17. Wahlperiode Drucksache 17/0767 17.01.2013 Antwort auf die Große Anfrage der Piratenfraktion Ausweisung von Liegenschaften der Berliner Forsten in Brandenburg als Windeignungsgebiete (Drs. 17/0490) Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/0767 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Datum: 21.12.2012 und Umwelt Telefon: 90251640 - I E 1/B Forsten - A n t w o r t auf die Große Anfrage der Piratenfraktion vom 04.09.2012 über Ausweisung von Liegenschaften der Berliner Forsten in Brandenburg als Windeignungsgebiete (Drs. 17/0490) Im Namen des Senats beantworte ich Ihre Große Anfrage wie folgt: Grundsätzlich sind für die Ausweisung von Eignungsgebieten für die Windenergienutzung in Brandenburg auf der regionalen Ebene die Regionalen Planungsgemeinschaften zuständig. Für die Einzelgenehmigungen sind die Brandenburger Behörden verantwortlich. Berliner Forsten tritt als Vertreter für den Flächeneigentümer Berlin privatrechtlich auf. Die Bewirtschaftung der gesamten Berliner Waldflächen sowohl in Berlin als auch in Brandenburg erfolgt auf der Grundlage der Berliner Waldbaurichtlinie und ist nach den Richtlinien des FSC (Forest Stewardship Council) und des Naturland e.V. zertifiziert. Der Wald wird auch im Umland als Erholungswald für die Bevölkerung bewirtschaftet. Für die Ausweisung von Windeignungsgebieten erarbeitet jede Regionale Planungsgemeinschaft ein Planungskonzept für ihre Planungsregion. An Hand eines einheitlichen Kriteriengerüstes wird ermittelt, welche Flächen in der Region für die Windenergienutzung geeignet sind und welche nicht. Im Ergebnis muss für die Windenergienutzung, die gemäß § 35 Absatz 1 Nr. 5 BauGB privilegiert ist, ausreichend Raum verbleiben. Unternehmen und Flächeneigentümer können im Rahmen des Planungsverfahrens Stellung nehmen. Die vorgebrachten Interessen sachgerecht abzuwägen ist Aufgabe der Regionalversammlung, dem Beschlussorgan der Regionalen Planungsgemeinschaft . Frage 1. Welche Brandenburger Liegenschaften der Berliner Forsten sind von der Ausweisung als Windeignungsgebiete betroffen? Zu 1.: Im projektierten Windpark „westlicher Teltow“ und im bestehenden Windpark „Willmersdorf / Tempelfelde“ sind Waldrandstreifen der Berliner Forsten betroffen. 1 Frage 2. Welche Investoren haben Interesse für die Liegenschaften der Berliner Forsten im Buchenwald am Liepnitzsee, Gemeinde Wandlitz (Region Uckermark-Barnim) angemeldet? Frage 3. Mit welchen Investoren hat die Berliner Forsten Gespräche über Liegenschaften im Buchenwald am Liepnitzsee geführt und wann? Zu 2. und 3.: Bei den Berliner Forsten gab es einzelne telefonische Anfragen von Investoren. Aus wettbewerbs- und datenschutzrechtlichen Gründen wird von einer Auflistung abgesehen. Frage 4. Mit welchen anderen Eigentümern von Liegenschaften in den Windeignungsgebieten, z.B. dem Land Brandenburg oder den Bundesforsten, hat die Berliner Forsten bereits Gespräche über eine mögliche Vergabe an Investoren geführt und wann? Zu 4.: Einen Informationsaustausch zu Windeignungsgebieten gab es bisher mit der Berliner Stadtgüter GmbH, auf deren Territorium bereits Windenergieanlagen installiert sind. Frage 5. Welche geplanten Windparkprojekte in den Brandenburger Liegenschaften sind der Senatsverwaltung und den Berliner Forsten aktuell bekannt (bitte nach Peakleistung und Anzahl der Windkraftanlagen aufschlüsseln)? Zu 5.: Der Senatsverwaltung und den Berliner Forsten ist bekannt, dass derzeit die Neuausweisung von Windeignungsgebieten an folgenden Orten geprüft wird: • in Prenden und Wandlitz von der Regionalen Planungsgemeinschaft Uckermark-Barnim und • im Raum Teltow-Stahnsdorf-Großbeeren von der Regionalen Planungsgemeinschaft Havelland-Fläming. Beim Windparkprojekt „westlicher Teltow“ ist von zwei projektierten 2 - 3 MWWindkraftanlagen (WKA) das Abstandsflächen- und Rotorenrecht auf Liegenschaften der Berliner Forsten gesichert. Bei der Erweiterung und dem Repowering des bestehenden Windparks „Tempelfelde / Willmersdorf“ ist projektiert, in einem Waldstreifen der Berliner Forsten zwei zusätzliche WKA zu errichten. Die Berliner Forsten gehen bisher davon aus, dass es voraussichtlich 2 - 3 MW-Anlagen sein werden. Frage 6. Welche Windgutachten sind den Berliner Forsten für Standorte auf Brandenburger Liegenschaften der Berliner Forsten bekannt? 