3.1 Wie viele Speziallabore sind in diesen Fällen betroffen? 3.2 Wie viele Laborärztinnen und Laborärzte sind in diesen Fällen betroffen? 3.3 Wie viele sogenannte „Einsendeärztinnen und -ärzte“ sind in diesen Fällen betroffen? 4. Auf welchem Stand befinden sich die Verfahren in diesem Moment? 4.1 Beruhen Erkenntnisse aus diesen Verfahren auf Ermittlungen der „SoKo Labor“, wenn ja, auf welchen? 4.2 Wurden bereits die Berufsaufsichtsbehörden informiert , wenn ja, in welchen Fällen? Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs durch Ärzte Teil III Laut Zeugenaussage von Andreas Harz im Untersuchungsausschuss „Labor“ vom 28.09.2015 gab es bei den von der SoKo Labor durchsuchten Ärzten „die Möglichkeit des sogenannten Nachlegens, das heißt, wenn an den Tatvorwürfen etwas dran ist, wäre es kein Problem gewesen, dann auf der ermittelten Beweisgrundlage weitere Daten für die Folgejahre zu erheben; was man natürlich auch im Jahr 2012 hätte machen können für die Daten des Jahres 2007, soweit man eben zurückkommt nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes . Denn es war bekannt aus dem Pilotverfahren A., dass diese Abrechnungsmanipulationen im Bereich M III/M IV bis mindestens zur Durchsuchung A. im September 2007 weiterhin praktiziert worden sind. Das heißt also, zwischen Bekanntwerden des Beschlusses des Bundesgerichtshofes und der möglicherweise dann geänderten Praxis der Laborgemeinschaft hätte man den Zeitraum Februar bis etwa September noch abgreifen können“. Daher frage ich die Staatsregierung: 1. Haben die Staatsanwaltschaften Augsburg und München I nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 25.01.2012 die Möglichkeit genutzt, bei den bereits im Jahr 2007 durchsuchten Ärztinnen und Ärzten die Abrechnungsdaten ab 2007 bis Januar 2012 zu erfassen , um den Tatvorwurf des Abrechnungsbetruges zu belegen? 2. Wenn nein, warum nicht? 17. Wahlperiode 08.04.2016 17/9959 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfragen des Abgeordneten Dr. Sepp Dürr BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN vom 18.12.2015 Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs durch Ärzte Teil II und Teil III Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs durch Ärzte Teil II Nachdem sich viele Ärztinnen und Ärzte, wie unter anderem Zeuginnen und Zeugen im Untersuchungsausschuss „Labor“ aussagten, auch nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 25.01.2012 des Betruges im Zusammenhang mit der betreffenden Abrechnung von Speziallaborleistungen strafbar gemacht haben könnten, frage ich die Staatsregierung: 1. Wie viele der in den Schriftlichen Anfragen Drs. 17/ 3027 und Drs. 17/ 4391 genannten, derzeit laufenden Verfahren beziehen sich auf Taten, die nach dem 25.01.2012 begangen wurden? 1.1 Wie viele Speziallabore sind in diesen Fällen betroffen? 1.2 Wie viele Laborärztinnen und Laborärzte sind in diesen Fällen betroffen? 1.3 Wie viele sogenannte „Einsendeärztinnen und -ärzte“ sind in diesen Fällen betroffen? 2. Wie viele der Verfahren, die in dem Brief des Staatsministeriums der Justiz vom 15.09.2014 an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Labor“ genannt wurden, beziehen sich auf Taten, die nach dem 25.01.2012 begangen wurden? 2.1 Wie viele Speziallabore sind in diesen Fällen betroffen? 2.2 Wie viele Laborärztinnen und Laborärzte sind in diesen Fällen betroffen? 2.3 Wie viele sogenannte „Einsendeärztinnen und -ärzte“ sind in diesen Fällen betroffen? 