17. Wahlperiode Drucksache 17/0858 01.03.2013 Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Zur Entwicklung der Kulturförderung in Berlin (Drs. 17/0650) Abgeordnetenhaus von Berlin 17. Wahlperiode Seite 2 Drucksache 17/0858 Seite 1 von 24 Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten V A / V A 1 Ro 9(0)228 – 710/751 Fraktion Bündnis 90/Die Grünen über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei - G Sen - A n t w o r t auf die Große Anfrage Nr. 17 / 0650 vom 14.11.2012 über Zur Entwicklung der Kulturförderung in Berlin ----------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Große Anfrage wie folgt: 1. Befürwortet der Senat die Erstellung eines Kulturentwicklungsplans für Berlin, wann wird der Senat eine Erstellung initiieren und wie sollen die KulturakteurInnen dieser Stadt mit einbezogen werden? Zu 1.: Aufgrund des stark dynamischen Charakters und der enormen Größe und Diversität der Berliner Kulturlandschaft ist es fraglich, ob ein mit hohem Aufwand zu erstellender und fortzuschreibender Kulturentwicklungsplan das angemessene und zweckdienliche Instrument zur Weiterentwicklung der Berliner Kulturlandschaft sein kann. Als wirkungsvolles Strategie- und Steuerungsinstrument sind im Sinne kulturpolitischer Strategie themenspezifische oder anlassbezogene Konzepte, wie z.B. das Gesamtkonzept Berliner Mauer und das Berliner Rahmenkonzept zur kulturellen Bildung , zielführender. 2. Wie hoch war der Umsatz der vom Land Berlin und vom Bund geförderten Kulturbranche in Berlin in den letzten fünf Jahren, welchen Anteil hatte diese damit am gesamten Umsatz des Landes Berlin? a) Welche Prognose unternimmt der Senat für diese Zahlen für die kommenden fünf und zehn Jah- re und dies auf welcher Grundlage? Seite 2 von 24 Zu 2.: Für die Umsätze der vom Bund geförderten Kulturbranche bzw. Kulturinstitutionen in Berlin liegen dem Senat keine Zahlen vor. Das Land Berlin selbst generiert keine Umsätze. Aus diesem Grunde kann keine weitere Darstellung erfolgen. Die Umsatzerlöse der vom Land Berlin institutionell geförderten Kultureinrichtungen haben sich in den Jahren 2007 bis 2011 wie folgt entwickelt: 2007 2008 2009 2010 2011 Umsatzerlöse in € 99.264.278 100.623.189 106.788.737 108.506.659 111.493.900 Quelle: Controlling institutionell geförderter Kultureinrichtungen Die Ermittlung der Umsatzerlöse erfolgte entsprechend der Systematik, die auch für die Wirtschaftspläne der institutionell geförderten Kultureinrichtungen angewandt wird. Zu 2 a): Auf Basis der vorliegenden Erfahrungswerte zur Umsatzentwicklung der institutionell geförderten Kultureinrichtungen des Landes Berlin ist davon auszugehen, dass die Umsatzerlöse der vom Land Berlin institutionell geförderten Kultureinrichtungen in den kommenden 5 – 10 Jahren durchschnittlich um 2 % p.a. steigen werden. 3. Wie kann nach Auffassung des Senats die Förderung der Kultur, gerade in finanziell schwierigen Zeiten, verlässlich gestaltet werden, um den Kunst- und Kulturschaffenden eine größere Planungssicherheit zu gewährleisten? a) Ist dazu die Änderung von rechtlichen Grundlagen notwendig und wenn ja, von welchen? Zu 3.: Der Senat hat in den letzten fünf Jahren den Kultur- ebenso wie etwa den Bildungsund Wissenschaftsbereich zu den prioritären Handlungsfeldern erklärt. Diese Prioritätensetzung ist trotz weiterhin angespannter fiskalischer Rahmenbedingungen erfolgt. Sie begründet sich sowohl mit dem Eigenwert der Kunst und des kulturellen Erbes als auch mit den nachweisbaren Effekten der Kulturförderung auf Bereiche wie Bildung , Wirtschaft und Stadtentwicklung. Aus struktureller Sicht ist hinsichtlich der Fördermechanismen Folgendes anzumerken : • Das Fördersystem aus institutioneller und Projektförderung mit durchlässigen Programmen wie der Konzeptförderung (befristete institutionelle Förderung) und Spielstätten-/Basisförderung (längerfristige Projektförderung) hat sich bewährt und ist bundesweit vorbildlich. Es ermöglicht den für die künstlerische und kulturelle Entwicklung so notwendigen Wandel ebenso wie die für langfristige Planungsnotwendigkeiten erforderliche Verlässlichkeit. • Sämtliche Programme im Bereich der Förderung von Künstlerinnen und Künstlern , Freien Gruppen und Projekten unterliegen dem Antrags- und Evaluationsverfahren . Die Förderungen erfolgen auf Grundlage von Empfehlungen durch regelmäßig neu zusammengesetzte Expertenjurys. Durch dieses Primat der Fachlichkeit wird auch neuen ästhetischen Ausdrucksformen und Formaten Rechnung getragen . • Ebenfalls bewährt hat sich das Instrument mehrjähriger Zuschuss- und Zuwendungsverträge . Sie gewähren den großen, international agierenden und mehrere Seite 3 von 24 Jahre im Voraus disponierenden Berliner Kulturinstitutionen die erforderliche Planungssicherheit bei gleichzeitiger Verlässlichkeit für den Fördermittelgeber. • Schließlich hat sich im Großen und Ganzen auch die rechtliche und wirtschaftliche Verselbständigung von ehemals staatlichen Kultureinrichtungen als grundsätzlich richtig erwiesen. Die Übertragung der operativen Verantwortung auf die Institutionen hat die Eigenverantwortung des Managements gestärkt und zu einer größeren Flexibilität der Betriebsführung beigetragen. Im Sinne eines zeitgemäßen Governance-Ansatzes beschränkt sich die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten auf ihre Steuerungsaufgaben und nimmt diese mithilfe diverser Instrumente und Verfahren im Rahmen ihrer Funktionen u.a. als Zuwendungs- bzw. Zuschussgeberin und (Vorsitz führendes) Mitglied in Aufsichtsgremien sowie als Fachaufsicht bzw. Rechtsaufsicht ausübende Behörde wahr. Aufgabe der Berliner Kulturpolitik bleibt es, die Pflege des immensen kulturellen und historischen Erbes der Stadt und die zeitgenössische Kunstproduktion in ein angemessenes Verhältnis zu bringen. Aus diesem Grund hat der Senat bereits im Haushalt 2012/13 trotz weiterhin angespannter Haushaltslage einen deutlichen Schwerpunkt auf die Projekt- und Infrastrukturförderung für die Freie Szene gesetzt. Zu 3 a): Kultur ist rein rechtlich betrachtet eine freiwillige Aufgabe. Entscheidend sind die Bereitstellung der erforderlichen finanziellen Mittel durch den Haushaltsgesetzgeber und ihre ausgewogene Verteilung. 4. Welche Bereiche in der Kultur haben sich in den vergangenen zehn Jahren besonders stark entwickelt und müssen nach Auffassung des Berliner Senats im Rahmen der Kunst- und Kulturförderung stärker als bisher berücksichtigt werden? a) Mit welchen Mitteln und Instrumenten will der Senat in den nächsten fünf und zehn Jahren eine solche Berücksichtigung gewährleisten? Zu 4.: Die Kunst- und Kulturlandschaft hat sich insgesamt sehr dynamisch entwickelt. Berlin gehört zu den international bedeutenden Kunst- und Kulturstandorten (s. zuletzt die Studie von Skórska/Kloosterman „Performing on the Global Stage: Exploring the Relationship between Finance and Arts in Global Cities“, GaWC Research Network, Bulletin 412). Die hohe Anziehungskraft der Stadt zeigt sich zum einen in der steigenden Zahl von Künstlerinnen und Künstlern, die in die Stadt ziehen und hier bleiben (siehe Antwort auf Frage 7), zum anderen bürgen die stetig steigenden Tourismuszahlen für die Attraktivität Berlins. Dabei sind nach Untersuchungen der Stadtmarketinggesellschaft visitBerlin fünf von sieben Gründen die Stadt zu besuchen kultureller Natur. Selbstverständlich betrifft diese Entwicklung nicht nur die geförderten Bereiche, sondern auch die vielen erfolgreichen nicht geförderten Initiativen in der Stadt. Zu den besonders erfolgreichen Initiativen des Senats gehören etwa: • die Etablierung des Ballhauses Naunynstraße als Modellprojekt eines postmigran- tischen Theaters, das – mehrheitlich von Künstlerinnen und Künstlern mit Migrationshintergrund geprägt – die Themen der Einwanderungsgesellschaft in den Fokus der Arbeit stellt (Kooperationsprojekt mit dem Bezirk KreuzbergFriedrichshain ), Seite 4 von 24 • die Etablierung der Gedenkstättenstiftungen Topographie des Terrors und Berliner Mauer, deren Arbeit sowohl in der Fachwelt als auch von den Besucherinnen und Besuchern regional, national und international großen Zuspruch erhält (Besucherzahlen : Stiftung Berliner Mauer 2008: 304.600, 2011: 650.000, Topographie des Terrors 2008: 520.000, 2011: 804.000), • die Einrichtung und Konsolidierung des „Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung“ als wirksames Instrument zur Förderung der kulturellen Bildung in Berlin und als Motor und treibende Kraft für die Entwicklung und den Ausbau der kulturellen Bildungslandschaft (im Zeitraum 2008 bis 2010 haben sich über 50% aller Berliner Schulen an geförderten Projekten beteiligt; ca. 40.000 Schülerinnen und Schüler waren beteiligt; ca. 41% hatten einen Migrationshintergrund), • die Einführung eines Fördersystems für freie künstlerische Projekträume und - initiativen seit 2012, • die Etablierung international ausstrahlungskräftiger Plattformen für die Teilmärkte der Kultur- und Kreativwirtschaft am Standort Berlin. Neben der 2010 initiierten Berlin Music Week ist hier insbesondere die Berlin Art Week hervorzuheben, die auf Initiative des Senats gemeinsam von kommerziellen Messeveranstaltern und gemeinnützigen Berliner Institutionen im Jahr 2012 erstmals erfolgreich durchgeführt wurde. Daneben verfolgt der Senat dauerhaft kulturpolitische Querschnittsthemen. Aus der Gemeinwohlorientierung ergibt sich eines der zentralen Ziele öffentlicher Kulturförderung : die Gewährleistung größtmöglicher Teilhabe an öffentlich geförderten Angeboten . Chancengleicher Zugang erfordert die Identifizierung und den Abbau von Barrieren – sowohl physischer wie struktureller (z.B. Angebot, Image, Vermittlung) – sowie die aktive Ansprache von bisher unterrepräsentierten Zielgruppen. Folgende drei Querschnittsthemen stehen bei der Umsetzung von Teilhabegerechtigkeit im Fokus: • Kulturelle Bildung (mit besonderem Fokus auf Vermittlung an Kinder und Jugendliche ), • Kulturelle Diversität (mit besonderem Fokus auf Repräsentation von Menschen mit Migrationshintergrund), • Behindertenkompatibilität. Die Umsetzung obliegt primär den größtenteils selbstständigen Einrichtungen. Die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten wirkt im Rahmen ihrer Steuerungsaufgabe auf die Einrichtungen in diesem Sinne ein. Zu 4 a): Der größte Teil der Mittel zur Finanzierung des Kulturangebotes wird vom Land Berlin zur Verfügung gestellt. Diese werden ergänzt durch die von den Einrichtungen erlösten sowie von dritter Seite eingeworbenen Mittel. Die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten steuert die Entwicklung der von ihr geförderten Einrichtungen primär mit folgenden bewährten Instrumenten: • Zielvereinbarungen mit Einrichtungsleitern: Vereinbarungen von quantitativen und qualitativen Zielen, • Quartalsgespräche mit Einrichtungen: Thematisierung und Vereinbarung von Schwerpunkten, deren Umsetzung regelmäßig begleitet wird, • Gremienarbeit: Regelmäßige Berichtspflicht der Einrichtungen im Rahmen von Gremiensitzungen. • Evaluation: Selbst- und Fremdevaluation, Seite 5 von 24 • Zuwendungs- bzw. Zuschussbescheide: Spezifische Auflagen. Die kontinuierliche Erhebung und Analyse von Nutzerinnen- und Nutzerdaten der großen Berliner Kultureinrichtungen hat sich mittlerweile als Basis erfolgreicher Vermittlungsarbeit etabliert. Der Senat hat diese Entwicklung von einer Angebots- hin zu einer größeren Nutzerinnen- und Nutzerorientierung durch die Initiierung und Förderung des Projektes „Einrichtung und Erprobung eines Kunden-Monitorings in Berliner Kultureinrichtungen“ (KULMON) seit 2009 intensiv unterstützt. 