Antwort des Staatsministeriums des Innern, für Bau und Verkehr vom 08.02.2016 1. Wie viel Zeit vergeht in Bayern im Durchschnitt zwischen eingehendem Notruf und Eintreffen der Polizei (bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Jahre seit 2010)? 2. Unterscheiden sich die Anfahrtszeiten zwischen eingehendem Notruf und Eintreffen der Polizei in den einzelnen Präsidialbezirken (bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Jahre seit 2010)? In Bayern werden keine Statistiken über die Zeitdauer zwischen Notruf und Eintreffen der Polizei geführt. Für die Bayerische Polizei ist keine „Einsatzreaktionszeit“ festgeschrieben . Es wird auch kein statistischer Mittelwert für den Freistaat Bayern bezüglich der durchschnittlichen Wartezeit zwischen der Benachrichtigung der Polizei und dem Ankommen am Einsatzort erhoben, da er nur sehr begrenzten Aussagewert hätte. Die Länge der Wartezeit ist von regionalen , saisonalen, belastungs- und einsatzspezifischen Faktoren abhängig. In Ballungsräumen kann es aufgrund der hohen Streifendichte und kurzer Anfahrtswege im Einzelfall eine geringere Wartezeit sein als auf dem Land. Durch die Verwendung von Sonder- und Wegerechten kann in jedem Einzelfall eine „Verkürzung“ der Anfahrtszeit erfolgen. Die Polizei trifft im Regelfall innerhalb weniger Minuten am Einsatzort ein. Bei sonstigen Hilfs- und Serviceleistungen kann die Wartezeit in Einsatzhochphasen auch länger sein. Auch der momentane Standort der zur Verfügung stehenden Streifen bei Eingang eines Notrufes sowie die aktuelle Verkehrs- und Wetterlage sind für die Reaktionszeit mit von Bedeutung. Falls ein kurzzeitiger Kräftemangel in der Erstphase einer Einsatzbewältigung bestehen sollte, wird durch die flächendeckend eingeführten Einsatzzentralen und ein modernes Einsatzmanagement gewährleistet, dass weitere zur Verfügung stehende Einsatzkräfte, auch benachbarter Dienststellen , schnell unterstützend tätig werden. Im Ergebnis soll eine schnellstmögliche Verfügbarkeit von Polizeikräften an Einsatz- und Tatorten sichergestellt werden. 3. a) Gibt es eine Priorisierung unterschiedlicher Einsätze ? b) Wie wird darüber entschieden (Gewaltdelikte, Verkehrsdelikte , Ruhestörungen)? Nicht jeder Notruf ist gleich dringlich. Es ist vielmehr Aufgabe der zuständigen polizeilichen Einsatzzentrale, den zugrunde liegenden Sachverhalt zu erheben, zu beurteilen, die Dringlichkeit zu bewerten und den Einsatz der vorhandenen Kräfte zu priorisieren. Dabei sind die Beamten in den jeweiligen Einsatzzentralen u. a. auch auf die Angaben der Mitteiler angewiesen, auf die sich die erste Beurteilung der Lage stützt. 17. Wahlperiode 08.04.2016 17/9997 Bayerischer Landtag Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Prof. Dr. Peter Paul Gantzer SPD vom 21.12.2015 Zeitdauer zwischen Notruf und Eintreffen der Polizei Aufgrund der extremen Einsatzbelastung der Polizei kommt es in anderen Bundesländern zu erhöhten Anfahrtszeiten und einem daraus resultierenden geringerenm Sicherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger. Ich frage die Staatsregierung: 1. Wie viel Zeit vergeht in Bayern im Durchschnitt zwischen eingehendem Notruf und Eintreffen der Polizei (bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Jahre seit 2010)? 2. Unterscheiden sich die Anfahrtszeiten zwischen eingehendem Notruf und Eintreffen der Polizei in den einzelnen Präsidialbezirken (bitte aufgeschlüsselt für die einzelnen Jahre seit 2010)? 3. a) Gibt es eine Priorisierung unterschiedlicher Einsätze? b) Wie wird darüber entschieden (Gewaltdelikte, Verkehrsdelikte , Ruhestörung)? 4. a) Kann es sein, dass aufgrund Einsatzbelastung bei bestimmten Notrufen keine Streife geschickt werden kann? b) Welche Delikte können darunter fallen? Drucksachen, Plenarprotokolle sowie die Tagesordnungen der Vollversammlung und der Ausschüsse sind im Internet unter www.bayern.landtag.de –Dokumente abrufbar. Die aktuelle Sitzungsübersicht steht unter www.bayern.landtag.de – Aktuelles/Sitzungen/Tagesübersicht zur Verfügung. Seite 2 Bayerischer Landtag · 17. Wahlperiode Drucksache 17/9997 4. a) Kann es sein, dass aufgrund Einsatzbelastung bei bestimmten Notrufen keine Streife geschickt werden kann? b) Welche Delikte können darunter fallen? Grundsätzlich ist die personelle Ausstattung der Bayerischen Polizei so beschaffen, dass diese zur Bewältigung der ihr übertragenen Aufgaben ausreicht. Dies gilt durch die Abdeckung durch Schichtdienstleistung täglich 24 Stunden an 365 Tagen im Jahr. Jedoch kann auch eine noch so gut personell ausgestattete Polizei nicht alle Straftaten verhindern bzw. für eine ständige flächendeckende Präsenz sorgen. Insbesondere bei kleineren Dienststellen kann es bei einer Häufung von Einsätzen im Einzelfall zu Wartezeiten bei der Abarbeitung weniger dringlicher Einsätze bzw. zur Einschränkung der allgemeinen Streifentätigkeit kommen. Bei besonderen Einsatzlagen ist dies auch bei größeren Dienststellen nicht auszuschließen. Daher unterstützen sich die Dienststellen in diesen Fällen gegenseitig. Diese Unterstützungen werden selbstständig oder auf Anforderung durch die Einsatzzentrale veranlasst. Die Bayerische Polizei trifft alle notwendigen Maßnahmen, um Gefahren abzuwehren. Kann eine gegenwärtige Gefahr oder die Vernichtung von Beweismitteln ausgeschlossen werden, ist es in Einzelfällen möglich, Einsatzorte, aufgrund der Einsatzbelastung, nicht bzw. zu einem späteren Zeitpunkt anzufahren. Dies wird im Einzelfall mit dem Mitteiler erörtert. Auch auf die Möglichkeit der Anzeigenerstattung bei der zuständigen Polizeiinspektion wird hierbei verwiesen. Eine generelle Aussage über Delikte, die darunterfallen können, ist nicht möglich. Jede polizeiliche Einsatzlage wird als Einzelfall geprüft, priorisiert und entschieden.