Drucksache 17 / 10 030 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert und Marianne Burkert-Eulitz (GRÜNE) vom 30. November 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Dezember 2011) und Antwort Bildungs- und Teilhabepaket oder besser „Bürokratiemonster“ in Berlin I Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie sehen die Abläufe der vielfältigen Ver- waltungsverfahren von der Antragstellung bis zur tatsächlichen Leistung, wenn ALG II empfangene Eltern für ihre Kinder Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets in Anspruch nehmen wollen, aus? Zu 1.: Voraussetzung für die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen ist die gesonderte Antragstellung bei der aktenführenden Stelle durch die leistungsberechtigten Personen. Für alle der sieben Teilleistungen erfolgt durch die Jobcenter für den Personenkreis nach dem SGB II nach Vorlage entsprechender Nachweise die Prüfung der leistungsrechtlichen Voraussetzungen dem Grunde nach (Zugehörigkeit zum Rechtskreis des SGB II und Hilfebedürftigkeit). Hinsichtlich der Prüfung der fachlichen Voraussetzungen sowie der Leistungserbringung wird im Land Berlin wie folgt differenziert: Zur Nutzung bereits vorhandener kommunaler Struk- turen in den Fachbehörden sowie zur Verwaltungsvereinfachung erfolgt die fachliche Prüfung und Leistungserbringung bei den eintägigen Schul- und Kitaausflügen, der ergänzenden angemessenen Lernförderung und der gemeinschaftlichen Mittagsverpflegung durch die Schulen und Kitas. Bei den Leistungen für die mehrtägigen Klassen- und Kitafahrten, der Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf , der Schülerbeförderung und der sozialen und kulturellen Teilhabe erfolgt die fachliche Prüfung und Leistungsgewährung durch das zuständige Jobcenter. Die Schülerbeförderung wird für leistungsberechtigte Schülerinnen und Schüler seit dem 1. August 2011 im Regelfall als besonderes ermäßigtes Schülerticket durch den Verkehrsverbund erbracht. 2. Welche Vorgaben für jeden der sieben Teilbereiche haben die Senatsverwaltungen erlassen, wie sollen sie umgesetzt werden? 4. Wie sorgt der Senat dafür, damit auch Kitas und Schulen die ihnen übertragenen gesetzlichen Leistungen übernehmen? Zu 2. und 4.: Die leistungsrechtlichen und fachlichen Anforderungen für die Leistungsstellen für die Bewilligung der einzelnen Leistungen wurden vorerst durch Rundschreiben und werden jetzt mit Wirkung zum 1. Januar 2012 durch Verwaltungsvorschriften an die Leistungsstellen konkretisiert. Ergänzend wurden durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft die Verfahrensbeschreibungen und die dazugehörigen Formblätter für die Erbringung und Abwicklung der sieben Teilleistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes unmittelbar nach Erlass der bundesgesetzlichen Regelungen Anfang April 2011 ins Netz gestellt, regelmäßig aktualisiert und werden jetzt mit Wirkung zum 1. Januar 2012 für die Schulen durch Verwaltungsvorschriften verbindlich gemacht. Die Kita-Träger sind frühzeitig und fortlaufend durch insgesamt fünf Informationsschreiben über die Leistungen des Bildungs- und Teilhabepaketes und ihre erforderliche Mitwirkung an der Leistungserbringung informiert worden. Dabei wurden neben den fachlich-rechtlichen Vorgaben gleichzeitig Materialien zur Unterstützung und Vereinheitlichung des Verfahrens ausgereicht, wie Verfahrensbeschreibungen (Formblätter) und Vordrucke für Antrags- und Abrechnungsverfahren sowie Informationsblätter für Eltern in mehreren Sprachen. Die Regelungen zur Aufgabenwahrnehmung durch die Kita-Träger finden u. a. Eingang in das Kindertagesförderungsgesetz und die Rahmenvereinbarung über die Finanzierung und Leistungssicherstellung der Tageseinrichtungen. Darüber hinaus wurden alle Schulen unmittelbar nach Inkrafttreten der Änderung der bundesgesetzlichen Vorschriften Anfang April 2011 eingehend über die Möglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes informiert, Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 030 beginnend mit Informationsschreiben an alle Schulleitungen . In Schulleitersitzungen wurden alle Schulen persönlich über die Handlungsmöglichkeiten des Bildungs- und Teilhabepaketes informiert. Alle Schulen verfügen inzwischen über Schulkonten, aus denen die Kosten für Tagesausflüge von Leistungsberechtigten finanziert werden. 3. Wann wird den bezirklichen Jugendämtern endlich von Seiten der Senatsverwaltung ein System zur Zahlbarmachung der Leistungen zur Verfügung gestellt? Zu 3.: Das bestehende IT-Verfahren (Integrierte Soft- ware Berliner Jugendhilfe / Kita-Gutscheinverfahren) wurde mittlerweile im Zusammenhang mit der Leistungserbringung im Rahmen des Bildungspaketes bei eintägigen Kita-Ausflügen und Mehraufwendungen beim Kita-Mittagessen erweitert. Ab dem 1. November 2011 können Eingaben, Mitteilungen, Abrechnungen und Zahlbarmachungen für die genannten Leistungen unter Nutzung des IT-Verfahrens erfolgen. Kita-Träger und Jugendämter wurden über das neue Verfahren unterrichtet . 5. Wie viele der leistungsberechtigten Kinder und Jugendlichen (aufgeschlüsselt pro Bezirk und nach Zuständigkeit der bewilligenden Stellen) nehmen Leistungen der Lernförderung, Tagesausflügen und des Mittagessens und der weiteren Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets seit in Kraft treten der Regelungen in Anspruch? 9. Wie viele Anträge wurden bewilligt, wie viele angelehnt (bitte die jeweils bewilligenden Stellen getrennt ausweisen)? Zu 5. und 9.: Statistisch erhoben werden die Zahlen der Anträge auf Leistungen der Bildung und Teilhabe, nicht die Anzahl der Bewilligungen oder der Ablehnungen . Danach wurden in Berlin bis Ende November 2011 insgesamt • 41.093 Anträge für Tagesausflüge • 15.024 Anträge auf mehrtägige Klassen- bzw. Kitafahrten • 33.592 Anträge auf Schülerbeförderung • 23.619 Anträge auf Lernförderung • 60.342 Anträge auf die gemeinschaftliche Mit- tagsverpflegung und • 37.275 Anträge auf Teilhabe gestellt. Der Antrag auf die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf ist bei Leistungsberechtigten nach dem SGB II und dem SGB XII bereits im Grundantrag enthalten. 7.390 Anträge auf die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf wurden zusätzlich in den Wohngeldstellen gestellt. Die Anzahl der Anträge auf die entsprechenden Einzelleistungen aufgeteilt in Bezirke und Rechtskreise ergibt sich aus den Tabellen. CharlottenburgWilmersdorf Jobcenter SGB II Sozialamt SGB XII / Asyl Wohngeldstellen Wohngeld / KiZ* Summe Kitaausflug eint. / Klassenausflug eint. 1.230 0 183 1.413 Kitafahrt mehrt. / Klassenfahrt mehrt. 535 0 81 616 Lernförderung 880 0 143 1.023 Mittagessen Kita / Mittagessen Schule 1.922 0 265 2.187 Schülerbeförderung 1.602 11 196 1.809 Teilhabeleistungen 1.352 25 256 1.633 Pers. Schulbedarf entfällt entfällt 331 331 FriedrichshainKreuzberg Jobcenter SGB II Sozialamt SGB XII / Asyl Wohngeldstellen Wohngeld / KiZ Summe Kitaausflug eint. / Klassenausflug eint. 5.602 199 280 6.081 Kitafahrt mehrt. / Klassenfahrt mehrt. 1.154 15 311 1.480 Lernförderung 3.283 96 128 3.507 Mittagessen Kita / Mittagessen Schule 7.361 240 218 7.819 Schülerbeförderung 4.064 125 141 4.330 Teilhabeleistungen 3.983 98 142 4.223 Pers. Schulbedarf entfällt entfällt 296 296 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 030 3 Lichtenberg Jobcenter SGB II Sozialamt SGB XII / Asyl Wohngeldstellen Wohngeld / KiZ Summe Kitaausflug eint. / Klassenausflug eint. 2.139 44 386 2.569 Kitafahrt mehrt. / Klassenfahrt mehrt. 827 43 211 1.081 Lernförderung 1.055 72 199 1.326 Mittagessen Kita / Mittagessen Schule 2.951 148 489 3.588 Schülerbeförderung 1.203 71 286 1.560 Teilhabeleistungen 1.545 83 343 1.971 Pers. Schulbedarf entfällt entfällt 547 547 MarzahnHellersdorf Jobcenter SGB II Sozialamt SGB XII / Asyl Wohngeldstellen Wohngeld / KiZ Summe Kitaausflug eint. / Klassenausflug eint. 1.439 134 955 2.528 Kitafahrt mehrt. / Klassenfahrt mehrt. 1.064 41 372 1.477 Lernförderung 923 99 415 1.437 Mittagessen Kita / Mittagessen Schule 5.073 163 1.109 6.345 Schülerbeförderung 2.049 106 710 2.865 Teilhabeleistungen 2.414 100 801 3.315 Pers. Schulbedarf entfällt entfällt 956 956 Mitte Jobcenter SGB II Sozialamt SGB XII / Asyl Wohngeldstellen Wohngeld / KiZ Summe Kitaausflug eint. / Klassenausflug eint. 3.042 97 522 3.661 Kitafahrt mehrt. / Klassenfahrt mehrt. 1.599 42 360 2.001 Lernförderung 2.179 52 220 2.451 Mittagessen Kita / Mittagessen Schule 8.599 135 739 9.473 Schülerbeförderung 4.491 77 494 5.062 Teilhabeleistungen 6.127 87 703 6.917 Pers. Schulbedarf entfällt entfällt 583 583 Neukölln Jobcenter SGB II Sozialamt SGB XII / Asyl Wohngeldstellen Wohngeld / KiZ Summe Kitaausflug eint. / Klassenausflug eint. 8.475 122 679 9.276 Kitafahrt mehrt. / Klassenfahrt mehrt. 2.824 59 524 3.407 Lernförderung 4.579 84 407 5.070 Mittagessen Kita / Mittagessen Schule 10.023 222 684 10.929 Schülerbeförderung 5.286 153 751 6.190 Teilhabeleistungen 5.237 71 619 5.927 Pers. Schulbedarf entfällt entfällt 1.129 1.129 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 030 4 Pankow Jobcenter SGB II Sozialamt SGB XII / Asyl Wohngeldstellen Wohngeld / KiZ Summe Kitaausflug eint. / Klassenausflug eint. 1.589 84 632 2.305 Kitafahrt mehrt. / Klassenfahrt mehrt. 766 26 418 1.210 Lernförderung 615 52 248 915 Mittagessen Kita / Mittagessen Schule 2.799 121 712 3.632 Schülerbeförderung 1.207 52 402 1.661 Teilhabeleistungen 1.964 41 509 2.514 Pers. Schulbedarf entfällt entfällt 911 911 Reinickendorf Jobcenter SGB II Sozialamt SGB XII / Asyl Wohngeldstellen Wohngeld / KiZ Summe Kitaausflug eint. / Klassenausflug eint. 2.035 29 339 2.403 Kitafahrt mehrt. / Klassenfahrt mehrt. 653 18 227 898 Lernförderung 1.393 23 185 1.601 Mittagessen Kita / Mittagessen Schule 3.369 45 321 3.735 Schülerbeförderung 1.725 59 296 2.080 Teilhabeleistungen 1.616 29 364 2.009 Pers. Schulbedarf entfällt entfällt 438 438 Spandau Jobcenter SGB II Sozialamt SGB XII / Asyl Wohngeldstellen Wohngeld / KiZ Summe Kitaausflug eint. / Klassenausflug eint. 2.745 0 517 3.262 Kitafahrt mehrt. / Klassenfahrt mehrt. 382 10 247 639 Lernförderung 1.575 0 301 1.876 Mittagessen Kita / Mittagessen Schule 2.692 0 511 3.203 Schülerbeförderung 1.918 8 433 2.359 Teilhabeleistungen 1.836 6 512 2.354 Pers. Schulbedarf entfällt entfällt 727 727 SteglitzZehlendorf Jobcenter SGB II Sozialamt SGB XII / Asyl Wohngeldstellen Wohngeld / KiZ Summe Kitaausflug eint. / Klassenausflug eint. 922 28 232 1.182 Kitafahrt mehrt. / Klassenfahrt mehrt. 73 8 185 266 Lernförderung 519 11 132 662 Mittagessen Kita / Mittagessen Schule 1.044 46 305 1.395 Schülerbeförderung 813 26 255 1.094 Teilhabeleistungen 1.079 20 301 1.400 Pers. Schulbedarf entfällt entfällt 326 326 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 030 5 Tempelhof-Schöneberg Jobcenter SGB II Sozialamt SGB XII / Asyl Wohngeldstellen Wohngeld / KiZ Summe Kitaausflug eint. / Klassenausflug eint. 3.119 41 98 3.258 Kitafahrt mehrt. / Klassenfahrt mehrt. 373 15 578 966 Lernförderung 2.119 14 221 2.354 Mittagessen Kita / Mittagessen Schule 4.060 39 475 4.574 Schülerbeförderung 2.455 26 349 2.830 Teilhabeleistungen 2.620 51 389 3.060 Pers. Schulbedarf entfällt entfällt 642 642 TreptowKöpenick Jobcenter SGB II Sozialamt SGB XII / Asyl Wohngeldstellen Wohngeld / KiZ Summe Kitaausflug eint. / Klassenausflug eint. 2.702 142 311 3.155 Kitafahrt mehrt. / Klassenfahrt mehrt. 562 180 241 983 Lernförderung 1.197 52 148 1.397 Mittagessen Kita / Mittagessen Schule 2.876 184 402 3.462 Schülerbeförderung 1.232 251 269 1.752 Teilhabeleistungen 1.501 117 334 1.952 Pers. Schulbedarf entfällt entfällt 504 504 *KiZ - Kinderzuschlag 6. Wie viele Personalstellen finanziert das Land zu- sätzlich zur Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepakets ? 7. Wie viele Stellen davon sind aktuell besetzt, wie sind sie vergütet und in welchen Behörden sind diese angesiedelt (bitte für jeden Bezirk getrennt ausweisen)? 8. Sind diese Stellen befristet? Wenn und für welchen Zeitraum sind sie bewilligt und mit welcher Begründung erfolgte diese Befristung? Zu 6., 7. und 8.: Neben den rechnerisch 83,4 Vollzeit- äquivalenten (VZÄ) die durch die Bundesagentur für Arbeit zusätzlich für die Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes in den JobCentern eingerichtet werden sollten und die das Land Berlin über den kommunalen Finanzierungsanteil im Umfang von 15,2 % mitfinanziert und den insgesamt 3,0 VZÄ in der Wertigkeit E 13 in den Einzelplänen 09 und 10 ab 2012, wurden weitere 8,0 VZÄ in der Besoldungsgruppe A 8 für die regionale Schulaufsicht im Kapitel 1012 eingerichtet. Darüber hinaus wurden den Bezirken 50,8 VZÄ für die Bereiche Sozialamt, Wohngeldstelle, Jugendamt und Schulamt zur Verfügung gestellt. Um den Bezirken ein weitgehend flexibles und eigenverantwortliches Planen und Gestalten zu ermöglichen, erhielten die Bezirke ein entsprechendes Personalbudget. Die Verteilung und Wertigkeit ergibt sich aus der Tabelle (Stand 05/2011). Personalbedarf Bewertung Personalmittel Bezirke Sozialamt Wohngeldamt Jugendamt Schulamt Gesamt E 9 E 5 in EURO Mitte 0,5 1,1 1,5 3,5 6,6 1,0 5,6 248.400 Friedrichshain-Kreuzberg 0,4 0,9 2,0 2,5 5,8 1,0 4,8 219.200 Pankow 0,3 1,1 1,5 1,5 4,4 1,0 3,4 148.500 Charlottenburg-Wilmersdorf 0,2 0,5 2,0 1,5 4,2 1,0 3,2 160.800 Spandau 0,2 0,8 0,5 1,5 3,0 1,0 2,0 117.000 Steglitz-Zehlendorf 0,2 0,6 1,0 1,0 2,8 0,5 2,3 106.000 Tempelhof-Schöneberg 0,2 0,9 1,5 2,0 4,6 1,0 3,6 175.400 Neukölln 0,4 1,1 1,0 3,5 6,0 1,0 5,0 226.500 Treptow-Köpenick 0,3 0,7 0,5 1,0 2,5 0,5 2,0 83.900 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 030 Marzahn-Hellersdorf 0,2 1,8 0,5 1,5 4,0 1,0 3,0 135.600 Lichtenberg 0,3 1,2 0,5 1,5 3,5 1,0 2,5 119.500 Reinickendorf 0,2 0,7 1,0 1,5 3,4 1,0 2,4 131.600 Summe 3,4 11,4 13,5 22,5 50,8 11,0 39,8 1.872.400 Für die Besetzung dieser Beschäftigungspositionen wurden vom Senat als Sofortmaßnahme zwei Außeneinstellungen pro Bezirk - ohne Anrechnung auf den Einstellungskorridor - zugelassen. Anhand der tatsächlichen Fallzahlen werden die rest- lichen, befristeten Beschäftigungspositionen – sowohl hinsichtlich des Personalbedarfs, als auch hinsichtlich der Verteilung auf die Bezirke – einer Evaluation unterzogen. Die Verantwortung für die Verwendung der o.a. Personalmittel und für die Umsetzung der Stellenbesetzungen liegt beim jeweiligen Bezirk. Mit Stand 1. August 2011 waren 26,1 VZÄ Außeneinstellungen realisiert und weitere 22,06 VZÄ in Vorbereitung, so dass davon ausgegangen werden kann, dass alle Stellen besetzt sind. 10. Haben die Jobcenter, die Jugend- und Sozialämter wie vorgesehen, die Leistungen für gemeinschaftliches Mittagessen und Leistungen zur Teilhabe von Januar bis März rückwirkend, ohne Nachweise, ob Kosten tatsächlich angefallen sind, gewährt. Zu 10.: Die rückwirkend zu gewährenden Leistungen für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung in Schulen und Kindertageseinrichtungen sowie die Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.03.2011 wurden nicht ohne Vorlage entsprechender Nachweise gewährt. Eine Leistungsgewährung ohne Nachweis ist weder in den Gesetzen für die Leistungen für Bildung und Teilhabe vorgesehen noch nach der Landeshaushaltsordnung (LHO) möglich. Sind den Leistungsberechtigten in dieser Zeit nachweisbare Aufwendungen entstanden, erfolgte die Gewährung der Leistung pauschal in Höhe von 26 Euro monatlich für die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung und pauschal in Höhe von 10 Euro für die soziale und kulturelle Teilhabe. Diese Verfahrensweise entsprach den bundesgesetzlichen Vorgaben. 11. Werden zuvor vom Land getragene Leistungen durch das Bildungs- und Teilhabepaket ersetzt? Wenn ja, welche? Zu 11.: Ein Überschneidungsbereich zwischen An- sprüchen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket mit finanziellen Aufwendungen des Landes besteht z. B. im Bereich der Subventionierung des Mittagessens in der Tagesbetreuung. Im Rahmen der Kostenblattfinanzierung übernimmt das Land einen Teil der Mittagessenkosten bei allen Kindern in der Tagesbetreuung. Im Landesrecht ist im Zuge der Umsetzung des Bildungs- und Teilhabepaketes (BuT) vorgesehen, dass die Leistungsansprüche nach BuT vorrangig sind, auch wenn die Finanzierung weiterhin im bisherigen Verfahren erfolgt. Hierdurch soll erreicht werden, dass diese Kinder im bewährten Gutscheinsystem verbleiben, d. h. nicht gesondert an die für das BuT zuständigen Leistungsstellen verwiesen werden müssen und dennoch diese Landeskosten als Kosten im Rahmen des BuT geltend gemacht werden können. Das seit Juni 2008 vom Land Berlin direkt an die Schulen gezahlte Starter-Paket für Schulanfänger/innen, die nach der Lernmittelverordnung von der Zuzahlung befreit sind, wird nach Einführung der Leistungen für Bildung und Teilhabe nicht mehr gezahlt. Aufgrund der Übernahme der Kosten durch die Leistungsträger im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepaketes entfallen bei Gedenkstättenfahrten, Schulpartnerschaften mit Mittel- und Osteuropa, Übersee und Israel sowie bei Schülerfahrten zur Repräsentation der Leistung der Berliner Schule die bisher durch das Land Berlin gezahlten Zuschüsse. 12. Entstehen höhere Verwaltungskosten durch das Bildungs- und Teilhabepaket, wenn ja, in welcher Höhe? Zu 12.: Das Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2011 enthält neben den Regelungen zu den Leistungen für Bildung und Teilhabe auch eine Festlegung zur Erhöhung des kommunalen Finanzierungsanteils für eben diese Leistungen. Durch die Erhöhung von 12,6 auf 15,2 Prozent der Verwaltungskosten der Jobcenter wird mit Mehrkosten für den Rechtskreis SGB II von ca. 12 Mio. Euro gerechnet. Die Mehrkosten für die Rechtskreise nach § 6b Bundeskindergeldgesetz und nach SGB XII / Asylbewerberleistungsgesetz werden im Rahmen der Kosten- und Leistungsrechnung erfasst. Wegen der neuen Produktstruktur in diesem Bereich sind die derzeit verfügbaren Zahlen noch nicht aussagefähig. 13. In welchem Umfang wurden seit April 2011 aus dem Bildungs- und Teilhabepaket Leistungen zur Teilhabe an kultureller Bildung beantragt und bewilligt? Zu 13.: Statistisch erhoben werden die Zahlen der An- träge auf Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe , nicht die Anzahl der Bewilligungen. Danach wurden in der Zeit von April bis Ende November 2011 insgesamt 37.275 Anträge auf Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe gestellt. 14. In welcher Form wurden Leistungsberechtigte darüber informiert, dass das Bildungs- und Teilhabepaket auch für Aktivitäten im Bereich der kulturellen Bildung verwendet werden können? 6 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 030 Zu 14.: Alle Schüler und Schülerinnen in Berlin sowie alle Kinder, die eine Kindertageseinrichtung besuchen, sind durch einen entsprechenden Informationsbrief der ehemaligen Senatsverwaltung für Bildung, Wissenschaft und Forschung über die einzelnen Leistungen des Bildungspaktes, also auch über die soziale und kulturelle Teilhabe, informiert worden. Dieses Informationsschreiben wurde auch in türkischer und arabischer Sprache zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus hat die ehemalige Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales eine Informationsbroschüre herausgegeben, die an alle Leistungsstellen und Leistungserbringer zur Weitergabe an die Leistungsberechtigten übersandt wurde. Den Schulen und Kindertageseinrichtungen wurde eine Vielzahl an Informationsmaterialien zur Verfügung gestellt, damit auch diese die Kinder und Eltern hinreichend beraten können. Auf der Homepage der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft werden für den/die Nutzer/innen hilfreiche Informationen zum Bildungs- und Teilhabepaket zusammengestellt. Es wird über Anspruch, Leistungen, Antragsverfahren und häufige Fragen informiert. Für die soziale und kulturelle Teilhabe steht ebenfalls ein eigenes Informationsblatt zur Verfügung . 15. In welcher Form wurden Leistungsanbieter, z.B. Musikschulen, Museen, Theater, Kindertageseinrichtungen etc. darüber informiert, dass Leistungen des Bildungs - und Teilhabepakets von Leistungsberechtigten für Aktivitäten im Bereich der kulturellen Bildung (z.B.. für Workshops, musikalische Früherziehung, museumspädagogische Angebote etc.) verwendet werden können? Zu 15.: Die Träger und Gremien im Bereich Kultur, Sport, Jugendverbände und Jugendarbeit haben aktuelle Informationen zu Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe des Bildungspaketes erhalten. Die anerkannten Träger der freien Jugendhilfe haben die erforderlichen Informationen ebenfalls erhalten. Darüber hinaus informiert der Landesjugendring auf seiner Internetseite zum Bildungs- und Teilhabepaket. Die institutionell geförderten Kultureinrichtungen Berlins- Theater, Musiktheater, Museen, Gedenkstätten usw. - sind im Juni 2011 durch ein Schreiben der Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten- über das Ziel der gesetzlichen Regelung und das Umsetzungsverfahren des Bildungs- und Teilhabepaketes umfassend informiert worden. Die Musikschulen und Volkshochschulen wurden und werden im Rahmen der gemeinsamen Beratungen mit den Einrichtungsleitern/innen bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft fortlaufend informiert. Zudem sind die erlassenen Rundschreiben, Informationen, Antragsformulare zur Verfügung gestellt und die Internetadressen der beiden wichtigsten Informationsportale bei der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sowie der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales mitgeteilt worden. 16. Welche Schritte unternimmt der Senat von Berlin, um die Hürden des „Bürokratiemonsters“ Bildungs- und Teilhabepaket abzubauen und einheitliche zwischen allen beteiligten Ressorts abgestimmte Verfahren zu entwickeln ? Zu 16.: Die bundesgesetzlichen Vorgaben zur Um- setzung des Bildungs- und Teilhabepakets in Bezug auf das Antragsverfahren und die Leistungserbringung sind kompliziert und verwaltungsaufwendig. Das Land hat hier wenig Gestaltungsspielraum. Dort wo es entsprechende Gestaltungsspielräume gibt, wurden diese bereits genutzt. So wurde in Berlin zum 1. August 2011 das „ermäßigte Schülerticket“ zu einem Preis von 12,08 Euro monatlich im Abonnement eingeführt, welches die leistungsberechtigten Personen nach Vorlage des mit einem Hologramm versehenen „berlinpass-BuT“ bei der BVG und der S-Bahn Berlin erwerben können. Die Einführung des ermäßigten Schülertickets hat bei den Leistungsberechtigten und den Leistungsstellen zu einer erheblichen Verfahrenserleichterung geführt. Eine Hürde bleibt für einen Teil der Berechtigten das grundsätzliche Erfordernis, einen Antrag zu stellen und sich über den Verfahrensweg kundig zu machen. Besonders bei Kleinstbeträgen sehen Berechtigte u. U. von der Antragstellung ab. Das Antragsverfahren wurde daher so einfach wie möglich gestaltet und Informationen sowie Flyer über die Verfahrenswege in Berlin veröffentlicht . Soweit mehrere Ressorts an Bewilligung und Leistungserbringung zum Bildungs- und Teilhabepaket beteiligt sind, sind die jeweiligen Verfahren abgestimmt. Berlin, den 04. Januar 2012 In Vertretung Michael B ü g e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Jan. 2012) 7