Drucksache 17 / 10 014 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 17. November 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. November 2011) und Antwort Aktueller Planungsstand 17. Bauabschnitt BAB A100 Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.: Welche Planungsschritte sind bisher für den 17. Bauabschnitt der BAB A100 durchgeführt und wann abgeschlossen worden? Antwort zu 1.: Am 17.05.1996 bestimmte der Bundesminister für Verkehr die Linie der bevorzugten Trasse nach § 16 Bundesfernstraßengesetz (FStrG). Auf dieser Grundlage wurde die Vorplanung/Machbarkeitsuntersuchung für den 16. und 17. Bauabschnitt (BA) vom Autobahndreieck (AD) Neukölln bis zur Anschlussstelle (AS) Frankfurter Allee bis zum Juli 1999 erstellt. Frage 2.: Welche Planungsschritte sind jetzt noch notwendig und für welchen Zeitraum sind diese geplant? Antwort zu 2.: Gemäß der Vorschriften des Bundes- ministeriums für Bauen, Wohnen und Stadtentwicklung (BMVBS) wäre als nächster Planungsschritt die – den 17. BA betreffende – unter 1. benannte Unterlage auf der Basis der aktuellen Verkehrsprognose und Vorschriftenwerke zu überarbeiten. Über die danach folgenden Planungsschritte wird erst im Ergebnis der Prüfung der Voruntersuchung entschieden. Aussagen zum Planungszeitraum sind gegenwärtig nicht möglich. Frage 3.: Welche Kosten und in welcher Höhe sind durch die bisherige Planung des 17. Bauabschnitts der BAB A100 entstanden und von wem wurden sie wann getragen? Antwort zu 3.: Die Kosten der Vorplanung/Mach- barkeitsuntersuchung wurden insgesamt aus Mitteln des Landes Berlin finanziert. Da die Vorplanung/Machbarkeitsuntersuchung für den 16. und 17. BA als Gesamtplanung erstellt und abgerechnet wurde, ist eine getrennte Ausweisung der für den 17. BA bisher entstandenen Kosten nicht möglich. Frage 4.:Mit welchen Kosten und in welcher Höhe ist für die weitere Planung zu rechnen? Antwort zu 4.: Die Kostensätze für die weitere Planung können erst mit Überarbeitung der Vorplanung ermittelt werden. Frage 5.: Wie hoch werden die Gesamtkosten für den 17. Bauabschnitt (bitte Grunderwerb und Baukosten getrennt aufführen) geschätzt und von wann stammt diese Kostenschätzung? Antwort zu 5.: Im Bundesverkehrswegeplan ist der 17. BA („weiterer Bedarf mit Planungsrecht“) mit Gesamtkosten von 286,3 Mio. € ausgewiesen. Frage 6.: Sind auf dieser Trasse schon Grundstücke für den geplanten Autobahnbau angekauft worden? Wenn ja, welche, wann und wer hat diese zu welchen Kosten erworben? Antwort zu 6.: Nein. Frage 7.: Ist die Planung gegenüber dem Stand der Linienbestimmung weiter entwickelt worden? Wenn ja, sind externe Planungsbüros beauftragt worden? Wann und mit welchem Inhalt sind Aufträge vergeben worden? Antwort zu 7.: Nein. Frage 8.: Mit welcher Bautechnologie soll der Dop- pelstocktunnel gebaut werden und welche voraussichtlichen Auswirkungen hat dies auf die Anlieger der Neuen Bahnhofstraße und der Gürtelstraße? Antwort zu 8.: Eine die anliegenden Gebäude mög- lichst wenig beeinträchtigende Bautechnologie ist unter anderem Gegenstand weiterer Planungsschritte. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 014 Frage 9.: An welchen Stellen sind nach jetzigem Stand Anschlussstellen geplant? Antwort zu 9.: Anschlussstellen sind am Ostkreuz und der Frankfurter Allee vorgesehen. Frage 10.: Ist noch die in der Linienbestimmung vor- gesehene Tunneleinfahrt in der Gürtelstraße vorgesehen? Wenn nein, wie soll der Anschluss der BAB A100 an die Frankfurter Allee im Einzelnen erfolgen (Lage der BAB beim Kreuzen der Frankfurter Allee, Lage der Auf- und Abfahrten)? Antwort zu 10.: Nein, die Tunneleinfahrt ist entfallen und belastet nicht mehr die Gürtelstraße im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg. Der Anschluss an die Gürtelstraße ist gemäß vorliegender Vorplanung/ Machbarkeitsuntersuchung als Autobahnanschluss Frankfurter Allee (Süd) als ebenerdige Lösung vorgesehen. Die konkreten Anschlussbedingungen können erst mit Fortschreibung der Vorplanung ermittelt werden. Frage 11.: Welche baulichen Folgen (zusätzliche Straßenabschnitte, Tunnel, Brücken, Gebäudeabrisse o.ä.) haben die vorgesehenen Anschlussstellen? Antwort zu 11.: Derartige zusätzliche Folgemaß- nahmen sind zur Zeit nicht erkennbar (siehe auch Antwort zu 2.). Frage 12.: Wie ist die Querung der Spree vorgesehen (Fahrbahnen neben- oder übereinander) und welche baulichen Folgen sind damit verbunden? Antwort zu 12.: Die Querung der Spree ist im Rahmen der vertiefenden Planung erneut zu untersuchen. Frage 13.:Welche Planungen zur Weiterführung in Richtung Storkower Straße liegen vor, welcher Zeithorizont der Realisierung ist hier vorgesehen und wer trägt die Kosten? Antwort zu 13.: Konkrete Planungen liegen nicht vor. Zum Zeithorizont und zur Kostentragung können derzeit keine Angaben gemacht werden. Berlin, den 20. Dezember 2011 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 22. Dez. 2011) 2