3. Wie viele Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs von Speziallaborleistungen werden derzeit noch insgesamt in Bayern geführt (bitte aufschlüsseln nach Taten vor bzw. nach dem 250.1.2012)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9959 Antwort des Staatsministeriums der Justiz vom 03.02.2016 Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs durch Ärzte Teil II 1. Wie viele der in den Schriftlichen Anfragen Drs. 17/3027 und Drs. 17/4391 genannten, derzeit laufenden Verfahren beziehen sich auf Taten, die nach dem 25.01.2012 begangen wurden? Die Schriftliche Anfrage wird hier dahingehend verstanden , dass sie sich nur auf Ermittlungs- und Strafverfahren im Zusammenhang mit der Abrechnung von Speziallaborleistungen bezieht. Die Fragen 1. bis 1.3 werden weitergehend so verstanden, dass sie sich nur auf Ermittlungsund Strafverfahren im Zusammenhang mit der Abrechnung von Speziallaborleistungen beziehen, die bereits im Zuge der Beantwortung der Schriftlichen Anfragen vom 30. Juni 2014, Drs. 17/3027, und vom 13. Oktober 2014, Drs. 17/4391, mitgeteilt wurden und die derzeit noch anhängig sind. Eine genaue Aufschlüsselung aller Taten vor und nach dem 25. Januar 2012 und deren Zuordnung auf einzelne Ermittlungsverfahren und Beschuldigte war mit vertretbarem Aufwand nicht möglich; soweit Informationen vorliegen, werden diese nachstehend mitgeteilt. Von den in den Antworten zu den vorgenannten Schriftlichen Anfragen angeführten Verfahren sind folgende Ermittlungskomplexe derzeit anhängig und haben jedenfalls auch Taten nach dem 25. Januar 2012 zum Gegenstand: 1. Das in der Antwort zu Frage 1. der Schriftlichen Anfrage vom 30. Juni 2014, Drs. 17/3027, und in der Antwort zu Frage 1. der Schriftlichen Anfrage vom 13. Oktober 2014, Drs. 17/4391, genannte, im Jahr 2010 eingeleitete Ermittlungsverfahren betrifft zwei Speziallabore. a) Hinsichtlich eines Speziallabors werden derzeit sieben Laborärztinnen und -ärzte als Beschuldigte geführt. Ein weiterer Laborarzt ist mittlerweile verstorben. Die Zahl der tatsächlich betroffenen Einsendeärztinnen und -ärzte steht noch nicht abschließend fest. Ausgangspunkt für die Ermittlungen waren die nach der Durchsuchung des Speziallabors festgestellten 1.157 Einsendenummern, denen über die Arztnummer ein Einsendearzt zugeordnet werden kann. Weitere rund 150 Einsendenummern betrafen Kliniken und Behörden, die nicht nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen müssen. Bei der Durchsuchung des Speziallabors wurden Daten von Januar 2007 bis April 2013 sichergestellt . Von den 1.157 Einsendenummern betreffen 696 Nummern Abrechnungen sowohl vor als auch nach dem 25. Januar 2012. Hingegen konnten bei 461 Einsendenummern ausschließlich Abrechnungen vor dem 25. Januar 2012 festgestellt werden. Es wurden zunächst die schwerwiegendsten und zur Vermeidung des Eintritts der Verfolgungsverjährung die weiter zurückliegenden Fälle bearbeitet. Die bereits ermittelten Einsendeärztinnen und -ärzte wurden als Beschuldigte erfasst und verjährungsunterbrechende Maßnahmen getroffen. Noch nicht zugeordnet sind die Einsendenummern in Fällen, in denen die Gesamtabrechnungssummen in einem niedrigen Bereich von unter 1.000 Euro liegen. Bislang (Stand 15. Dezember 2015) wurden ca. 650 Einsendeärztinnen und -ärzte in insgesamt 359 Ermittlungsverfahren als Beschuldigte erfasst. Gegen 59 Einsendeärztinnen und -ärzte wurden die Ermittlungsverfahren gemäß §§ 153 Abs. 1, 153 a Abs. 1, 154 Abs. 1, § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO) eingestellt . Diese sind somit nicht mehr anhängig und werden hier