5. Teilt der Senat die Auffassung, dass die Bedeutung der Kultur als Teil des öffentlichen Bildungsauftrags in den vergangenen Jahren gestiegen ist, und falls ja, welche Konsequenzen zieht er daraus? Zu 5.: Der Senat teilt die Auffassung. Dem Erwerb von Schlüsselqualifikationen, lebensbegleitendem Lernen und der Bereicherung des Erfahrungshorizonts durch ästhetische Aneignungsprozesse kommt in einer Wissensgesellschaft besondere Bedeutung zu. Deswegen hat der Senat in den letzten Jahren systematisch Konsequenzen gezogen , u.a. mit dem „Rahmenkonzept kulturelle Bildung“, dem „Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung“ und der Evaluation der Arbeit der institutionell geförderten Kultureinrichtungen („Kulturelle Bildung - ein Rahmenkonzept für Berlin“, Drs.-Nr. 16/1310 und „Zweiter Fortschrittsbericht zum Rahmenkonzept“, Rote Nummer 1416 G, „Bericht zur Evaluation Kulturelle Bildung“, Birnkraut und Partner - arts + business consults , Hamburg 2011). Er hat damit auch deutlich gemacht, dass er kulturelle Bildung als wichtigen, integralen Regelbestandteil kultureller Arbeit betrachtet. Auch mit der Entscheidung für einen Neubau der Zentral- und Landesbibliothek auf dem Tempelhofer Feld stärkt der Senat bewusst eine Ankerinstitution der Wissensgesellschaft außerhalb von formalen Bildungsangeboten wie Schule und Universität. Nicht nur in Berlin, sondern weltweit nimmt die Nachfrage nach den Angeboten öffentlicher Zentralbibliotheken stark zu. Bibliotheken entwickeln sich zunehmend zu leistungsfähigen Knotenpunkten der Wissens- und Informationsversorgung, zu Zentren der kulturellen Bildung und Foren der Stadtgesellschaft (s.a. „Neubau der Zentral - und Landesbibliothek (ZLB) auf dem Gelände des ehemaligen Flughafens BerlinTempelhof “, 2. Zwischenbericht vom 19.04.2012 Rote Nummer 0357 A - Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten). 6. Was gedenkt der Senat zu tun, um die kulturelle Vielfalt in Berlin zu erhalten oder gar auszubauen? Zu 6.: Ein vielfältiges Kulturangebot ist in Berlin Realität und bleibt Ziel des Senats. Neben den Förderungen in den traditionellen Bereichen wie dem kulturellen Erbe und der zeitgenössischen Kunstproduktion spiegelt sich diese Vielfalt auch in der differenzierten Trägerlandschaft und in den unterschiedlichen Förderprogrammen wieder. Aufgabe der Kulturpolitik ist es, die Kulturförderung nachhaltig zu gestalten. Dazu gehört es auch, das Bewahren des Vergangenen mit dem Schutz der kulturellen Vielfalt und der Entwicklung zeitgenössischer Kunst und zukünftiger Ausdrucksformen in einen angemessenen Ausgleich zu bringen. Auch die überregionale, europäische und internationale Vernetzung von Kultureinrichtungen leistet einen Beitrag dazu, die Vielfalt kultureller Ausdrucksformen zu erfassen und einem zunehmend vielfältigen Publikum zu vermitteln. Seite 6 von 24 7. Gibt es Abwanderungstendenzen von Kultur- und Kunstschaffenden aus Berlin in andere Bundesländer und wenn ja, warum? a) Welche Möglichkeiten sieht der Senat, eventuellen Abwanderungstendenzen zu begegnen? Zu 7.: Kultur- und Kunstschaffende sind mobil. Abwanderung gehört ebenso dazu wie Zuwanderung . Eine originäre Datensammlung zur Erfassung von Künstlerinnen und Künstlern mit Wohnsitz in Berlin existiert nicht. Sekundärquellen lassen jedoch darauf schließen, dass im Ergebnis der Zustrom von Künstlerinnen und Künstlern nach Berlin aber nach wie vor anhält. So erfasst die Künstlersozialkasse (KSK) für das Jahr 2012 in Berlin 32.364 Versicherte. Die Versichertenzahl stieg in den letzten Jahren stetig an. Gegenüber dem Vorjahr ist in Berlin eine Erhöhung der Versichertenzahl um 10 Prozent zu verzeichnen, während die Versichertenzahl in ganz Deutschland nur um 3,7 Prozent anstieg. Die Betrachtung der Entwicklung der früheren Jahre zeigt ähnliche Tendenzen. Zu 7 a): Eine Abwanderungstendenz ist zurzeit nicht feststellbar. Ungeachtet dessen ist es eine der zentralen Ziele Berliner Kulturpolitik, angesichts des wirtschaftlichen Aufschwungs und daraus resultierender Verdrängungstendenzen die Arbeitsbedingungen für Künstlerinnen und Künstler in der Stadt attraktiv zu halten. Große Bedeutung kommt in diesem Zusammenhang der künstlerischen Projektförderung und der infrastrukturellen Sicherung von Produktionsorten für Künstlerinnen und Künstlern insbesondere im Innenstadtbereich zu. Mit dem Ausbau der Projektförderung (über 1,5 Mio. €), dem Ausbau des „Berliner Atelierprogramms“ (100 zusätzliche Ateliers) sowie der Einrichtung von 25 neuen Musikprobenräumen hat der Senat im Haushalt 2012/13 bereits ein deutliches Zeichen gesetzt. Mit der Neuaufstellung der Liegenschaftspolitik, die zukünftig auch vermehrt Direktvergaben von Landesimmobilien für künstlerische/kulturelle Zwecke ermöglichen soll, sind weitere Schritte zur Sicherung und zum Ausbau der Infrastruktur getan. Diese Initiativen gilt es gezielt fortzusetzen und kontinuierlich weiter zu entwickeln. Angesichts der steigenden Antragsvolumen bei gleichbleibenden bzw. sinkenden Förderquoten ist allerdings klar, dass die öffentliche Kulturförderung alleine nicht in der Lage sein wird, der wachsenden Zahl von Künstlerinnen und Künstlern sowie Kreativen in der Stadt den Lebensunterhalt zu sichern – abgesehen davon, dass dies nicht das primäre Ziel öffentlicher Kunstförderung ist. Daher hat sich der Senat in den letzten Jahren ressortübergreifend darum bemüht, Künstlerinnen und Künstlern sowie Kreativen den Eintritt und Verbleib in den Kulturwirtschaftsmarkt zu erleichtern. So fördert die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten mit EUStrukturfondsmitteln Künstlerinnen und Künstler sowie Kreative beim Erwerb unternehmerischer Kompetenzen, z.B. durch das Programm „Qualifizierung Kulturwirtschaft “ (KuWiQ); es richtet sich an freiberufliche Akteure, die durch die Vermittlung von nichtkünstlerischen Kompetenzen bei der erfolgreichen Existenzgründung und -sicherung unterstützt werden. 8. In welchen Formen und Strukturen werden die kulturellen Verbände und die Kunst- und Kulturschaffenden an den kulturpolitischen Entscheidungen des Senats beteiligt, und wie sind sie in die Vergabe von Fördermitteln einbezogen? a) Welchen Bedarf sieht der Senat, diese Strukturen zu verändern? Seite 7 von 24 b) Mit welchen Instrumenten will der Senat zukünftig eine stärkere und regelmäßigere Vernetzung und Kooperation der Kulturverwaltung mit den künstlerischen Institutionen und Gruppen dieser Stadt, der Kulturwirtschaft und potentiellen weiteren Förderern ermöglichen? Zu 8.: Die Einbindung von Expertinnen und Experten zur Vorbereitung und Qualifizierung von kulturpolitischen Entscheidungen gehört seit vielen Jahren zu den Grundpfeilern der Berliner Kulturpolitik (s. auch die Antwort auf die Kleine Anfrage Nr. 17/10958). Beispielhaft wären zu nennen: • Bei der Besetzung von Jurys für die Förderprogramme im Bereich Stipendien und Projektförderung werden Verbände und Initiativen um Personalvorschläge gebeten . • Für die Evaluation von konzeptgeförderten, privatrechtrechtlich organisierten Theatern und Theater-/Tanzgruppen werden die Fachverbände um die Benennung von Sachverständigen für die Berufung durch die Kulturverwaltung gebeten. • Jours fixes bestehen u.a. mit dem Netzwerk künstlerische Projekträume, dem Atelierbüro des Kulturwerks des bbk berlin und dem Tanzbüro Berlin. Hier werden aktuelle Themen besprochen darunter auch Vorschläge für Gremienbesetzungen. • Bereits mit dem Symposium „be Berlin – be diverse“ hat die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten gemeinsam mit der gemeinnützigen Hertie-Stiftung einen strukturierten Dialog mit Akteurinnen und Akteuren aufgenommen. Aus der Initiative hat sich eine – von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern empfohlene – regelmäßige Veranstaltungsreihe zu Fragen der besseren Einbindung der Ressource kulturelle Vielfalt entwickelt. • Im November 2012 hat eine Dialogveranstaltung mit Vertreterinnen und Vertretern von Verbänden, Initiativen und Institutionen der Bildenden Kunst stattgefunden , auf der Stand und Perspektive der Kunststadt Berlin gemeinsam mit der Politik erörtert worden sind. Auch dieser Dialog soll fortgesetzt werden. • Im Bereich der Gedenkstätten und der Zeitgeschichte sind die Verbände und Initiativen institutionell durch die beiden Berlin-Brandenburgischen Arbeitskreise der Gedenkstätten und Opferverbände/Initiativen länderübergreifend eingebunden. Dazu kommen die punktuellen Kooperationen und Konsultationen bei Einzelaktionen mit einem erweiterten oder spezifischen Kreis von Betroffenen und Beteiligten . Zudem wurden bei der Konzeptionierung des Gesamtkonzeptes mit verschiedenen Hearings, Bürgerveranstaltungen und einer Internetbeteiligung der Bürgerinnen und Bürger beste Erfahrungen gesammelt. • Einen regelmäßigen Austausch zu kulturpolitischen Fragen gibt es überdies mit Vertreterinnen und Vertretern des Rates für die Künste, der bei der Besetzung der Jury des Hauptstadtkulturfonds zudem um Vorschläge gebeten wird. Aus haushaltsrechtlichen Gründen haben Empfehlungen von Jurys und Beiräten keinen verbindlichen Charakter. Die Förderentscheidungen müssen jeweils durch die fachlich zuständige Verwaltung auch unter Berücksichtigung der zuwendungsrechtlichen Voraussetzungen getroffen und von der demokratisch legitimierten politischen Leitung verantwortet werden. In der Praxis weichen die Entscheidungen von den Empfehlungen allerdings nur in Ausnahmefällen ab. Zu 8 a): Governance-Strukturen bedürfen einer ständigen Revision. Qualifizierte Partizipation ist allerdings ressourcenintensiv. Seite 8 von 24 Zu 8 b): Siehe Antworten zu 8 und 8 a). 9. Wie viel Geld fließt in Berlin in die Förderung von Kultur (Bitte die Entwicklung ab dem Jahr 2002, sowie die Zahlen im Folgenden absolut und in Prozentzahlen angeben und mit getrennter Nennung der Bundes- und Landesmittel)? a) Welcher Anteil kommt von Bund? i) Welcher Anteil der Bundesmittel fließt in die institutionelle Förderung? ii) Welcher Anteil der Bundesmittel dient der Förderung Freier Gruppen, der Privat- theater und der Förderung einzelner Künstlerinnen und Künstler? iii) Welcher Anteil der Bundesmittel dient der kulturellen Bildung? iv) Welcher Anteil der Bundesmittel dient der Förderung interdisziplinärer Projekte? b) Welcher Anteil der Mittel kommt vom Land Berlin? i) Welcher Anteil der Landesmittel fließt in die institutionelle Förderung? ii) Welcher Anteil der Landesmittel dient der Förderung Freier Gruppen, der Privattheater und der Förderung einzelner Künstlerinnen und Künstler? iii) Welcher Anteil der Landesmittel dient der kulturellen Bildung? iv) Welcher Anteil der Landesmittel dient der Förderung interdisziplinärer Projekte? Zu 9.: Auf Bitten der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten hat der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM) Daten ab dem Jahr 2002 zur Verfügung gestellt. Allerdings gibt die Aufbereitung die im Folgenden gewünschte Differenzierung nur zum Teil her (siehe Anlage zur Antwort auf Frage 9 a) und b), jeweils i)). Der Bund fasst den Begriff der Kulturförderung weiter als das Land Berlin. Um die Daten des Bundes und Berlins vergleichbar zu halten, wurden aus den Bundesdaten die Bereiche ausgewählt, die im Berliner Kulturhaushalt eine Entsprechung finden. Auch andere Senatsverwaltungen fördern Kultur in Berlin auf unterschiedliche Weise, z. B. die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (u.a. Kulturwirtschaft , Kulturtourismus), die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (u.a. kulturelle Bildung, Jugendkunstschulen, Kunsthochschulen) und die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (u.a. Kulturbauten, Kulturprojekte im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“, Kunst am Bau). In der für die Beantwortung der Großen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit können nur Daten für die Kulturausgaben der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten zur Verfügung gestellt werden (siehe Anlage zu Frage 9, Ausgaben der Hauptgruppe 6 in Einzelplan 03, Kapitel 0310 ohne Bund und Liegenschaftskosten, plus Fehlbeträge der Kapitel 0312 bis 0314; 2012 Planzahlen, ansonsten IST-Zahlen). Gemäß Anlage 1 zu § 71 LHO betragen die Aufbewahrungsfristen für Haushaltsüberwachungslisten und Belege sechs Jahre. Gemäß Nr. 1.4 zu § 71 LHO sind nach dem Abschluss eines Haushaltsjahres die Unterlagen und Informationen, für die die Aufbewahrungsfristen abgelaufen sind, unter Beachtung von Archivierungs- und Datenschutzvorschriften auszusondern und zu vernichten bzw. zu löschen. Daten vor 2005 sind über ProFiskal nicht mehr verfügbar. Die Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten verfügt über einen entsprechenden Datenbestand ab dem Jahr 2004 (s.a. die Antwort auf die Kleine Anfrage Drs.-Nr. 16/13470). Seite 9 von 24 Zu 9 a): Siehe Anlage zur Antwort auf Frage 9 a) und b), jeweils i). Zu 9 a) i): Siehe Anlage zur Antwort auf Frage 9 a) und b), jeweils i). Zu 9 a) ii): Die erbetene Differenzierung kann anhand der zur Verfügung gestellten Daten nicht erfolgen. Zu 9 a) iii): In Anbetracht der Antwort zu Frage 5), wonach kulturelle Bildung eine Regelaufgabe kultureller Einrichtungen ist, Kultureinrichtungen mithin auch Bildungseinrichtungen sind, kann eine sinnvolle Trennung zwischen Bildungsanteil und anderen Anteilen an der Förderung nicht vorgenommen werden. Zu 9 a) iv): Die erbetene Differenzierung kann anhand der zur Verfügung gestellten Daten nicht erfolgen. Zu 9 b): Siehe Anlage zur Antwort auf Frage 9 a) und b), jeweils i). Zu 9 b) i): Siehe Anlage zur Antwort auf Frage 9 a) und b), jeweils i). Zu 9 b) ii): Siehe Anlage zu Frage 9b) ii). zu 9 b) iii): Wie bereits in der Antwort auf Frage 5) ausgeführt, zählt die kulturelle Bildung zu den Regelaufgaben der kulturellen Einrichtungen. Kultureinrichtungen sind mithin auch Bildungseinrichtungen. Eine sinnvolle Trennung zwischen Bildungsanteil und anderen Anteilen an der Förderung kann daher nicht vorgenommen werden. Explizit für die Förderung von Projekten der kulturellen Bildung wurden und werden im Haushalt der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten im Jahr 2008 ein Betrag von 1,5 Mio. € und ab 2009 jährlich 2 Mio. € für den „Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung“ veranschlagt (Einzelplan 03, Kapitel 0310/Titel 68417). Zu 9 b) iv): Interdisziplinäre Projekte/Produktionen gehören zum ständigen Repertoire der institutionell geförderten Einrichtungen. In großen Bereichen des Kunstbetriebs – etwa in der Oper oder im Sprechtheater durch die Beteiligung mehrerer künstlerischer Disziplinen am Produktionsprozess – handelt es sich um den Regelfall. Eine umfassende Differenzierung zwischen interdisziplinären und nicht interdisziplinären Anteilen der Förderung ist weder sinnvoll durchzuführen, noch ist sie im Rahmen dieser Anfrage zu leisten. Als Beispiele für Disziplinen übergreifende Förderprogramme werden in der Anlage zur Antwort auf Frage 9 b) iv) die Förderungen für Kulturaustausch, für Künstlerinnen und Künstler, für interkulturelle Projektarbeit, und für kulturelle Aktivitäten in den Be- Seite 10 von 24 zirken sowie für Projekte der kulturellen Bildung (Projektfonds) ausgewiesen. Diese Förderprogramme stehen allen Sparten und Kunstformen offen. 10. Wie werden sich die unter Frage neun genannten Zahlen im nächsten Haushaltsentwurf des Senats entwickeln und mit welcher Begründung? a) Wie werden sich nach Einschätzung des Senats die unter Frage neun genannten Zahlen in den nächsten fünf und in zehn Jahren entwickeln und mit welcher Begründung? Zu 10.: Der Senat wird zu gegebener Zeit seinen Beschluss zum Haushaltsentwurf dem Abgeordnetenhaus von Berlin vorlegen. Strategisches Ziel der Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten ist dabei, der in den letzten Jahren erfolgreichen Konsolidierung der Institutionen ebenso Rechnung zu tragen wie der mit dem derzeitigen Doppelhaushalt begonnenen Stärkung der Freien Szene. Zu 10 a): Die Entscheidung über den Haushalt obliegt dem Abgeordnetenhaus von Berlin. Der Senat kann hierzu keine Prognosen abgeben. 11. Um wie viel sind die Mittel für Kultur des Landes Berlin im Einzelplan 03 im Haushalt 2012/2013 angestiegen? a) Welcher Anteil dieser Steigerung ging tatsächlich auf die Erfüllung von Tarifverträgen zurück? b) Welcher Anteil dieser Steigerung ging tatsächlich auf Mietkosten für die Institutionen zurück? Zu 11.: Die Mittel für Kultur des Landes Berlin (Ausgaben der Hauptgruppe 6 im Einzelplan 03, Kapitel 0310 ohne Bund und Liegenschaftskosten, plus Fehlbedarfe der Kapitel 0312 bis 0314) sind mit dem Ansatz 2012 um 1.229.139 €, also um 0,3 % gegenüber dem Ansatz 2011 gestiegen und mit dem Ansatz 2013 gegenüber 2012 um weitere 3.254.500 €, also um 0,9 %. Dieser Aufwuchs setzt sich zusammen aus Mehrbedarfen einerseits und Minderbedarfen andererseits. Zu den folgenden Fragen a) und b) können daher keine Anteile angegeben werden, weil die Mehrbedarfe aufgrund des jeweiligen Tatbestands für sich genommen höher liegen als der Saldo. Die Antworten zu 11 a) und 11 b) geben daher die nominellen Aufwüchse wieder. Zu 11 a): Gegenüber 2011 gab es einen tarifvertragsbedingten Aufwuchs um 3 Mio. € im Jahr 2012, von 2012 nach 2013 sind es weitere 3 Mio. €. Zu 11 b): Im Jahr 2012 gab es gegenüber 2011 einen miet- und betriebskostenbedingten Aufwuchs um 9.798.362 €, davon 6.598.073 € für Nettokaltmieten. Im Jahr 2013 beträgt der Aufwuchs gegenüber dem Jahr 2012 437.282 €, davon 31.440 € für Nettokaltmieten . Hintergrund ist die Überführung der letzten Tranche von Kulturimmobilien ins Sondervermögen Immobilien des Landes Berlin (SILB) auf Grundlage des VermieterMieter -Modells. Nach einer Pilotphase mit sechs Einrichtungen (Berliner Ensemble GmbH, Maxim Gorki Theater, Konzerthaus Berlin, Literaturhaus Berlin e.V., Stiftung Seite 11 von 24 Berlinische Galerie, Stiftung Deutsches Technikmuseum einschließlich ArchenholdSternwarte und Zeiss-Großplanetarium) wurden die verbliebenen Kulturliegenschaften in zwei Tranchen zum 01.01.2011 bzw. 01.01.2012 überführt. 12. Mit welchen weiteren Kostensteigerungen rechnet der Senat im Bereich Tarifverträge und Mietkosten im Kulturhaushalt im nächsten und im übernächsten Haushalt und wie will der Senat die Erfüllung dieser Kostensteigerungen umsetzen? Zu 12.: Bei den Mieten für im SILB befindliche Liegenschaften handelt es sich um eine Kostenmiete . Mit einer Steigerung ist hier nicht zu rechnen. Die Kosten für bei Dritten angemietete Liegenschaften sowie die Betriebskosten der Kultureinrichtungen hingegen unterliegen den allgemeinen Kostensteigerungen, denen auch Privathaushalte ausgesetzt sind. 13. Welche Mittel werden in Berlin derzeit in Bau- und Sanierungsvorhaben von Kulturinstitutionen verwendet oder sind innerhalb der nächsten fünf Jahre geplant (bitte mit Zuweisung zu den einzelnen Institutionen bzw. Bauvorhaben)? a) Welche Titel des Einzelplans 03 im Berliner Haushalt sind oder werden davon jeweils auf welche Art betroffen sein (Beispiel Mindereinnahmen aufgrund von Bauverzögerungen oder Planungsänderungen )? b) Welche Titel des Einzelplans 12 im Berliner Haushalt sind oder werden davon jeweils auf welche Art betroffen sein (Beispiel Kostensteigerungen aufgrund von Bauverzögerungen oder Planungsänderungen )? Zu 13.: Die Beantwortung folgt der im Land Berlin geltenden Unterscheidung von Investitions - und Unterhaltungsmaßnahmen. Danach sind als Investitionsmaßnahmen sämtliche Tätigkeiten der Vorbereitung und Ausführung von Baumaßnahmen zu begreifen . Das sind Neubauten (einschließlich Ersatzbauten), durch die neue Anlagen geschaffen werden, Erweiterungsbauten, die vorhandene Anlagen durch Hinzufügen neuer Bausubstanz wesentlich erweitern und Umbauten, durch die vorhandene bauliche Anlagen für neue Zwecke hergerichtet werden. Unterhaltungsmaßnahmen dienen hingegen dazu, bauliche Anlagen einschließlich der Installationen, der zentralen Betriebstechnik, der betrieblichen Einbauten und der Außenanlagen in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten oder in ordnungsgemäßen Zustand zu setzen oder die Benutzbarkeit oder Leistungsfähigkeit dieser Anlagen auf Dauer zu sichern oder zu verbessern, ohne dass die bauliche Substanz wesentlich vermehrt oder verändert wird. Der größte Teil der Liegenschaften des vormaligen Fachvermögens der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten befindet sich im SILB, dessen Geschäfte die BIM GmbH (Berliner Immobilienmanagement GmbH) führt. Die Objekte wurden dem SILB in drei Tranchen (2009 [Pilot], 2011 [v.a. Museen] und 2012 [v.a. Theater sowie ZLB]) übertragen. Seither obliegen der BIM insoweit die in den Gebäuden anfallenden Unterhaltungsmaßnahmen . Seite 12 von 24 Im Bereich des SILB wurden im Jahr 2012 Mittel in Höhe von 20,1 Mio. € sowohl für bauliche Unterhaltungsmaßnahmen als auch zur Verringerung des bestehenden Sanierungsstaus bei den Kultureinrichtungen eingesetzt. Im Doppelhaushalt 2012/2013 sind für Bau- und Sanierungsmaßnahmen insgesamt 202.434.000 € veranschlagt. Die Zuweisung zu den einzelnen Institutionen bzw. Bauvorhaben ist dem Einzelplan 12, Kapitel 1250/Titel der Maßnahmengruppe 03 bzw. der Finanzplanung 2012 bis 2016 des Landes Berlin zu entnehmen (Drs.-Nr. 17/0575 vom 28.09.2012, Rote Nummern 0633, 0633 A). Die derzeitige Investitionsplanung umfasst die Jahre bis 2015 und weist den Rest ab 2016 aus: Ansatz 2013 Plan 2014 Plan 2015 Plan Rest ab 2016 Summe in € 107.959.000 96.729.000 57.118.000 319.528.000 Quelle: Investitionsplanung des Landes Berlin 2012-2016 Zu 13 a): Die Baumaßnahmen werden – soweit möglich – innerhalb veranstaltungsarmer Zeiten (z.B. Spielzeitpause) durchgeführt, um die Belastungen für die Einrichtungen so gering wie möglich zu halten. Planung und Durchführung erfolgen in enger Abstimmung mit den jeweiligen Einrichtungen. Soweit aufgrund der Komplexität und Größe der jeweiligen Maßnahme eine Durchführung innerhalb der veranstaltungsarmen Zeit nicht möglich ist, wird dies rechtzeitig mit der betreffenden Einrichtung abgestimmt. In diesen Fällen werden etwaige Einnahmeausfälle regelmäßig im Rahmen der Aufstellung des jeweiligen Wirtschaftsplanes berücksichtigt. Bauverzögerungen wie etwa bei der Staatsoper sind nicht vorhersehbar; daher kann für solche Fälle keine Vorsorge getroffen werden. Zu 13 b): Die Zuweisung der investiven Baumaßnahmen zu den einzelnen Institutionen bzw. Bauvorhaben ist dem Einzelplan 12, Kapitel 1250/Titel der Maßnahmengruppe 03 zu entnehmen. 14. Wie bewertet der Senat die Bedeutung von Liegenschaften und des öffentlichen Raums für das kulturelle Leben und Profil der Stadt Berlin als Kulturmetropole und wie will der Senat hier in den nächsten zehn Jahren ein deutliches Signal für die Kultur setzen? Zu 14.: Die Sicherung der Kulturlandschaft bleibt für den Senat eine wichtige Aufgabe, der er sich weiterhin widmet. Der Liegenschaftspolitik und hier insbesondere dem Umgang mit landeseigenen Immobilien kommt dabei eine herausgehobene Bedeutung zu. Der Senat steuert die Vergabe von Grundstücken des Landes aus der Perspektive der Gesamtinteressen des Landes. Dazu gehören auch kulturelle Interessen. Über die Steuerung der Liegenschaftspolitik leistet der Senat einen wichtigen Beitrag zur Hebung der Potenziale der Kultur für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger. Dass der Umgang mit öffentlichem Grundeigentum auch von großer kulturpolitischer Bedeutung ist, hat der Senat zuletzt mit Beschluss des Konzepts zur „Transparenten Liegenschaftspolitik“ vom 4. Dezember 2012 unterstrichen. In der aktuellen Diskussion um die Neuausrichtung der Liegenschaftspolitik hat die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten Kriterien eingebracht, die aus ihrer Sicht künftig eine Direktvergabe Seite 13 von 24 von Grundstücken zum Verkehrswert rechtfertigen. Sie werden nach Abstimmung mit der Senatsverwaltung für Finanzen auch in Zukunft Grundstücksverkäufe an kulturelle Einrichtungen außerhalb von Bieterverfahren ermöglichen und die gebotene Transparenz gewährleisten. Diese Aufgabe erfordert nach dem Verständnis des Senats Beharrlichkeit und – mit Blick auf die gewünschte kulturelle Vielfalt der Stadt, vgl. Antwort auf Frage 7 a), – auch kleinteiliges Engagement. Sie ist wenig geeignet für ein einzelnes „deutliches Signal“, dessen Symbolkraft womöglich schnell verblasst. 15. Was hat der Senat in den letzten sechs Jahren zur Förderung der Migrantenkultur getan, wie haben sich die Ausgaben für diese Projekte in den Jahren 2006 bis 2012 entwickelt und welche Schwerpunkte setzt der Senat bei Projekten zur interkulturellen Kulturarbeit? a) In welcher Form und Regelmäßigkeit regt der Senat die institutionell geförderten Kulturinstitutionen des Landes Berlin dazu an, ihr Angebot durch entsprechende personelle Besetzungen und inhaltliche Ausgestaltung für Zielgruppen mit inter-kulturellem- oder Migrationshintergrund zu gestalten? b) Wie ist die Resonanz der Kunst- und Kulturschaffenden und -interessierten mit Migrationshintergrund auf die laufenden Projekte? Zu 15.: Der Senat unterscheidet nicht zwischen einer „Migrantenkultur“ und etwaigen „anderen Kulturen“. Er fokussiert seine Aktivitäten auf eine stärkere Berücksichtigung der Themen, Formate und Akteure der Einwanderungsgesellschaft mit Blick auf das Programm , Personal und Publikum (vgl. Handreichung des Kulturausschusses der Kultusministerkonferenz „Interkulturelle Kulturarbeit“ vom 25. Februar 2011). Themen der Zuwanderungsgesellschaft haben mittlerweile in den Programmen der meisten geförderten Einrichtungen Berücksichtigung gefunden. Neben dem Ballhaus Naunynstraße (Konzeptförderung 2011-14, Einzelplan 03, Kapitel 0310/Titel 68322), dem Hebbel am Ufer (Einzelplan 03, Kapitel 0310 / Titel 68219), der Neuköllner Oper (Konzeptförderung 2011-14, Einzelplan 03, Kapitel 0310/Titel 68322) und dem Heimathafen Neukölln (Basisförderung 2013/2014, Einzelplan 03, Kapitel 0310/Titel 68610), in deren spezifischen Profilen Migration eine Rolle spielt, stellen auch die traditionellen Kulturbetriebe vermehrt ihre Angebote und deren Vermittlung auf die zunehmend diversere Berliner Bevölkerung ein. Dies muss noch stärker zu einer Selbstverständlichkeit werden. Eine weitere wichtige Ankerinstitution in diesem Bereich, die Werkstatt der Kulturen, erhält 2013 eine Förderung in Höhe von 1.071.000 € aus dem Einzelplan 09, Kapitel 0910/Titel 68569 – Sonstige Zuschüsse für konsumtive Zwecke im Inland. Das Förderprogramm „Interkulturelle Projektarbeit“ stellt Mittel für künstlerische Projekte in Berlin lebender Künstlerinnen und Künstler mit Migrationshintergrund in Höhe von 120.000 € zur Verfügung. Ziel ist die spezifische Förderung von Nachwuchskünstlerinnen und -künstlern mit Migrationshintergrund in Ergänzung zu den sonstigen Förderprogrammen. Gefördert werden künstlerische Projekte, in deren Mittelpunkt die Entwicklung der eigenen kulturellen Identität in der multikulturellen Stadtgesellschaft Berlins und die lebendige Weiterführung des interkulturellen Dialogs stehen . Bevorzugt gefördert werden Projekte, die sich über die Bewahrung der kulturellen Traditionen hinaus mit der Gegenwartskultur auseinandersetzen und sich mit Stoffen, Themen und Ausdrucksformen befassen, die bisher nicht oder nur unzureichend präsentiert wurden. Die jährliche Fördersumme in Höhe von 120.000 € blieb zwischen 2006 und 2012 unverändert. Insgesamt stehen im Einzelplan 03, Kapitel 0310/Titel 68609 343.000 € zur Verfügung. 223.000 € erhält der Kultursprünge e.V. Seite 14 von 24 für die Bespielung der interkulturellen Spielstätte Ballhaus Naunynstraße. Der Kultursprünge e.V. wird seit 2008 mit 223.000 € gefördert – von 2008 bis 2010 als Projektförderung . Ab 2011 (bis 2014) ist die Spielstätte Ballhaus Naunynstraße in die Konzeptförderung aufgenommen worden. Die Mittel in Höhe von 223.000 € werden daher – solange eine Konzeptförderung gewährt wird – zu Kapitel 0310/Titel 68322 verlagert . Zu 15 a): Berlin ist – historisch wie gegenwärtig – eine Einwanderungsstadt. Ihre Vielfalt war und ist eine der bedeutenden Ressourcen der Stadt. Diese gilt es gerade im Kulturbereich zu nutzen. Schaffung und Erhaltung kultureller Diversität gehören zu den drei qualitativen kulturpolitischen Schwerpunkten, die hier Berücksichtigung finden (vgl. Antwort auf Frage 15). Der Senat begreift die interkulturelle Dimension in Kunst und Kultur als eine Querschnittsaufgabe; alle Einrichtungen sind im Rahmen der öffentlichen Förderung der chancengleichen Teilhabe verpflichtet. Vom Senat geschlossene Verträge mit Leitungspersonen enthalten seit Mitte 2010 die Option, Zielvereinbarungen abzuschließen, die diese Verpflichtung konkretisieren . Zudem werden gesetzliche Rahmensetzungen in Bezug auf eine klare Positionierung zur interkulturellen Orientierung sukzessive überarbeitet (z.B. § 2 Abs. 1 ZLBG). Mit Trägern und Aufsichtsgremien wird das Thema regelmäßig als Tagesordnungspunkt in Stiftungsratssitzungen und Quartalsgesprächen erörtert. Dabei ist die Analyse der Ergebnisse des Besucherforschungsprojektes KULMON fester Bestandteil. In Zusammenarbeit mit der gemeinnützigen Hertie-Stiftung führt die Senatskanzlei - Kulturelle Angelegenheiten die Veranstaltungsreihe „be Berlin – be diverse“ durch mit dem Ziel der nachhaltigen Verankerung des Themas im Kulturbereich. Im Jahr 2012 fanden Veranstaltungen in der Komischen Oper Berlin, im Hebbel am Ufer, im Ballhaus Naunynstraße und im Jüdischen Museum statt. Zu 15 b): Angaben zum Rezeptionsverhalten dieser spezifischen Gruppe von Kunst- und Kulturinteressierten sind nicht möglich, da Daten hierzu nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erhoben werden können. Die Datenerhebungen im Rahmen des Besucherforschungsprojektes KULMON lassen aber den Schluss zu, dass knapp 10 % aller Besucherinnen und Besucher aus Deutschland, die eine der großen Berliner Kultureinrichtungen besuchen, über einen Migrationshintergrund verfügen. Aus der kontinuierlich geführten Förderstatistik im Bereich der Projektförderung der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten kann abgeleitet werden, dass sowohl hinsichtlich der Beantragung als auch hinsichtlich der Förderung Künstlerinnen und Künstler mit Migrationshintergrund entsprechend der Bevölkerungszusammensetzung der Stadt angemessen repräsentiert sind (siehe Anlage zu Frage 15 b). 