Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 02.02.2016 Zu 1.: Grundsätzlich können alle Sektionen des Deutschen Alpenvereins e. V. (DAV), welche die jeweiligen Fördervoraussetzungen erfüllen, staatliche Förderungen nach den Sportförderrichtlinien des Freistaats (Amtsblatt des Bayerischen Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst und Beiblatt – KWMBl. – 2012, S. 267 ff.) erhalten . Als mögliche Förderungen für Sektionen des DAV kommen hierbei insbesondere die Förderung des Sportbetriebs nach Teil I Abschnitt B der Sportförderrichtlinien (sogenannte Vereinspauschale) und die Förderung des vereinseigenen Sportstättenbaus nach Teil I Abschnitt C der Sportförderrichtlinien in Betracht. Die jeweiligen Fördervoraussetzungen sind detailliert in den entsprechenden Abschnitten der Sportförderrichtlinien geregelt. Im Zusammenhang mit Sektionen des DAV ist hierbei insbesondere auf Teil I Abschnitt A Nr. 2 der Sportförderrichtlinien hinzuweisen. Danach muss eine zu fördernde Sektion des DAV unter anderem auch Mitglied des Bayerischen Landes-Sportverbandes e. V. sein. Zu 2.: Die DAV-Sektion Markt Schwaben hat im Jahr 2015 eine Förderung des Freistaats für ihren Sportbetrieb (Vereinspauschale ) erhalten. Des Weiteren hat die Sektion im Rahmen des vereinseigenen Sportstättenbaus im November 2015 eine staatliche Förderung beantragt und bereits eine Genehmigung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn erhalten . Konkrete Gründe, die gegen eine Förderung der Sektion durch den Freistaat sprechen, sind auch im Rahmen dieses Förderverfahrens bisher nicht bekannt geworden. Zu 3.: Siehe Antworten zu 1. und 2. Zu 4.: Die Sportart Klettern ist im Rahmen der Sportförderrichtlinien unter den dort genannten Voraussetzungen grundsätzlich förderfähig. 17. Wahlperiode 08.04.2016 17/9960 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Doris Rauscher SPD vom 07.01.2016 Sportklettern in der DAV-Sektion Markt Schwaben Ich frage die Staatsregierung: 1. Welche Sektionen des Deutschen Alpenvereins (DAV) erhalten derzeit Fördergelder für den Bereich Sportklettern nach den Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien)? 2. Welche Gründe sprechen gegen eine Förderung der Sektion Markt Schwaben für den Bereich Sportklettern? 3. Welche Voraussetzungen müssten in der Sektion Markt Schwaben erfüllt sein, damit eine der Fördermöglichkeiten nach der Sportförderrichtlinie möglich wäre? 4. Wie bewertet die Staatsregierung die Sportart Klettern grundsätzlich im Rahmen der Sportförderrichtlinie? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.