4. Aus welchen Gründen gibt es Unterschiede in der Auslastung der Betten zwischen den jeweiligen Einrichtungen ? a) In welchen Einrichtungen gibt es Wartezeiten (aufgelistet nach Einrichtungen)? b) Wie lange sind die Wartezeiten durchschnittlich und maximal (aufgelistet nach Einrichtungen und Wartezeit )? 5. Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren waren in den letzten drei Jahren in Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht (geteilt nach offenen und geschlossenen Einrichtungen)? a) Was war der Grund dafür? b) In welchen dieser Einrichtungen war das vorgeschriebene und dafür qualifizierte Fachpersonal nicht vorhanden ? 6. Wie viele Plätze in der stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie wurden am 01.07. 2015 von jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 belegt (geteilt nach offenen und geschlossenen Einrichtungen)? a) Was war der Grund dafür? b) Gibt es konzeptionelle Überlegungen, wie man den Übergang zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie einerseits und Erwachsenenpsychiatrie andererseits besser organisieren kann? 7. Wie viele teilstationäre Plätze gibt es in der Kinderund Jugendpsychiatrie in Bayern? a) Wie viele waren davon am 01.07.2015 belegt? b) Wie lange sind die durchschnittlichen und maximalen Wartezeiten (unterteilt nach Bezirken und Einrichtungen )? 8. Wie viele der belegten Plätze in teilstationären Einrichtungen für Kinder- und Jugendpsychiatrie wurden am 01.07. 2015 von jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren belegt (unterteilt nach Bezirken und teilstationären Einrichtungen)? a) Was war der Grund dafür? 17. Wahlperiode 08.04.2016 17/9969 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Kerstin Celina BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN vom 05.11.2015 Aktuelle Situation in der teil- und stationären Kinderund Jugendpsychiatrie in Bayern Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viele stationäre Plätze, aufgeteilt in geschlossene und offene Psychiatrie, gibt es für Kinder und Jugendliche in Bayern (unterteilt in Bezirke und die jeweiligen Einrichtungen)? a) Wie viele der stationären Plätze waren zum 01.07.2015 belegt? b) Welche von den Einrichtungen sind spezialisiert – zum Beispiel nur auf eine Erkrankung (aufgeschlüsselt nach Bezirk, Erkrankung, Anzahl der Plätze)? 2. Wie ist in den jeweiligen Bezirken das Verhältnis der Anzahl der Plätze in geschlossenen und offenen psychiatrischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Bezug auf die Anzahl der im jeweiligen Bezirk wohnhaften Kinder und Jugendlichen? a) Auf welcher Planungsgrundlage basiert die Schaffung und der Erhalt von Plätzen in geschlossenen und offenen psychiatrischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche? b) Wie viele ambulante Fälle wurden in den Psychiatrischen Institusambulanzen (PIA) in Bayern im letzten Jahr behandelt? 3. Wie lange dauert ein durchschnittlicher Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in einer stationären psychiatrischen Einrichtung? a) Welche Unterschiede gibt es zwischen der Dauer der Behandlung in einer geschlossenen oder einer offenen Einrichtung? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9969 Antwort des Staatsministeriums für Gesundheit und Pflege vom 01.02.2016 1. Wie viele stationäre Plätze, aufgeteilt in geschlossene und offene Psychiat rie, gibt es für Kinder und Jugendliche in Bayern (unterteilt in Bezirke und die jeweiligen Einrichtungen)? Derzeit stehen in Bayern insgesamt 624 vollstationäre Betten und 442 tages klinische Plätze zur Versorgung psychisch kranker Kinder und Jugendlicher zur Verfügung (Stand: 01/2016). Weitere 156 Betten und 73 Plätze sind als bedarfsgerecht anerkannt, aber noch nicht in Betrieb. In der stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie werden von einigen Einrichtungen auch Kapazitäten zur geschlossenen Behandlung vorgehalten. Kranken hausplanerisch werden diese Kapazitäten jedoch nicht erfasst. Die Krankenhauspla nung erfolgt als Rahmenplanung und beschränkt sich auf die Festlegung von Stand ort, Fachrichtungen , Gesamtkapazitäten und Versorgungsstufe. Die einzelnen Sub spezialitäten innerhalb von Fachrichtungen werden nicht gesondert beplant. Die Ausgestaltung der Therapieangebote , wie beispielsweise auch das Führen von offe nen bzw. geschlossenen Abteilungen, obliegt den Trägern und bietet so eine flexible Anpassung an die konkreten Versorgungsbedürfnisse . Daher liegen der Staatsregie rung hierzu keine Zahlen vor. Allerdings stand die Notwendigkeit geschlossener Behandlungsangebote bei den Erweiterungen der kinder- und jugendpsychiatrischen Kapazitäten in den letzten Jah ren stärker im Vordergrund, insbesondere bei Erweiterungen am Bezirkskranken haus Bayreuth (Juni 2013), am Bezirkskrankenhaus Ansbach (Mai 2014) und an der lntensiveinheit für KJP Würzburg (Mai 2014), bei der Errichtung einer vollstationären Einheit für Kinder- und Jugendpsychiatrie in Anbindung an das Klinikum Weiden (2014) sowie beim Klinikum Aschaffenburg (2015). Die Anzahl der Betten und Plätze der Fachrichtung Kinder - und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie (KJP) verteilt sich auf die Bezirke und Einrichtungen wie folgt: Fachrichtung KJP 2015 Betten Plätze Gesamt OBERBAYERN 236 111 347 kbo-Heckscher-Klinikum 68 44 112 Klinikum der Ludwig-Maximilians-Universität München 30 10 40 kbo-Heckscher-Klinikum Rosenheim 30 10 40 Tagesklinik für KJP am Zentrum für Kinder u. Jugendliche, Altötting 0 16 16 Klinik Hochried, Fachklinik für Kinder u. Jugendliche 16 16 32 Kliniken St. Elisabeth, Neuburg 30 15 45 kbo-Heckscher-Klinikum Rottmannshöhe, Berg 42 0 42 kbo-Heckscher-Klinikum Wasserburg am Inn 20 0 20 NIEDERBAYERN 36 47 83 Bezirkskrankenhaus Landshut 36 14 50 Bezirkskrankenhaus Passau 0 18 18 Tagesklinik für KJP am Klinikum Deggendorf 0 15 15 OBERPFALZ 28 50 78 Tagesklinik für KJP Amberg 0 12 12 Bezirksklinikum Regensburg 28 14 42 Fachrichtung KJP 2015 Betten Plätze Gesamt Tagesklinik für KJP des Bezirksklinikums Regensburg Weiden 0 12 12 Psychiatrische Tagesklinik Cham 0 12 12 OBERFRANKEN 28 44 72 Tagesklinik für KJP am Klinikum Bamberg 0 12 12 Bezirkskrankenhaus Bayreuth 28 8 36 Tagesklinik Coburg für KJP des Betriebskrankenhauses Beuth 0 12 12 Tagesklinik Hof für KJP des Betriebskrankenhauses Beuth 0 12 12 MITTELFRANKEN 115 74 189 Bezirksklinikum Ansbach 30 15 45 Klinikum der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg 32 26 58 Klinikum Fürth 0 15 15 Klinikum Nürnberg – Betriebsstätte Nord 42 18 60 Klinikum Nürnberg – Betriebsstätte Süd 11 0 11 UNTERFRANKEN 88 46 134 Klinikum Aschaffenburg 18 18 36 Leopoldina Krankenhaus der Stadt Schweinfurt 9 12 21 Tagesklinik für KJP Würzburg 0 14 14 lntensiveinheit für KJP an der Universität Würzburg 14 0 14 Klinik am Greinberg, Würzburg 15 0 15 Klinikum der Julius-Maximilians-Universität Würzburg 32 2 34 SCHWABEN 93 70 163 Josefinum Kinderkrankenhaus – Entbindungsklinik , Augsburg 73 40 113 Klinik für KJP des Josefinums Augsburg, Kempten 20 15 35 Tagesklinik für KJP des Josefinums Augsburg , Nördlingen 0 15 15 BAYERN 624 442 1.066 a) Wie viele der stationären Plätze waren zum 01.07.2015 belegt? Die Belegungsdaten zur Krankenhausstatistik werden jährlich erhoben. Zahlen für das Jahr 2015 liegen noch nicht vor. Im Jahr 2014 wurden in Bayern in stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Abteilungen insgesamt 3.193 teilstationäre und 5.808 vollstationäre Fälle behandelt. Die vollstationären Kapazitäten waren zu 95,8 %, die teilstationären zu 92,8 % ausgelastet. b) Welche von den Einrichtungen sind spezialisiert - zum Beispiel nur auf eine Er krankung (aufgeschlüsselt nach Bezirk, Erkrankung, Anzahl der Plätze)? Wie in der Antwort zur Frage 1. ausgeführt, werden einzelne Subspezialitäten inner halb von Fachrichtungen grundsätzlich nicht gesondert beplant und daher statistisch auch nicht erhoben. Eine Ausnahme hiervon bildet die Klinik am Greinberg , Würzburg, die auf die Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Schwer- und Mehr fachbehinderung und psychischen Störungen spezialisiert ist. 2. Wie ist in denjeweiligen Bezirken das Verhältnis der Anzahl der Plätze in ge schlossenen und offenen psychiatrischen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche in Bezug auf die Anzahl der im jeweiligen Bezirk wohnhaften Kinder und Jugendli chen? Drucksache 17/9969 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 Im Jahr 2014 standen in Bayern 624 Betten zur vollstationären Behandlung psy chisch kranker Kinder und Jugendlicher zur Verfügung. Dies entspricht 28,05 Betten je 100.000 Einwohner unter 18 Jahren. Ob Betten offen oder geschlossen geführt werden, wird nicht gesondert erfasst (s. Antwort zu Frage 1). In Bezug auf die regionalisierte Bevölkerungsberechnung erfolgt die Erfassung der Altersgruppen im Bayerischen Landesamt für Statistik nicht nach Einwohnern unter 18 Jahren , sondern nach Einwohnern unter 19 Jahren. Vor diesem Hintergrund ergibt sich nach Regierungsbezirken unterteilt folgendes Verhältnis zwischen den zur Verfügung stehenden Betten und der Anzahl von Kindern und Jugendlichen: Regierungsbezirke Betten je 100.000 Einwohner unter 19 Jahren Oberbayern 29,33 Niederbayern 17,06 Oberpfalz 14,89 Oberfranken 16,12 Mittelfranken 38,78 Unterfranken 39,89 Schwaben 28,24 a) Auf welcher Planungsgrundlage basiert die Schaffung und der Erhalt von Plät zen in geschlossenen und offenen psychiatrischen Einrichtungen für Kinder und Ju gendlichen? Wie oben zu Frage 1 ausgeführt, erfolgt die Krankenhausplanung als Rahmenpla nung. Die Ausgestaltung der Therapieangebote , auch das Führen von offenen und geschlossenen Abteilungen, obliegt damit den Trägern. b) Wie viele ambulante Fälle wurden in den PIAs in Bayern im letzten Jahr behan delt? Die Staatsregierung verfügt hierzu über keine eigenen Zahlen . Nach Mitteilung der Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern wurden in Psychiatri schen Institutsambulanzen für Kinder und Jugendliche im Jahr 2014 insgesamt 51.373 Behandlungsfälle über die gesetzlichen Krankenkassen in Bayern abgerech net. Angaben über Behandlungsfälle zulasten anderer Kostenträger liegen nicht vor. 3. Wie lange dauert ein durchschnittlicher Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in einer stationären psychiatrischen Einrichtung? Im Bereich der Krankenhausplanung wird nur die mittlere Verweildauer der Patienten statistisch erfasst. In den vollstationären Einrichtungen betrug die durchschnittliche bayernweite Verweildauer im Jahr 2014 38,2 Tage, in den teilstationären Einrichtun gen 32,1 Tage. a) Welche Unterschiede gibt es zwischen der Dauer der Behandlung in einer ge schlossenen oder einer offenen Einrichtung? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor. 4. Aus welchen Gründen gibt es Unterschiede in der Auslastung der Betten zwischen den jeweiligen Einrichtungen? Die stationären kinder- und jugendpsychiatrischen Einrichtungen in Bayern zeigen in den letzten Jahren eine stabile Auslastung auf hohem Niveau. Signifikante Unter schiede in der Auslastung der Betten bestehen zwischen den jeweiligen Einrichtun gen der Kinder- und Jugendpsychiatrie nicht. Der Staatsregierung ist es zudem nicht möglich, Aussagen über die Gründe unterschiedlicher Auslastungen der jeweiligen Einrichtungen zu treffen. a) In welchen Einrichtungen gibt es Wartezeiten (aufgelistet nach Einrichtungen)? Im Rahmen der stationären und teilstationären Krankenhausbehandlung werden et waige Wartezeiten bis zur Aufnahme einer stationären oder teilstationären Behand lung nicht statistisch erfasst. b) Wie lange sind die Wartezeiten durchschnittlich und maximal (aufgelistet nach Einrichtungen und Wartezeit)? Siehe hierzu Antwort zu Frage 4 a. 5. Wie viele Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren waren in den letzten drei Jahren in Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie untergebracht (geteilt nach offenen und geschlossenen Einrichtungen )? Die Staatsregierung verfügt hierzu nicht über eigene Zahlen. Gemäß § 21 Kranken hausentgeltgesetz (KHEntG) müssen die dem Anwendungsbereich dieses Gesetzes unterliegenden Krankenhäuser ihre Leistungsdaten jeweils zum 31. März für das je weils vorangegangene Kalenderjahr an die Institut für das Entgeltsystem im Kran kenhaus GmbH (lnEK) übermitteln. In den von der lnEK GmbH übermittelten DRG -Daten (DRG = Diagnosis Reloted Groups, deutsch: diagnosebezogene Fallgruppen) wird zwar eine Differenzierung der Patientendaten nach Altersgruppen vorge nommen; erfasst werden jedoch die Patienten zwischen 0 bis unter 19 Jahren und nicht nur diejenigen unter 18 Jahren. Vor diesem Hintergrund ist festzustellen, dass insgesamt im Jahr 2012 1.867, im Jahr 2013 1.656 und im Jahr 2014 1.602 Patien ten unter 19 Jahren in einer Einrichtung der Erwachsenenpsychiatrie behandelt wur den. Wie oben unter der Antwort zu Frage 1 bereits ausgeführt, obliegt die Ausge staltung der Therapieangebote den Trägern, somit auch, ob einzelne Abteilungen offen und geschlossen geführt werden. a) Was war der Grund dafür? Der Staatsregierung liegen hierzu, wie den vorausgegangenen Ausführungen ent nommen werden kann, keine Daten für Patienten unter 18 Jahren vor. Über die An zahl dieser Patientengruppe sowie etwaige Gründe für die Behandlung von Kindern und Jugendlichen in Einrichtungen der Erwachsenenpsychiatrie liegen keinerlei Er kenntnisse vor. b) In welchen dieser Einrichtungen war das vorgeschriebene und dafür qualifizierte Fachpersonal nicht vorhanden? Die Psychiatrie-Personalverordnung (Psych-PV) regelt die Maßstäbe und Grundsät ze zur Ermittlung des Personalbedarfs für Ärzte, Krankenpflegepersonal und sonsti ges therapeutisches Fachpersonal in psychiatrischen Einrichtungen für Erwachsene sowie für Kinder und Jugendliche mit dem Ziel, eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche stationäre oder teilstationäre Behandlung der Patienten zu ge währleisten, die einer Krankenhausbehandlung im Sinne des § 39 Abs. 1 des Sozialgesetzbuches (SGB) Fünftes Buch (V) bedürfen. Aus § 8 Psych-PV geht hervor, dass zur Ermittlung des Personalbedarfs die Patienten, die einer Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9969 Krankenhausbehandlung bedürfen, nach Art und Schwere der Krankheit sowie nach den Behandlungszielen und -mitteln den jeweiligen Behand lungsbereichen zugeordnet werden. Die Personalstellen für eine psychiatrische Einrichtung werden ermittelt, indem für jede Berufsgruppe die Minutenwerte der in der Verordnung näher bezeichneten Behandlungsbereiche mit der entsprechenden durchschnittlichen Zahl der Patienten vervielfacht werden (§ 4 Psych- PV). Beim Krankenpflegepersonal ist