16. In welcher Art und in welchem Umfang gibt es private Engagements in der Kunst- und Kulturförderung in Berlin? Wie kann nach Ansicht des Senats privates Engagement von BürgerInnen zur Förderung der Kunst und Kultur in Berlin gesichert und ausgebaut werden? Zu 16.: Bereits die Enquete-Kommission „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ des Deutschen Bundestages hat die Bedeutung des bürgerschaftliche Engagements in Seite 15 von 24 der Kultur besonders hervorgehoben. Der aktuelle „Dritte Freiwilligensurvey“ der Bundesregierung bestätigt, dass der Bereich Kultur/Musik mit einem Anteil von 5,2 % an der erwachsenen Gesamtbevölkerung zu den Bereichen mit dem größten Engagement zählt. Die Einsatzfelder und ehrenamtlichen Tätigkeiten sind sehr unterschiedlich . Im Vordergrund stehen Vereine, deren Hauptzweck die künstlerischen und kulturellen Aktivitäten ihrer Mitglieder sind (z.B. Laienchöre) sowie Vereine als Träger einer Kultureinrichtung (z.B. Regionalmuseen) oder zur Unterstützung einer Kultureinrichtung (Förderverein). Konkrete Zahlen über den Umfang des privaten Engagements liegen nicht vor, siehe auch die folgende Antwort. Kunst und Kultur in Berlin entfalten ihre Wirkung über die Grenzen der Stadt und Deutschlands hinaus auch deshalb, weil sich Mäzene, Freundes- und Förderkreise sowie Stiftungen für die Förderung von Kunst- und Kulturprojekten einsetzen. Diese Aktivitäten machen einen großen Teil der Attraktivität der Berliner Kulturlandschaft aus und sind für ihren Bestand und ihre weitere Entwicklung unabdingbar. Der Senat bekennt sich in den im Jahr 2009 beschlossenen „Grundsätzen und Leitprojekten zur Förderung des Bürgerschaftlichen Engagements in Berlin“ zum Leitbild der Bürgergesellschaft und seiner Verpflichtung, die Rahmenbedingungen durch vielfältige Maßnahmen und Förderstrategien zu verbessern und zum Aufbau einer zivilgesellschaftlichen Infrastruktur beizutragen. Die Rahmenbedingungen für bürgerschaftliches Engagement haben sich auch im Kulturbereich durch das am 01.01.2007 in Kraft getretene „Gesetz zur Stärkung des Bürgerschaftlichen Engagements“, das wichtige Steuererleichterungen für gemeinnützige Organisationen enthält, verbessert. Der Senat begrüßt, dass mit dem von der Bundesregierung beabsichtigten „Gemeinnützigkeitsstärkungsgesetz “ weitere Erleichterungen durch Entbürokratisierung und flexiblere Gestaltung steuerrechtlicher Vorgaben geschaffen werden sollen. Auf dem Berliner Stiftungstag, der auf Einladung des Regierenden Bürgermeisters seit 2008 in Kooperation mit dem Bundesverband Deutscher Stiftungen und dem Berliner Stiftungsnetzwerk stattfindet, präsentieren auch Stiftungen aus dem Kulturbereich ihre Arbeit und Ziele. Auch immer mehr Berliner Unternehmen betätigen sich im Rahmen von „Corporate Citizenship“ im Kulturbereich als Sponsoren und Stifter, vergeben Preise und schreiben Wettbewerbe aus. Die Beauftragte für das Bürgerschaftliche Engagement beabsichtigt, 2013 einen Überblick über Maßnahmen, Strukturen und Ressourcen des bürgerschaftlichen Engagements in Berlin vorzulegen, das auch konkrete Angaben zum Kulturbereich enthalten wird. 17. Welche Stiftungen gibt es in Berlin mit dem Förderzweck Kunst und Kultur, die fördernd tätig sind? Wie hoch ist bisher das Fördervolumen von Stiftungen für Zwecke von Kunst und Kultur in Berlin? Zu 17.: Laut Stiftungsverzeichnis der Senatsverwaltung für Justiz vom November 2012 sind 184 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts mit den Zweckrichtungen Kunst, Kultur und Denkmalschutz in Berlin registriert. Eine differenzierte Übersicht, welche dieser Stiftungen ausschließlich fördernd tätig sind und wie hoch das Fördervolumen dieser Stiftungen ist, gibt es nicht bzw. wären diese Daten nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand zu ermitteln. 18. Was haben die von Berlin geförderten Kulturinstitutionen 2010/2011, und soweit bereits vorhanden 2012, zur Akquise von Sponsoring unternommen, wie viel Sponsoringgelder warben diese damit ein und wie waren diese auf die einzelnen Sparten verteilt? Seite 16 von 24 a) Wie viel Sponsoringgelder warben im Vergleich die Freien Gruppen, Privattheater und einzelne geförderte Künstlerinnen und Künstler ein? b) Wie bewertet der Senat diese Zahlen? c) Welche Strukturen will der Senat zur Unterstützung der Akquise von Sponsoringmitteln im Kul- turbereich einrichten und wann wird er dies tun? d) Wie kann Sponsoring von Unternehmen zur Förderung der Kunst und Kultur in Berlin gesichert und ausgebaut werden? Zu 18.: Unter Sponsoring wird die Zuwendung von Finanzmitteln, Sach- und/oder Dienstleistungen durch Private (Sponsoren) gegen die Gewährung von Rechten zur kommunikativen Nutzung von Organisationen bzw. Institutionen und/oder Aktivitäten des Gesponserten verstanden. Hierunter fallen ausdrücklich nicht Spenden. In den Jahren 2010 bis 2012 konnten die institutionell geförderten Kultureinrichtungen vor allem aufgrund der inhaltlichen Arbeit sowie der guten Kommunikation große Unternehmen als Sponsoren gewinnen. Die eingeworbenen Sponsoring-Gelder verteilten sich in den Jahren 2010 bis zum Halbjahr 2012 auf die einzelnen Sparten der institutionell geförderten Kultureinrichtungen wie folgt: Sponsoring/ Werbung nach Sparte Jahresergebnis 2010 in € Jahresergebnis 2011 in € Halbjahresergebnis 2012 in € Bühnen und Orchester 2.121.389 2.097.024 947.465 Museen 254.525 616.880 212.467 Bibliotheken 29.733 20.961 8.726 Bildende Kunst 69.995 3.910 56.500 Interdisziplinäre Einrichtungen 50.370 82.341 1.800 Literarische Einrichtungen 9.454 6.332 3.277 Kino 5.551 80.250 2.494 Gedenkstätten 0 0 0 Summe 2.541.016 2.907.698 1.232.728 Quelle: Controlling institutionell geförderter Kultureinrichtungen Zu 18 a): Zahlen über entsprechende Sponsorenleistungen liegen nicht vor und wären nur mit einem unvertretbar hohen Aufwand zu recherchieren. Zu 18 b): Siehe Antwort auf Frage 18 a). Zu 18 c): Die Kulturprojekte Berlin GmbH hat im Jahr 2012 eine Studie zur Drittmittelakquisition im Feld der kulturellen Bildung in Auftrag gegeben (vgl. Schreiben an den Hauptausschuss vom 01.10.2012, Rote Nummer 0072 A), deren Kernergebnisse sich auf das Kultursponsoring im Allgemeinen übertragen lassen: Die Einführung geeigneter, mittel- und langfristiger Fundraising-Maßnahmen kann – so die zentrale Feststellung der Studie - nur dann erfolgreich realisiert werden, wenn diese professionell und strukturiert erfolgt. Dies gelingt nur, wenn die erforderliche personelle Ressource dauerhaft zusätzlich zur Verfügung gestellt werden würde. Darüber hinaus legt die hohe Anzahl der Stiftungsneugründungen der letzten Jahre zunächst nahe, dass sich die Förderbereitschaft in gleichem Maße im Stiftungssektor entwickelt hat. Dieser Rückschluss ist nach genauerer Analyse der Förderpraxis nicht möglich. Insbesonde- Seite 17 von 24 re die kapitalstarken Stiftungen entwickeln zunehmend eigene Förderschwerpunkte, die mit stiftungseigenen Fördermitteln dann auch operationalisiert werden. Aktuell hat der Senat EFRE-Mittel aus dem Programm „Förderung des Innovationspotentials in der Kultur – INP“ bewilligt, um bei der Kulturprojekte Berlin GmbH eine Drittmittelberatungsstelle einzurichten, die allerdings nicht vorrangig auf SponsoringMittel zielt (denen immer eine Gegenleistung gegenübersteht), sondern auf Drittmittel aller Art (EU, Bundesprogramme, Stiftungen, Wirtschaft, etc.). Diese Stelle soll zunächst Erfahrungen sammeln und sich mit anderen Akteurinnen und Akteuren vernetzen , um dann ab der zweiten Jahreshälfte 2013 die Beratung aufnehmen zu können . Ziel ist es auch, das in Berlin verstreut vorhandenes Wissen über Drittmittelakquisition und -abrechnung zusammenzuführen und zu akkumulieren, um nachhaltig wirken zu können. Zu 18 d): Die o.a. Studie des Maecenata-Instituts bestätigt, dass die Akquisition auch von Sponsoring-Mitteln nur auf Basis konkreter Projekte erfolgreich ist und eines hohen Einsatzes des Leitungspersonals bedarf. Die Ansätze sind einrichtungs- und spartenspezifisch unterschiedlich. 19. Welche EU-Mittel warben die von Berlin geförderten Kulturinstitutionen 2010/2011 ein und wie waren diese auf die einzelnen Sparten verteilt? a) Wie viel EU-Mittel warben im Vergleich die Freien Gruppen, Privattheater und einzelne geförderte Künstlerinnen und Künstler ein? b) Wie bewertet der Senat diese Zahlen? c) Welche Strukturen will der Senat zur Unterstützung der Akquise von EU-Mitteln im Kulturbe- reich einrichten und wann wird er dies tun? Zu 19 a) – c): Bei EU-Mitteln ist zwischen den direkt in Brüssel verwalteten Programmen (z.B. „KULTUR 2007“ oder „Europa für Bürger“) und den in Berlin verwalteten Mitteln zu unterscheiden. Über die von der EU selbst direkt vergebenen Mittel finden sich auf europäischer Ebene Auswertungen, wobei diesen wegen des multilateralen Charakters der Vorhaben in der Regel nicht zu entnehmen ist, welche Mittel direkt nach Berlin geflossen sind. Über die in Berlin verwalteten, dem Kulturbereich zufließenden Mittel des EFRE und des ESF sind nähere Angaben dem Haushaltsplan von Berlin, Einzelplan 03, Kapitel 0310, zu entnehmen. Eine Bewertung ist in Ermangelung eines Zahlenwerks nicht möglich. Allerdings dürfte es kleinen und unerfahrenen Akteurinnen und Akteuren aus Kultur und Kreativität schwer fallen, die EU-Förderung abzurechnen, da besonderen Strukturen und Abläufen wenig Unterstützung vor Ort gegenübersteht. Dem soll die neue Drittmittelberatungsstelle abhelfen. Die der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten für eigene Programme zur Verfügung stehenden EFRE- und ESF-Mittel in Höhe von mehr als 50 Millionen Euro in der Förderperiode 2007-13 erlaubten an vielen Stellen der Berliner Kulturlandschaft eine signifikante Weiterentwicklung. Zu nennen sind hier zum Beispiel die touristische Inwertsetzung des Kulturerbes im Deutschen Technikmuseum, bei der Berliner Mauer oder auf der Zitadelle Spandau, die Einführung der RFID-Technik in den Öffentlichen Bibliotheken und der Universitätsbibliothek der Humboldt Universität zu Berlin, das Besucher-Monitoring in tourismusaffinen Kultureinrichtungen (KULMON), die Digitalisierung des Kulturerbes oder das Berliner Zentrum für Industriekultur. Es Seite 18 von 24 wird ab 2014 darum gehen müssen, diese Erfolge zu konsolidieren und neue Initiativen zu ergreifen, um im Bereich Kulturtourismus oder an der Schnittstelle von Kultur und Technik die Modernisierung voranzutreiben. 