lediglich der Vollständigkeit halber erwähnt. Gegen drei Einsendeärztinnen und -ärzte wurde der Erlass eines Strafbefehls beantragt. Eine Entscheidung über den Erlass der Strafbefehle ist noch nicht ergangen . Den beantragten Strafbefehlen liegen lediglich Taten nach dem 25. Januar 2012 zugrunde. Hinsichtlich der vor dem 25. Januar 2012 begangenen Taten wurde gemäß § 154 Abs. 1 StPO von der Strafverfolgung abgesehen. b) Hinsichtlich des anderen Speziallabors richtet sich ein Ermittlungsverfahren gegen zwei Laborärztinnen und -ärzte sowie ein weiteres Ermittlungsverfahren gegen zwei Einsendeärztinnen und -ärzte. Die beiden Ermittlungsverfahren wurden aus dem ursprünglich im Jahr 2010 eingeleiteten Verfahren abgetrennt und werden nunmehr gesondert bearbeitet. Gegenstand der Verfahren sind jedenfalls auch Taten nach dem 25. Januar 2012. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. 2. Das in der Antwort zu Frage 1. der Schriftlichen Anfrage vom 30. Juni 2014, Drs. 17/3027, und in der Antwort zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage vom 13. Oktober 2014, Drs. 17/4391, genannte, im Jahr 2013 eingeleitete Ermittlungsverfahren betrifft ebenfalls zwei Speziallabore. a) Hinsichtlich eines Speziallabors werden derzeit zwei Laborärztinnen und -ärzte sowie neun Einsendeärztinnen und -ärzte in einem Ermittlungsverfahren als Beschuldigte geführt. Ein weiteres Ermittlungsverfahren betrifft einen weiteren Einsendearzt, der sowohl im hiesigen Verfahrenskomplex als auch im Verfahrenskomplex mit den 1.157 Einsendenummern als Einsendearzt in Erscheinung getreten ist. Gegenstand der Verfahren sind jedenfalls auch Taten nach dem 25. Januar 2012. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. b) Der Verfahrenskomplex hinsichtlich des zweiten Speziallabors wurde zwischenzeitlich abgetrennt und an die für dieses Labor örtlich zuständige Staatsanwaltschaft abgegeben. Gegenstand dieses Verfahrens sind ebenfalls sowohl Taten vor als auch nach dem 25. Januar 2012. Derzeit wird gegen sechs Laborärzte bzw. Verantwortliche des Laborbetriebs ermittelt, wobei die Inhaberschaft des Labors im Tatzeitraum gewechselt hat. Bisher sind zwei Einsendeärzte als Beschuldigte eingetragen. Nach der bisherigen Auswertung des Datenmaterials wurden bisher ca. 114 Kunden ermittelt, die in den Jahren 2010 bis 2014 auf eigenen Rechnung M III-/M IV-Leistungen bezogen haben. Hierin enthalten sind ca. 50 Kunden, die im Gesamtzeitraum Leistungen für weniger als 100 € erhalten haben. Ermittelt wurde ferner eine Anzahl von Kliniken und teilweise auch ausländischen Einrichtungen als größere Einsender, bei denen der Verdacht von Straftaten bei der Weiterberechnung der bezogenen Laborleistungen nicht besteht. Die Ermittlungen sind noch nicht abgeschlossen. Durchsuchungen wurden vollzogen. Derzeit werden die sichergestellten Unterlagen und Daten ausgewertet. Drucksache 17/9959 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 1.1 Wie viele Speziallabore sind in diesen Fällen betroffen ? Insgesamt sind vier Speziallabore betroffen. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird Bezug genommen. 1.2 Wie viele Laborärztinnen und Laborärzte sind in diesen Fällen betroffen? Insgesamt sind siebzehn Laborärztinnen und Laborärzte bzw. Verantwortliche des Laborbetriebs betroffen. Ein weiterer Laborarzt ist zwischenzeitlich verstorben. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird Bezug genommen. 