Drucksache 17 / 10 024 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Clara Herrmann (GRÜNE) vom 25. November 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. November 2011) und Antwort Anzahl der Todesopfer rechtsextremer Gewalt seit 1990 in Berlin? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Grundlage für die Beantwortung der Anfrage bildet der „Kriminalpolizeiliche Meldedienst in Staatsschutzsachen “ (KPMD-S), der mit Wirkung vom 01.01.2001 vom „Kriminalpolizeilichen Meldedienst in Fällen Politisch motivierter Kriminalität“ (KPMD-PMK) abgelöst wurde. Bei beiden Meldediensten handelt es sich entgegen der PKS (Polizeiliche Kriminalstatistik) um eine Eingangsstatistik. Die Fallzählung erfolgt tatzeitbezogen, unabhängig davon, wann das Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft abgegeben wurde. Die folgenden statistischen Angaben stellen keine Einzelstraftaten der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) dar. Bei der Darstellung handelt es sich um Fallzahlen . Ein Fall bezeichnet jeweils einen Lebenssachverhalt in einem engen räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit identischer oder ähnlicher Motivlage, unabhängig von der Zahl der Tatverdächtigen, Tathandlungen bzw. Anzahl der verletzten Rechtsnormen. 1. Wie viele und welche Todesopfer sind seit dem Jahr 1990 offiziell als Opfer rechtsextremer Gewalt nach dem Definitionssystem „Politisch motivierter Kriminalität “ (PMK) in Berlin anerkannt? Zu 1.: Seit 1990 wurden in Berlin zwei Tötungsdelikte registriert, bei denen die Umstände der Tat bzw. die Motivation des Täters/der Täterin auf eine politisch rechts motivierte Tat schließen ließen. Bei den Opfern handelte es sich um einen Angehörigen der linken Szene und um einen vietnamesischen Staatsangehörigen. 2. Wie erklärt sich der Senat die Diskrepanz zu den von den Tageszeitungen „Die Zeit“ und „Der Tagesspiegel “ sowie der Amadeu Antonio Stiftung ermittelten Zahlen von Todesopfern rechtsextremer Gewalt in Berlin für den gleichen Zeitraum? Zu 2.: Mit Ausnahme der Staatsschutzdelikte, die un- abhängig von der Motivation des Täters/der Täterin immer als Politisch motivierte Kriminalität zu erfassen sind, ist für die Polizeibehörden die Tatmotivation für die konkrete Tat entscheidend. Sie ist in Würdigung aller Umstände der Tat und der Einstellung des Täters/der Täterin zu ermitteln. Im Einzelnen gelten die folgenden Straftatbestände als Staatsschutzdelikte: §§ 80-83, 84-86a, 87-91, 94-100a, 102-104a, 105-108e, 109-109h, 129a, 129b, 234a oder 241a des Strafgesetzbuches (StGB). Als relativ häufig vorkommende Beispiele seien hier § 130 StGB und §§ 86, 86a StGB genannt; auch § 129a StGB und §§ 81, 82 StGB zählen dazu. Nur wenn die politische Einstellung des Täters/der Täterin tatauslösend war, wird der Sachverhalt als politisch motiviert gewertet. Medien und Opferverbände veröffentlichen teilweise Zahlen oder Sachverhalte, ohne wesentliche Ermittlungsergebnisse von Polizei und Staatsanwaltschaften zu berücksichtigen. Dies führt dazu, dass Taten als rechtsmotiviert dargestellt werden, bei denen im Ergebnis umfangreicher Ermittlungen eine entsprechende Tatmotivation beim ermittelten Täter/-in nicht belegt ist. 3. Ist Mahmud A., der nach Recherchen der