Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 02.02.2016 1. a) Inwieweit ist der Bahnhof barrierefrei ausgebaut in der Stadt Neustadt an der Donau? Der Bahnhof Neustadt (Donau) ist aktuell weder stufenfrei noch barrierefrei zugänglich. b) Inwieweit sind die Bahnhöfe und Haltepunkte im Landkreis Kelheim barrierefrei ausgebaut? In der folgenden Tabelle werden die sechs Bahnhöfe im Landkreis Kelheim mit dem jeweiligen Status der Barrierefreiheit genannt: Abensberg stufenfrei nicht barrierefrei Bad Abbach nicht stufenfrei nicht barrierefrei Gundelshausen stufenfrei nicht barrierefrei Neustadt (Donau) nicht stufenfrei nicht barrierefrei Poikam stufenfrei nicht barrierefrei Saal (Donau) stufenfrei nicht barrierefrei 2. Welche der unter den Fragen 1 a und b genannten Haltepunkte und Bahnhöfe sind im „Bayernpaket 2013–2018“ der Staatsregierung mitaufgenommen ? 3. Welche anteilige Investitionssumme des Freistaats Bayern in die Barrierefreiheit ist für den geplanten barrierefreien Ausbau der unter Frage 2 genannten Haltepunkte und Bahnhöfe vorgesehene (bitte Auflistung pro Haltepunkte /Bahnhöfe)? 4. Welche Investitionssumme liegt dem barrierefreien Ausbau der niederbayerischen Bahnhöfe insgesamt (Bund, Deutsche Bahn AG, Freistaat Bayern) zugrunde (bitte Auflistung pro Haltepunkte/ Bahnhöfe )? Da alle Bahnhöfe im Landkreis Kelheim ein geringeres Fahrgastaufkommen als 1.000 Ein- und Aussteiger pro Tag aufweisen und ein Teil der Haltepunkte sich in einem vergleichsweise guten Zustand befindet, wurden diese für das „Bayern-Paket 2013–2018“ nicht näher betrachtet. Laut DB Station & Service ist jedoch der Hausbahnsteig in Abensberg erneuert und auf eine Höhe von 55 cm über Schienenoberkante gebracht worden. 5. Wann werden die noch ausstehenden Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit (rollstuhlgerecht, sehbehindertengerecht ) nach heutigem Stand beendet sein? Aktuell befindet sich die DB Station & Service in Gesprächen mit dem Freistaat Bayern über ein Folgeprogramm zum barrierefreien Ausbau ab 2019. Dieses Programm zielt darauf ab, weitere Schritte zur Barrierefreiheit von Bayerns Bahnstationen vorzubereiten. Grundsätzlich gilt, dass zur Festlegung des weiteren Ausbaus von Bahnhöfen in Bay- 17. Wahlperiode 08.04.2016 17/9961 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Johanna Werner-Muggendorfer SPD vom 02.12.2015 Barrierefreie Bahnhöfe im Landkreis Kelheim Weiterhin sind zahlreiche Bahnhöfe in Niederbayern noch nicht barrierefrei ausgebaut. Für ein „barrierefreies Bayern 2023“ soll dieser Ausbau jedoch in den nächsten neun Jahren abgeschlossen sein. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Inwieweit ist der Bahnhof barrierefrei ausgebaut in der Stadt Neustadt an der Donau? b) Inwieweit sind die Bahnhöfe und Haltepunkte im Landkreis Kelheim barrierefrei ausgebaut? 2. Welche der unter den Fragen 1 a und b genannten Haltepunkte und Bahnhöfe sind im „Bayernpaket 2013–2018 der Staatsregierung mit aufgenommen? 3. Welche anteilige Investitionssumme des Freistaats Bayern in die Barrierefreiheit ist für den geplanten barrierefreien Ausbau der unter Frage 2 genannten Haltepunkte und Bahnhöfe vorgesehene (bitte Auflistung pro Haltepunkte /Bahnhöfe)? 4. Welche Investitionssumme liegt dem barrierefreien Ausbau der niederbayerischen Bahnhöfe insgesamt (Bund, Deutsche Bahn AG, Freistaat Bayern) zugrunde (bitte Auflistung pro Haltepunkte /Bahnhöfe)? 5. Wann werden die noch ausstehenden Baumaßnahmen zur Barrierefreiheit (rollstuhlgerecht, sehbehindertengerecht ) nach heutigem Stand beendet sein? 6. Welche Definition von „Barrierefreiheit“ liegt der Staatsregierung beim barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen zugrunde? 7. Wie oft werden die Einstiegshilfen der DB AG an den unterschiedlichen Bahnhöfen im Landkreis Kelheim in Anspruch genommen (bitte Auflistung pro Haltepunkte/ Bahnhöfe)? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9961 ern zunächst alle Bahnhöfe in die Betrachtung einbezogen werden. Dies gilt selbstverständlich auch für die Bahnhöfe im Landkreis Kelheim. Das Konzept soll im Laufe des Jahres entwickelt werden. Erst wenn Ergebnisse vorliegen, sind weitere Aussagen zu den Perspektiven der Bahnhöfe im Landkreis Kelheim möglich. 6. Welche Definition von „Barrierefreiheit“ liegt der bayerischen Staatsregierung beim barrierefreien Ausbau von Bahnhöfen zugrunde? Der Begriff Barrierefreiheit wird folgendermaßen definiert: Die Bahnsteighöhe beträgt mindestens 55 cm über Schienenoberkante , bei S-Bahn-Bahnsteigen mindestens 76 cm über Schienenoberkante sowie ein stufenfreier Zugang zu den Bahnsteigen ist gegeben. 7. Wie oft werden die Einstiegshilfen der DB AG an den unterschiedlichen Bahnhöfen im Landkreis Kelheim in Anspruch genommen (bitte Auflistung pro Haltepunkte /Bahnhöfe)? An den Bahnhöfen im Landkreis Kelheim wird laut DB Station & Service derzeit keine Einstiegshilfe geleistet.