Drucksache 17 / 10 053 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Harald Moritz (GRÜNE) vom 15. Dezember 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2011) und Antwort Räumung der Kleingartenflächen auf der Trasse der A100, 16. Bauabschnitt Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1.: Welche Arbeiten sind bei der ausgeschriebenen Baufeldfreimachung und Räumung der Kleingartenflächen auf der Trasse der BAB A100, 16. Bauabschnitt, konkret in welcher zeitlichen Abfolge geplant? Antwort zu 1.: Die Abräumleistungen der ehemali- gen Kleingartenflächen im Trassenbereich der A 100 beinhalten die Fällung von Gehölzen, den Abriss und die Entsorgung von Lauben sowie den Abbruch von Befestigungen und erfolgen in der vegetationsfreien Periode. Frage 2.: Wer ist mit der ökologischen Bau- betreuung betraut? Antwort zu 2.: Das einschlägig erfahrene und anerkannte Büro Neumann & Gusenburger wird die ökologische Baubetreuung übernehmen. Frage 3.: Wann sind bzw. werden die zu beräumenden Flächen von der ökologischen Baubetreuung begutachtet und für die Räumung ggf. freigegeben? Antwort zu 3.: Die Begutachtung erfolgt vor Beginn der Abräumung. Die Freigabe der Abrissobjekte wird dokumentiert. Frage 4.: Wie wird sichergestellt, dass die arten- schutzrechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Baufeldfreimachung und Beräumung der Kleingartenflächen erfüllt werden? Antwort zu 4.: Die Erfüllung der artenschutz- rechtlichen Bestimmungen des Bundesnaturschutz- gesetzes wird über die vorgenannten Maßnahmen hinaus mit den im Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP) vorgesehenen Festlegungen sichergestellt. Frage 5.: Mit welchem Gerät und Maschinen welcher Größe werden die Beräumungs-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten erfolgen? Antwort zu 5.: Zum Einsatz kommen insbesondere Abbruchbaumaschinen mit Sortiergreifer, Hubarbeitsbühnen , Motorsägen, Radlader und Containertransportfahrzeuge üblicher Größe. Frage 6.: Welche Auswirkungen werden die Beräumungs-, Abbruch- und Entsorgungsarbeiten, auf die vorhandene Tier- und Pflanzenwelt haben? Antwort zu 6.:Die Auswirkungen dieser Arbeiten wurden im LBP erfasst. Entsprechende Vermeidungs-, Minderungs- und Ausgleichsmaßnahmen sind ebenfalls Bestandteil des LBP. Frage 7.: Wie wird das Problem gelöst, dass einerseits entsprechend § 39 Abs. 5 Bundesnaturschutzgesetz die Rodung von Bäumen und Hecken bis zum 29. Februar abgeschlossen sein muss, aber andererseits zum Schutz der Reptilien, insbesondere der Zauneidechsen diese in der Zeit zwischen September und Ende März nicht gestört werden dürfen. Antwort zu 7.: Im Gebiet der jetzt abzuräumenden ehemaligen Kleingartenanlagen wurden im Zuge der faunistischen Untersuchungen keine Zauneidechsen oder andere in Anhang IV der Fauna-FloraHabital (FFH)-Richtlinie aufgeführten Reptilienarten nachgewiesen. Frage 8.: Welche Schutzmaßnahmen sind für die im Gebiet vorkommenden Amphibien angedacht? In welcher zeitlichen Abfolge werden die Schutzmaßnahmen umgesetzt? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 /10 053 Antwort zu 8.: In der Laichperiode 2011 wurden an dem ca. 720 m langen Amphibienschutzzaun 36 Eimer für den Amphibienfang eingesetzt. Der Abfang erfolgte durch tägliche Kontrolle im Zeitraum der Amphibienwanderung im März und April 2011. Die gefangenen 31 Grasfrösche und 8 Teichmolche wurden in Teiche der angrenzenden Kleingartenkolonien umgesetzt. Baubegleitend werden diese Arbeiten entsprechend der Witterungsbedingungen auch in 2012 erneut durchgeführt. Frage 9.: Sind für die im Gebiet lebenden Vogelarten und Fledermäuse bereits Nisthilfen an anderer Stelle eingerichtet worden? In welchem Umfang und an welchen Standorten ist dies konkret erfolgt? Antwort zu 9.: 87 Ersatzniststätten für die von den Abräumungsarbeiten betroffenen Vogelarten mit dauerhaft geschützten Niststätten sowie eventuell betroffene Fledermäuse werden an geeigneten Gebäuden im Umfeld des Vorhabens bzw. an geeigneten Bäumen im Bereich des St.-ThomasKirchhofs sowie des Treptower Parks bis zum Beginn der Brutperiode 2012 angebracht. Frage 10.: Wie kommt die Fläche von 10 ha zu beräumender Kleingartenfläche zustande? Nach der UVS werden nur 8 ha Kleingärten durch den Autobahnbau zerstört in der vorliegenden Bekanntmachung der Ausschreibung der Baufeldfreimachung ist von mindestens 10 ha die Rede. Wie erklärt sich dieser Widerspruch? Antwort zu 10.: Im LBP werden insgesamt 12,34 ha anlagebedingter und baubedingter Verlust von Kleingartenflächen betrachtet. Der Eingriff wird durch Kompensationsmaßnahmen ausgeglichen und ersetzt. Frage 11.: Wie wird in der Zeit der Baufeld- freimachung das Problem zunehmenden Schwerlastverkehrs auf der Kiefholzstraße verkehrstechnisch gelöst werden? Es besteht immer noch keine sichere Überquerung für die Schulkinder der neu eröffneten Grundschule in der Kiefholzstr. 45. Wird es zumindest für den Zeitraum der Räumung einen provisorischen Fußgängerüberweg geben? Wenn nein, warum nicht und welche anderen Maßnahmen zum Schutz der GrundschülerInnen bei dem zunehmenden Verkehrsaufkommen werden eingeleitet? Antwort zu 11.: Die Transportstrecke zur Abfuhr der abzuräumenden Stoffe erfolgt nicht über die Kiefholzstraße sondern vorwiegend über Sonnenallee. Damit besteht kein Bedarf einer Untersuchung der Verkehrssicherheit an der Grundschule Kiefholzstraße 45. Frage 12.:Wie hoch werden die Kosten für die Baufeldfreimachung und Räumung geschätzt und aus welchem Kapitel und Titel des Berliner Haushalts wird diese Maßnahme finanziert? Antwort zu 12.: Die Kosten der Abräumungs- und Rodungsmaßnahmen in Höhe von geschätzten 1,3 Mio. € werden aus Bundesmitteln finanziert. Frage 13.: Hat das Bundesverkehrsministerium die notwendigen Gelder für diese Maßnahme bzw. den Bau der A100, 16. Bauabschnitt, zwischenzeitlich schon freigegeben? Wenn ja, in welcher Höhe und in welchen jährlichen Raten? Antwort zu 13.: Die Einstellung der Baumittel in den Hauptbautitel des Bundeshaushaltes ist noch nicht erfolgt. Bauvorbereitende Maßnahmen sind jedoch möglich. Berlin, den 12. Januar 2012 In Vertretung C h r i s t i a n G a e b l e r Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2012) 2