1.3 Wie viele sogenannte „Einsendeärztinnen und -ärzte “ sind in diesen Fällen betroffen? Die Zahl der tatsächlich betroffenen Einsendeärztinnen und -ärzte, die auch nach dem 25. Januar 2012 entgegen § 4 Abs. 2 GOÄ Speziallaborleistungen abgerechnet haben, steht noch nicht abschließend fest. Auf die Ausführungen zu Frage 1 wird Bezug genommen. 2. Wie viele der Verfahren, die in dem Brief des StMJ vom 15.09.2014 an den Vorsitzenden des Untersuchungsausschusses „Labor“ genannt wurden, beziehen sich auf Taten, die nach dem 25.01.2012 begangen wurden? Weder die zwei im Brief des Staatsministeriums der Justiz vom 15. September 2014 genannten Verfahren der Staatsanwaltschaft Hof noch das dort mitgeteilte Verfahren der Staatsanwaltschaft Regensburg bezogen sich auf Taten, die nach dem 25. Januar 2012 begangen wurden. 2.1 Wie viele Speziallabore sind in diesen Fällen betroffen ? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 2.2 Wie viele Laborärztinnen und Laborärzte sind in diesen Fällen betroffen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 2.3 Wie viele sogenannte „Einsendeärztinnen und -ärzte “ sind in diesen Fällen betroffen? Auf die Antwort zu Frage 2 wird verwiesen. 3. Wie viele Verfahren wegen Abrechnungsbetrug von Speziallaborleistungen werden derzeit noch insgesamt in Bayern geführt (bitte aufschlüsseln nach Taten vor bzw. nach dem 25.01.2012)? Über die in den Fragen 1 bis 1.3 genannten Verfahren hinaus ist derzeit ein Strafverfahren beim Landgericht München II gegen zwei Laborärzte eines Speziallabors anhängig . Das Verfahren wurde bereits in der Antwort zu Frage 1 der Schriftlichen Anfrage vom 30. Juni 2014, Drs. 17/3027, mitgeteilt. Gegenstand dieses Verfahrens sind ausschließlich Taten vor dem 25. Januar 2012. Den beiden angeklagten Laborärzten liegt zur Last, als Betreiber einer Gemeinschaftspraxis für Laboratoriumsmedizin im Zeitraum zwischen Februar 2007 und Dezember 2009 Privatpatienten über die Abrechenbarkeit zusätzlicher Transport- und Materialkosten nach GOÄ bei gleichzeitiger Beauftragung von M-II-Leistungen (Basislaborleistungen) sowie M-III- und M- IV-Leistungen (Speziallaborleistungen) getäuscht zu haben. Über die Zulassung der Anklage hat das Landgericht München II bislang nicht entschieden. Weitere derzeit anhängige Ermittlungs- und Strafverfahren wegen Abrechnungsbetrugs von Speziallaborleistungen konnten mit Stand zum 31. Dezember 2015 nicht festgestellt werden, wobei darauf hingewiesen wird, dass eine gesonderte statistische Erfassung von Verfahren wegen Abrechnungsbetrugs von Speziallaborleistungen nicht erfolgt. Auf die Vorbemerkung zur Antwort auf die Schriftliche Anfrage vom 30. Juni 2014, Drs. 17/3027, wird insoweit Bezug genommen . 3.1 Wie viele Speziallabore sind in diesen Fällen betroffen ? Auf die Antworten zu den Fragen 1, 1.1 und 3 wird verwiesen . 3.2 Wie viele Laborärztinnen und Laborärzte sind in diesen Fällen betroffen? Auf die Antworten zu den Fragen 1, 1.2 und 3 wird verwiesen . 3.3 Wie viele sogenannte „Einsendeärztinnen und -ärzte “ sind in diesen Fällen betroffen? Auf die Antworten zu den Fragen 1, 1.3 und 3 wird verwiesen . 4. Auf welchem Stand befinden sich die Verfahren in diesem Moment? Auf die Antworten zu den Fragen 1 und 3 wird verwiesen. 4.1 Beruhen Erkenntnisse aus diesen Verfahren auf Ermittlungen der „SoKo Labor“, wenn ja, auf welchen ? Tatsächliche Erkenntnisse aus den anhängigen Ermittlungsund Strafverfahren beruhen nach Mitteilung der ermittelnden Staatsanwaltschaften nicht auf Ermittlungen der „SoKo Labor“. Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 25. Januar 2012 ist jedoch Grundlage für die jetzigen Ermittlungen . 