Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Angelika Weikert SPD vom 04.02.2014 Personalsituation bei den Ämtern für Ausbildungsförderung Die Anzahl der Bezieher von Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) sowie die Höhe der im Rahmen dessen getätigten Ausgaben sind in den letzten Jahren erheblich gestiegen. In seiner Antwort auf eine Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Simone Tolle (Drs. 16/12219) hat das Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst eine deutliche Verbesserung der Personalausstattung bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der bayerischen Studentenwerke sowie eine entsprechende Aufstockung der staatlichen Kostenerstattung zugesagt. Dennoch werden immer wieder Beschwerden über unzumutbar lange Wartezeiten bei der Bearbeitung von BAföGAnträgen durch die zuständigen Behörden publik. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie haben sich die Antragszahlen in den letzten zehn Jahren – aufgeschlüsselt nach den in § 2 BAföG genannten Ausbildungsstätten und Jahren – entwickelt? 2. Wie hat sich die Personalsituation (Abteilungsleitung, Gruppenleitung, Sekretariat und Sachbearbeitung sowie deren Eingruppierung), jeweils aufgegliedert nach den einzelnen Ämtern für Ausbildungsförderung der Landkreise und der kreisfreien Städte sowie den einzelnen Ämtern für Ausbildungsförderung der Studentenwerke , in den letzten zehn Jahren entwickelt? 3. Wie hat sich die staatliche Kostenerstattung für die Personalausstattung der Ämter für Ausbildungsförderung in den letzten zehn Jahren entwickelt? 4. a) Wie viele Antragsfälle sind pro Sachbearbeiterstelle (Sollwert) vorgesehen? b) Auf wie viele Antragsfälle, jeweils aufgegliedert nach den einzelnen Ämtern für Ausbildungsförderung der Landkreise und der kreisfreien Städte sowie den einzelnen Ämtern für Ausbildungsförderung der Studentenwerke in den letzten zehn Jahren, kommt eine Sachbearbeiterstelle (Istwert)? 5. a) Nach welchen Kriterien und wann zuletzt wurden die Fallzahlen pro Sachbearbeiterstelle geprüft und neu festgesetzt? b) Erfolgte daraufhin eine Anpassung der Sachbearbeiterstellen ? 6. a) Wann wurde zuletzt die Personalausstattung (Abteilungsleitung , Gruppenleitung, Sekretariat und Sachbearbeitung sowie deren Eingruppierung) der Ämter für Ausbildungsförderung geprüft und neu festgesetzt? b) Erfolgte daraufhin eine Anpassung der staatlichen Kostenerstattung für die Personalausstattung der Ämter für Ausbildungsförderung? 7. a) Plant die Staatsregierung eine Anpassung der Personalausstattung (Abteilungsleitung, Gruppenleitung, Sekretariat und Sachbearbeitung sowie deren Eingruppierung ) der Ämter für Ausbildungsförderung? b) Ist hier eine Anpassung der staatlichen Kostenerstattung für die Personalausstattung der Ämter für Ausbildungsförderung angedacht? Antwort des Staatsministeriums für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst vom 10.03.2014 1. Wie haben sich die Antragszahlen in den letzten 10 Jahren – aufgeschlüsselt nach den in § 2 Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) ge nannten Ausbildungsstätten und Jahren entwickelt ? Eine statistische Erhebung zu den eingegangenen Anträgen gibt es bisher – mit Ausnahme des Studentenwerksbereichs ab 2008 für das Benchmarking, vgl. Nr. 2.1 und 4b.1 – nicht. Die Ämter für Ausbildungsförderung wurden vom Staatsministerium zu Beginn dieses Jahres aufgefordert, erstmals entsprechende Daten zu erheben. Einheitlich