Drucksache 17 / 10 015 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Emine Demirbüken-Wegner (CDU) vom 16. November 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. November 2011) und Antwort Aktueller Stand der Kinderbetreuung im Land Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie hat sich die Anzahl der Tageseinrichtungen für Kinder von 0-6 Jahren und deren Platzzahl von 2010 bis jetzt im Land Berlin verändert? Wie viele Einrichtungen und Plätze befinden sich in freier Trägerschaft und wie viele bei den Kita-Eigenbetrieben? Zu 1.: Nach den Daten aus dem Informationssystem Software Berliner Jugendhilfe - ISBJ - standen zum 31.12.2010 in Berlin 1.956 Kindertageseinrichtungen zur Verfügung. Die Anzahl der belegten Plätze, die von Kindern im Alter von 0 bis unter 6 Jahren in Anspruch genommen wurden, betrug 118.505. Die Auswertung der ISBJ-Daten vom 31.10.2011 er- gibt einen Bestand von 2.049 Einrichtungen mit insgesamt 119.577 belegten Plätzen bezogen auf die Altersgruppe der Kinder von 0 bis unter 6 Jahren. Von den zum 31.10.2011 erfassten Einrichtungen befinden sich 86,29 % (absolut 1.768) in freier Trägerschaft und 13,71 % (absolut 281) in Trägerschaft der Eigenbetriebe von Berlin. Die Anteile an den belegten Plätzen der Kinder im Alter von 0 bis unter 6 Jahren ist wie folgt: 74,61 % (absolut 89.211) der Plätze gehören zu Einrichtungen Freier Träger und 25,39 % (absolut 30.366) zu Einrichtungen der Eigenbetriebe des Landes Berlin. 2. Wie viele der vorhandenen Plätze werden für Kinder bis zu 3 Jahren genutzt? Ist diese Platzzahl ausreichend für den Bedarf? Wenn nein, in welchen Bezirken fehlen wie viele Kita-/Krippenplätze für diese Altersgruppe ? 3. Wie viele Kinder von 0-3 Jahren werden durch Tagesmütter betreut? Sollte bzw. müsste dieses Angebot erweitert werden? Wenn ja, in welcher Größenordnung? Zu 2. und 3.: Nach den zum Stichtag 31.10.2011 aus- gewerteten ISBJ-Daten werden insgesamt 35.783 Plätze in Kindertageseinrichtungen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren genutzt. Darüber hinaus werden 3.997 Kinder unter 3 Jahren in Kindertagespflege betreut. Aufgrund des Bevölkerungswachstums in Berlin, der steigenden Geburtenzahlen sowie der steigenden Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung geht der Senat von Berlin von einem Mehrbedarf an Plätzen zur Kindertagesbetreuung bis 2015 aus. Hier wird auf die Drucksache 16/4245 sowie auf das Protokoll der 77. Sitzung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Familie des Abgeordnetenhauses am 25.08.2011 verwiesen, in der die Kitabedarfsplanung und deren Fortschreibung erörtert wurde. Seit 2008 baut Berlin die Betreuungsplätze in Kinder- tageseinrichtungen und Kindertagespflege für Kinder unter drei Jahren mit Hilfe der Fördermittel des Bundes aus dem Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung “ 2008 - 2013 kontinuierlich aus. Mit Stand 31.10.2011 ist die Schaffung von bisher ca. 7.800 Plätzen für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren gefördert worden. Ein Großteil der bisherigen Investitionen hat bereits dazu beigetragen, den wachsenden Bedarf in Berlin zu decken. Allerdings hängt die tatsächliche Verfügbarkeit der geförderten Plätze vom weiteren zeitlichen Verlauf der Realisierung der Maßnahmen ab. Mit Stand 31.10.2011 waren von den bis dahin rund 750 aus dem Bundesprogramm geförderten Projekten ca. 50 % abgeschlossen und durch Verwendungsnachweis zuwendungsrechtlich abgerechnet. Im Verwendungsnachweis stellen die Zuwendungsempfänger/-innen die Inanspruchnahme der geförderten Plätze durch Kinder unter 3 Jahren dar. Nach den bisher vorliegenden Verwendungsnachweisen sind die geförderten Plätze noch nicht vollständig mit Kindern unter 3 Jahren belegt oder vorübergehend mit Kindern über 3 Jahren im Sinne der Zielstellung des Programms fehl belegt. Die Altersmischung in den Kindertageseinrichtungen und der Platzbedarf für Kinder über 3 Jahren fördern gegenwärtig diese Entwicklung. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 015 Über eine konkrete Maßnahmeplanung zum bedarfs- gerechten Ausbau der Kindertagesbetreuung entscheidet der neue Senat. 4. Wie viele Plätze für Kinder der Altersgruppe 3-6 sind vorhanden und wie viele werden davon über 7 Stunden genutzt? Zu 4.: Mit Stand 31.10.2011 werden 83.794 Plätze in Kindertageseinrichtungen für die Betreuung von Kindern von 3 bis unter 6 Jahren genutzt. Hinzu kommen 1.098 Kinder über 3 Jahren, die in Kindertagespflege betreut werden. Von den insgesamt 84.892 Kindern im Alter von 3 bis unter 6 Jahren nehmen 62,88 Prozent eine Förderung von mehr als 7 Stunden täglich in Anspruch. 5. Gibt es für die Altersgruppe der Drei- bis Sechs- jährigen Wartelisten? Wenn ja, in welchen Bezirken? Wie viele Plätze müssten danach insgesamt neu in den nächsten zwei Jahren geschaffen werden? Zu 5.: Sogenannte Wartelisten sind im Gutscheinver- fahren nicht vorgesehen, zumal die Inanspruchnahme eines Platzes nach der Gutscheinerteilung innerhalb einer festgelegten Frist erfolgen muss. Nach dem Gesetz zur Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege (Kindertagesförderungsgesetz - KitaFöG) ist jeder festgestellte Bedarf zu erfüllen. Die örtlichen Jugendämter sind verpflichtet, den Eltern, sofern diese es wünschen, einen freien, geeigneten und erreichbaren Platz nachzuweisen. Dies schließt nicht aus, dass sich Eltern entschließen, individuelle Wartezeiten in Kauf zu nehmen , um ihr Kind in einer ganz bestimmten „Wunschkita“ unterzubringen. Es ist bekannt, dass in Kitas zu diesem Zweck einrichtungsbezogene Wartelisten geführt werden. 6. Wie hat sich der Anteil der Kinder mit erhöhtem Förderbedarf (Kinder mit Behinderungen) seit dem Jahr 2007 in den Tageseinrichtungen entwickelt? Rechnet der Senat mit einer weiteren Zunahme? Wenn ja, wie ist der Senat und wie sind die Kita-Träger darauf eingestellt? Zu 6.: Kinder mit erhöhtem und wesentlich erhöhtem Förderbedarf werden in integrativen Kindertageseinrichtungen betreut. Der nachfolgenden Tabelle ist • in Spalte 1 die absolute Zahl der Kinder mit Be- hinderung und erhöhtem/wesentlich erhöhtem Förderbedarf, • in Spalte 4 der Anteil der Kinder mit Behinderung und erhöhtem/wesentlich erhöhtem Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen an den melderechtlich registrierten Einwohnern/Einwohnerinnen der Altersgruppe sowie • in Spalte 6 der Anteil der Kinder mit Behinderung und erhöhtem/wesentlich erhöhtem Förderbedarf an der Gesamtheit der Kinder der Altersgruppe in Kindertageseinrichtungen zu entnehmen: Tab. 1: Kinder mit Behinderung und erhöhtem/wesentlich erhöhtem Förderbedarf in der Altersgruppe 0 bis unter 6 Jahren in Kindertageseinrichtungen Jahr/ Stichtag Kinder mit behinderungs - bedingtem Förderbedarf in integrativen Kindertageseinrichtungen - Anzahl - Vergleich zum Vorjahr Bevölkerung /mel de-rechtlich registrierte Einwohner/- innen - Anzahl - Anteil der Kinder mit behinderungsbedingtem Förderbedarf in integrativen Kindertageseinrichtungen an der Bevölkerung - in Prozent - Kinder in Kindertageseinrichtungen insgesamt - Anzahl - Anteil der Kinder mit behinderungsbedingtem Förderbedarf in integrativen Kindertageseinrichtungen an der Gesamtheit der Plätze von Kindertagseinrichtungen - in Prozent - 0 1 2 3 4 5 6 2007 3.516 170.137 2,07 106.854 3,29 2008 4.054 538 173.830 2,33 111.620 3,63 2009 4.489 435 178.581 2,51 115.280 3,89 2010 4.720 231 182.927 2,58 