Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 11.02.2016 1. a) Gibt es in Bayern schon die Möglichkeit, online eine Anzeige zu erstatten? In den Fällen, in denen der Bürger eine Anzeige erstatten will, erscheint das Internet nur für die Deliktsbereiche der „Kleinkriminalität“ grundsätzlich geeignet, da in den Fällen der mittleren und schweren Kriminalität, vor allem auch im Bereich der Cyberkriminalität, oftmals eine sofortige Reaktion seitens der Polizei erforderlich ist. Häufig sind unmittelbare Rückfragen und in der Regel eine persönliche Vernehmung mit Unterschriftsleistung des Anzeigeerstatters erforderlich, insbesondere wenn entsprechende Folgemaßnahmen , zum Beispiel die Beantragung des Erlasses eines richterlichen Beschlusses, zu treffen sind. Die polizeiliche Praxis zeigt auch, dass bei der Anzeigeerstattung der persönliche Kontakt eines Polizeibeamten mit seinem Gegenüber in der Regel auch aus ermittlungstaktischen Gründen unerlässlich ist. Hier kann sich der Beamte einen persönlichen Eindruck vom Anzeigeerstatter machen. Die Hemmschwelle, unwahre Angaben gegenüber einem Polizeibeamten zu machen, ist ungleich höher, als einen Sachverhalt lediglich auf elektronischem Weg mitzuteilen. Ein weiterer Aspekt hierbei ist, dass die Authentifizierung (z. B. mit elektronischer Signatur) bisher in der Bevölkerung nur sehr wenig verbreitet ist. Daneben wird eine Forcierung der Möglichkeit der Anzeigeerstattung via Internet generell und für jedermann insbesondere deshalb nicht unkritisch gesehen, da der persönliche Kontakt zwischen Bürger und Polizei, seine vertrauensbildende und konfliktmindernde Wirkung sowie die Qualität der polizeilichen Arbeit, die sich nicht zuletzt in der seit Jahren an der Spitze liegenden Aufklärungsquote widerspiegelt, insgesamt nicht reduziert werden soll. Gleichwohl haben wir unter Berücksichtigung dieser Gesichtspunkte im Internetangebot der Bayer. Polizei (www. polizei.bayern.de) die Funktionalität „Kontaktformular“ zur Verfügung gestellt und damit die Möglichkeit für den Bürger geschaffen, per Internet Hinweise, Mitteilungen oder Anfragen an die Polizei zu richten. Hier kann er über eine komfortable „Dienststellensuche“ die für seinen Wohnort zuständige Polizeidienststelle anzeigen lassen und direkt dorthin ein von ihm ausgefülltes Formular senden. b) Wenn nein, wann soll dies möglich sein? Auf die Beantwortung der Frage 1 a wird verwiesen. 17. Wahlperiode 08.04.2016 17/9994 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Annette Karl SPD vom 11.01.2016 Möglichkeit zur Anzeige von Hasskommentaren und Aufforderungen zu Straftaten in Onlinekommunities In Onlineportalen und -kommunities, in den Kommentarspalten von Zeitung und in Facebook steigt die Anzahl von Hasskommentaren und auch die Aufforderung zu Straftaten massiv an. Nachdem wohl zahlreiche dieser Äußerungen auch straftrechtlich relevant sind, wie mehrere Verurteilungen in letzter Zeit in Bayern zeigen, wäre es für die Onlinenutzer auch von Vorteil, wenn Anzeigen bei der Polizei im digitalen Bereich durchgeführt werden können. In 10 Bundesländern, wie NRW, Baden-Württemberg, Hessen, ist eine Onlineanzeige bei der Polizei schon Standard, während dies in Bayern Anfang des Jahres 16 noch nicht möglich scheint. Ich frage die Staatsregierung: 1. a) Gibt es in Bayern schon die Möglichkeit, online eine Anzeige zu