4.2 Wurden bereits die Berufsaufsichtsbehörden informiert , wenn ja, in welchen Fällen? Mitteilungen an die Berufsaufsichtsbehörden richten sich nach Nr. 26 („Strafsachen gegen Angehörige der Heilberufe “) und Nr. 29 („Sonstige Mitteilungen über Personen, die einer Dienst-, Staats-, Standesaufsicht oder berufsrechtlichen Aufsicht unterliegen“) der Anordnung über Mitteilungen in Strafsachen (MiStra). Die Vorschriften der MiStra 26 und MiStra 29 wurden beachtet. Gemäß MiStra 26 Abs. 1 Nr. 3 ist die Erhebung der öffentlichen Klage mitzuteilen. Die Berufsaufsichtsbehörden (Regierung von Oberbayern und Landesärztekammer) wurden in den in den Antworten zu den Fragen 1 und 3 genannten Strafverfahren bei Erhebung der Anklage und der Beantragung der drei Strafbefehle jeweils benachrichtigt. Die Einstellung eines Ermittlungsverfahrens gegen Angehörige der Heilberufe ist gemäß MiStra 26 Abs. 1 grundsätzlich nicht mitzuteilen. Die mit dem umfangreichen Verfahrenskomplex mit 1.157 Einsendenummern befasste Schwerpunktstaatsanwaltschaft hat die Berufsaufsichtsbehörden jedoch gemäß MiStra 29 Abs. 1 Nr. 9 von der Einstellung der Ermittlungsverfahren gegen 38 Einsendeärztinnen und -ärzte gemäß §§ 153 Abs. 1, 153 a Abs. 1, 154 Abs. 1 StPO benachrichtigt. Soweit die Ermittlungsverfahren gegen 21 weitere Einsendeärztinnen und -ärzte aus tatsächlichen Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9959 Gründen oder wegen bereits eingetretener Verfolgungsverjährung gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt wurden, erfolgte keine Mitteilung. Soweit die Ermittlungen noch andauern, erfolgte in Übereinstimmung mit den Vorschriften der MiStra 26 und 29 noch keine Mitteilung. Ermittlungen wegen Abrechnungsbetrugs durch Ärzte Teil III 1. Haben die Staatsanwaltschaften Augsburg und München I nach dem Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 25.01.2012 die Möglichkeit genutzt, bei den bereits im Jahr 2007 durchsuchten Ärztinnen und Ärzten die Abrechnungsdaten ab 2007 bis Januar 2012 zu erfassen, um den Tatvorwurf des Abrechnungsbetruges zu belegen? Hinsichtlich der im Jahr 2007 durchsuchten Ärztinnen und Ärzte konnte der Tatvorwurf des Abrechnungsbetruges mit den im Herbst 2007 sichergestellten Abrechnungsdaten für den Zeitraum bis Herbst 2007 ermittelt und belegt werden. Im Strafverfahren gegen Dr. A. erfolgte eine rechtskräftige Verurteilung. Die Ermittlungsverfahren gegen elf weitere durchsuchte Einsendeärztinnen und -ärzte wurden gemäß § 153 a Abs. 1 der Strafprozessordnung (StPO) gegen Zahlung von Geldauflagen zwischen 2.500 Euro und 50.000 Euro eingestellt. Das Ermittlungsverfahren gegen eine Einsendeärztin , die dauerhaft in ihr Heimatland zurückgekehrt war, wurde gemäß § 154 Abs. 1 StPO eingestellt. Nach Bekanntwerden der Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 25. Januar 2012 bestanden keine zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte dahingehend, dass die gegen § 4 Abs. 2 der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) verstoßende Abrechnungspraxis von den betroffenen Einsendeärztinnen und -ärzten unter dem Eindruck der Durchsuchungsmaßnahmen vom Herbst 2007 in der Folgezeit fortgesetzt wurde. Die Staatsanwaltschaften Augsburg und München I haben bei den im Jahr 2007 durchsuchten Ärztinnen und Ärzten nach dem 25. Januar 2012 daher keine weiteren Abrechnungsdaten für den Zeitraum Herbst 2007 bis Januar 2012 sichergestellt. 2. Wenn nein, warum nicht? Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.