der Minutenwert je Station mit der Anzahl der Stationen zu vervielfachen und hinzuzurechnen (§ 5 Abs. 2 Psych-PV). Die sich ergebende Ge samtstundenzahl je Berufsgruppe ist in Personalstellen umzurechnen. Hiernach ha ben sich die Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie zu richten. Über die konkrete personelle Struktur in den jeweiligen Krankenhäusern liegen der Staatsre gierung jedoch keine Erkenntnisse vor. 6. Wie viele Plätze in der stationären Kinder- und Jugendpsychiatrie wurden am 01.07.2015 von jungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 belegt (geteilt nach offenen und geschlossenen Einrichtungen)? Die Staatsregierung verfügt hierzu nicht über eigene Zahlen. Aus den von der lnEK GmbH übermittelten DRG-Daten der Patientendaten in der Altersgruppe zwischen 18 bis unter 22 Jahren kann entnommen werden, dass im Jahr 2014 insgesamt 114 Pa tienten dieser Altersgruppe in stationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsy chiatrie behandelt wurden. a) Was war der Grund dafür? Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass Heranwachsende aufgrund ihres Krank heitsbildes in Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt werden. Zu dem Bereich der Kinder- und Jugendpsychiatrie gehört unter anderem auch die Be handlung psychosozial-retardierter und langfristig schwer psychisch kranker und mehrfach behinderter Heranwachsender. b) Gibt es konzeptionelle Überlegungen, wie man den Übergang zwischen Kinder und Jugendpsychiatrie einerseits und Erwachsenenpsychiatrie andererseits besser organisieren kann? Der Übergang zwischen Kinder- und Jugendpsychiatrie und Erwachsenenpsychiatrie kann durch sog. Adoleszentenstationen (spezielles Behandlungsangebot für Heranwachsende und junge Erwachsene) gerade bei lang andauernder Beeinträclitigung verbessert werden. Während grundsätzlich mit Erreichen der Volljährigkeit die Pati enten der Erwachsenenpsychiatrie zugeführt werden, was jedoch die Bereitschaft zur Weiterbehandlung deutlich senkt, können in den Adoleszentenstationen ältere Ju gendliche auch noch als jüngere Erwachsene im Übergangsalter milieugerecht psychiatrisch versorgt werden. Eine spezielle Adoleszentenstation mit 20 Betten gibt es bereits am kbo-Heckscher -Klinikum Wasserburg am Inn. Vor kurzem wurde eine wei tere Adoleszentenstation mit 20 Betten und vier Plätzen am Bezirksklinikum Ober main genehmigt. 7. Wie viele teilstationäre Plätze gibt es in der Kinderund Jugendpsychiatrie in Bay ern? In Bayern stehen 442 Plätze der Fachrichtung KJP zur Verfügung . Insoweit wird auf die Antwort zur Frage 1 verwiesen. a) Wie viele waren davon am 01.07.2015 belegt? Siehe hierzu die Antwort zur Frage 1 a). b) Wie lange sind die durchschnittlichen Wartezeiten (unterteilt nach Bezirken und teilstationären Einrichtungen)? Siehe hierzu die Antwort zur Frage 4.0 a. 8. Wie viele der belegten Plätze in teilstationären Einrichtungen für Kinder- und Ju gendpsychiatrie wurden am 01.07.2015 vonjungen Erwachsenen zwischen 18 und 21 Jahren belegt (unterteilt nach Bezirken und teilstationären Einrichtungen)? Die Staatsregierung verfügt hierzu nicht über eigene Zahlen. Aus den von der lnEK GmbH übermittelten DRG-Daten der Patientendaten in der Altersgruppe zwischen 18 bis unter 22 Jahren kann entnommen werden, dass im Jahr 2014 insgesamt 2 Pati enten in teilstationären Einrichtungen der Kinder- und Jugendpsychiatrie behandelt wurden; jeweils eine Patientin an der Klinik Hochried in Murnau im Regierungsbezirk Oberbayern und am Josefinum-Krankenhaus in Augsburg im Regierungsbezirk Schwaben. a) Was war der Grund dafür? Der Staatsregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor.