Drucksache 17 / 10 005 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 03. November 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. November 2011) und Antwort Waffen in Berlin I: Kontrolle von Waffen in privatem Besitz Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Waffenscheininhaber gibt es in Berlin? Zu 1.: In Berlin sind 10 551 Privatpersonen als In- haber/-in einer waffenrechtlichen Besitzerlaubnis für erlaubnispflichtige Schusswaffen registriert. 2. Wie viele und welche Waffen besitzen diese registrierten Waffenscheininhaber? Zu 2.: Es befinden sich knapp 25 000 erlaubnis- pflichtige Kurz- und rund 30 000 erlaubnispflichtige Langwaffen in privatem Besitz. 3. Wie viele Waffenscheininhaber haben der zu- ständigen Waffenbehörde gem. § 36 Abs. 3 Satz 1 Waffengesetz (WaffG) die zur sicheren Aufbewahrung getroffenen oder vorgesehenen Maßnahmen nachgewiesen? Zu 3.: Der Waffenbehörde liegen bislang Lagerungs- nachweise von ca. 2/3 aller Waffenbesitzer/-innen vor. 4. Wie viele verdachtsunabhängige Vorortkontrollen hat die zuständige Berliner Waffenbehörde in den Jahren 2009, 2010 und 2011 jeweils durchgeführt? Zu 4.: Im Jahr 2009 wurden drei, 2010 -94- und 2011 bis einschließlich Oktober 102 Kontrollen hinsichtlich der sicheren Aufbewahrung durchgeführt. 5. In wie vielen Fällen wurden diese verdachtsun- abhängigen Vorortkontrollen den betroffenen Waffenscheininhabern zuvor angekündigt? Zu 5.: Die verdachtsunabhängigen Kontrollen der Waffenlagerung werden grundsätzlich nicht angekündigt. 6. In wie vielen Fällen dieser Kontrollen wurden Verstöße festgestellt und/oder sonstige Hinweise erteilt? Zu 6.: Bei den bislang insgesamt 199 kontrollierten Waffenbesitzern/-innen wurden 31 Verstöße gegen waffenrechtliche Vorschriften festgestellt. Daneben ergaben sich 44 Klärungserfordernisse bezüglich der Lagerung und sonstige Hinweise. 7. Wie viele verdachtsabhängige bzw. anlassbezogene Kontrollen gem. § 36 Abs. 3 Satz 3 WaffG hat es in den Jahren 2009, 2010 und 2011 gegeben und was waren die jeweiligen Anlässe? Zu 7.: Im Jahr 2010 wurde ein Waffenbesitzer auf- grund seiner beharrlichen Weigerung, den Nachweis über einen geeigneten Schrank für Kurzwaffen zu erbringen, anlassbezogen kontrolliert. Den Nachweis über die Lagerung seiner Langwaffen hatte er hingegen vorgelegt. 2011 wurden zwei Waffenbesitzer verdachtsabhängig überprüft. Zu einem lagen an die Waffenbehörde adressierte anonyme Schreiben vor, der Betroffene würde seiner Pflicht zur ordnungsgemäßen Waffenlagerung nicht nachkommen, der andere hatte bei einem vorangegangenen Kontrollbesuch die Überprüfung verweigert. 8. Von welchen Dienststellen wurden in welchem Umfang die Kontrollen durchgeführt? Zu 8.: Die Kontrollen werden von Mitarbeitern/-innen der Berliner Waffenbehörde an rund 25 Tagen im Jahr durchgeführt. Die Waffenschränke sind zu öffnen, um die Sicherheitsstufe des Schrankes, das Vorhandensein der eingetragenen Waffen und der Munition in Augenschein zu nehmen. Ein Abgleich mit der waffenrechtlichen Erlaubnis wird vorgenommen. Nur durch diese Detailprüfung kann festgestellt werden, ob die Aufbewahrung tatsächlich den Vorschriften entspricht. Die vor Ort getroffenen Feststellungen werden protokolliert. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 005 9. Wie viele Ordnungswidrigkeiten bzw. Strafver- fahren wurden aus Anlass aller Vorortkontrollen eingeleitet ? Zu 9.: Bislang wurden insgesamt 12 Ordnungswidrig- keitenverfahren und 19 Strafverfahren eingeleitet. 10. Ist geplant das Waffenregister auf eine elektro- nische Datei umzustellen und wenn ja, wie lautet die Planung? Zu 10.: Die Berliner Waffenbehörde verfügt bereits seit Oktober 2001 über ein elektronisches Waffenverwaltungssystem , in dem die Berliner Inhaber/-innen waffenrechtlicher Erlaubnisse, die Erlaubnisart und die Daten der im Besitz befindlichen Waffen gespeichert sind. 11. Welche weiteren Vorbereitungen trifft der Senat, um bis zum 31.12.2012 das Waffenregister des Landes in das nationale Waffenregister zu übertragen? Zu 11.: Die örtlichen Waffenverwaltungssysteme der Waffenbehörden bleiben auch nach Errichtung des Nationalen Waffenregisters (NWR) bestehen. Zum 31.12.2012 sind die relevanten Teile der in den örtlichen Systemen gespeicherten Daten an die Zentrale Komponente des NWR beim Bundesverwaltungsamt zu übermitteln. Die Vorbereitungen des Senats orientieren sich dabei an der Durchführung des Gesamtprojekts. Das NWR ist gemeinsam von Bund, Ländern und Kommunen zu errichten . Die Projektdurchführung erfolgt durch eine von der Innenministerkonferenz eingesetzte Bund-LänderArbeitsgruppe unter der Leitung des Bundesministeriums des Innern. Zur Realisierung des NWR sind auf verschiedenen Ebenen die technischen und organisatorischen Voraussetzungen zu schaffen. Für die Berliner Waffenbehörde ist unter anderem sicher zu stellen, dass die eingesetzte Software bei der Waffenverwaltung bis zum Stichtag die Vorgaben für einen automatisierten Datenaustausch mit der Zentralen Komponente des NWR erfüllt. Darüber hinaus ist der vorhandene Datenbestand möglichst weitgehend zu bereinigen und an die für das NWR vorgegebenen Standards anzupassen. Berlin, den 25. November 2011 Dr. Ehrhart Körting Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 12. Dez. 2011) 2