Drucksache 17 / 10 070 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Regina Kittler (LINKE) vom 21. Dezember 2011 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Dezember 2011) und Antwort Arbeitszeitkonten von Lehrerinnen und Lehrern Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. In welchem Umfang (in Unterrichtstagen und gemessen in VZE) bestehen Arbeitszeitkonten von Lehrerinnen und Lehrern nach § 2a Abs. 2 der Arbeitszeitverordnung (AZVO) zum Jahresende 2010 und 2011 und/oder in den Schuljahren 2009/10 und 2010/11 bzw. zum Ende des jeweiligen Schuljahres? Zu 1.: Eine fortschreibende Hinterlegung der Lehrerarbeitszeitkonten in der Integrierten Personalverwaltung (IPV) ist nicht gegeben. Die im Folgenden dargestellten Daten wurden aus gesondert geführten Aufzeichnungen der Personalstelle ermittelt: Lehrerarbeitszeitkonten in Unterrichtstagen im Schuljahr 2009/10 - 122.405 Schuljahr 2010/11 - 124.185 gemessen in Vollzeiteinheiten (VZE) (bei durchschnittlich 190 Unterrichtstage pro VZE) im Schuljahr 2009/10 - 644 Schuljahr 2010/11 - 654 2. Wie viele Lehrerinnen und Lehrer haben ihr Arbeitszeitkonto vor Eintritt in den Ruhestand jeweils pro Kalenderjahr seit 2008 und/oder pro Schuljahr seit 2008/09 ausgeglichen und wie groß waren in den Kalenderjahren/Schuljahren jeweils die Arbeitszeitkonten pro Lehrkraft (bitte Durchschnitt und Spitzenwerte angeben)? 3. Wie entwickeln sich voraussichtlich die Arbeitszeitkonten der Lehrerinnen und Lehrer, die insgesamt und pro Lehrkraft jährlich bzw. pro Schuljahr in den nächsten 5 Jahren/Schuljahren ausgeglichen werden? Zu 2. und 3.: Arbeitszeitkonto in Unterrichtstagen pro Lehrkraft im Beamtenverhältnis bei Vollbeschäftigung im Schuljahr 2008/09 - 30 Schuljahr 2009/10 - 35 Schuljahr 2010/11 - 40 und es werden am Endes des Schuljahres 2011/12 - 45 sein. Die Lehrkräfte im Angestelltenverhältnis erhalten zeitversetzt seit dem Inkrafttreten des ÜbergangsTarifvertrages Lehrkräfte am 01.09.2008 pro Schuljahr fünf Unterrichtstage gem. § 2a Abs. 2 AZVO auf einem Arbeitszeitkonto gutgeschrieben. Hier werden es bei Vollbeschäftigung am Endes des Schuljahres 2011/2012 - 20 Unterrichtstage sein. Bei Teilzeitbeschäftigten oder im Schuljahr anteilig Beschäftigten erfolgt die Gutschrift anteilig. Zur prognostischen Entwicklung des Abbaus von Zeitguthaben kann zurzeit keine seriöse Auskunft erteilt werden. Ein Erfahrungswert besteht darin, dass bis Ende des Schuljahres 2010/11 rund 9,7 v.H. der bis dahin angewachsenen Unterrichtstage bereits im Zusammenhang mit dem Ausscheiden von Lehrkräften abgebaut wurde. 4. Welche Regelungen und Verfahrensweisen gelten derzeit für den Ausgleich der Arbeitszeitkonten der Lehrerinnen und Lehrer? Zu 4. : Der Ausgleich der Arbeitszeitkonten ist in § 2a Abs. 2 S. 3 Arbeitszeitverordnung (AZVO) wie folgt geregelt: „Das Arbeitszeitkonto soll vor Eintritt in den Ruhestand durch Freistellung ausgeglichen werden. Ist ein Ausgleich durch Freistellung nicht möglich, kann ein entsprechender finanzieller Ausgleich gewährt werden.“ Ein finanzieller Ausgleich erfolgt nur ausnahmsweise (z.B. bei Versetzung in den Ruhestand wegen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10070 Dienstunfähigkeit) unter Bezugnahme auf ein Schreiben der Senatsverwaltung für Inneres und Sport vom 11.05.2004 pro Unterrichtstag in Höhe eines Dreißigstels der im letzten Monat vor Beendigung des Dienstverhältnisses zum Land Berlin zustehenden Dienstbezüge. 5. Welcher Einstellungsbedarf an Lehrkräften würde in welchen Zeiträumen entstehen, wenn Lehrerinnen und Lehrer ihr Arbeitszeitkonto nicht unmittelbar vor Eintritt in den Ruhestand ausgleichen, sondern zur Reduzierung der wöchentlichen Pflichtstunden nutzen würden (nach Möglichkeit bitte verschiedene Varianten darstellen)? 6. Welche Pläne hat der Senat für einen Ausgleich bei der in Koalitionsvertrag angekündigten Beendigung des weiteren Ausbaus von Lebensarbeitszeitkonten? Zu 5. und 6.: Überlegungen für einen Ausgleich für die Beendigung des weiteren Anwachsens der Lebensarbeitzeitkonten einschließlich möglicher Szenarien zum Abbau der bereits bestehenden Arbeitszeitkonten bei den Lehrkräften werden aktuell angestellt und anschließend im Senat abgestimmt. Berlin, den 31. Januar 2012 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2012) 2