dargestellt werden kann lediglich die Entwicklung der Geförderten im Hochschul- und Schulbereich bis zum Jahr 2012, die aus dem statistischen Material des Landesamtes für Statistik und Datenverarbeitung ausgewertet wurde. Für das Jahr 2013 liegen noch keine Zahlen vor. Eine weitere Differenzierung auf die übrigen Ausbildungsstätten i. S. v. § 2 BAföG war – aufgrund des zur Verfügung stehenden Zahlenmaterials , das erst noch mit erheblichem manuellen Aufwand ausgewertet werden müsste – in der Kürze der Zeit nicht möglich. Tabelle 1: Entwicklung der Zahl der Geförderten: § 2 Abs.1 Nr. 2 (Berufsfachschulen ) § 2 Abs.1 Nr. 3 (Fach- schulen)1 Übrige Ausbildungsstätten (v. a. BOS, FAK) § 2 Abs.1 Nr. 6 (Hoch- schulen) Summe 2003 10.129 2.795 13.389 37.592 63.905 2004 10.826 2.316 13.493 39.054 65.689 2005 11.294 1.929 13.085 39.354 65.662 2006 11.246 1.603 12.309 38.821 63.979 Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. 17. Wahlperiode 17.04.2014 17/999 Bayerischer Landtag Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/999 § 2 Abs.1 Nr. 2 (Berufsfachschulen ) § 2 Abs.1 Nr. 3 (Fach- schulen)1 Übrige Ausbildungsstätten (v. a. BOS, FAK) § 2 Abs.1 Nr. 6 (Hoch- schulen) Summe 2007 10.020 1.439 13.103 39.268 63.830 2008 10.327 1.344 12.854 40.653 65.178 2009 10.953 1.312 13.642 44.059 69.966 2010 11.037 1.261 14.737 47.762 74.797 2011 11.381 1.194 14.870 54.188 81.633 2012 10.700 1.037 14.185 59.142 85.064 1 Hier ist alternativ auch eine Förderung durch das AFBG (Meister-BAföG) möglich; die Fördersätze sind dann höher 2. Wie hat sich die Personalsituation (Abteilungsleitung , Gruppenleitung, Sekretariat und Sachbearbeitung sowie deren Eingruppierung), jeweils aufgegliedert nach den einzelnen Ämtern für Ausbildungsförderung der Landkreise und kreisfreien Städte sowie den einzelnen Ämtern für Ausbildungsförderung der Studentenwerke, in den letzen 10 Jahren entwickelt? 2.1 Studentenwerke Im Rahmen des bayernweiten Benchmarkings der Ämter für Ausbildungsförderung der Bayerischen Studentenwerke der Jahre 2008–2012 wurde die Personalausstattung der Ämter für Ausbildungsförderung an den Bayerischen Studentenwerken zum Stichtag 31.12. ermittelt (Ist-Besetzung jeweils umgerechnet auf Vollzeitstellen). Eine Unterteilung in Abteilungsleitung, Gruppenleitung, Sekretariat und Sachbearbeitung sowie deren Eingruppierung wurde dabei nicht vorgenommen. Tabelle 2: Ist-Besetzung bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Studentenwerke Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 Augsburg 16,0 16,3 22,2 26,6 27,0 Erlangen-Nürnberg 24,3 24,8 27,2 30,5 32,4 München 40,9 41,3 43,3 43,3 48,2 Niederbayern/ Oberpfalz 25,0 25,0 25,5 29,4 29,9 Oberfranken 10,0 11,5 12,5 12,0 16,2 Würzburg 24,9 24,9 27,8 31,9 34,2 Gesamt 141,1 143,8 158,5 173,7 187,8 2.2 Kommunaler Bereich Im kommunalen Bereich sind die Landratsämter bzw. kreisfreien Städte für die Personalausstattung in den Ämtern für Ausbildungsförderung selbst zuständig. Es gibt hier keine direkte Kostenerstattung durch das Staatsministerium. Die Landkreise erhalten für die Erfüllung (auch weiterer) staatlicher Aufgaben staatliches Personal vom StMI zugewiesen. Die kreisfreien Städte erfüllen die Aufgaben im übertragenen Wirkungskreis mit eigenem Personal. Dem Staatsministerium liegen derzeit nur die Zahlen über Stellen und Beschäftigte aus der Antwort auf die Schriftliche Anfrage des Herrn Abgeordneten Günther Felbinger aus dem Jahr 2011 Drs. 16/8055 vor. Bis heute dürften sich hier kaum Änderungen ergeben haben. Auch in den davorliegenden Zeiträumen ab dem Jahr 2003 dürfte die Stellen- und Personalausstattung der Ämter für Ausbildungsförderung im Schulbereich im Wesentlichen gleich gewesen sein, zumal die Gefördertenzahlen in ähnlicher Größenordnung geblieben sind. Deshalb wurde auf eine Erhebung bei den Regierungen und 96 Kreisverwaltungsbehörden verzichtet. An den sieben Bezirksregierungen waren im Jahr 2011 insgesamt 11 Mitarbeiter mit dem Vollzug der Ausbildungsförderungsgesetze (auch BayAföG, und AFBG) beschäftigt. Hierfür sind 5,25 Vollzeitstellen vorgesehen. An den 96 Kreisverwaltungsbehörden waren 263 Mitarbeiter mit dem Vollzug der Ausbildungsförderungsgesetze betraut. Dies entspricht 200,76 Vollzeitstellen. Auf die untenstehende Tabelle wird verwiesen. Insgesamt waren im Jahr 2011 274 Beschäftigte (206,01 Stellen) im Bereich der Ausbildungsförderung an Kreisverwaltungsbehörden und Regierungen tätig. Tabelle 3: Stellen- und Personalsituation in den ÄfA und den Regierungen Beschäftigte in der Ausbildungsförderung Personen, Arbeitskraft Personen, insgesamt Oberbayern (Regierung) 1,4 2 Kreisverwaltungsbehörden 81,15 91 Niederbayern (Regierung) 0,6 1 Kreisverwaltungsbehörden 19,14 30 Oberpfalz (Regierung) 0,4 1 Kreisverwaltungsbehörden 16,71 21 Oberfranken (Regierung) 1 1 Kreisverwaltungsbehörden 19,3 28 Mittelfranken (Regierung) 0,57 2 Kreisverwaltungsbehörden 19,42 30 Unterfranken (Regierung) 0,5 1 Kreisverwaltungsbehörden 16,3 23 Schwaben (Regierung) 0,78 3 Kreisverwaltungsbehörden 28,74 40 Summen: 206,01 274 Wegen der Aufteilung auf die einzelnen Kreisverwaltungsbehörden wird auf die beiliegende Tabelle verwiesen. 3. Wie hat sich die Kostenerstattung für die Personalausstattung der Ämter für Ausbildungsförderung in den letzten 10 Jahren entwickelt? Im Jahre 2009 wurde die Kostenerstattung für die Ämter für Ausbildungsförderung der Bayerischen Studentenwerke im Staatshaushalt erstmals von den Zuschüssen an die Studentenwerke getrennt ausgewiesen. Es ergeben sich seitdem folgende Beträge für die Kostenerstattung der Ämter für Ausbildungsförderung der Studentenwerke in Bayern: • 2009: 9.251.180,25 € • 2010: 9.558.357,46 € • 2011: 10.565.067,58 € • 2012: 11.484,998,67 € • 2013: 11.940.562,64 € Für die Jahre 2003 bis 2008 wurde die Kostenerstattung nicht getrennt ausgewiesen und die Belege für die Auszahlungen liegen aufgrund der Aussonderungsfristen nicht mehr vor. 4. a) Wie viele Antragsfälle sind pro Sachbearbeiter (Sollwert) vorgesehen? 4.a.1 Studentenwerke Im Einvernehmen mit dem Bayerischen Obersten Rechnungshof und dem Bayerischen Staatsministerium der Fi- Drucksache 17/999 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Seite 3 nanzen wurde der Sollwert wie folgt festgesetzt: Auf 550 Antragsfälle kommt eine Sachbearbeiterstelle sowie auf fünf volle Sachbearbeiterstellen eine Hilfssachbearbeiterstelle. Für 2.800 Fälle kann eine Gruppenleiterstelle eingerichtet werden. 4.a.2 Kommunaler Bereich Aufgrund der unterschiedlichen Strukturen hat das Staatsministerium keine Zahlen für den kommunalen Bereich vorgegeben , jedoch die Fallzahlen der Ämter für Ausbildungsförderung der bayerischen Studentenwerke als Richtwert für die Personalbemessung bei den Ämtern für Ausbildungsförderung der Kreisverwaltungsbehörden als Empfehlung mitgeteilt . 