Drucksache 17 / 10 027 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Claudia Hämmerling (GRÜNE) vom 29. November 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. November 2011) und Antwort Tempo 30 auf Hauptstraßen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Auf wie vielen Streckenkilometern der Berliner Hauptstraßen wurde in den letzten fünf Jahren Tempo 30 (auch nachts) angeordnet? Frage 4: Wie groß ist der prozentuale Anteil von Tempo-30-Abschnitten auf Hauptstraßen am gesamten Hauptstraßennetz tagsüber und zwischen 22:00 und 6:00 Uhr? Antwort zu 1 und 4: In den Jahren 2006-2008 wurde ein stadtweites systematisches Auswahl- und Entscheidungsverfahren zum Thema „Tempo 30 nachts auf Hauptverkehrsstraßen “ durchgeführt. Entscheidungsgrundlage waren die Belastungen der Berliner Bevölkerung durch den nächtlichen Kraftfahrzeuglärm sowie die Anforderungen des nächtlichen Verkehrs (Nachtnetz der BVG sowie der frühmorgendliche Ver- und Entsorgungsverkehr ). In der Folge wurde in den Jahren 2006-2008 ca. 49 km neue Tempo 30-Abschnitte nachts eingerichtet. Darüber hinaus sind in diesem Zusammenhang in den Jahren 2005/2006 auf einer Länge von ca. 5,5 km Tempo 30-Abschnitte von 0-24 Uhr eingerichtet worden. Zwischenzeitlich wurde insgesamt auf 55 km der nächtlich hoch belasteten Hauptverkehrsstraßen Tempo 30 nachts angeordnet und weitgehend umgesetzt. Zukünftig wird dies auf bis zu 65 km erhöht. Die Verkehrslenkung Berlin (VLB) hat vor 64 Grund- und Förderschulen zum Schuljahresbeginn 2008/2009 Tempo 30 aus Gründen der Schulwegsicherung angeordnet . Da die Straßenlänge kein Kriterium der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist, erfasste die VLB als anordnende Behörde keine Längenangaben bei den jeweiligen Einzelanordnungen. Die Beantwortung der Frage 1 wäre für diesen Teilbereich nur mit einem sehr hohen Rechercheaufwand durch die VLB zu realisieren. Innerhalb der Zeit, die für die Beantwortung von Kleinen Anfragen zur Verfügung steht, ist dies nicht möglich. Der Gesamtbestand (Ist-Zustand) aller Tempo 30- Abschnitte im Hauptverkehrsstraßennetz wurde ermittelt und stellt sich wie folgt dar (Stand Anfang 2009): Tempo 30-Abschnitte im Hauptverkehrsstraßennetz insgesamt: 230 km davon 0-24 Uhr: 130 km 22-6 Uhr: 70 km sonstige zeitliche Beschränkung: 30 km Frage 2: Welche Straßen bzw. Abschnitte waren das im Einzelnen? (bitte jeweilige Jahreszahl, Anordnungsgrund und Länge auflisten) Antwort zu 2: Eine Auflistung der Straßen bzw. Straßenabschnitte nach Bezirken, Anordnungs- und Vollzugsdatum , eventueller Befristung und Anordnungsgrund ist dieser Antwort als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügt. Eine Grafik über die zulässigen Höchstgeschwindigkeiten im übergeordneten Straßennetz (2010) ist mit Anlage 3 beigefügt. Frage 3: In welchem Umfang hat sich der Anteil der Tempo-30-Abschnitte auf Hauptstraßen seit 2005 erhöht? Antwort zu 3: Das gesamte Berliner Straßennetz hat eine Länge von ca. 5.340 km. Hiervon fallen ca. 1.540 km Straßenlänge auf die städtischen Hauptverkehrsstraßen. Im Jahr 2005 unterfielen 72 %, im Jahr 2007 74 %, des gesamten Straßennetzes unter eine Tempo 30- Regelung. Nur bezogen auf die Hauptverkehrsstraßen bestand im Jahr 2007 für ca. 3,8 % des Hauptverkehrsstraßennetzes eine Reduzierung auf Tempo 30. Anfang 2009 war auf ca. 230 km, das sind knapp 16 % des Hauptverkehrsstraßennetzes , Tempo 30 angeordnet. Berlin, den 23. Dezember 2011 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Jan. 2012) ka17-10027 10027Anlage 1 10027Anlage 2 10027Anlage 3