2 Frage 7. Hat die Senatsverwaltung oder die Berliner Forsten Windgutachten zur Prüfung der Wirtschaftlichkeit von Anlagen an diesen Standorten in Auftrag gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Zu 6. und 7.: Der Senat und die Berliner Forsten haben keine Windgutachten für Standorte in Liegenschaften der Berliner Forsten im Land Brandenburg in Auftrag gegeben. Frage 8. Nach welchen konkreten Kriterien (insbesondere Nachhaltigkeitskriterien) wird die Berliner Forsten Investoren für die Liegenschaften in Windeignungsgebieten auswählen? Zu 8.: Die Berliner Forsten werden, da im Regelfall nur eine geringe Flächenbereitstellung in Waldrandbereichen und im Zusammenhang mit bestehenden Anlagen erfolgt, keine eigene Investorenauswahl für Liegenschaften in Windeignungsgebieten treffen. Frage 9. Welche Rolle spielt bei der Entscheidungsfindung die Frage, für welche Endverbraucher ist der dort produzierte Strom vornehmlich gedacht ist (z.B. für Verbraucher des Landes Berlin)? Zu 9.: Diese Entscheidung obliegt nicht dem Vertreter des Flächeneigentümers, zumal der Strom nach Einspeisung in das überörtliche Netz nicht verbraucherspezifisch zugeordnet werden kann. Frage 10. Mit welchen Pachtzahlungen rechnet die Berliner Forsten durch die Errichtung von Windparks in den Brandenburger Waldliegenschaften (bitte bis einschließlich 2020 nach Liegenschaft/Windeignungsgebiet in EUR/Hektar pro Jahr und in EUR insgesamt/Jahr aufschlüsseln)? Zu 10.: Durch die Gewährung von Abstands- und Rotorenrechten sowie den beabsichtigten Standortsicherungsvertrag für zwei Windkraftanlagen bei Erweiterung des bestehenden Windparks „Willmersdorf / Tempelfelde“ könnten Einnahmen bis zu 150.000 Euro jährlich erzielt werden. Es gibt jedoch noch kein konkret genehmigtes Verfahren. Für den projektierten Windpark „westlicher Teltow“ gibt es noch keine Einschätzungen. Frage 11. Mit welchen Einnahmen rechnet die Berliner Forsten pro Jahr durch Erlöse aus dem zur Errichtung notwendigen Holzeinschlag (bitte ebenfalls in EUR pro Hektar und insgesamt aufschlüsseln)? 3 Frage 12. Hat die Berliner Forsten eine Analyse durchgeführt, welche Voraussetzungen für die Verpachtung geschaffen und welche vorbereitenden Baumaßnahmen im Wald erfolgen müssen (z.B. Erdbewegungen zur Anlage von schwerlastträchtigen Zufahrtswegen mit großen Kurvenradien, Einschlag von Holz zur Schaffung der Flächen, Kabeltrassen zur Stromfortführung)? Wenn ja, was sind die Ergebnisse? Zu 11. und 12.: Für Abstandsflächen und Rotorenrechte sind voraussichtlich keine Eingriffe in den Waldbestand und daher auch keine Maßnahmen auf Flächen der Berliner Forsten erforderlich. Für die Standortsicherungsverträge ist bei tatsächlicher Errichtung einer Windkraftanlage eine Kompensation des Eingriffes vorgesehen. Die Erlöse aus dem etwaigen Holzeinschlag lassen sich derzeit nicht quantifizieren, da die genauen Bedingungen nicht bekannt sind. Bei den Standortsicherungsverträgen handelt es sich um einen Waldstreifen zwischen dem bestehenden Windpark „Tempelfelde“ und dem Windpark „Willmersdorf“. Hier sind die Eingriffe nur marginal. Frage 13. Welche Ausgleichsmaßnahmen sind für die erforderliche Bautätigkeit und den Holzeinschlag geplant? Zu 13.: Die Ausgleichsmaßnahmen werden im konkreten Genehmigungsverfahren durch die Genehmigungsbehörden bestimmt. Frage 14. Wo liegt für mögliche Windparks in den Liegenschaften am Liepnitzsee der nächste Anschlusspunkt an das Stromnetz? Zu 14.: Der nächste Anschlusspunkt ist den Berliner Forsten nicht bekannt. Die Zuständigkeit liegt bei den Brandenburger Behörden. Frage 15. Mit welchen Auswirkungen auf das Gebiet rechnet die Berliner Forsten durch die Wartung des Windparks? Zu 15.: Zum derzeitigen Zeitpunkt können Auswirkungen nicht eingeschätzt werden, weil keine konkreten Anträge für die Errichtung von Windkraftanlagen vorliegen. Frage 16. Mit welchen Auswirkungen auf die Biodiversität in den Brandenburger Liegenschaften rechnet die Berliner Forsten durch die Aufstellung von Windrädern – insbesondere auf Vögel und Fledermäuse? 