Drucksache 17 / 10 012 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Monika Thamm (CDU) vom 14. November 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 15. November 2011) und Antwort Landhaus Buhr – Denkmal oder doch kein Denkmal? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Hat sich die Eigentümerin des Landhauses Buhr bezüglich der Innenbesichtigung des Objektes inzwischen beim Landesdenkmalamt gemeldet? Antwort zu 1: Ja, die Eigentümerin des Landhauses Buhr hat sich mit dem Landesdenkmalamt in Verbindung gesetzt. Frage 2: Wenn ja, zu welchem Termin hat eine Be- sichtigung stattgefunden bzw. wann wird diese stattfinden ? Antwort zu 2: Die Innenbesichtigung des Gebäudes wird am 22.12.2011 stattfinden. Frage 3: Wird das Landesdenkmalamt, für den Fall, dass eine Kontaktaufnahme zu der Eigentümerin des Gebäudes nicht gelingen sollte, weitere - ggf. welche - Maßnahmen ergreifen, um eine Innenbegutachtung dieses Gebäudes durchführen zu können? Antwort zu 3: Das Landesdenkmalamt geht davon aus, dass die Besichtigung erfolgt. Frage 4: Zu welchem Ergebnis, unabhängig von einer Innenbesichtigung, ist das Landesdenkmalamt bezüglich einer grundsätzlichen Schutzwürdigkeit des Gebäudes gekommen und wann ist mit einem abschließenden Prüfverfahren zu rechnen? Antwort zu 4: Das Äußere des Gebäudes gibt Hin- weise zur Denkmalwürdigkeit der Anlage. Die Denkmaleigenschaft kann erst durch die Be- sichtigung des Inneren abschließend geprüft werden. Frage 5: Inwieweit ist dieser Sachverhalt mit der Unteren Denkmalschutzbehörde des betreffenden Bezirks abgestimmt ggf. welche Haltung nimmt diese ein? Antwort zu 5: Die Prüfung der Denkmaleigenschaft erfolgt nach den Denkmalkriterien § 2 Denkmalschutzgesetz Berlin (DSchG Bln) und obliegt nach § 5 DSchG Bln dem Landesdenkmalamt. Eine Abstimmung mit der Unteren Denkmalschutzbehörde erfolgt in diesem Verfahren nicht. Gleichwohl ist die Untere Denkmalschutzbehörde informiert, dass ein Prüfverfahren eingeleitet wurde. Frage 6: Ist die Ökumenische Umweltgruppe Lichten- rade weiterhin in diesem Verfahren eingebunden – ggf. wie? Antwort zu 6: In das Verfahren ist die Ökumenische Umweltgruppe Lichtenrade nicht eingebunden (siehe auch Antwort zu 5.). Berlin, den 09. Dezember 2011 In Vertretung R. L ü s c h e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dez. 2011)