Amadeu Antonio Stiftung am 07.01.1990 in Berlin rassistisch beschimpft, mit einem Feuerlöscherrohr geschlagen und am 06.03.1990 seinen Verletzungen erlag, in der Liste der PMK-rechts aufgeführt? Und wenn nicht, aus welchen Gründen? Zu 3.: Seinerzeit überquerte ein ehemaliger DDR- Bürger die Grenze zum damaligen Berlin (West) Westberlin , um - nach seinen eigenen Angaben – seinen „Wendefrust“ loszuwerden. Er betrat das erstbeste Objekt – in diesem Fall ein Gebäude der Freien Universität Berlin, wurde vom späteren Opfer angesprochen und des Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 024 Gebäudes verwiesen. Daraufhin riss er einen Feuerlöscher von der Wand, mit dem er sein Opfer mehrfach schlug. Der Mann wurde ins Krankenhaus eingeliefert, eine lebensbedrohliche Situation bestand zu dem Zeitpunkt nicht. Jedoch verschlechterte sich sein Zustand, der Mann verstarb am 06.03.1990. In der anschließenden Gerichtsverhandlung wurde ein Kausalzusammenhang zwischen Tat und Tod des Opfers weder ausgeschlossen noch bestätigt . Der Täter war nicht einschlägig vorbestraft. Die zur Rede stehenden ausländerfeindlichen Äußerungen vor der Tat wurden zum damaligen Zeitpunkt nicht tatkausal gewertet. Es handelt sich insofern nicht um eine Tat des Phänomenbereiches PMK – rechts. 4. Ist Klaus-Dieter R., auf den nach Recherchen der Tageszeitungen „Die Zeit“ und „Der Tagesspiegel“ sowie der Amadeu Antonio Stiftung am 11.12.1990 in einer Wohnung in Berlin-Lichtenberg drei Skinheads derart brutal einschlugen, dass er sich aus Panik zehn Stockwerke tief in den Tod stürzte, in der Liste der PMK-rechts aufgeführt? Und wenn nicht, aus welchen Gründen? Zu 4.: Sowohl der Tatanstifter als auch das Opfer ge- hörten der damaligen Skinheadszene um den Bahnhof Lichtenberg an. Der schriftlichen Urteilsbegründung ist zu entnehmen, dass zu keinem Zeitpunkt auch nur geringste Zweifel darüber bestanden, dass ein rein materielles Interesse Tat auslösend war. Es handelt sich insofern nicht um eine Tat des Phänomenbereiches PMK – rechts. 5. Ist Nguyen V. T., der nach Recherchen der Tages- zeitungen „Die Zeit“ und „Der Tagesspiegel“ sowie der Amadeu Antonio Stiftung am 24.04.1992 in Berlin von einem nach eigenen Angaben der rechtsextremen DVU Nahestehendem niedergestochen wurde, in der Liste der PMK-rechts aufgeführt? Und wenn nicht, aus welchen Gründen? Zu 5.: Die Tat wurde als Straftat der PMK – rechts klassifiziert. 6. Ist Günter S., der nach Recherchen der Tages- zeitungen „Die Zeit“ und „Der Tagesspiegel“ sowie der Amadeu Antonio Stiftung am 29.08.1992 nachts auf einer Parkbank in Berlin-Charlottenburg derart brutal von einem Skinhead mit einem Baseballschläger zusammengeschlagen wurde, dass er am 05.09.1992 seinen Verletzungen erlag, in der Liste der PMK-rechts aufgeführt? Und wenn nicht, aus welchen Gründen? Zu 6.: Die Täter hatten zunächst versucht, mehrere ausländische Bürger zu einer Schlägerei zu provozieren. Zwei in der Nähe befindliche Obdachlose, darunter das spätere Opfer, ermahnten sie zur Ruhe. Daraufhin wandten sie sich den beiden Obdachlosen zu, es entstand ein kurzes Wortgefecht, in dessen Folge einer der Täter seinem Opfer einen Schlag mit einem AluminiumBaseballschläger auf den Kopf versetzte. An den Folgen des Schlages verstarb das Opfer. Das Gericht erkannte zu keinem Zeitpunkt ein politisches Motiv, sondern stellte fest, dass es dem Täter ausschließlich um die Lust an Gewaltanwendung gegangen ist. Es handelt sich insofern nicht um eine Tat des Phänomenbereiches PMK – rechts. 