Drucksache 17 / 10 055 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Robert Schaddach (SPD) vom 15. Dezember 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 16. Dezember 2011) und Antwort Fragen zur Tochtergesellschaft der Charite / CFM GmbH Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Die Kleine Anfrage betrifft teilweise Sachverhalte, die der Senat nicht aus eigener Kenntnis beantworten kann. Er ist gleichwohl bemüht, Ihnen eine Antwort auf Ihre Anfrage zukommen zu lassen und hat daher die Charité - Universitätsmedizin Berlin um Stellungnahme gebeten, die von dort in eigener Verantwortung erstellt wurde. Die nachfolgende Beantwortung basiert im Wesentlichen auf der Stellungnahme der Charité: 1. Ist es richtig, dass die Gesellschafter der CFM Firma Vamed, Firma Dussmann, Firma Hellmann ein jährliches Management Fee von 7 Millionen Euro plus Mehrwertsteuer seit 01.01.2006 erhalten und erhalten haben ? Wenn ja ist dieses Entgelt vom Erfolg abhängig oder ist es ein Vorweggewinn? Zu 1.: Die Bietergemeinschaft VDH (Vamed, Dussmann, Hellmann) erhält als 49%-Minderheitsgesellschafter der Charité Facility Management (CFM) ein festes jährliches Managemententgelt für Betriebsführung und Know-How- und Management-Transfer. Gleichzeitig garantiert VDH die vereinbarten wirtschaftlichen Ziele und gleicht Fehlbeträge bei Nicht-Erreichen bis zu einer Höhe von 20 Mio. Euro aus. Über die Höhe der festen Managementvergütung kann wegen bestehender Geheimhaltungspflichten der Vertragsparteien keine Auskunft erteilt werden. 2. Sind die Kosteneinsparungen im nichtmedi- zinischen Bereich durch Gründung der CFM wie vertraglich zugesichert eingetreten? Zu 2.: Die vertraglich zugesicherten Kosteneinspa- rungen sind erwartungsgemäß eingetreten bzw. lagen darüber. 3. Ist es richtig, dass die Charite eine Erlaubnis zur gewerblichen Arbeitnehmerüberlassung hat? Zu 3.: Ja. 4. Wenn ja, wie viele Mitarbeiter der Charite werden und zu welchem Preis seit 01.01.2006 an die Tochtergesellschaft CFM verliehen? Zu 4.: Insgesamt hat die Charité der CFM seit Grün- dung 1065 Mitarbeiter/-innen gestellt. Die Personalkosten werden der Charité von der CFM entsprechend der in der Charité gezahlten Vergütungen erstattet. 5. Wird die Tätigkeit der Arbeitnehmerüberlassung gegenüber der CFM gewerblich betrieben, mit Gewinnabzielungsabsicht ? Werden die Gewinne aus dieser Tätigkeit auch der Gewerbesteuer unterworfen und wurde endgültig die Umsatzsteuerpflicht für diese Tätigkeit geprüft? Zu 5.: Die Personalgestellung an die CFM wird nicht gewerblich betrieben und wird nicht mit Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Entsprechend werden keine Gewinne durch die Gestellung erzielt, die gewerbesteuerpflichtig sein könnten. Umsatzsteuerpflicht besteht ebenfalls nicht. 6. Der Rechnungshof Berlin hat festgestellt, dass die Charite zweimal 5,8 Millionen Euro an Migrationskosten, im Zusammenhang mit der Gründung der CFM an dieses gezahlt hat. Sind die zu viel gezahlten 5,8 Millionen Euro von der Charite gegenüber der CFM zurückgefordert und von dieser bezahlt worden? Zu 6.: Der Rechnungshof von Berlin hatte die Grün- dung der CFM geprüft. Zu den Beanstandungen des Rechnungshofs ist seitens der Charité mehrfach Stellung Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 055 2 genommen worden. Die Berichterstattung des Rechnungshofs wies keine Feststellung einer doppelten Zahlung von Migrationskosten aus. Zu den Migrationskosten ging es nach erfolgten Klarstellungen und Präzisierungen zuletzt um die Frage, ob außerhalb des Angebots des Bieterkonsortiums, auf dessen Grundlage der Zuschlag für das wirtschaftlichste Angebot erfolgte, ein gesonderter Migrationsvertrag geschlossen wurde. Dies wurde von der Charité verneint. Näheres ergibt sich aus dem Schreiben an den Hauptausschuss vom 16.11.2010 (rote Nummer 1166 K). 7. Hat es seit Gründung der CFM steuerliche Be- triebsprüfungen gegeben, insbesondere zu dem Konstrukt „umsatzsteuerliche Organschaft“? Zu 7.: Sämtliche steuerlichen Betriebsprüfungen bei der CFM erfolgten ohne wesentliche Beanstandungen. 8. Wie ist in der Sache MHG gegen Charite „Untreuevorwürfe gegen die handelnden Personen (Prof. Zöllner, Dr. Sarrazin, Prof. Ganten u.a.) der Sachstand? Zu 8.: Die von Medical Handel GmbH (MHG) gegen die Charité eingeleiteten Verfahren sind alle sämtlich zu Gunsten der Charité entschieden worden. Verfahren gegen handelnde Personen sind höchstpersönlicher Natur. Die Charité geht weiterhin vom Status einer Prüfung aus. Berlin, den 04. Januar 2012 In Vertretung Dr. Knut Nevermann Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18.01.2012)