4. b) Auf wie viele Antragsfälle, jeweils aufgegliedert nach den einzelnen Ämtern für Ausbildungsförderung der Landkreise und der kreisfreien Städte sowie den einzelnen Ämtern für Ausbildungsförderung der Studentenwerke in den letzen 10 Jahren, kommt eine Sachbearbeiterstelle? 4.b.1 Studentenwerke Im Zuge des bei Frage 2 erwähnten Benchmarkings unter den Ämtern für Ausbildungsförderung der bayerischen Studentenwerke wurden die Antragszahlen (Stichtag ist hier zum Ende des Wintersemesters jeweils der 31.03.) den zum 31.12. besetzten Stellen gegenübergestellt. Aus der nachfolgenden Tabelle ergibt sich die Zahl der Anträge je Vollzeitstelle der Ämter für Ausbildungsförderung der jeweiligen Studentenwerke in den Jahren 2008 bis 2012. Tabelle 4: Zahl der Anträge je Vollzeitstelle Jahr 2008 2009 2010 2011 2012 Augsburg 453,8 536,0 447,1 406,4 434,9 Erlangen-Nürnberg 399,2 405,7 395,6 381,8 428,4 München 366,0 387,5 394,6 422,8 430,4 Niederbayern/ Oberpfalz 381,8 385,8 430,4 398,6 435,6 Oberfranken 465,9 428,0 423,8 470,7 398,5 Würzburg 422,1 422,0 408,1 379,6 418,7 Durchschnitt 401,4 416,4 412,6 404,4 426,6 4.b.2 Kommunaler Bereich: Eine Untersuchung über den Ist-Wert im kommunalen Bereich liegt uns nicht vor und ist auch in der kurzen Zeit nicht möglich. Die Personalausstattung obliegt im Übrigen dem direkten Einflussbereich der Landräte und Oberbürgermeister , nicht dem Staatsministerium. 5. a) Nach welchen Kriterien und wann zuletzt wurden die Fallzahlen pro Sachbearbeiterstelle geprüft und neu festgesetzt? Der Personalbedarf wurde zuletzt im Jahr 2009 geprüft und neu festgesetzt. Ausschlaggebend hierfür war eine Feststel- lung des ORH, der insbesondere auf geänderte Rechtslagen / Einführung eines neuen EDV-Verfahrens hingewiesen hat. Darüber hinaus wurde bei der Neubemessung auch ein Ländervergleich herangezogen. 5. b) Erfolgte daraufhin eine Anpassung der Sachbearbeiterstellen ? 5.b.1 Studentenwerke Das Personal der Ämter für Ausbildungsförderung der Studentenwerke Bayerns wird laufend entsprechend der festgesetzten Fallzahlen und der Entwicklung der Antragszahlen angepasst. 5.b.2 Kommunaler Bereich Siehe Antwort zu Frage 4.a.2. 6. a) Wann wurde zuletzt die Personalausstattung (Abteilungsleitung , Gruppenleitung, Sekretariat und Sachbearbeitung sowie deren Eingruppierung) der Ämter für Ausbildungsförderung geprüft und neu festgesetzt? 6.a.1 Studentenwerke Die Eingruppierung erfolgt entsprechend der Tätigkeit nach TV-L. Im Weiteren siehe Antwort zu Frage 5.b.1. 6.a.2 Kommunaler Bereich Siehe Antwort zu Frage 4.a.2. 6. b) Erfolgte daraufhin eine Anpassung der staatlichen Kostenerstattung für die Personalausstattung der Ämter für Ausbildungsförderung? Die Studentenwerke haben gemäß Art. 95 Abs. 6 BayHSchG in Verbindung mit Art. 2 BayAGBAföG einen Anspruch auf volle Kostenerstattung des ihnen beim Vollzug des BAföGs entstehenden Aufwands. Daher ergibt sich die Höhe der jährlichen Kostenerstattung aus den jeweiligen Ist-Beträgen der Aufwendungen der Ämter für Ausbildungsförderung. Für den kommunalen Bereich gibt es keine direkte Kostenerstattung , vgl. Antwort zu Frage 2.2. 7. a) Plant die Staatsregierung eine Anpassung der Personalausstattung (Abteilungsleitung, Gruppenleitung , Sekretariat und Sachbearbeitung sowie deren Eingruppierung) der Ämter für Ausbildungsförderung ? Siehe Antwort zu Frage 6.a.1 und 4.a.2. 