7. Ist Silvio M., der nach Recherchen der Tages- zeitungen „Die Zeit“ und „Der Tagesspiegel“ sowie der Amadeu Antonio Stiftung am 21.11.1992 in Berlin erstochen wurde, nachdem er einen Aufnäher mit der Aufschrift „Ich bin stolz, ein Deutscher zu sein“ beanstandet hatte, auf der Liste der PMK-rechts aufgeführt? Und wenn nicht, aus welchen Gründen, obwohl die Täter riefen: „Jetzt haben wir es euch gezeigt, ihr linken Säue“? Zu 7.: Die Tat wurde als Straftat der PMK – rechts klassifiziert. 8. Ist Beate F., die nach Recherchen der Tages- zeitungen „Die Zeit“ und „Der Tagesspiegel“ sowie der Amadeu Antonio Stiftung am 23.07.1994 in Berlin von drei Skinheads vergewaltigt und erwürgt wurde, in der Liste der PMK-rechts aufgeführt? Und wenn nicht, aus welchen Gründen? Zu 8.: Das spätere Opfer hatte vor der Tat mit allen vier (nicht drei) Tätern mehrfach freiwillig sexuelle Handlungen vollzogen, bis einer der Täter begann, die Frau sadistisch zu quälen. Als sie daraufhin die Wohnung verlassen wollte, raubten ihr die Täter zunächst einige persönliche Gegenstände. Sie verschlossen die Wohnungstür und fesselten das Opfer. Neben weiteren Quälereien musste die Frau mehrfache Vergewaltigungen erleiden. Letztendlich einigten sich die Täter, ihr Opfer zu töten, um einer Strafverfolgung zu entgehen. Es handelt sich insofern nicht um eine Tat des Phänomenbereiches PMK – rechts. 9. Ist Jan W., der nach Recherchen der Tages- zeitungen „Die Zeit“ und „Der Tagesspiegel“ sowie der Amadeu Antonio Stiftung am 26.07.1994 nachts durch eine Gruppe junger Deutscher in die Spree getrieben, von diesen gewaltsam am Zurückschwimmen zum Ufer abgehalten wurde und schließlich ertrank, in der Liste der PMK-rechts aufgeführt? Und wenn nicht, aus welchen Gründen, obwohl eine Polizeistreife die Rufe „Polacken, verpisst Euch“ und „lasst den Polen nicht raus“ hörte? Zu 9.: Das Gericht stellte eindeutig fest, dass fremden- feindliche Motive auszuschließen sind. Keiner der Täter hatte Vorerkenntnisse aus dem Bereich PMK – rechts. Es handelt sich insofern nicht um eine Tat des Phänomenbereiches PMK – rechts. 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 024 10. Sind Chris D. und Olaf S., die nach Recherchen der Tageszeitungen „Die Zeit“ und „Der Tagesspiegel“ sowie der Amadeu Antonio Stiftung am 17.04.1997 in Berlin-Treptow von einem Neonazi niedergestochen wurden, in der Liste der PMK-rechts aufgeführt? Und wenn nicht, aus welchen Gründen? Zu 10.: Nach einer Feier von Angehörigen der rechten Szene kam es zwischen den Tätern und den späteren Opfern in einem Auto zu Streitigkeiten bezüglich des Verbotsdatums der FAP (Freiheitliche Deutsche Arbeiterpartei ), wenig später gab es ein Handgemenge, das in der Folge mit tödlichen Messerstichen endete. Das Gericht stellte in seiner Urteilsbegründung fest, dass die Täter die Tat nicht aus besonderen niedrigen Beweggründen begangen haben. Dies wäre nur dann anzunehmen, wenn die Täter aus Wut über die entgegenstehende Meinung der anderen hinsichtlich des Verbotsdatums der FAP getötet hätten. Dies war zwar zunächst der Anlass für verbale Streitigkeiten, jedoch nicht für die folgende Schlägerei, die in eine Messerstecherei mündete. Es handelt sich insofern nicht um eine Tat des Phänomenbereiches PMK – rechts. Die bloße Zugehörigkeit der Täter zum rechten Milieu begründet nicht zwangsläufig eine Einstufung der Straftat zur PMK – rechts. 