Drucksache 17 / 10 042 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 08. Dezember 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Dezember 2011) und Antwort Wie viele Staatssekretäre braucht der rot-schwarze Senat für die vielen Prüfaufträge der Koalitionsvereinbarung? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Staatssekretärinnen/Staatssekretäre sind bzw. werden in der Senatskanzlei und den Senatsverwaltungen berufen? Zu 1. Bei dem Regierenden Bürgermeister – Senats- kanzlei – und den Senatsverwaltungen werden insgesamt 22 Staatssekretärinnen und Staatssekretäre sowie die Senatsbaudirektorin berufen. 2. Falls es im rot-schwarzen Senat zu einer Erhöhung der Anzahl der Staatssekretärsstellen gegenüber dem rotroten Senat kommen sollte, wie begründet der Senat im Einzelnen die Notwendigkeit für die neu geschaffenen Stellen? Zu 2. Nach Art. 55 Abs. 2 der Verfassung von Berlin ist die Zahl der Mitglieder des Senats seit der 14. Legislaturperiode auf den Regierenden Bürgermeister und 8 Senatorinnen und Senatoren begrenzt. Diese in der Verfassung festgeschriebene Höchstzahl der Senatsmitglieder setzt für entsprechende politische Schwerpunktsetzungen und die gleichzeitige Aufrechterhaltung einer geordneten Verwaltungs- und Leitungstätigkeit enge Grenzen. Es ist daher wichtig, durch die Berufung von sachverständigen Staatssekretärinnen und Staatssekretären die Senatsmitglieder bei der Bewältigung der spezifischen Herausforderungen für die Berliner Landesregierung zu unterstützen. Berlin hat sich als Hauptstadt zu einer Metropole mit internationaler Strahlkraft entwickelt, die in Bezug auf ihre wirtschaftlichen, wissenschaftlichen und kulturellen Potentiale in Konkurrenz zu anderen Metropolenregionen steht. Auch auf europäischer Ebene hat die Bedeutung der Regionen zugenommen. Diese Entwicklungen führen zu einer Verstärkung der Präsenz der Region Berlin-Brandenburg im europäischen Raum. Im Vergleich zu den Landesregierungen in Flächenstaaten wird der Senat auch bei kommunalen Angelegenheiten im Hinblick auf die in der Hauptverwaltung vorhandene überbezirkliche Beurteilungskompetenz immer stärker in Anspruch genommen. Auch in der Öffentlichkeit werden staatliche und kommunale Aufgaben häufig nicht differenziert wahrgenommen und beschrieben. Die Föderalismusreform hat in ihrer ersten Stufe zu einem erheblichen Kompetenzzuwachs der Länder gegenüber dem Bund geführt, insbesondere in Bereichen wie Bildung, Wissenschaft und Forschung, die für Berlin besondere Entwicklungspotenziale bieten. Diese Herausforderungen müssen in ihrer politischen Dimension durch Senatsmitglieder und Staatssekretäre/Staatssekretärinnen bewältigt werden. 3. Welche Staatssekretärin bzw. welcher Staats- sekretär ist in der Senatskanzlei bzw. in den Senatsverwaltungen für welchen Aufgabenbereich zuständig? Zu 3. Die Aufgabenverteilung ergibt sich aus den jeweils im Internet veröffentlichten Organigrammen der Senatsverwaltungen. Wie bisher verfügt der Regierende Bürgermeister – Senatskanzlei – über drei Staatssekretäre und eine Staatssekretärin : Neben dem Chef der Senatskanzlei, dem Chef des Presse und Informationsamtes und dem Staatssekretär für Kulturelle Angelegenheiten ist dies die Bevollmächtigte beim Bund und Europabeauftragte, die gleichzeitig Beauftragte für Bürgerschaftliches Engagement ist. Bei der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen ist neben einer Staatssekretärin für den Bereich Frauen ein Staatssekretär für Arbeit und Integration tätig. Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft verfügt über eine Staatssekretärin für den Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 042 Bereich Jugend und zwei Staatssekretäre, jeweils für die Ressortbereiche Bildung und Wissenschaft. Die Senatsverwaltung für Finanzen wird – wie bis- her - zwei Staatssekretär/innen berufen. Die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales verfügt über eine Staatssekretärin für den Bereich Gesundheit sowie einen Staatssekretär für den Bereich Soziales. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport weist - wie bisher – neben dem Staatssekretär für Inneres einen Staatssekretär für Sport auf, der zugleich für die Allgemeine Verwaltung sowie landesweite Personal- und Organisationsentwicklungsfragen und Informationstechnik zuständig ist. Die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucher- schutz verfügt über einen Staatssekretär für den Bereich Justiz sowie eine Staatssekretärin für Verbraucherschutz. In der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt sind bzw. werden insgesamt drei Staatssekretärinnen und Staatssekretäre tätig sein: Neben einem Staatssekretär für den Bereich Verkehr werden zwei weitere Staatssekretär/innen berufen. In dieser Verwaltung ist auch das Amt der Senatsbaudirektorin angesiedelt . Die Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung verfügt über zwei Staatssekretäre, die für die Bereiche Wirtschaftsförderung einerseits sowie Technologie, Forschung und Innovation sowie für die Kammern andererseits zuständig sind. 4. Wie hoch sind die jährlichen Aufwendungen für eine Staatssekretärin/einen Staatssekretär? Bitte um Aufschlüsselung für Besoldung, Versorgung, Mitarbeiter- und Sekretariatsstellen sowie sonstige Aufwendungen (Bereitstellung eines Dienstwagens mit Fahrer, Reisekosten, Büroaufwendungen u.ä.). Zu 4: Die jährlichen Aufwendungen für eine Staats- sekretärin/ einen Staatssekretär betragen anhand der Durchschnittssätze für das Jahr 2012 101.550,00 €. Hinsichtlich der Versorgung können keine Aussagen getroffen werden. Zum Einen ist ein eventueller Anspruch auf Versorgung von der Erfüllung der fünfjährigen versorgungsrechtlichen Wartezeit nach § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 des Landesbeamtenversorgungsgesetzes (LBeamtVG) abhängig. Zum Anderen ist die Höhe der Versorgung von der individuell zu berücksichtigenden ruhegehaltfähigen Dienstzeit abhängig, die von der jeweiligen Dienstbehörde im Falle des Eintritts oder der Versetzung der Staatssekretärin oder Staatssekretär in den Ruhestand festgesetzt wird. Nach Senatsbeschluss vom 01. Dezember 2011 stehen einer Staatssekretärin/ einem Staatssekretär ein/e Leitungsreferent/in der Besoldungsgruppe A 14 bzw. der Entgeltgruppe E 14, ein/e Sachbearbeiter/in der Entgeltgruppe E 9 sowie eine Sekretariatskraft (E 9) zu. Jede/r weitere/r Staatssekretär/in verfügt über ein/e Leitungsreferentin der Besoldungsgruppe A 14 bzw. der Entgeltgruppe E 14 sowie eine Sekretariatskraft (E 9). Die Personal -Durchschnittssätze betragen 56.120,00 € (A 14) bzw. 87.060,00 € (E 14) und 59.640,00 € (E 9) im Tarifgebiet West und 77.410,00 € bzw. 54.260,00 € im Tarifgebiet Ost. In diesen Durchschnittssätzen sind keine sonstigen Aufwendungen (Bereitstellung eines Dienstwagens mit Fahrer, Reisekosten, Büroaufwendungen u.ä.) enthalten. Diese Angaben können nur mit hohem Aufwand abgefragt werden und sprengen nach Auffassung des Senats den Rahmen einer Kleinen Anfrage. Berlin, den 17.01.2012 Der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 09. Feb. 2012) 2