erstatten? b) Wenn nein, wann soll dies möglich sein? 2. Hat die Bayerische Polizei die geeigneten Kapaziäten, um die steigenden strafrechtlichen Aussagen im Onlinebereich zu beobachten und mögliche Anzeigen von Bürgern zu verfolgen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9994 2. Hat die Bayerische Polizei die geeigneten Kapaziäten , um die steigenden strafrechtlichen Aussagen im Onlinebereich zu beobachten und mögliche Anzeigen von Bürgern zu verfolgen? Das Sachgebiet – Netzwerkfahndung – des Bayerischen Landeskriminalamtes (BLKA) recherchiert anlassbezogen wie auch anlassunabhängig nach strafbaren Inhalten in allen Bereichen des Internets, beispielsweise im World Wide Web oder in sozialen Netzwerken. Das Bayerische Landeskriminalamt fahndet seit 1995 in den weltweiten Datennetzen nach derartigen strafbaren und verdächtigen Inhalten. 2010 wurde dort zudem eine interne Arbeitsgruppe eingerichtet, die sich insbesondere mit sozialen Netzwerken auseinandersetzt. Eine durch das Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr beauftragte bayernweite Arbeitsgruppe „Soziale Netzwerke“ hatte sich mit dieser Thematik intensiv befasst und einen Leitfaden „Ermittlungen und Recherchen in sozialen Netzwerken“ erarbeitet. Damit stehen jedem Polizeibeamten wichtige Informationen als Grundlage für die polizeiliche Alltagsarbeit zur Verfügung. Um eine hohe Qualität der erforderlichen Recherchefähigkeiten der Beamtinnen und Beamten zu gewährleisten, fanden und finden innerpolizeilich, auch unter Beteiligung des Sachgebietes – Netzwerkfahndung – des BLKA, umfangreiche Fortbildungsmaßnahmen und sonstige Wissensvermittlungen statt. Somit ist sichergestellt, dass sowohl die kriminalpolizeilichen Sachbearbeiter als auch die Beamten der Schutzpolizei über die erforderlichen Kenntnisse zu Recherche und Ermittlungen im Onlinebereich verfügen. Gleichwohl muss darauf hingewiesen werden, dass eine vollständige Überwachung aller Onlinekommunities oder Foren letztlich nicht möglich ist. Personell ist die Bayerische Polizei für die Bewältigung der kommenden Aufgaben gut aufgestellt. Mit dem Nachtragshaushalt 2016 erhält die Polizei 925 zusätzliche Stellen zur Bewältigung des Flüchtlingsstroms sowie zur Bekämpfung des internationalen Terrorismus. Schon vor dieser kraftvollen Verstärkung wurden seit dem Jahr 2009 über 2.000 dauerhafte neue Polizeistellen geschaffen und zusätzlich noch einmal über 1.500 Einstellungsmöglichkeiten in Form von Ausbildungsstellen ausgebracht. Darunter sind insgesamt 936 Stellen aus dem Doppelhaushalt 2013/2014, und zwar neben 840 Anwärterstellen zum Nachersatz von Ruhestandsabgängen auch 96 Planstellen , die u. a. zur Intensivierung der Bekämpfung der Cyberkriminalität ausgebracht wurden. Im Doppelhaushalt 2015/2016 sind weitere 377 Polizeistellen neu entstanden, davon erneut 330 Ausbildungsstellen zur Sicherung des Nachersatzes bis ins Jahr 2020 und ferner 47 Planstellen, von denen wiederum 27 Stellen für die polizeiliche Bekämpfung der Internetkriminalität ausgebracht sind. Mit den nunmehr knapp 41.400 Stellen erreicht unsere Polizei den höchsten Personalstand ihrer Geschichte. Allein in diesem Jahr können dank der im Nachtragshaushalt 2016 neu geschaffenen Stellen mehr als 1.400 Beamten neu eingestellt werden. Somit ist sichergestellt, dass alle von Bürgern erstatteten Anzeigen bearbeitet werden können.