bringen selbst eine Dolmetscherin, einen Dolmetscher mit. Dieser rechnet mit der Behörde ab. Zweite Möglichkeit: Die Behörde hat eine eigene Liste mit Dolmetscherinnen bzw. Dolmetschern. Die Polizei in Bayern bevorzugt die zweite Variante, wobei das Innenministerium in der Vergangenheit die Auffassung vertreten hat, dass das BayBGG und die BayKHV für die Polizeiarbeit nicht gelten. Vor diesem Hintergrund frage ich die Staatsregierung: 1. Wie oft wurden 2014 und 2015 bei der Arbeit der Polizei Gebärdensprachdolmetscherinnen/Gebärdensprachdolmetscher eingesetzt? 1.1 Wie oft erging dabei der Auftrag seitens der Polizei? 1.2 Wie oft erfolgte dieser Einsatz auf Initiative der gehörlosen Menschen? 2. Wer hat die Kosten jeweils getragen? 2.1 Erfolgte die Kostenerstattung zum Stundensatz gem. JVEG? 3. Verfügt die Polizei über eigene Dolmetscherinnen-/Dolmetscherverzeichnisse ? 3.1 Falls ja, wie viele Personen haben eine Hochschulqualifikation in Gebärdensprachdolmetschen bzw. sind staatlich geprüfte Dolmetscherinnen bzw. Dolmetscher für Deutsche Gebärdensprache? 3.2 Wie viele Personen haben keine dieser Qualifikationen, und wie wurde deren fachliche Qualifikation geprüft? 4. Werden diese Verzeichnisse aktualisiert? Die Auskunfts- und Verwaltungsdatei „Dometscher“ wird laufend aktualisierttet? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.