Drucksache 17 / 10 064 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 21. Dezember 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dezember 2011) und Antwort Wie unterstützt der Senat die Privatisierung von Wohnungen an MieterInnen bei der GSW? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele Häuser bzw. Wohnungen aus dem Be- stand der GSW wurden nach dem Verkauf des Unternehmens durch das Land Berlin den Mieterinnen und Mietern zum Kauf angeboten und wie viele Häuser bzw. Wohnungen wurden tatsächlich an die Mieterschaft veräußert ? Zu 1.: Dem Senat ist nicht bekannt, wie viele Häuser und Wohnungen aus dem Bestand der GSW Immobilien AG (GSW) den Mieterinnen und Mietern zum Verkauf angeboten und tatsächlich an die Mieterschaft veräußert wurden. Eine solche Informationspflicht der GSW sieht der Privatisierungsvertrag vom 27.5.2004 nicht vor. 2. In welcher Weise haben die Vertreter des Landes Berlin in den Gremien der GSW auf dem Grundsatz des Vorranges der Mieterprivatisierung entsprechend des sogenannten 8-Punkte-Programms bestanden und wie hat sich dieses Eintreten der Vertreter des Landes Berlin für einen Vorrang der Mieterprivatisierung ausgewirkt? Zu 2. Eine Kontrolle sämtlicher vertraglicher Ver- pflichtungen hat der Privatisierungsvertrag vom 27.5.2004 dem Implementierungsausschuss zugewiesen. Diesem gehören auf Landesseite je ein Vertreter der Senatsverwaltung für Finanzen und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt an. Dieser Ausschuss tagt jeweils zwei Mal pro Jahr und ist für die Einhaltung der Verträge zuständig. Verstöße gegen den Privatisierungsvertrag wurden dabei nicht festgestellt 3. Wie viele Häuser bzw. Wohnungen aus dem Be- stand der GSW wurden insgesamt nach dem Verkauf des Unternehmens durch das Land Berlin noch veräußert und wie hoch ist der prozentuale Anteil der gelungenen Mieterprivatisierungen? Liegt dem Senat eine schriftliche Bilanz zur Mieterprivatisierung bei der GSW vor? 6. Wie ist im Vergleich zur GSW die Bilanz der Mieterprivatisierung bei der Wohnungsbaugesellschaft GEHAG in dem Zeitraum seit der Veräußerung durch das Land Berlin? Zu 3 und 6.: Mangels vertraglicher Verpflichtung der GSW zur Vorlage einer solchen Mieterprivatisierungsbilanz liegen dem Senat solche Zahlen nicht vor. 4. In wie vielen Fällen haben sich Mieterinnen und Mieter, die ihre Häuser bzw. Wohnungen selbst erwerben wollten, nach dem Verkauf des Unternehmens durch das Land Berlin an die Vertreter des Landes Berlin gewandt und um Unterstützung gebeten und was ist daraufhin geschehen? Zu 4.: Dem Senat sind derartige Anfragen nicht be- kannt. 5. In welcher Weise wurden nach dem Verkauf des Unternehmens durch das Land Berlin die Mieterinnen und Mieter der GSW über das sogenannte 8-Punkte-Programm informiert und welche Beratungskompetenzen hat der Senat für das Thema Mieterprivatisierung zur Verfügung gestellt? Zu 5.: Der Privatisierungsvertrag vom 27.5.2004 sieht ausschließlich Rechte und Pflichten der Vertragsparteien vor (Land Berlin und Erwerber der GSW). Über den Vertrag über die Zustimmung zu einem Börsengang der GSW aus dem Jahre 2010 wurde darüber hinaus die GSW zusätzlich verpflichtet. Als Ergebnis der umfangreichen Vertragsverhandlungen mit den Erwerbern sieht der Privatisierungsvertrag keine Rechte Dritter – und damit auch nicht für die Mieterinnen und Mieter – vor. Diesbezügliche Mieterberatungen sind nicht vorgesehen. Berlin, den 23. Januar 2012 In Vertretung Dr. Christian Sundermann Senatsverwaltung für Finanzen (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 30. Jan. 2012)