118.505 3,98 31.10.2011 4.375 -345 119.577 3,66 Vergleich 2007 zu 2011 859 12.790 0,51 12.723 0,37 Quellen: Melderechtlich registrierte Einwohner in Berlin (Einwohnerregister) am 31.12.2010, Amt für Statistik Berlin-Brandenburg und Fachverfahren ISBJ-KiTa Mit dem Wachstum der Bevölkerung und dem Anstieg der Inanspruchnahme der Kindertagesbetreuung - so zeigt Spalte 4 - hat folgerichtig auch der Anteil der Kinder mit Behinderung sowie erhöhtem/wesentlich erhöhtem Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen zugenommen. Nach Spalte 6 gibt es innerhalb der Zielgruppe der Kinder mit behinderungsbedingtem Förderbedarf in Kindertageseinrichtungen tendenziell einen leichten Anstieg. Dieser erklärt sich vor allem aus der Zunahme von Kindern mit sinnesspezifischen Behinderungen (Kinder mit Seh- 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 015 schädigung sowie Kinder mit Hörschädigung) sowie von Kindern mit frühkindlichem Autismus/Asperger Syndrom . Medizinischer Fortschritt und frühe Diagnostik tragen dazu bei, Kinder mit entsprechenden Behinderungen früher zu erkennen. Um den Bedarf an qualifizierten Fachkräften (insbesondere Facherzieher/Facherzieherinnen für Integration) decken zu können, werden entsprechende Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten an der Sozialpädagogischen Fortbildungsstätte Berlin-Brandenburg - SFBB - angeboten. 7. Trifft es zu, dass sich der Anteil der Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache in den Kindertagesstätten in den letzten 5 Jahren nur geringfügig verändert hat? Wie hätte der Anteil steigen müssen, wenn alle in Frage kommenden Kinder eine Kita besuchen würden? Wie viele Plätze müssten aktuell dafür bereitgestellt werden? Zu 7.: Der Anteil der Kinder nichtdeutscher Her- kunftssprache an der Gesamtzahl der Kitakinder ist in den letzten 5 Jahren - wie in der nachfolgenden Tabelle dargestellt - relativ konstant, wobei die absoluten Zahlen insgesamt jährlich ansteigen: Tab. 2.: Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache in der Altersgruppe 0 bis unter 6 Jahre in Kindertageseinrichtungen Kinder in Kita insgesamt Kinder nichtdeutscher Her- kunftssprache in Kita Kinder nichtdeutscher Her- kunftssprache in Kita Jahr - Anzahl - - Anzahl - - in Prozent - 0 1 2 3 2006*) 109.173 29.157 26,71 2007 106.854 29.446 27,56 2008 111.620 30.801 27,59 2009 115.280 31.273 27,13 2010 118.505 32.671 27,57 2011 Vorläufig 31.10. 119.577 32.636 27,29 * Darin enthalten sind noch Kinder in auslaufender Hortbetreuung Das Merkmal nichtdeutscher Herkunftssprache (kurz „ndH“) wird im Rahmen der Bevölkerungsstatistik – das sind die melderechtlich registrierten Einwohner/Einwohnerinnen - nicht erhoben. Die Bevölkerungsstatistik unterscheidet lediglich nach deutschen und ausländischen Kindern. Nach der Definition des Statistischen Bundesamtes gelten als Ausländer/Ausländerinnen alle Personen, die nicht die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und daher nicht Deutsche im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetzes (GG) sind; dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Deutsche, die zugleich eine fremde Staatsangehörigkeit besitzen (die sog. doppelte oder auch mehrfache Staatsbürgerschaft ), zählen nicht zur ausländischen Bevölkerung . Das Merkmal „ndH“ hat ausschließlich fachliche Relevanz und wird in Berlin daher bei der Anmeldung eines Kindes zur Kindertagesbetreuung erfasst. Da es einwohnermelderechtlich nicht erhoben wird, ist eine vergleichende Darstellung der Kinder nichtdeutscher Herkunftssprache in Kindertageseinrichtungen zum Anteil an der Gesamtbevölkerung nicht möglich. 