Drucksache 17 / 10 065 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 21. Dezember 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dezember 2011) und Antwort Sanierung von Kastendoppelfenstern energetisch und baukulturell ein Gewinn? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welche Position hat der Senat zur Priorität des Erhalts der ca. 1 Mio in vielen Ortsteilen Berlins stadt-bildprägenden Kastendoppelfenster unter energetischen, baukulturellen und finanziellen Kriterien? Antwort zu 1: Bei der Änderung bestehender Gebäude sind grundsätzlich die Bestimmungen des § 9 der Energieeinsparverordnung vom 29. April 2009 (EnEV 2009) zu beachten. Insbesondere sind die Anforderungen bei Änderung von Außenbauteilen gemäß EnEV 2009 Anlage 3 einzuhalten. Bei Baudenkmälern oder sonstiger besonders erhaltenswerter Bausubstanz kann von diesen Anforderungen abgewichen werden, wenn ihre Erfüllung das Erscheinungsbild beeinträchtigt oder zu einem unverhältnismäßig hohen Aufwand führt. Ob ein Erhalt von Kastenfenstern aus Holz, die einer Runderneuerung nach den Empfehlungen des Leitfadens zur Runderneuerung von Holz- und Kastenfenstern vom Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V. (VFF Leitfaden HO.09),Ausgabe März 2003, unterzogen werden, oder der Austausch der instand zu setzenden Kastenfenster sinnvoll ist, muss gebäudebezogen unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit und ggf. Beachtung der denkmalschutzrechtlichen Belange beurteilt werden; eine Prioritätensetzung ist nicht zielführend. Frage 2: Ist der Senat der Auffassung, dass es richtig ist, Fenster, die laut eines Berichts des vom Senat finanzierten Informationsblattes „Impulse“ vom Sep.2011 auf einen U-Wert saniert werden können, der die Energieeinsparverordnung 2009 übertrifft und KfW – förderfähig ist, zu erhalten? Antwort zu 2: Sofern für ein Kastenfenster aus Holz, das einer Runderneuerung nach den Empfehlungen des VFF Leitfadens HO.09, Ausgabe März 2003, unterzogen wurde und bei dem die Verglasung ersetzt worden ist, der Wärmedurchgangskoeffizient Uw nach den Vorgaben der einschlägigen technischen Regeln (EN ISO 10077- 1:2006, DIN V 4108-4:2007-06) zu ermitteln ist und aufgrund dessen die Anforderung gemäß § 9 EnEV 2009 erfüllbar sind, kann unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit ein Erhalt angemessen sein. Frage 3: Falls ja, warum unternimmt der Senat nichts, um die Sanierung dieser Fenster auch bei Gebäuden, die nicht unter die Bestimmungen des Denkmalschutzes fallen, vor den Austausch zu setzen? Antwort zu 3: Siehe Antworten zu 1 und 2. Frage 4: Warum ist der von der Senatsverwaltung für Wirtschaft mit Mitteln des EFRE Programms 2001 im Rahmen eines Forschungsverbundes geförderte Leitfaden für Runderneuerung von Kastenfenstern nicht in die Standards für das öffentliche Bauen in Berlin eingegangen und wird vom Senat nicht auf seinen Internetseiten präsentiert? Antwort zu 4: Bei dem VFF Leitfaden HO.09, Ausgabe März 2003, „Runderneuerung von Kastenfenstern aus Holz“ des Verbandes der Fenster- und Fassadenhersteller e. V. handelt es sich in erster Linie um eine handwerkliche Arbeits- bzw. Ausführungsanleitung, die keine allgemeinverbindlichen und wissenschaftlich belegten Kriterien über die erreichbare energetische Qualität enthält, die eine Entscheidung darüber erlauben, ob ein Fenster besser zu sanieren oder vorzugsweise auszutauschen wäre. Nur eine von allen betroffenen Fachkreisen (wie Handwerk, Industrie, Prüfinstitute, Wissenschaft, Behörden) allgemein anerkannte Regel der Technik kann in die Standards für das öffentliche Bauen in Berlin eingebunden und auf den Internetseiten der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt in Bezug genommen werden. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10065 Frage 5: Wird von Seiten des Senats 10 Jahre nach Vorlage des Forschungsvorhabens „Runderneuerung“ eine Evaluierung und gegebenenfalls Anpassung geplant? Antwort zu 5: Der VFF-Leitfaden HO.09 ist das Ergebnis eines Projektes, das im Rahmen des Programms zur Förderung von „Innovationen für die Kreislaufwirtschaft und nachhaltiges Wirtschaften“ durch die damalige Senatsverwaltung für Wirtschaft und Betriebe - unterstützt durch Mittel der Europäischen Union - betreut wurde. Die koordinatorische und rechtliche Zuständigkeit für den Leitfaden liegt beim Verband der Fenster- und Fassadenhersteller e.V.. Ob und in welchem Umfang eine Aktualisierung des Leitfadens erforderlich ist, muss durch die fachlich zuständigen Mitglieder des Verbands entschieden werden. Frage 6: Wie viele Kastendoppelfenster im Bereich der Gebäude des Landes Berlin wurden 2010 und 2011 etwa saniert, wie viele ausgetauscht? Antwort zu 6: Daten oder Zahlen über die Sanierung oder den Austausch von Kastendoppelfenstern in landeseigenen Gebäuden werden nicht zentral erfasst und können daher nicht genannt werden. Eine gebäudebezogene Abfrage bei den die jeweilige Liegenschaft des Landes Berlin betreuenden Stellen würde einen erheblichen bürokratischen Aufwand bedeuten, der in der gebotenen Kürze der Zeit nicht bewältigt werden kann. Berlin, den 19. Januar 2012 In Vertretung E p h r a i m Go t h e Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Januar 2012) 2