20. Wie bewertet der Senat die Einführung eines so genannten „Matching-Fonds“ für den Kulturbereich , zur Unterstützung der nicht regelmäßig institutionell geförderten Künstler/Innen und Gruppen in der Realisierung von Projekten? Zu 20.: Matching-Funds sind grundsätzlich gut geeignet, Dritte an der Finanzierung von Kunst und Kultur zu beteiligen und sie hierzu zu animieren. Das Erfordernis der anteiligen Ko-Finanzierung kann aber für bestimmte Aktivitäten und Akteure eine hohe Zugangsschwelle darstellen. So war etwa der „Bezirkskulturfonds“ ursprünglich als Matching-Fund zwischen dem Senat und den Bezirken konzipiert. Auf Wunsch der Bezirke wurde das Ko-Finanzierungserfordernis zugunsten der Option einer Alleinfinanzierung aus Landesmitteln aufgehoben (vgl. auch „10. Bericht zur aktuellen Situation der bezirklichen Kulturarbeit“, Abghs-Drs. 16/0867) In anderen Bereichen hält der Senat die Zurverfügungstellung von KoFinanzierungsmitteln für wichtig, um den Akteuren den Zugang zu externen Mitteln zu ermöglichen, die nach Art eines Matching-Funds funktionieren und somit einen namhaften Finanzierungsbeitrag voraussetzen. Dies ist insbesondere regelmäßig bei EU-Mitteln der Fall, unabhängig davon, ob diese von Brüssel aus verwaltet werden oder durch den Mitgliedstaat. Für die besonders kapitalschwache Freie Szene hat der Senat deshalb mit dem Haushaltsplan von Berlin für die Jahre 2012/2013 im Einzelplan 03, Kapitel 0310 / Titel 68610 einen Teilansatz „Strukturförderung für die Freie Szene“ gebildet, der Mittel des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gegenfinanzieren soll. Erste Projekte hier sind der Aufbau der oben erwähnten Drittmittelberatungsstelle und vor allem die Stärkung des Landesverbandes freier Theaterschaffender (LaFT) als Servicestelle für die freie darstellende Kunst. Allerdings stehen Mittel der EU-Strukturfonds nur für längerfristig wirksame Vorhaben zur Verfügung; die aktuelle künstlerische Produktion kann aus ihnen nicht gefördert werden. In dieser Hinsicht können EU-Programme, etwa das künftige Programm „Kreatives Europa“ ab 2014, Programme des Bundes oder von fördernden Stiftungen , genutzt werden. Bei diesen Mitteln handelt es sich jedoch um Matching-Funds, d.h., diese Mittel bedürfen der Kofinanzierung aus Eigenmitteln des Antragstellers, was allerdings Akteuren aus der Freien Szene den Zugang erschwert. 21. Wird es ab 2013 in Berlin eine so genannte City Tax geben? a) Wann legt der Senat den entsprechenden Gesetzentwurf vor? b) Wie viel Prozent der daraus resultierenden Einnahmen möchte der Senat gerne für die Kultur in Berlin eingesetzt sehen? c) Welche Möglichkeiten sieht der Senat für eine rechtliche Zweckbindung für kulturelle Zwecke? Zu 21.: Die vom Abgeordnetenhaus gebilligten Richtlinien der Regierungspolitik sehen vor, die Einnahmen des Landes Berlin unter anderem durch die Einführung einer Übernachtungsteuer ab dem Jahre 2013 zu stärken. Seite 19 von 24 Zu 21 a) – c): Der Senat legt zeitgerecht einen Entwurf vor. 22. Welche Initiativen aus dem Kunst- und Kulturbereich wurden im Zusammenhang mit der Förderung des Tourismus im Zeitraum der letzten fünf Jahre ergriffen? Zu 22.: Der Tourismus nach Berlin ist ein für die Kultur eminent wichtiger Faktor. Kultur und Kreativität bestimmen ganz wesentlich das Image Berlins und sind auch aus diesem Grunde nachweislich überwiegend der wichtigste Grund für eine Reise in die Stadt. Gleichzeitig haben schon vor Jahren Untersuchungen gezeigt, dass Kunst und Kreativität in Berlin auf die auswärtige Besucherschaft angewiesen sind als zahlende Kundinnen und Kunden sowie Nutzerinnen und Nutzer. Vor diesem Hintergrund hat der Senat Kultur und Kreativität nicht nur im „Tourismuskonzept 2011+“ (Drs.-Nr. 16/3838) in den Mittelpunkt gerückt, sondern im Kulturbereich auch zahlreiche, über das vorhandene vielfältige Angebot hinausgehende zusätzliche Initiativen ergriffen, um das Potenzial noch besser zu erschließen und das Angebot um neue Facetten zu ergänzen. So wurden mit dem Kulturinvestitionsprogramm (KIP) aus EFRE-Mitteln an über 20 Stellen in der Stadt • Potenziale des kulturellen Erbes für eine touristische Nutzung besser erschlossen, erweitert oder erneuert, • die Bedeutung der Kulturnutzung durch Touristen durch eine langfristige Besu- chererforschung im Rahmen des Projekts KULMON untermauert, • verschiedene Initiativen ergriffen, die Kultur in Berlin für Besucherinnen und Besu- cher noch vielfältiger erlebbar zu machen, etwa über das Projekt Berliner KulturLandschaften mit der Website www.parcview.de, die Erneuerung des Museumsportals , Vermarktungsinitiativen für den Tanz und die Neue Musik oder (derzeit laufend) neue Smartphone basierte Lösungen für Orte jüdischen Lebens in Berlin oder die Geschichte des Fußballs in Berlin. Weitere Initiativen betreffen die verbesserte Sichtbarmachung der Angebote der Berliner Kultur über die Verstetigung der Themenjahre zu 20 Jahren Mauerbau, zum 775jährigen Stadtjubiläum oder im Jahre 2013 über „Zerstörte Vielfalt“ mit Bezug auf den 80. Jahrestag der Machtübertragung an die Nationalsozialisten 1933 und auf den 75. Jahrestag der Novemberpogrome des Jahres 1938. Besonderes Augenmerk liegt auch auf der Unterstützung und Förderung (nicht immer monetär) von Festivals und Veranstaltungen, die über eine bestimmte Institution hinausgehend übergreifenden Charakter besitzen. Der Karneval der Kulturen, die Fête de la Musique und weitere Veranstaltungen sowie große Ausstellungen von internationalem Rang werden nach Möglichkeit gefördert. Touristische Ausstrahlung im Sinne der nachhaltigen Prägung des Images Berlins als kreative Metropole besitzen darüber hinaus auch Formate wie die Berlin Music Week, die Fashion Week, die DMY – Internationales Design-Festival oder die Art Week. Sie signalisieren Berlin als Ort des Neuen, der Kreativität und der vielfältigen Ausdrucksmöglichkeiten, den es als Künstlerin oder Künstler – aber auch als Touristin und Tourist – zu besuchen gilt. In der Zukunft wird es darum gehen, diese Anstrengungen zu verstetigen und abzusichern sowie den Raum für neue Ideen zu erhalten. Die gute Entwicklung im Tou- Seite 20 von 24 rismus mit den steigenden Besucherzahlen darf zum einen nicht die harte Konkurrenz um Touristen insbesondere in Europa verdecken und zum anderen nicht vergessen machen, dass Berlin seine Ergebnisse über ein im Vergleich zu anderen Metropolen noch günstiges Preis-/Leistungsverhältnis erzielt. Berlin muss über ein weiterhin vielfältiges, immer wieder erneuertes und hochwertiges Angebot dahin kommen , dass steigende Zahlen sich noch besser mit besseren Erlösen verbinden. 23. Welchen Anteil hatte die Kulturwirtschaft am Umsatz der vom Land Berlin und vom Bund geförderten Kulturbranche in Berlin in den letzten fünf Jahren und im genaueren welchen die Musikwirtschaft ? a) Mit welchen Mitteln unterstützt der Senat in Berlin die lokale Kulturwirtschaft und im genaueren die Musikwirtschaft? b) Wie umreißt der Senat für zukünftige Förderkriterien und -instrumente die Übergänge zwischen den geförderten Kulturinstitutionen und Freien Gruppen zur Kulturwirtschaft und zur nicht geförderten Berliner Sub- und Szenekultur, die nachweislich ebenfalls einen großen Beitrag zum Berliner Tourismusboom der letzten Jahre beitrug? c) Was braucht nach Einschätzung des Senats die Sub- und Szenekultur in Berlin, um auch in den nächsten zehn Jahren weiterhin aktiv und präsent zu sein und wie will der Senat dies ermöglichen ? Zu 23.: Für die Umsätze der vom Bund geförderten Kulturbranche bzw. Kulturinstitutionen in Berlin liegen dem Senat keine Zahlen vor. Das Land Berlin selbst generiert keine Umsätze. Aus diesem Grunde kann keine weitere Darstellung erfolgen. Im Übrigen wird auf das Zahlenwerk des Kulturwirtschaftsberichts 2008 verwiesen. Zu 23 a): Wie der Senat im Kulturwirtschaftsbericht 2008 (Kapitel 2.12) ausführlich dargelegt hat, „steigern Landesmittel, die als Zuwendungen in den Kulturbereich fließen, kulturwirtschaftliche Umsätze“. Der Kulturförderung wohnt generell eine die Kulturwirtschaft fördernde Wirkung im Sinne einer Hebelwirkung inne. Darüber hinaus hat der Senat in den letzten Jahren vielfältige besondere Initiativen ergriffen, um die regionale Kulturwirtschaft strukturell zu unterstützen. Dabei stimmen sich die für Wirtschaft, für Kultur, Bildung und Stadtentwicklung zuständigen Verwaltungen fortwährend ab und wirken auch fallweise direkt zusammen. Beispiele hierfür sind etwa der Auf- und Ausbau des Portals Creative City Berlin, das Museumsportal, die Berlin Art Week und vor allem auch die Berlin Music Week. Weitere Initiativen beziehen sich auf das Thema der unternehmerischen Qualifizierung von Künstlerinnen und Künstlern, Kulturunternehmerinnen und -unternehmern und Kreativen. Für unternehmerisch verfasste Akteure steht das Kreativ Coaching Center (KCC) zur weiteren Entwicklung der Geschäftsideen bereit. Aus ESF-Mitteln der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten geförderte Projekte vermitteln gezielt unternehmerisches Know-how an selbständige Künstlerinnen und Künstler aller Sparten. Angebote der Investitionsbank Berlin an kulturwirtschaftliche Unternehmen erstrecken sich von Mikrokrediten mit stark erleichterten Anforderungen an die Absicherung bis hin zu Mitteln aus dem Venture Capital Fonds Creative. Die Akteure der Musikwirtschaft – und das schließt die selbständigen Musikerinnen und Musiker ein – profitieren wie alle anderen Sparten auch von den oben genannten Initiativen. Einzelne Angebote und Projekte zielen in besonderem Maße auf den Mu- Seite 21 von 24 sikbereich, etwa die Vorhaben der „DigiMediaL“-Reihe der Universität der Künste, die sich an die Urheberinnen und Urheber sowie Interpretinnen und Interpreten richten. Andere Initiativen, etwa die Unterstützung der Netzwerke Music-Commission, LabelCommission und Club-Commission aus der GRW-Förderung des Landes Berlin oder das Programm ClubConsult der Wirtschaftsverwaltung setzen auf nachfolgenden Stufen der Wertschöpfungskette an. Allen Initiativen ist gemein, dass sie den Kreativsektor in Berlin als treibenden und wachsenden Wirtschaftsbereich mit Schlüsselbedeutung ansehen. Ab 2013 nimmt das Musicboard seine Arbeit auf. Ziele des Musicboards sind die Unterstützung professioneller Berliner Popmusikerinnen und Popmusiker, die Verbesserung der Musikinfrastruktur und die Stärkung Berlins als Standort für Popmusik. Dafür stehen 1 Mio. € zur Verfügung (siehe Drs.