8. Wie viele Kinder über 6 Jahren besuchen zur Zeit eine Kita? Worin sieht der Senat die Ursache, dass die Anzahl dieser Kinder wieder steigt? Zu 8.: Die Schulgesetzänderung 2010 ermöglicht seit dem Schuljahr 2010/11 auf Antrag der Eltern eine Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht um ein Jahr unter der Maßgabe, dass nach Stellungnahme der Kita, nach schulärztlicher Stellungnahme sowie schulaufsichtlichem Bescheid eine bessere Förderung des Kindes in einer Einrichtung der Jugendhilfe zu erwarten ist. Nach Erhebung vom 01.09.2011 besuchen 2.257 Kinder über 6 Jahren die Kita; zum Stichtag 31.12.2010 waren es 2.071 Kinder. Der im Schuljahr 2011/12 festgestellte prozentuale Anteil von Zurückstellungen (9,3 %) liegt um 1,4 Prozentpunkte höher als im Vorjahr (7,9 %). Die neu ins Schulgesetz aufgenommene Möglichkeit der vereinfachten Beantragung einer Zurückstellung wurde somit nicht im verstärkten Maße wahrgenommen. Mit der Anzahl der Zurückstellungen im Schuljahr 2011/12 ist in etwa der Stand des Schuljahres 2002/03 erreicht. Dennoch sind die Zahlen nicht vergleichbar, da der Stichtag des Einschulungsalters inzwischen vorgezogen wurde. Die im Schuljahr 2002/03 zurückgestellten Kinder waren bereits mindestens 6 Jahre alt. Im Schuljahr 2011/12 kann jedoch davon ausgegangen werden, dass ein Teil der Zurückgestellten das 6. Lebensjahr noch nicht erreicht hat. Bei der Betrachtung des Anteils der Zurückgestellten im Schuljahr 2011/12 ist Folgendes zu berücksichtigen: Ab dem Schuljahr 2005/06 wurde das Einschulungsalter vorgezogen, sodass jüngere Kinder schulpflichtig werden (alle Kinder, die zwischen dem 01.01. und 31.12. eines jeden Jahres das 6. Lebensjahr vollenden). Das Schulgesetz sah bis zur Änderung 2010 Zurückstellungen nur als Ausnahme vor („Ruhen der Schulpflicht “, z. B. bei Vorliegen eines sonderpädagogischen Förderbedarfs). 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 015 Eine Zurückstellung nach Eintritt in die Grundschule ist seit 2005/06 ausgeschlossen. Eine Überweisung an Schulen mit dem Förderschwer- punkt Lernen und Emotional-soziale Entwicklung ist seit 2005/06 ausgeschlossen. 9. Wie bewertet der Senat die Ausstattung der Kitas mit Fachpersonal? Wie viele Erzieherinnen und Erzieher werden in den nächsten 5 Jahren gebraucht, damit sich diese Quote nicht verschlechtert? Zu 9.: Die Neuregelung der Personalausstattung ab 01.04.2010 hat die Rahmenbedingungen für Kindertageseinrichtungen erheblich verbessert. Berlin nimmt im Bundesvergleich eine vordere Position ein. Der Personal- schlüssel für die Regelpersonalausstattung wurde um ein Kind je Vollzeitstelle in allen Altersgruppen angehoben. Auch der Leitungsschlüssel wurde in zwei Stufen verbessert . Seit 2011 erfolgt eine vollständige Freistellung der Leitung in Kitas mit 140 Kindern (Anhebung auf 0,0072 Stellenanteile je Kind) und ab 2013 in Kitas mit 120 Kindern (Anhebung auf 0,0084 Stellenanteile je Kind). Auf Basis der erwarteten Inanspruchnahme der Kin- dertagesbetreuung und unter Einbeziehung der aus Altersgründen ausscheidenden Erzieher/Erzieherinnen wird bis 2015 unter der Annahme einer gleichbleibenden Personalausstattung mit einem Gesamtmehrbedarf von rd. 6.400 Erziehern/Erzieherinnen für die Kindertageseinrichtungen gerechnet. Im Einzelnen stellt sich der prognostizierte Personalbedarf bis 2015 wie folgt dar: Tab. 3.: Prognostizierter Personalbedarf bis 2015 Zur Sicherung des Fachkräftebedarfs hat sich der Senat auf drei Weichenstellungen für die Gewinnung von Fachkräften konzentriert: den Ausbau der Ausbildungskapazitäten , die Verbesserung der Möglichkeiten des Quereinstiegs und die Einführung der Nichtschülerprüfung . Der Mehrbedarf in den kommenden Jahren kann voraussichtlich mit den Absolventen/Absolventinnen der Fachschulen, d.h. mit neu hinzukommenden Fachkräften und den zusätzlichen Quereinsteigern/Quereinsteigerinnen , abgedeckt werden. Die nachfolgende Tabelle 4 gibt einen Überblick: Tab. 4: Voraussichtliche Absolventen/Absolventinnen 2010/2011 2011/2012 2012/2013 2014 2015 Vollzeitausbildung - alle 915 1.111 1.272 1.406 Teilzeitausbildung - alle 126 212 458 846 Gesamt 1.041 1.323 1.730 2.252* ca. 2.200** * Vorläufige Zahlen ** Für 2015 wird eine ähnliche Anzahl von Absolventen/Absolventinnen wie in 2014 erwartet. 