Drucksache 17 / 10 016 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Stefan Gelbhaar (GRÜNE) vom 16. November 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 21. November 2011) und Antwort Umgang mit RBB-Moderator K. J.: War das so richtig? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie beurteilt der Senat die Nicht-Ausstrahlung der Sendung KenFM am 6.11.2011? Zu 1.: Der Moderator K. J. wurde im Internet be- schuldigt, sich antisemitistisch geäußert zu haben. Diese Anschuldigung stützte sich insbesondere auf eine E-Mail, die Herrn J. zugeschrieben wurde. Auf Grund der schweren Vorwürfe hatte sich die Programmleitung des rbb kurzfristig entschieden, KenFM bis zur Klärung des Sachverhalts vorerst auszusetzen. Derartige Umgestaltungen des Programms kann der rbb jederzeit im Rahmen seiner Programmautonomie durchführen. 2. Wie beurteilt der Senat den Umgang des RBB mit dem Vorwurf des Antisemitismus gegenüber dem RBBModerator K. J.? Zu 2.: Der rbb hat in seiner Funktion als Arbeitgeber zunächst das Gespräch mit Herrn J. gesucht. Zudem hat der Programmausschuss des rbb-Rundfunkrates über das Thema ausführlich debattiert. Letztlich wurde Herr J. aufgefordert , seine Haltung zum Vorwurf des Antisemitismus klarzustellen, was er in seiner Sendung am 13. November 2011 getan hat. Damit wurden ordnungsgemäß sowohl arbeitsrechtliche Vorgehensweisen eingehalten wie auch Maßnahmen der Programmaufsicht durchgeführt . 3. Wie wird die Einbeziehung des Rundfunkrates und insbesondere auch die Informationsweitergabe des RBB an diesen bewertet? Zu 3.: Nach Auskunft des rbb hat dieser den Programmausschuss des Rundfunkrates zeitnah und umfassend sowohl schriftlich als auch mündlich informiert und sämtliche Fragen beantwortet. Die Mitglieder des Programmausschusses haben die Informationen durch die Geschäftsleitung und die offene Diskussion im Gremium ausdrücklich anerkannt. Weiterhin setzte die Vorsitzende des Programmausschusses sämtliche Mitglieder des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates mit einem per E-Mail versandten Schreiben über den Vorgang in Kenntnis . Auch über die Beendigung der Zusammenarbeit mit Herrn J. am 23. November 2011 informierte der rbb alle Rundfunk- und Verwaltungsräte am gleichen Tag per EMail und legte die Gründe hierfür dar. Die Informationspolitik des rbb gibt keinen Anlass zur Kritik, zumal in der kommenden Sitzung des Programmausschusses am 8. Dezember 2011 sowie in der kommenden Sitzung des Rundfunkrats am 15. Dezember 2011 das Thema Ken FM erneut auf der Tagesordnung stehen wird. 4. Sind dem Senat Vorschläge des RBB zur Wieder- herstellung des Rufes von K. J. bekannt? Wie beurteilt der Senat diese? Der Ruf von Herrn J. wurde nicht durch den rbb be- schädigt, so dass dieser auch keine Wiederherstellungsvorschläge zu unterbreiten hätte. Tatsächlich konnte Herr J. nach Klärung der Vorwürfe seine Sendung ab dem 13. November 2011 fortsetzen. Herr J. hat dann jedoch wiederholt gegen mit ihm getroffene Absprachen über die Themensetzung und die Struktur seiner Sendung verstoßen und dadurch letztlich selbst eine Beendigung der Zusammenarbeit und die Einstellung der Sendung KenFM herbeigeführt. Berlin, den 12. Dezember 2011 K l a u s W o w e r e i t Regierender Bürgermeister (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dez. 2011)