-Nr. 17/0577 vom 18.10.2012 sowie Einzelplan 03, Kapitel 0300/ Titel 540 85). Zu 23 b): Der Senat steht auch weiterhin zur Verwendung des sogenannten Drei-SektorenModells , das jedoch vielfach über die Darstellung der besagten Bereiche zu wenig deutlich macht, wie sehr es sich statt um nebeneinander liegende Felder vielmehr um eine gegenseitige Durchdringung der Bereiche „Öffentlich“, „Privat“ und „Gemeinnützig “ handelt. Gerade selbständige professionelle Urheberinnen und Urheber sowie Interpretinnen und Interpreten können von staatlicher Förderung wirtschaftlich nicht leben, sie sind immer auf dem Markt tätig und müssen dort Erlöse erzielen. Professionelle Künstlerinnen und Künstler besitzen in aller Regel eine dreifache Natur, die beschrieben werden kann als Empfänger von öffentlichen Fördermitteln, als Auftragnehmer privater Kunden und als Anbieter im gemeinnützigen Sektor. Diese hybriden Erwerbsbiographien von Kulturschaffenden verdeutlichen, dass eine scharfe analytische Trennung der Akteure schwer möglich bzw. wirklichkeitsfremd ist. Aus förderpolitischer Sicht ist allerdings bezogen auf den einzelnen Antragsteller und seine kulturelle Produktion durchaus eine Unterscheidung vorzunehmen, wenn Wirtschaftsförderung und Kulturförderung getrennt werden sollen. In der Kulturförderung müssen künstlerische Qualität, Innovation und experimentelles, interdisziplinäres künstlerisches Schaffen die Maxime sein und werden unabhängig von marktorientierten Interessen ausgezeichnet. In der Wirtschaftsförderung muss es um wirtschaftlich selbsttragende Geschäftsideen gehen, die – mit oder ohne künstlerische Exzellenz – Einnahmen generieren, welche eine Weiterentwicklung ohne Förderung erlauben . Die Freie Szene prägt das Image Berlins im In- und Ausland in erheblicher Weise. Sie leistet einen wichtigen Beitrag zur nicht nur touristischen Attraktivität der Stadt, sondern auch zur Attraktivität für Talente aller Art. Auch künftig sind Fördermittel zur kulturellen Produktion unverzichtbar. Wie dargestellt, werden diese jedoch nach den in der Kulturförderung geltenden Kriterien vergeben. Für strukturelle Maßnahmen die auf die Mehrung der wirtschaftlichen Erlöse der Akteure zielen, engagiert sich der Senat bereits laufend. Zu 23 c): Die international bedeutende Berliner Kunstszene profitiert von den Rahmenbedingungen , die die Stadt für künstlerische Produktionen bietet: vor allem von den relativ niedrigen Lebenshaltungskosten, den postindustriellen Freiräumen, der Offenheit der Szenen und der toleranten Atmosphäre, aber auch von der öffentlichen Kunst- und Kulturförderung. Die besondere Attraktivität und kulturelle Produktivität der Stadt zu Seite 22 von 24 erhalten und weiterzuentwickeln erfordert die Anziehung und dauerhafte Bindung von Künstlerinnen und Künstlern. Voraussetzung dafür ist die Schaffung und der Erhalt von günstigen Bedingungen für die Kunstproduktion. Berliner Kulturpolitik zielt darauf, die hohe Anziehungs- und Bindungskraft der Stadt für Künstlerinnen und Künstler dauerhaft zu erhalten, sei es durch infrastrukturelle Maßnahmen (Sicherung von Produktions- und Präsentationsräumen) oder mittels flexibler Produktionsbudgets zur Unterstützung von Künstlerinnen und Künstlern sowie künstlerischen Projekten. Für die Projektförderung stehen jährlich rd. 20 Mio. € zur Verfügung, die sich je zur Hälfte aus Landesmitteln und aus Mitteln des Hauptstadtkulturfonds zusammensetzen. Zunehmend geraten auch die Einkommenssituation von freischaffenden Künstlerinnen und Künstlern und damit die erwerbswirtschaftliche Dimension der Kunstproduktion in den Blick. Bisher kann nur ein kleiner Teil der in freien Strukturen tätigen Künstlerinnen und Künstler ihren Lebensunterhalt aus künstlerischer Tätigkeit bestreiten. Von öffentlicher Förderung allein werden freischaffende Künstlerinnen und Künstler auch künftig kaum dauerhaft existieren können. Damit Kunstschaffende trotzdem von ihrer Kunst leben können, kommt – ergänzend zum Ausbau der öffentlichen Infrastruktur- und Projektförderung – der Qualifikation dieser Klientel für die Etablierung auf dem Kunst- und Kulturwirtschaftsmarkt eine besondere strategische Bedeutung zu. Kulturpolitisches Augenmerk wird darum auch auf bedarfsgerechte Weiterbildungsangebote für Künstlerinnen und Künstler gelegt, die gewandelte Rahmenbedingungen der Kunstproduktion und Heterogenität heutiger Erwerbsbiografien berücksichtigen. 24. Wie haben sich die soziale Situation und die soziale Sicherung der Erwerbstätigen in künstlerischen Berufen (Bildende KünstlerInnen, MusikerInnen, SchauspielerInnen) seit dem Jahr 2002 in Berlin entwickelt? a) Wie bewertet der Senat diese Entwicklung, sieht er hier Änderungsbedarf und wenn ja, welchen ? b) Wie bewertet der Senat die Zunahme prekärer Arbeitssituationen im Kunst- und Kulturbereich und welche Folgen haben prekäre Beschäftigungsverhältnisse auf die Kulturschaffenden? Zu 24.und 24 a) und b): Die soziale Situation in Berlin unterscheidet sich nicht signifikant von der in anderen Bundesländern. Auch sind prekäre wirtschaftliche Verhältnisse keine Spezialität des Kulturbereichs; sie sind ein allgemeines Problem von abhängig Beschäftigten ebenso wie von Selbständigen und Freiberuflern, die sich von Auftrag zu Auftrag und von Projekt zu Projekt Einkommen verschaffen müssen. Die prekäre Situation der stets zunehmenden Zahl in Berlin ansässiger Künstlerinnen und Künstler aller Disziplinen, die von ihrer Kunst allein nicht leben und daher regelmäßig Nebenjobs annehmen müssen, ist bekannt. Allerdings liegen keine spezifischen jährlichen systematischen Erhebungen dazu vor. Erkenntnisse über die soziale Situation der in künstlerischen Berufen Tätigen können nur aus diversen (Teil-)Studien abgeleitet werden. Für die Bildende Kunst kann auf die Studie des Institut für Strategieentwicklung (IFSE) „Studio Berlin II" (Juni 2011) verwiesen werden. Danach ist der Durchschnittsverdienst aus der künstlerischen Arbeit einer bildenden Künstlerin und eines bildenden Künstlers in Berlin im Jahr 2011 mit 11.000 € im Jahr zu beziffern. Zudem können für die Freie Szene Daten aus dem Tabellenband zum Report Darstellende Kunst (2010) herangezogen werden. Gefragt wurde nach der Bewertung des Nettoeinkommens in den Jahren 2005-2007 aus der Erwerbstätigkeit im Bereich der darstellenden Kunst in Berlin. Demnach sind bei 29% der Befragten die Einnah- Seite 23 von 24 men gestiegen, bei 34,2% etwa gleich geblieben, bei 32,7% gesunken (keine Angaben : 4,1%). Nach Angaben der Künstlersozialkasse (KSK) lag das durchschnittliches Jahreseinkommen der aktiv Versicherten zum 01.01.2012 bei 14.142 € im Jahr. Grob differenziert nach Sparten ergibt sich folgendes Bild: Bereich Bildende Kunst 13.743 € (Männer: 15.850 €, Frauen: 11.565 €); Bereich Musik 12.005 € (Männer: 13.154 €, Frauen: 10.228 €); Bereich Darstellende Kunst 13.253 € (Männer: 15.992 €, Frauen: 10.802 €). Diese Entwicklung in den künstlerischen Berufen wird erhebliche Folgewirkungen für die Zukunft haben, die bereits absehbar sind, z.B. an der steigenden Zahl von Anträgen bei der Deutschen Künstlerhilfe des Bundespräsidenten. Altersarmut bei künstlerisch Tätigen und Kreativen ist durch die häufig prekäre Einkommenslage, die keine Rücklagen für die Altersvorsorge u. ä. erlaubt, in der Regel vorprogrammiert. Die Kulturförderung des Senats ist aber weder ein geeignetes noch ein hinreichendes Mittel, hier wirksam gegenzusteuern. Die Verbesserung der Ausgangslage für Künstlerinnen und Künstler ist eine Daueraufgabe einer Vielzahl von Akteurinnen und Akteuren auf allen Ebenen und in allen Sektoren. Mit den Initiativen im Bereich der wirtschaftlichen Qualifizierung von Künstlerinnen und Künstlern und anderen Querschnittsinitiativen will der Senat einen Beitrag dazu leisten, dass gerade Urheberinnen und Urheber sowie Interpretinnen und Interpreten wirtschaftlich mehr aus ihrem Schaffen ziehen und angemessene Einkommen erzielen können. 