Drucksache 17 / 10 060 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Joschka Langenbrinck (SPD) vom 12. Dezember 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 19. Dezember 2011) und Antwort Wachschutz an Neuköllner Schulen erhalten! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Ist der Senat der Auffassung, dass die Sicherheit der Berliner Schülerinnen und Schüler auf dem Schulgelände alleinige Aufgabe der Bezirke und Lehrkräfte ist und wenn ja, wie begründet der Senat seine Einstellung und wenn nein, was unternimmt der Senat, um seiner Mitverantwortung den Schülerinnen und Schülern gegenüber gerecht zu werden und die Bezirke und Lehrkräfte zu unterstützen? 2. Stimmt der Senat der Auffassung zu, dass an der Sicherheit der Schülerinnen und Schüler nicht gespart werden darf und wenn ja, was unternimmt der Senat hierfür und wenn nein, wie begründet der Senat seine Ablehnung? Zu 1. und 2.: Die Sicherheit der Berliner Schülerinnen und Schüler ist eine wichtige gemeinsame Aufgabe der Bezirke, der Lehrkräfte und des Senats. Die gemeinsame Verantwortung liegt in abgestimmten Konzepten zur Gewaltprävention und in einer verantwortungsvollen Bildungsarbeit. Sie beinhaltet die Entwicklung eines wertschätzenden Schulklimas, demokratischer Schulkultur und die Förderung Sicherheit gebender Kooperationen, u. a. mit der Berliner Polizei. 3. Ist dem Senat bekannt, dass der Wachschutz mit aktuell 30 Sicherheitskräften vor 15 Neuköllner Schulen zum Jahresende vor dem Aus steht, weil der Bezirk Neukölln die Kosten von ca. 690.000 Euro im Jahr 2011 für die Sicherheitskräfte aufgrund der strukturellen Unterfinanzierung der Bezirke und der prekären Haushaltslage im Jahr 2012 nicht mehr bezahlen kann, aber der Bezirk Neukölln weiterhin an der Notwendigkeit des Wachschutzes festhält und wenn ja, wie bewertet der Senat das? Zu 3.: Die Höhe der Globalsummenzuweisung für die Bezirke wird vom Abgeordnetenhaus - zuletzt für das Haushaltsjahr 2010/11 – festgelegt. Eine Unterfinanzierung liegt auch aus Sicht des Senats nicht vor. Dies belegt u.a. der Jahresabschluss 2010, bei dem die Bezirke einen Überschuss i.H.v. +5,6 Mio. € (davon +1,9 Mio. € in Neukölln) erzielt haben. Eine Einschätzung der Haushaltslage 2012 – und der damit verbundenen bezirklichen Argumentation – kann Anfang Januar des betroffenen Jahres ohnehin nicht seriös abgegeben werden, zumal dem Senat derzeit nicht einmal die Haushaltsplanungen der einzelnen Bezirke, die diese eigenverantwortlich aufstellen, vorliegen. Belastbare Aussagen über das Ergebnis der Bezirke zum Jahresabschluss 2011 liegen ebenso wie die Haushaltsplanungen für 2012 derzeit nicht vor. 4. Ist dem Senat bekannt, dass seit Einführung des Wachschutzes an Neuköllner Schulen kein ernstzunehmender Gewaltvorfall mehr von außen in die Schulen gedrungen ist und die Schulen von einer Befriedung des Schullebens sprechen und wenn ja, wie bewertet und begründet der Senat diesen Erfolg? 5. Ist dem Senat bekannt, dass alle Schulen, die bislang vom Wachschutz Gebrauch gemacht haben, seine Fortsetzung einfordern und wenn ja, auf welcher Grundlage stützt sich diese Erkenntnis? 6. Bleibt der Senat vor dem Hintergrund der unter den Fragen 4 und 5 aufgezeigten positiven Erfahrungen bei seiner Auffassung, dass der Wachschutz vor Schulen „paramilitärische Einheiten“ und „pädagogischer Unsinn“ seien und wie begründet der Senat seine Einstellung? Zu 4., 5. und 6.: Der Senat wurde durch den Bezirk informiert, dass seit der Einführung des Wachschutzes an den 16 Neuköllner Schulen im Jahr 2008 keine ernstzunehmenden Gewaltvorfälle durch schulfremde Personen mehr registriert wurden. Nach Aussage des Bezirkes wurden zwar weiterhin Störfälle von außerhalb verzeichnet, diese seien aber durch den Einsatz der Wachschutzkräfte geregelt und verhindert worden. Diese Aussage wird allerdings nicht statistisch durch den Bezirk belegt. Anhand der Statistik über gemeldete Gewaltvorfälle und Notfälle an Berliner Schulen bei der Senatsverwaltung für Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10060 2 Bildung, Jugend und Wissenschaft sind keine signifikanten Veränderungen der gemeldeten Gewaltvorfälle bei den Schulen mit Wachschutz nachweisbar. Anhand der Polizeilichen Kriminalstatistik können aufgrund fehlender Differenzierungen in der Erfassung von Schuldaten keine Aussagen getroffen werden. Aus Sicht des Senats ist die psychologische Wirkung des Wachschutzes nachvollziehbar. Jedoch müssen nachhaltige Sicherheitskonzepte an Schulen viel mehr an der Entwicklung eines wertschätzenden Schulklimas und einer demokratischen Schulkultur ansetzen. Dazu gehören z.B. gewaltpräventive Projekte, aber auch das Angebot der Berliner Polizei, Kooperationsvereinbarungen zwischen Schulen und Polizeiabschnitten vermehrt zu nutzen. Im Rahmen dieser Zusammenarbeit könnten mit den Präventionsexpert(en)/-innen der Berliner Polizei gemeinsam und individuell Lösungen für die jeweiligen Probleme gefunden werden. In einem Strategiegespräch des Bezirks mit den Schulleitungen, die den Wachschutz an Schulen hatten, wurden bereits alternative Sicherungskonzepte an Neuköllner Schulen erörtert, die dafür sorgen sollen, mögliche Gewaltvorfälle einzugrenzen. Hierbei handelt es sich mehrheitlich um Schließkonzepte. 7. Hat der Senat Kenntnis über weitere Schulen, die vor ähnlichen Sicherheitsproblemen wie die Neuköllner Schulen stehen und Interesse am Wachschutz bekundet haben und wenn ja, um welche Schulen in welchen Bezirken handelt es sich und stimmt der Senat der Auffassung zu, dass es anderen Bezirken aufgrund ihrer prekären Haushaltslage bisher nicht möglich war, von dem gewünschten Wachschutz Gebrauch zu machen? Zu 7.: Der Senat hat keine Kenntnis über weitere Schulen, die vor ähnlichen Sicherheitsproblemen wie die Neuköllner Schulen stehen und gleichzeitig Interesse am Wachschutz bekundet haben. 8. Plant der Senat eine Bedarfsabfrage in allen Berliner Schulen und wenn nein, weshalb nicht? 9. Plant der Senat die Übernahme der Kosten für den Wachschutz an Schulen und wenn nein, weshalb nicht? Zu 8. und 9.: Eine Bedarfsabfrage und die Übernahme der Kosten bei allen Berliner Schulen in den Bezirken sind seitens des Senats nicht geplant. Beides liegt in der Verantwortung der Bezirke. Berlin, den 25. Januar 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2012)