Drucksache 17 / 10 020 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Uwe Doering (LINKE) vom 22. November 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. November 2011) und Antwort Ferienwohnungen bei landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.: Vermieten die landeseigenen Wohnungsbau- gesellschaften (oder deren Tochterunternehmen) Ferienwohnungen (gemeint sind nicht Gästewohnungen für Gäste der Mieterinnen und Mieter der Wohnungsbaugesellschaft als besonderer Mieterservice) bzw. vermieten sie Wohnraum an Ferienwohnungs-Betreiber? Frage 2.: Um welche städtischen Unternehmen han- delt es sich? Frage 3.: Um wie viele Wohnungen handelt es sich (aufgegliedert nach den einzelnen Unternehmen) und wo liegen diese Wohnungen? Antwort zu 1. , 2. und 3.: Der Senat hat die landes- eigenen Wohnungsbaugesellschaften um Stellungnahme gebeten. Vier der landeseigenen Gesellschaften bieten keine Ferienwohnungen an. Die degewo-Tochtergesellschaft gewobe bietet 15 Apartments vornehmlich für Mieter/innen auf Zeit an, die befristet ein „Service Apartment“ in Berlin suchen. Es handelt sich hier um Personen, die neu nach Berlin kommen und eine erste Bleibe suchen oder nur temporär in Berlin arbeiten. Die gewobe entspricht damit einem Bedarf, der aus der steigenden Mobilität von Arbeitnehmern /innen und Freiberuflern/innen entsteht. Die Apartments werden fallweise auch von Berlinbesuchern /innen angemietet. Die gewobe bietet diese 15 Apartments in Wilmersdorf, Schöneberg und Tiergarten an. Die HOWOGE hat drei Wohnungen in Lichtenberg an einen Betreiber von Ferienwohnungen vermietet. Diese Mietverhältnisse werden in Kürze beendet. Der Senat hat die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften darauf hingewiesen, dass die Bereitstellung und das Anbieten von Wohnungen als Ferienwohnungen nicht Auftrag und Gegenstand der Unternehmen gemäß ihrer Satzung bzw. Gesellschaftervertrag ist. Berlin, den 20. Dezember 2011 In Vertretung R. Lüscher ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Januar 2012)