10. Wie viele Plätze werden durch private Kitas für die unterschiedlichen Altersgruppen bereitgestellt und wie ist deren Nutzung? Zu 10.: In Berlin gibt es nur noch historisch bedingt privat-gewerbliche Einrichtungen; sie befinden sich ausschließlich im Westteil der Stadt. In den 80er Jahren bis Mitte der 90er Jahre existierten fünf Einrichtungen. Seit 1996 sind sechs Einrichtungen erlaubt, anfänglich mit einem Gesamtkontingent von 275 Plätzen und aktuell von 180 Plätzen (Stand 31.10.2011). Die Belegung privat-gewerblicher Einrichtungen ist nicht bekannt. Obgleich sie die Anforderungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis nach § 45 Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - in Verbindung mit § 30 Ausführungsgesetz zum Kinder- und Jugendhilfegesetz (AGKJHG) erfüllen und die Mindestausstattung mit Fachpersonal nach Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) vorhalten müs- sen, wollen privat-gewerbliche Betreiber ihre Selbstständigkeit auch in der Zielsetzung und Durchführung der erzieherischen Aufgaben gewahrt wissen. Sie nehmen nicht am Gutscheinverfahren teil und erhalten keine Kostenerstattung durch das Land. Nach § 23 Abs. 3 KitaFöG ist für eine Kostenerstattung insbesondere die Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII erforderlich, mit der sichergestellt ist, dass gemeinnützige Ziele verfolgt werden. 11. Wie viele Betriebs-Kitas wurden in den letzten 5 Jahren in Berlin mit wie vielen Plätzen gegründet? Welche Unterstützungen hat hierbei der Senat geleistet? Zu 11.: Das Land Berlin fördert gemäß § 24 KitaFöG die partnerschaftliche Zusammenarbeit zwischen den Trägern von Tageseinrichtungen und Betrieben. § 24 KitaFöG lautet: 2011 2012 2013 2014 2015 Mehrbedarf aufgrund der Kitaplätze 897 809 592 539 561 Altersbedingter Mehrbedarf 600 600 600 600 600 Gesamt 1.497 1.409 1.192 1.139 1.161 4 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 015 „Ein Betrieb kann allein oder im Verbund mit anderen Betrieben eine vertragliche Vereinbarung mit einem Träger der Jugendhilfe abschließen, die diesen verpflichtet , in einer Tageseinrichtung zur Verfügung stehende Plätze zur Belegung mit Kindern der Betriebsangehörigen zur Verfügung zu stellen, soweit der Betrieb sich verpflichtet, die von ihm in Anspruch genommene oder eine andere Tageseinrichtung des Trägers angemessen zu fördern.“ In Berlin gibt es dementsprechend keine speziell auf betriebliche Kinderbetreuung abgestellte öffentliche Förderung. Folglich wurden in den letzten 5 Jahren keine „Betriebs-Kitas“ in Berlin gegründet; hingegen haben die Kooperationen zwischen Unternehmen und Kita-Trägern - auch unter dem Anspruch einer besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf - quantitativ zugenommen. Zahlen hierzu liegen nicht vor, da • es keine Meldepflicht hierzu gibt, • die Kooperation in der Eigenverantwortung der Träger liegt und • die Formen der Zusammenarbeit vielfältig sind. Die Formenvielfalt der Zusammenarbeit resultiert aus den zum Teil hoch unterschiedlichen Ansprüchen der Unternehmen zur Verwirklichung einer familienfreundlichen Personalpolitik. Berlin, den 14. Dezember 2011 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jan. 2012) 5