25. Welche Berliner Kulturinstitutionen waren beziehungsweise sind bisher von den Folgen der europäischen Finanzkrise betroffen (Absagen von Gastspielen etc.) und in welchen Größenordnungen sind den Häusern dadurch finanzielle Verluste entstanden? a) Wie schätzt der Berliner Senat diese Entwicklung und deren Folgen für die Berliner Kunst- und Kulturlandschaft insgesamt ein? Zu 25. und 25 a): Grundsätzlich sind Auswirkungen der europäischen Finanzkrise auf die Arbeit der Berliner Kulturinstitutionen nicht auszuschließen. So könnten etwa durch das niedrige Zinsniveau weniger Dritt- und Fördermittel bei Stiftungen und Fonds zur Verfügung stehen. Internationale Kooperationen können aufgrund der finanziellen Situation in den Partnerländern ggf. seltener realisiert werden. Allerdings konnten konkrete Auswirkungen bisher nur in einigen wenigen Fällen beobachtet werden. Im Theaterbereich hat es Absagen von einzelnen Gastspielen und Koproduktionen in der Vergangenheit aus verschiedensten Gründen immer wieder gegeben. In jüngster Zeit sind entsprechende Vorfälle mit Hinweis auf die schwierige Finanzlage der Gastgeberländer bei Sasha Waltz und den Berliner Philharmonikern bekannt geworden . Im letzteren Fall kam es zu keinem Ausfall, sondern einer Planungsänderung. Inwieweit zukünftig die europäische Finanzkrise zu einem signifikanten Rückgang von Einladungen aus dem europäischen Ausland führen wird, bleibt zu beobachten. Im Bereich der Museen, Bibliotheken, Archive und Gedenkstätten gibt es, abgesehen von der allgemein schwierigeren Situation der Einwerbung von Spenden und Sponsoring -Mitteln, keine messbaren Auswirkungen. Seite 24 von 24 26. Wie beabsichtigt der Senat, die Bezirke beim Erhalt und bei der Fortentwicklung der kulturellen Infrastruktur zu unterstützen? Zu 26.: Die Entwicklung sowie Sicherstellung eines regionalspezifischen Kulturangebotes ist originäre Aufgabe der Bezirke (§§ 3 Abs.2 und 4 Abs. 1 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz in Verbindung mit Nr. 17 Allgemeiner Zuständigkeitskatalog). Das Land Berlin unterstützt die bezirkliche Kulturarbeit durch folgende Förderinitiativen: • Der sog. „Bezirkskulturfonds“ (Einzelplan 03, Kapitel 0310/Titel 68620) ist mit 511.000 € jährlich ausgestattet und hat sich seit dem Jahr 2000 als ergänzendes Instrument zur Steuerung der überbezirklichen Entwicklung im Kulturbereich bewährt . • Darüber hinaus erhalten die Bezirke seit dem Jahr 2008 insgesamt 360.000 € aus dem Berliner Projektfonds Kulturelle Bildung (Einzelplan 03, Kapitel 0310/Titel 68417), mit dem regionale Projekte der kulturellen Bildung realisiert werden. • Lesungen in Bezirksbibliotheken werden seit dem Jahr 2010 mit jährlich 90.000 €, ab 2012 mit 120.000 € aus dem Autorenlesefonds (Einzelplan 03, Kapitel 0310/Titel 68119) unterstützt. Über den jeweiligen Mitteleinsatz wird gegenüber dem Abgeordnetenhaus regelmäßig Rechenschaft abgelegt u.a. im Rahmen der Berichterstattung zur Entwicklung der bezirklichen Kulturarbeit und zur Fortentwicklung des Rahmenkonzeptes kulturelle Bildung (u. a. 11. und 12. Bericht zur aktuellen Situation der bezirklichen Kulturarbeit, Drs. Nrn. 16/2981 vom 19.02.2010 und 17/0088 vom 11.01.2012). Über eine institutionelle Förderung des Kulturwerks des Berufsverbandes Bildender Künstler Berlin GmbH unterstützt die Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten zudem das Büro für Kunst im öffentlichen Raum, das auf Nachfrage einzelner bezirklicher Fachbereiche Kultur Dienstleistungen erbringt, z.B. • als Mitglied in den bezirklichen Kommissionen für Kunst im öffentlichen Raum (soweit im Bezirk eingerichtet) sowie • durch Mitarbeit in den Arbeitsgruppen zur Vorbereitung von bezirklichen Kunst- wettbewerben, insbesondere bei der Erarbeitung der Aufgabenstellung und • in den Preisgerichten als Interessenvertretung für die Berliner Künstlerinnen und Künstler. Berlin, den 27. Februar 2013 Klaus Wowereit Regierender Bürgermeister A n la ge z u r A n tw o rt a u f Fr ag e 9 ) a) u n d b ), je w e ils i) , d e r G ro ß e n A n fr ag e z u r E n tw ic kl u n g d e r K u lt u rf ö rd e ru n g in B e rl in - D rs . 1 7 /0 6 5 0 Au sg ab en fü r Ku ltu r in Be rli n in € - n o m in al - ge sa m t de s Bu n de s ge sa m t da vo n in st itu tio n e ll de s La n de s ge sa m t da vo n in st itu tio n e ll 20 02 25 9. 48 5. 00 0 22 9. 62 1. 00 0 20 03 27 0. 53 5. 00 0 23 4. 89 0. 00 0 20 04 64 9. 34 6. 30 6 30 3. 60 9. 00 0 26 6. 23 8. 00 0 34 5. 73 7. 30 6 32 1. 09 7. 61 6 20 05 64 2. 52 2. 12 7 30 3. 69 2. 00 0 26 3. 44 7. 00 0 33 8. 83 0. 12 7 31 6. 32 9. 23 2 20 06 66 7. 54 4. 22 6 33 4. 89 7. 00 0 29 7. 10 2. 00 0 33 2. 64 7. 22 6 30 9. 24 7. 53 9 20 07 67 0. 08 4. 21 3 33 6. 77 9. 00 0 29 6. 95 9. 00 0 33 3. 30 5. 21 3 30 2. 27 9. 91 5 20 08 69 2. 53 5. 13 1 35 3. 21 2. 00 0 30 0. 78 5. 00 0 33 9. 32 3. 13 1 31 8. 92 2. 46 5 * 20 09 69 4. 33 3. 12 6 34 5. 08 2. 00 0 30 5. 99 9. 00 0 34 9. 25 1. 12 6 32 7. 75 6. 82 1 20 10 72 6. 64 5. 21 6 36 6. 01 8. 00 0 31 2. 97 8. 00 0 36 0. 62 7. 21 6 34 1. 38 7. 98 0 20 11 72 8. 04 2. 82 0 35 7. 52 2. 00 0 30 9. 99 4. 00 0 37 0. 52 0. 82 0 34 8. 91 6. 40 7 20 12 An sa tz 75 7. 93 9. 33 9 39 3. 21 8. 00 0 34 2. 41 9. 00 0 36 4. 72 1. 33 9 35 3. 78 8. 57 6 Au sg ab en fü r Ku ltu r in Be rli n in € - pr o ze n tu al - Ve rä n de ru n g de r G e sa m tfö rd e ru n g ge ge n üb e r 20 04 in % An te il d e s Bu n de s a m G e sa m tb e tra g in % An te il d e r in st itu tio n e lle n Fö rd e ru n g a n de r G e sa m tfö rd e ru n g de s Bu n de s in % An te il d e s La n de s in % a n de r G e sa m tfö rd e ru n g An te il d e r in st itu tio n e lle n Fö rd e ru n g a n de r G e sa m tfö rd e ru n g de s La n de s in % 20 02 88 20 03 87 20 04 10 0, 0 47 88 53 93 20 05 98 , 9 47 87 53 93 20 06 10 2, 8 50 89 50 93 20 07 10 3, 2 50 88 50 91 20 08 10 6, 7 51 85 49 94 * 20 09 10 6, 9 50 89 50 94 20 10 11 1, 9 50 86 50 95 20 11 11 2, 1 49 87 51 94 20 12 11 6, 7 52 87 48 97 * B e rl in a b 2 0 0 9 in kl . A u fw ü ch se w e ge n s u kz e ss iv e r Ü b e rg ab e v o n K u lt u rl ie ge n sc h af te n in d as S IL B u n d Ü b e rn ah m e d e r B e w ir ts ch af tu n g d u rc h d ie B IM Anlage zur Antwort auf Frage 9 b) ii) der Großen Anfrage zur Entwicklung der Kulturförderung in Berlin - Drs. 17/0650 Ausgaben des Landes für (ggf. Titel in Kapitel 0310) in € - nominal - Freie Gruppen (68610) Privattheater (ohne HebbelTheater und FriedrichstadtPalast ) einzelne Künstlerinnen und Künstler (68119) gesamt (vgl. Anlage zur Antwort auf Frage 9 a) und b), jeweils i)) 2004 3.565.614 30.974.600 870.859 345.737.306 2005 3.742.553 30.965.900 876.808 338.830.127 2006 3.812.905 31.165.900 853.085 332.647.226 2007 4.613.317 30.363.700 756.456 333.305.213 2008 4.935.950 30.600.016 783.713 339.323.131 2009 4.986.573 31.613.870 788.561 349.251.126 2010 5.031.738 33.155.208 920.828 360.627.216 2011 4.695.743 35.301.485 894.641 370.520.820 2012 Ansatz 5.158.000 35.807.000 879.000 364.721.339 Ausgaben des Landes für (ggf. Titel in Kapitel 0310) in % - prozentual - 2004 1,04 8,96 0,26 100 2005 1,11 9,14 0,26 100 2006 1,15 9,37 0,26 100 2007 1,39 9,11 0,23 100 2008 1,46 9,02 0,24 100 2009 1,43 9,06 0,23 100 2010 1,4 9,2 0,26 100 2011 1,27 9,53 0,25 100 2012 Ansatz 1,42 9,82 0,25 100 A n la g e z u r A n tw o rt a u f F ra g e 9 ) b ) iv ) d e r G ro ß e n A n fr a g e z u r E n tw ic k lu n g d e r K u lt u rf ö rd e ru n g i n B e rl in - D rs . 1 7 /0 6 5 0 Au sg ab en de s La n de s fü r (g gf . Ti te l) in € Ku ltu ra u st a u sc h (68 38 0) Kü n st le rin n e n (tit e lü be r- gr e ife n d) in te rk u ltu re lle Pr o jek ta rb e it (68 60 9) ku ltu re lle Ak tiv itä te n in de n Be zir ke n (68 62 0) Be rli n e r Pr o jek tfo n ds Ku ltu re lle Bi ld u n g (68 41 7) Su m m e ge sa m t (vg l. An la ge zu r An tw o rt a u f Fr a ge 9 a ) u n d b), jew e ils i)) An te il a n de r G e sa m t- fö rd e ru n g in % 20 04 13 2. 42 2 13 5. 98 5 34 2. 97 9 50 0. 53 6 1. 11 1. 92 2 34 5. 73 7. 30 6 0, 33 20 05 14 3. 52 5 14 0. 23 3 35 3. 00 0 49 2. 01 6 1. 12 8. 77 3 33 8. 83 0. 12 7 0, 34 20 06 15 4. 81 7 13 0. 70 0 34 3. 00 0 50 9. 11 5 1. 13 7. 63 2 33 2. 64 7. 22 6 0, 35 20 07 11 2. 22 7 10 0. 00 0 34 3. 00 0 50 7. 44 1 1. 06 2. 66 9 33 3. 30 5. 21 3 0, 32 20 08 14 7. 21 5 11 1. 73 8 33 4. 95 8 74 7. 52 9 1. 50 0. 00 0 2. 84 1. 44 0 33 9. 32 3. 13 1 0, 84 20 09 12 9. 76 7 14 5. 00 0 38 3. 00 0 86 0. 91 1 2. 00 0. 00 0 3. 51 8. 67 8 34 9. 25 1. 12 6 1, 01 20 10 15 2. 57 1 13 6. 00 0 42 9. 00 0 50 7. 33 3 2. 00 0. 00 0 3. 22 4. 90 4 36 0. 62 7. 21 6 0, 9 20 11 15 7. 71 8 13 0. 95 0 12 0. 00 0 50 5. 12 8 1. 98 7. 41 5 2. 90 1. 21 1 37 0. 52 0. 82 0 0, 79 20 12 An sa tz 15 3. 00 0 17 0. 67 0 12 0. 00 0 51 1. 00 0 2. 00 0. 00 0 2. 95 4. 67 0 36 4. 72 1. 33 9 0, 82 Sk zl - Ku lt VD H S Da te n er he bu n g M ig ra tio n sh in te rg ru n d be i A n trä ge n /F ör de rp ro jek te n de r Kü n st le rin n en u n d Kü n st le r u n d Pr oje kt fö rd er u n g 20 11 de r Ku ltu ra bt ei lu n g de r Se n at sk an zle i B er lin Fö rd er be re ic h Fö rd er m aß n ah m e An za hl An tr äg e M ig ra tio n s- hi n te rg ru n d in % ge fö rd er te Pr o jek te M ig ra tio n shi n te rg ru n d in % Ju ry M ig ra tio n s- hi n te rg ru n d in % B ild en de K u n st Pr oje kt fö rd er u n g 10 1 29 29 % 7 1 14 % 3 0 0% Ka ta lo gf ör de ru n g/ W eb si te fö rd er u n g 17 5 39 22 % 8 2 25 % 3 0 0% Ar be its tip en di en 21 5 58 27 % 15 5 33 % 5 1 20 % B ild en de K u n st Er ge bn is 49 1 12 6 26 % 30 8 27 % 11 1 9% Li te ra tu r Ar be its st ip en di en 31 8 64 20 % 13 3 23 % 6 0 0% Li te ra tu rp ro jek te 37 11 30 % 8 4 50 % 3 0 0% Li te ra tu r Er ge bn is 35 5 75 21 % 21 7 33 % 9 0 0% D ar st el le n de K u n st Ei n ze lp ro jek tfö rd er u n g 17 0 62 36 % 31 9 29 % 6 1 17 % Ba si sf ör de ru n g 60 13 22 % 24 2 8% 6 1 17 % Ei n st ie gs fö rd er u n g 34 15 44 % 5 2 40 % 6 1 17 % Ta n zs tip en di en 38 31 82 % 7 7 10 0% 3 0 0% D ar st el le n de K u n st Er ge bn is 30 2 12 1 40 % 67 20 30 % 21 3 14 % M u si k Ja zz (in kl . St ip en di en ) 98 38 39 % 21 6 29 % 5 n ic ht be ka n n t Po pu lä re M u si k u n d W el tm u si k 67 20 30 % 30 11 37 % 6 1 17 % Ko m po si tio n ss tip en d ie n 32 18 56 % 7 1 14 % 3 1 33 % EM u si k En se m bl ef ör de ru n g (G ru pp en ) 18 4 22 % 8 4 50 % 3 1 33 % M u si k Er ge bn is 21 5 80 37 % 66 22 33 % 17 3 18 % H au pt st ad tk u ltu rf o n ds Pr oje kt fö rd er u n g 49 4 10 9 22 % 10 7 23 21 % 6 1 17 % H au pt st ad tk u ltu rf o n ds Er ge bn is 49 4 10 9 22 % 10 7 23 21 % 6 1 17 % K u ltu ra u st au sc h Pr oje kt fö rd er u n g 13 4 58 43 % 60 23 38 % 0 0 Au sl an ds st ip en di en 34 8 50 14 % 26 6 23 % 24 9 38 % K u ltu ra u st au sc h Er ge bn is 48 2 10 8 22 % 86 29 34 % 24 9 38 % K ün st le rin n en pr o g ra m m Fi lm /V id eo /S tip en di e n /P ro jek te 17 1 68 40 % 13 6 46 % 4 1 25 % H an n ah - H öc h- Fö rd er pr ei s 20 11 23 7 30 % 1 1 10 0% 3 1 33 % Be rli n - R he in sb er ge r- Ko m po si tio n sp re is 7 6 86 % 1 1 10 0% 3 1 33 % K ün st le rin n en pr o g ra m m Er ge bn is 20 1 81 40 % 15 8 53 % 10 3 30 % G es am te rg eb n is 25 40 70 0 28 % 39 2 11 7 30 % 98 20 20 % An la ge zu r An tw or t a u f F ra ge 15 b Antwort Große Anfrage.pdf d17-0858