4 Zu 16.: Die tierökologischen Abstandskriterien sind durch den Vorhabenträger prinzipiell einzuhalten, da ansonsten keine Genehmigung zur Errichtung der Windkraftanlagen erfolgt. Frage 17. Mit welchen Schäden an der Waldsubstanz rechnet die Berliner Forsten durch Brandentstehung an Windturbinen? Zu 17.: Es wird nicht mit einer Brandentstehung durch Windkraftanlagen gerechnet. Frage 18. Welche Rückstellungen und/oder Versicherungen verlangt die Berliner Forsten von potentiellen Investoren für den Brandfall (Bitte die Versicherungssumme in EUR angeben)? Zu 18.: Vorhabenträger müssen sich vertraglich mit einer Haftpflichtsumme von 1 Million Euro versichern. Frage 19. Welche Brandschutzmaßnahmen werden aktuell in den Brandenburger Liegenschaften der Berliner Forsten vorgehalten (bitte aufschlüsseln nach Wäldern und Waldplantagen)? Frage 20. Welche zusätzlichen passiven und aktiven Brandschutzmaßnahmen sind für den Fall von Errichtung von Windrädern in Windeignungsgebieten in Brandenburger Liegenschaften der Berliner Forsten geplant – insbesondere für die sommerliche Trockenperiode? Zu 19. und 20.: Die hoheitliche Waldbrandüberwachung in den Brandenburger Liegenschaften der Berliner Forsten obliegt der Landesforstverwaltung Brandenburg. Berliner Forsten leisten ihren Beitrag hinsichtlich des Waldbrandschutzes in Form der Unterhaltung und Pflege der vorhandenen Waldbrandschutzstreifen (ca. 50 km/a) und Wasserentnahmestellen. Ferner findet eine Waldbrandvorsorge dahingehend statt, dass Berliner Forsten im Rahmen des Mischwaldprogrammes und der regulären Betriebsplanung aktiv bestrebt ist, Kiefernmonokulturen in mit Laubholz dominierte Mischwaldstrukturen umzubauen. Dadurch wird das Waldbrandrisiko zukünftig deutlich minimiert. Dieses Waldumbauprojekt ist langfristig angelegt und wird einen langen Zeitraum einnehmen. Zusätzliche passive und aktive Brandschutzmaßnahmen sind nicht geplant. Frage 21. Mit welchen Forstbehörden der betroffenen Gebiete hat die Berliner Forsten gesprochen, wann und mit welchen Ergebnissen? 5 6 Zu 21.: Die Berliner Forsten stehen mit der Brandenburger Forstbehörde zu allen wichtigen Themen in stetigem Kontakt. Frage 22. In welcher Form wird die Meinung des Bundesamtes für Naturschutz bei den Planungen berücksichtig? Zu 22.: Das Positionspapier des Bundesamtes für Naturschutz „Windkraft über Wald“ aus dem Jahre 2011 ist bekannt und wird berücksichtigt. Frage 23. Mit welchen Bürgerinitiativen aus dem betroffenen Gebieten hat die Berliner Forsten bereits Gespräche geführt und wann? Was war Ziel und Zweck dieser Gespräche? Zu 23.: Die Bürgerinitiative „Hände weg vom Liepnitzwald“ ist bekannt; offizielle Gespräche gab es bisher nicht. Frage 24. Welche Lärmgutachten sind den Berliner Forsten für Standorte auf Brandenburger Liegenschaften der Berliner Forsten bekannt? Frage 25. Hat die Senatsverwaltung oder die Berliner Forsten Lärmgutachten an diesen Standorten in Auftrag gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Zu 24. und 25.: Es sind keine Lärmgutachten den Berliner Forsten bekannt. Frage 26. Hat sich der Senat oder die Berliner Forsten bei den betroffenen Kommunen des Landes Bandenburg über die Auswirkungen auf die lokale Tourismuswirtschaft durch die potentielle Zerstörung von Erholungswald erkundigt? Wenn ja, was sind die Ergebnisse? Zu 26.: Zu den Auswirkungen von Windkraftanlagen auf die lokale Tourismuswirtschaft wurden bisher keine Gespräche geführt. Michael M ü l l e r ................................................................. Senator für Stadtentwicklung und Umwelt Große Anfrage.pdf d17-0767 Senatsverwaltung für Stadtentwicklung Datum: 21.12.2012 und Umwelt Telefon: 90251640 A n t w o r t