Personalausgaben, die nicht auf Gesetz oder Tarifvertrag beruhen, dürfen allerdings nach Art. 51 Bayerische Haushaltsordnung (BayHO) nur geleistet werden, wenn dafür im Haushaltsplan Ausgabemittel besonders zur Verfügung gestellt sind. Ob und ggf. in welchem Umfang eine entsprechende Grundlage geschaffen wird, bleibt künftigen Haushalten vorbehalten. Zu 2.: Nachdem im Haushaltsplan 2015/2016 Ausgabemittel für Leistungszulagen und -prämien an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht besonders zur Verfügung gestellt sind, können den Tarifbeschäftigten der Polizei für das Jahr 2015 keine Leistungsprämien gezahlt werden. Soweit jedoch Tarifbeschäftigte der Bayerischen Polizei infolge der hohen Zahl ankommender Flüchtlinge Überstunden geleistet haben, werden diese durch entsprechende Freizeit ausgeglichen. Sollte ein Freizeitausgleich aus dienstlichen Gründen nicht möglich sein, wird das tarifliche Entgelt für Überstunden gezahlt. Für jede Überstunde wird unabhängig von einem Freizeitausgleich der Zeitzuschlag für Überstunden gezahlt. Im Nachtragshaushalt 2016 wurden im Zusammenhang mit der Asylthematik für den Polizeibereich 80 Arbeitnehmerstellen und 500 Stellen für Polizeivollzugsbeamte in Ausbildung sowie 62 Planstellen für den Verfassungsschutz neu ausgebracht. Daneben wurden für die Sicherheitsbehörden im Geschäftsbereich des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr weitere 380 Stellen für Terrorismusbekämpfung und Prävention geschaffen. Ab dem Jahr 2016 dürfte es damit auch bei den Tarifbeschäftigten zu einer Entlastung kommen. Gerade für die Beschäftigten im Bereich der Polizei gab es in den letzten Jahren immer wieder Verbesserungen. Zu erwähnen sind hier auch die Verbesserungen im Sachmittelbereich im Nachtragshaushalt 2016 im Umfang von ca. 60 Mio. Euro. Im Bund/Ländervergleich bleibt die Besoldung in Bayern weiterhin mit an der Spitze. Der aktuelle Vorsprung eines Polizeihauptmeisters in Bayern beträgt im Vergleich zu Nordrhein-Westfalen rd. 2.000 Euro/Jahr (Besoldungsgruppe A 9, Endstufe). 17. Wahlperiode 08.04.2016 17/9979 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 07.01.2016 Leistungsprämien für Tarifbeschäftigte der Polizei Unter teilweiser Bezugnahme auf meine Schriftliche Anfrage vom 17.06.2015 (Drs. 17/7812) frage ich die Staatsregierung : 1. Weswegen hat die Statsregierung im Haushalt bisher keine Mittel für Leistungsprämien im Tarifbereich und ist damit im kommenden Entwurf für den Doppelhaushalt zu rechnen? 2. Können für das Jahr 2015, aufgrund der besonderen Belastung der Tarifbeschäftigten der Polizei durch die hohe Zahl ankommender Flüchtlinge, Leistungsprämien gezahlt werden? Antwort des Staatsministeriums der Finanzen, für Landesentwicklung und Heimat vom 08.02.2016 Zu 1.: Die im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) enthaltene Regelung zur Zahlung von Leistungszulagen und -prämien an Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wurde im Rahmen der Entgeltrunde 2009, nicht zuletzt auf Wunsch der Gewerkschaften, mit Wirkung vom 1. Januar 2009 gestrichen. Es besteht somit keine tarifvertragliche Grundlage für die Zahlung von Leistungszulagen und -prämien. Die Gewährung von Leistungszulagen und -prämien käme nur als außertarifliche Maßnahme in Betracht. Die Ermächtigung der Mitgliederversammlung der Tarifvertrag der Länder (TdL) zur Zahlung entsprechender Leistungen liegt vor. Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung.