Drucksache 17 / 10 072 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 02. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Januar 2012) und Antwort Umsetzung der Schulstrukturreform – Wie hat sich die Zahl der „Rückläufer“ nach dem Probejahr entwickelt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt 1. Wie viele „Rückläufer“ mussten am Ende des Schuljahres 2010/2011, aufgrund des Probejahres das Gymnasium verlassen? (sortiert nach Herkunftssprache, Bezirk und Schule) Zu 1.: Schülerinnen und Schüler, die die Probezeit nicht bestanden haben, wechseln vom Gymnasium zur Integrierten Sekundarschule. Das Probejahr ist erst ab dem Schuljahr 2011/12 vorgesehen, im Schuljahr 2010/11 war die Probezeit noch auf das 1. Schulhalbjahr begrenzt. Sortiert nach Bezirken werden in einer Anlage die Ergebnisse der Probezeit in der 07. Jahrgangsstufe an öffentlichen Gymnasien des Schuljahres 2010/11 insgesamt sowie in einer weiteren Anlage die Schülerinnen und Schüler nichtdeutscher Herkunftssprache, die die Probezeit an einem Gymnasium nicht bestanden haben, dargestellt. Auswertungen zu einzelnen Schulen überschreiten die im Rahmen einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit. 2. Haben alle SchülerInnen, die nach dem Probejahr das Gymnasium verlassen mussten, auch alle einen Platz an der integrierten Sekundarschule ihres Wunsches erhalten? 3. Wenn nein, wie hat der Senat den Betroffenen Schüler/-innen geholfen? 4. Welche Konsequenzen zieht der Senat daraus für das Verfahren zur Verteilung der Rückläufer/-innen nach dem 1. Jahr der Umsetzung der Schulstrukturreform? Zu 2., 3. und 4.: Wie in der Antwort zu Frage 1 dargestellt, ist das Probejahr erst ab dem Schuljahr 2011/12 vorgesehen, im Schuljahr 2010/11 war die Probezeit noch auf das 1. Schulhalbjahr begrenzt. Berlinweit wurden ausreichend Plätze für jede Schülerin bzw. jeden Schüler an einer Integrierten Sekundarschule angeboten. Plätze an einer Wunschschule können nur unter der Maßgabe freier Plätze vergeben werden. 5. Wie will der Senat vermeiden, dass an den integrierten Sekundarschulen reine „Rückläuferklassen“ gebildet werden bzw. wie will der Senat dafür Sorge tragen, dass die Rückläufer/-innen tatsächlich in bestehende Klassen integriert werden? 6. Wie bewertet der Senat etwaige „Rückläuferklassen“ in Sekundarschulen? Zu 5. und 6.: In den jeweiligen Bezirken wird den Schülerinnen und Schülern, die die Probezeit an einem Gymnasium nicht bestehen, unter Berücksichtigung der an den Integrierten Sekundarschulen vorhandenen Schulplätze und in enger Abstimmung zwischen der Schulaufsicht, dem Schulamt und den Integrierten Sekundarschulen ein Schulplatz zugewiesen. Seitens des Senats gibt es keine Vorgaben dazu, wie die Schulen mit den Schülerinnen und Schülern aus den Gymnasien verfahren sollen. Entscheidend ist, dass allen ein geeigneter Schulplatz angeboten wird und die Organisation in der pädagogischen Verantwortung der einzelnen Schule liegt. Ob die Schule diese Schülerinnen und Schüler in eine neue Klasse aufnimmt oder diese in bereits bestehende integriert, kann nur in der jeweiligen Schule entschieden werden. Zu berücksichtigen ist, dass eine überhöhte Frequenz vermieden werden muss, wobei die festgelegte Höchstfrequenz im 7. und 8. Jahrgang bei 26 Schülerinnen und Schülern liegt. Anzumerken ist, dass eine sogenannte Rückläuferklasse an einer Integrierten Sekundarschule nicht vergleichbar ist mit der an Hauptschulen. Ich verweise auf die Antwort Nr. 4 - 7 auf Ihre Kleine Anfrage Nr. 16/14283 vom 03. Mai 2010. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10072 7. Mit wie vielen möglichen „Rückläufern“ rechnet der Senat am Ende des Schuljahres 2011/2012, die das Gymnasium aufgrund des Probejahres verlassen müssen? Zu 7.: Auch aus heutiger Sicht lässt sich für das Schuljahr 2011/12 die Anzahl der Schülerinnen und Schüler, die am Ende des Schuljahres das Probejahr nicht bestehen werden, nicht prognostizieren, wie bereits in der Antwort zu Nr. 1 auf Ihre Kleine Anfrage Nr. 16/14283 vom 03. Mai 2010 unter anderem dargestellt wurde. Berlin, den 26. Januar 2012 In Vertretung Mark Rackles Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2012) 2 ka17-10072.pdf ka17-10072 Anlage