11. Ist Kurt S., der nach Recherchen der Tages- zeitungen „Die Zeit“ und „Der Tagesspiegel“ sowie der Amadeu Antonio Stiftung am 06.10.1999 in BerlinLichtenberg von 4 Skinheads zu Tode gequält wurde, in der Liste der PMK-rechts aufgeführt? Und wenn nicht, aus welchen Gründen? Zu 11.: Die Täter hatten ihr Opfer in Raubabsicht zu- nächst schwer misshandelt, hilflos liegen lassen und waren in die Wohnung eines der Täter zurückgekehrt. Später fassten sie einen neuen Tatentschluss, gingen erneut zum Tatort und töteten das Opfer mit einem mitgebrachten Messer sowie Tritten gegen Kopf und Körper, in der Absicht, die zuvor begangenen Straftaten zu verdecken . Es handelt sich insofern nicht um eine Tat des Phänomenbereiches PMK – rechts. 12. Ist Dieter E., der nach Recherchen der Tages- zeitungen „Die Zeit“ und „Der Tagesspiegel“ sowie der Amadeu Antonio Stiftung am 25.05.2000 in seiner Wohnung in Berlin-Pankow von vier Rechtsextremisten überfallen, zusammengeschlagen und erstochen wurde, in der Liste der PMK-rechts aufgeführt? Und wenn nicht, aus welchen Gründen, obwohl die Täter „einen Assi klatschen“ als ihr Tatmotiv angaben? Zu 12.: Täter und Opfer waren miteinander bekannt, sie konsumierten gemeinsam Alkohol. Die Anklage schildert den Tatablauf als „Lust eines Einzelnen an der Gewalt“ und die spätere Tötung als „Deckungstat aus Angst vor polizeilichen Repressalien“. Es handelt sich insofern nicht um eine Tat des Phänomenbereiches PMK – rechts. 13. Ist Ingo B., der nach Recherchen der Amadeu Antonio Stiftung am 06.11.2001 von drei angetrunkenen Rechtsextremisten getreten, geschlagen und gewürgt wurde und daraufhin an einem Herzinfarkt verstarb, in der Liste der PMK-rechts aufgeführt? Und wenn nicht, aus welchen Gründen? Zu 13.: Die Täter forderten vom Opfer in einer Wohnung die Herausgabe von Bargeld. Der Mann weigerte sich und wurde daraufhin über einen längeren Zeitraum massiv gewürgt und geschlagen. Außerdem wirkten die Täter mit ihrem gesamten Körpergewicht auf den Brustkorb ihres Opfers ein. Nachdem die Wohnungsinhaberin mit der Polizei drohte, ließen die Täter vom Opfer ab. Unmittelbar danach verschlechterte sich dessen Zustand, er verstarb trotz ärztlicher Hilfe. Die Obduktion ergab, dass das Opfer schwer herzgeschädigt war und aufgrund eines Herzinfarktes verstarb. Nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft Berlin handelt es sich nicht um eine Straftat, dessen Hintergrund im Bereich des Rechtsextremismus zu sehen ist. Es handelt sich insofern nicht um eine Tat des Phänomenbereiches PMK – rechts. 14. Wer nimmt die Bewertung, ob eine Straftat der PMK-rechts zuzuordnen ist, vor? Auf welche Informationen stützt sich diese Bewertung? Zu 14.: Die Bewertung der politischen Motivation einer Tat wird im Polizeilichen Staatsschutz des Landeskriminalamtes (LKA) Berlin vorgenommen. In einer Gesamtschau werden die Umstände der Tat, die Aussagen des Täters/der Täterin sowie eventuell vorhandener Zeugen/Zeuginnen betrachtet und in die Entscheidungsfindung einbezogen. 