7. b) Ist hier eine Anpassung der staatlichen Kostenerstattung für die Personalausstattung der Ämter für Ausbildungsförderung angedacht? Siehe Antwort zu Frage 6 b. Seite 4 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/999 Beschäftigte im Bereich der Ausbildungsförderung nach Kreisverwaltungsbehörden Beschäftigte in der Ausbildungsförderung Personen Arbeitskraft Personen insgesamt Regierung von Oberbayern 1,4 2 Stadt Ingolstadt 2,3 4 Landeshauptstadt München 43,3* 44 Stadt Rosenheim 1 1 Landratsamt Altötting 3,4 4 Landratsamt Berchtesgadener Land 1 1 Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen 1,2 2 Landratsamt Dachau 1 1 Landratsamt Ebersberg 1,6 2 Landratsamt Eichstätt 2 2 Landratsamt Erding 1,8 2 Landratsamt Freising 1,5 2 Landratsamt Fürstenfeldbruck 3 3 Landratsamt Garmisch-Partenkirchen 2 2 Landratsamt Landsberg am Lech 2 2 Landratsamt Miesbach 1 1 Landratsamt Mühldorf a. Inn 1,75 4 Landratsamt München 3 3 Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen 1,2 2 Landratsamt Pfaffenhofen a. d. Ilm 1,35 2 Landratsamt Rosenheim 1,35 2 Landratsamt Starnberg 1 1 Landratsamt Traunstein 2 2 Landratsamt Weilheim-Schongau 1,4 2 Regierung von Niederbayern 0,6 1 Stadt Landshut 1,83 3 Stadt Passau 1,12 2 Stadt Straubing 0,95 1 Landratsamt Deggendorf 2 2 Landratsamt Dingolfing-Landau 1,7 3 Landratsamt Freyung-Grafenau 1 1 Landratsamt Kelheim 1,57 3 Landratsamt Landshut 2,4 4 Landratsamt Passau 2 2 Landratsamt Regen 1,1 3 Landratsamt Rottal-Inn 2 3 Landratsamt Straubing-Bogen 1,47 3 Regierung der Oberpfalz 0,4 1 Stadt Amberg 0,5 1 Stadt Regensburg 2,5 3 Stadt Weiden i. d. OPf. 1 1 Landratsamt Amberg-Sulzbach 2 2 Landratsamt Cham 1,5 2 Landratsamt Neumarkt i. d.Opf. 2,65 3 Landratsamt Neustadt a. d. Waldnaab 1,5 2 Landratsamt Regensburg 1,5 2 Landratsamt Schwandorf 2,36 3 Landratsamt Tirschenreuth 1,2 2 Regierung von Oberfranken 1 1 Stadt Bamberg 1,25 2 Stadt Bayreuth 1,25 2 Stadt Coburg 1,5 2 Stadt Hof 1,1 2 Landratsamt Bamberg 2,5 3 Landratsamt Bayreuth 2 3 Landratsamt Coburg 1,35 2 Landratsamt Forchheim 1,5 2 Beschäftigte in der Ausbildungsförderung Personen Arbeitskraft Personen insgesamt Landratsamt Hof 1,5 2 Landratsamt Kronach 1,35 2 Landratsamt Kulmbach 1,5 2 Landratsamt Lichtenfels 1,2 2 Landratsamt Wunsiedel i. Fichtelgebirge 1,3 2 Mittelfranken 0,57 2 Stadt Ansbach 0,61 2 Stadt Erlangen 1 2 Stadt Fürth 1 1 Stadt Nürnberg 4,2 6 Stadt Schwabach 0,36 1 Landratsamt Ansbach 2,53 5 Landratsamt Erlangen-Höchstadt 1 1 Landratsamt Fürth 1 1 Landratsamt Nürnberger Land 1,84 3 Landratsamt Neustadt a. d. Aisch- Bad Windsheim 1,5 3 Landratsamt Roth 1,8 2 Landratsamt Weißenburg- Gunzenhausen 2,58 3 Regierung von Unterfranken 0,5 1 Stadt Aschaffenburg 1 1 Stadt Schweinfurt 1,7 2 Stadt Würzburg 2 2 Landratsamt Aschaffenburg 1 2 Landratsamt Bad Kissingen 1,35 3 Landratsamt Rhön-Grabfeld 1,75 3 Landratsamt Haßberge 1 2 Landratsamt Kitzingen 1 1 Landratsamt Miltenberg 1 1 Landratsamt Main-Spessart 1,3 2 Landratsamt Schweinfurt 1,2 2 Landratsamt Würzburg 2 2 Regierung von Schwaben 0,78 3 Stadt Augsburg 5,02 7 Stadt Kaufbeuren 1,1 2 Stadt Kempten (Allgäu) 1,5 2 Stadt Memmingen 1,2 2 Landratsamt Aichach-Friedberg 1,7 3 Landratsamt Augsburg 2,6 3 Landratsamt Dillingen 1,5 2 Landratsamt Günzburg 2,2 2 Landratsamt Neu-Ulm 1,85 2 Landratsamt Lindau 0,75 2 Landratsamt Ostallgäu 2,41 3 Landratsamt Unterallgäu 2,2 4 Landratsamt Donau-Ries 2,15 3 Landratsamt Oberallgäu 2,56 3 * Sonderzuständigkeit für die Förderung von deutschen Auszubildenden in der Republik Österreich ; wegen der besonderen Schwierigkeit der Fälle wird jeder Förderantrag mit einem Wert von 1,82 gewichtet; es werden jährlich ca. 5.000 Anträge gestellt.