Drucksache 17 / 10 049 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Jutta Matuschek (LINKE) vom 12. Dezember 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 14. Dezember 2011) und Antwort Auskunftspflicht der DB Netz AG Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie bewertet der Senat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 7.12.2011, wonach die DB Netz AG zur Erteilung von Auskünften über Geldflüsse und Projektfinanzierungen verpflichtet ist? Frage 2: Wird der Senat auf dieser Grundlage Aus- künfte über die konkrete Projektfinanzierung in Eisenbahninfrastruktur in Berlin einholen, wenn ja, für welche Projekte, wenn nein, warum nicht? Antwort zu 1. und 2.: Im Mittelpunkt des Verfahrens stand die Frage, ob das Eisenbahnbundesamt als Eisenbahnaufsichtsbehörde der DB AG generell Informationen und Auskünfte ohne besonderen Anlass oder Verdacht von der DB AG zur Sachverhaltsermittlung per Verwaltungsakt verlangen darf. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht durch entsprechende Auslegung der hier im Mittelpunkt stehenden Norm § 5a Abs. 5 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG) bejaht. Das Urteil hat für das Land Berlin nur insoweit Be- deutung, als es als Eisenbahnaufsichtsbehörde zuständig ist. Das Land ist danach zum Erlass entsprechender Auskunftsbescheide gegenüber denjenigen Eisenbahninfrastrukturunternehmen , die seiner Eisenbahnaufsicht unterliegen , berechtigt. Dies sind in Berlin insbesondere die Havelländische Eisenbahn, die Neukölln-Mittenwalder Eisenbahn-Gesellschaft und die Niederbarnimer Eisenbahn . Die Auskunftspflicht der DB AG besteht nur gegenüber dem Eisenbahnbundesamt als Aufsichtsbehörde . Bei den vom Land Berlin mit öffentlichen Mitteln im Bereich der DB AG geförderten Projekten ist eine gesonderte Einholung von Auskünften über die Projektfinanzierung nicht erforderlich, da die nötigen Auskünfte im Rahmen der Schlussverwendungsnachweise der DB AG erbracht werden. Frage 3: Welche direkten und indirekten wirtschaftlichen Effekte für die Region sind von den fünf größten Infrastrukturprojekten in die Eisenbahninfrastruktur der DB AG der vergangenen zehn Jahre ausgegangen? Frage 4: Welche direkten und indirekten wirtschaft- lichen Effekte für die Region gehen von den fünf größten laufenden Infrastrukturprojekten der DB AG aus? Antwort zu 3. und 4.: Wirtschaftliche Effekte der Ver- besserung der Eisenbahninfrastruktur werden insbesondere in verkehrlicher Hinsicht dadurch erzielt, dass die Erreichbarkeit Berlins mit Schienenverkehrsmitteln aus dem Umland, deutschlandweit und international deutlich verbessert wurde und wird. Auch innerhalb Berlins sind deutlich positive Effekte durch Bauvorhaben für attraktivere S-Bahn- und Regionalverkehre mit entsprechend steigenden Fahrgastzahlen zu verzeichnen. Zudem bedeuten Instandhaltung und Ausbau der Eisenbahninfrastruktur Erhalt und Schaffung von Arbeitsplätzen . Zu betonen ist, dass eine steigende Nutzung des Schienenverkehrs neben wirtschaftlichen Effekten auch deutliche Effekte für den Umweltschutz, Nachhaltigkeit und die Verkehrssicherheit nach sich zieht. Zu nennen sind ferner städtebauliche Aspekte, wie z.B. die vom Hautbahnhof ausgehenden Impulse für die stadtstrukturelle Entwicklung des zentralen Bereichs. Berlin, den 29. Dezember 2011 In Vertretung Christian Gaebler ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Jan. 2012)