15. Zu welchem Zeitpunkt der polizeilichen Er- mittlungen wird diese Bewertung vorgenommen? Zu 15.: Mit Aufnahme der polizeilichen Ermittlungen wird eine erste Bewertung der Straftat vorgenommen. Diese Bewertung wird spätestens nach Abschluss der Ermittlungen erneut geprüft und ggf. angepasst. Ergeben der Polizei bekannte Entscheidungen der Staatsanwaltschaft oder eines Gerichts Anhaltspunkte dafür, dass die bestehende Bewertung nicht mehr zutreffend ist, wird diese entsprechend korrigiert. 16. Auf welchem Kommunikationsweg erfahren die polizeilichen Ermittlungsstellen bzw. das LKA 5 (Berlin) bzw. der Kriminalpolizeiliche Meldedienst – PMK (KPMD-PMK) über zeitlich nach diesem Bewertungszeitpunkt liegende abweichende Erkenntnisse und Entscheidungen der Staatsanwaltschaft und/oder des Strafgerichts ? Verfolgen diese Stellen Fälle im eigenen Interesse weiter oder vertrauen sie ausschließlich auf eine zufällige Kenntniserlangung? 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 024 4 Zu 16.: Die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht Berlin teilt dem Landeskriminalamt den Ausgang eines Ermittlungsverfahrens mit. Eine Bewertung im Sinne des KPMD-PMK ist dabei nicht enthalten. Darüber hinaus werden auf Anforderung die Anklageschrift bzw. das Urteil übersandt. 17. In welchen Fällen ist seit dem Jahr 1990 im Nach- gang zur ursprünglichen Bewertung die Einstufung PMK – rechts vorgenommen bzw. aufgehoben worden? (bitte die Einzelfälle nach Jahren auflisten) Zu 17.: Darüber werden keine Statistiken geführt. 18. Inwieweit werden Erkenntnisse und Ent- scheidungen der Staatsanwaltschaft bzw. der Gerichte auch über den 31. Januar des Folgejahres hinaus für die offizielle Statistik der PMK – rechts verfolgt und berücksichtigt ; dies insbesondere auch im Hinblick darauf, dass sich strafrechtliche Gerichtsverfahren oftmals über einen erheblichen Zeitraum ziehen? Zu 18.: Das LKA Berlin aktualisiert die Fallzahlen der PMK ständig und legt diese bei Anfragen auch als Datenbasis zu Grunde. Aus diesem Grund kann es auch noch nach mehreren Jahren zu abweichenden Fallzahlen in den einzelnen Phänomenbereichen kommen. 19. Teilt der Senat die Auffassung, dass in Anbetracht der durch die Tageszeitungen „Die Zeit“ und „Der Tagesspiegel “ sowie der Amadeu Antonio Stiftung recherchierten und dargelegten Sachverhalte eine Überprüfung und Neubewertung der unter Nr. 3. – 13. aufgeführten Fälle im Hinblick auf eine Aufnahme in die Statistik der PMK – rechts angebracht ist? Wenn ja, wie gestaltet sich das Verfahren der Neubewertung und in welchem Zeitraum wird sie erfolgen? Wenn nicht, aus welchen Gründen? Zu 19.: Die unterschiedliche Sichtweise von Polizei und Justiz einerseits sowie Medien und Opferverbänden andererseits führen bei der Bewertung von Straftaten als Politisch motivierte Kriminalität immer wieder zu unterschiedlichen Ergebnissen. Die hier vorliegenden Sachverhalte wurden bereits mehrfach geprüft. Eine erneute Prüfung ist nicht zielführend . Berlin, den 15. Dezember 2011 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Jan. 2012)