Drucksache 17 / 10 021 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 23. November 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 24. November 2011) und Antwort Verkehrslärm an der Berliner Stadtautobahn Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Gibt es Untersuchungen zu den Lärmbe- lastungen an den Berliner Autobahnen? Antwort zu 1: Ja, entsprechende Aktualisierungen sind beauftragt und in Arbeit. Frage 2: Wenn ja, wann wurden diese erstellt und sind die Ergebnisse der Untersuchungen heute noch relevant? Antwort zu 2: Die letzte schalltechnische Berechnung des gesamten Autobahnnetzes (nur Berlin West) erfolgte 1979. In den 1980er Jahren wurden dann die daraus resultierenden Lärmsanierungsmaßnahmen durchgeführt, ergänzt um Untersuchungen und Maßnahmen im östlichen Teil Berlins in den 1990er Jahren. Diese Untersuchungen sind durch das gestiegene Verkehrsaufkommen und insbesondere infolge der Absenkung der Auslösewerte für Lärmsanierungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen 2010 überholt (s.a. Frage 8). Frage 3: Wie hoch sind die Lärmbelastungen nach diesen Untersuchungen getrennt nach Tag und Nacht an den einzelnen Berliner Autobahnen mit welchen Streckenlängen? Antwort zu 3: Die Ergebnisse der 1979 durch- geführten schalltechnischen Untersuchung sind wie vorab dargestellt überholt. Für inzwischen durchgeführte Neuberechnungen im Jahr 2009/10 (s.a. Frage 8) können folgende Zahlen lediglich für die wesentlichen Bereiche der Bundesautobahn (BAB) abgeschätzt werden. 1. A 100 (Anschlussstelle [AS] Kaiserdamm – AS Tempelhofer Damm), 10 km (Auswertung der Ergebnisse aus 2009) keine Pegelüberschreitung 70 dB tags ca. 1 km Pegelüberschreitung 70 dB tags ca. 1 km Pegelüberschreitung 75 dB tags ca. 6 km Pegelüberschreitung 80 dB tags ca. 1,5 km Pegelüberschreitung 85 dB tags ca. 0,5 km keine Pegelüberschreitung 60 dB nachts ca. 1 km Pegelüberschreitung 60 dB nachts ca. 1,5 km Pegelüberschreitung 65 dB nachts ca. 4,5 km Pegelüberschreitung 70 dB nachts ca. 2,5 km Pegelüberschreitung 75 dB nachts ca. 0,5 km 2. A 103 (AS Sachsendamm – AS Wolfensteindamm /Schloßstraße), 3,7 km (Auswertung der Ergebnisse aus 2009) keine Pegelüberschreitung 70 dB tags ca. 1 km Pegelüberschreitung 70 dB tags ca. 1,5 km Pegelüberschreitung 75 dB tags ca. 1,2 km keine Pegelüberschreitung 60 dB nachts ca. 0,7 km Pegelüberschreitung 60 dB nachts ca. 1 km Pegelüberschreitung 65 dB nachts ca. 1,5 km Pegelüberschreitung 70 dB nachts ca. 0,5 km 3. A 111/A 100 (Paul-Hertz-Siedlung) 1,5 km (Auswertung der Ergebnisse aus 2010) Die Pegelüberschreitungen tags liegen in der Regel unter 72 dB, die nur bei etwa 4% der Berechnungspunkte überschritten werden (10 von 260 Wohnungen). Die Pegelüberschreitungen nachts liegen in der Regel unter 62 dB, die jedoch bei etwa 13% der Berechnungspunkte noch überschritten werden (33 von 260 Wohnungen). 4. A 115 (Bereich Nikolassee) 0,6 km (Auswertung der Ergebnisse aus 2010) Es sind 26 Wohngebäude (etwa zur Hälfte Einfamilienhäuser) von Pegelüberschreitungen (max. 73 dB tags) betroffen, davon 20 nur nachts (max. 69 dB). Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 021 Frage 4: Auf welcher Streckenlänge an den einzelnen Autobahnen wird die Gesundheitsgefährdungsgrenze von 65/55 dB(A) Tag/Nacht überschritten und an welcher Streckenlänge davon befindet sich Wohnbebauung mit welcher ungefähren Einwohnerzahl? Antwort zu 4: Bei schalltechnischen Berechnungen für Lärmsanierungsmaßnahmen werden ausschließlich die dafür in den Richtlinien für den Verkehrslärmschutz - VLärmSchR 97 festgelegten Grenzwerte zugrunde gelegt. Mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vom 25.06.2010 wurden im Interesse der betroffenen Anwohnerinnen und Anwohner „Im Vorgriff auf eine grundlegende Überarbeitung der Richtlinien für den Verkehrslärmschutz - VLärmSchR 97“ die Auslösewerte für Lärmsanierungsmaßnahmen an Bundesfernstraßen um 3 dB (A), somit auf 67/57 dB(A) tags/nachts für Wohngebiete abgesenkt. Allen laufenden und künftigen schalltechnischen Berechnungen, die von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beauftragt worden sind bzw. werden, liegen diese Grenzwerte zugrunde. Hinsichtlich der Streckenlänge wird auf die Antwort zu 3. verwiesen. Die vom Autobahnlärm direkt betroffene Einwohner- zahl kann nicht abgeschätzt werden. Frage 5: Wie hoch sind die Lärmsanierungswerte für Bundesfernstraßen? Antwort zu 5: Siehe Antwort zu 4. Frage 6: Wenn diese Werte überschritten werden, an welchen Autobahnabschnitten ist dies der Fall, mit welcher Streckenlänge an der Wohnbebauung angrenzt, mit welcher Einwohnerzahl? Antwort zu 6: Siehe Antworten zu 4. und 8. Frage 7: Sind Lärmsanierungsmaßnahmen für einzel- ne Berliner Autobahnabschnitte geplant? Antwort zu 7: Ja. Frage 8: Wenn ja, für welche Autobahnabschnitte, mit welchem jeweiligen Planungsstand, wann ist deren Realisierung und zu welchen Kosten vorgesehen? Antwort zu 8: Schalltechnische Untersuchungen wurden unter Berücksichtigung aktueller Verkehrsbelastungen durchgeführt für die Autobahnabschnitte: 1. A 100 (AS Kaiserdamm – AS Tempelhofer Damm) 2. A 103 (AS Sachsendamm – AS Wolfensteindamm /Schlossstraße) Um nach den vorliegenden Ergebnissen Lärmsanierungsmaßnahmen einleiten und umsetzen zu können, bedarf es zusätzlich sog. Prognoseverkehrszahlen (2025), die derzeit ermittelt werden und im Jahr 2012 vorliegen werden. Die Realisierung/Durchführung von Schallschutzmaßnahmen kann anschließend beginnen. Die Kosten für die schalltechnische Berechnung (Landeshaushalt Berlin) betragen 26.775,00 €. Die Kosten für die Überwachung der Durchführung der Schallschutzmaßnahmen (Landeshaushalt Berlin) können ebenso wie die Kosten für die Schallschutzmaßnahmen selbst (Bundeshaushalt) erst nach Auswertung des Gutachtens (voraussichtlich Februar 2012) abgeschätzt werden. 3. A 111/A 100 (Paul-Hertz-Siedlung) Diese Lärmsanierungsmaßnahme (ausschließlich passiver Schallschutz) ist im Wesentlichen bereits abgeschlossen . Die Kosten betragen für den Landeshaushalt Berlin 27.365,20 € (schalltechnische Berechnung und Überwachung der Durchführung). Für die baulichen Maßnahmen wurden aus dem Bundeshaushalt bisher 173.700,50 € ausgezahlt. Weitere 46.552,00 € sind dafür festgelegt. 4. A 115 (Bereich Nikolassee) Diese Lärmsanierungsmaßnahme befindet sich in der Durchführung (ausschließlich passiver Schallschutz) und könnte im Jahr 2012 im Wesentlichen abgeschlossen werden, sofern die Einwilligung der betroffenen Grundstückseigentümer vorliegt. Die Kosten betragen für den Landeshaushalt Berlin 10.914,68 € (schalltechnische Berechnung und Überwachung der Durchführung). Für die baulichen Maßnahmen wurden aus dem Bundeshaushalt bisher 24.109,42 € ausgezahlt. Die schalltechnische Untersuchung aller übrigen Autobahnabschnitte in Berlin wird derzeit vorbereitet und soll Anfang 2012 beauftragt werden, so dass Ende 2012 wieder eine schalltechnische Untersuchung für das gesamte Berliner Autobahnnetz vorliegen kann. Für die Realisierung daraus folgender, möglicher Schallschutzmaßnahmen sind Termine und Kosten derzeit noch nicht abzuschätzen. Frage 9: Wenn nein zu Frage 7., warum nicht? Antwort zu 9: Entfällt. Berlin, den 20. Dezember 2011 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Dez. 2011) 2