Drucksache 17 / 10 075 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Özcan Mutlu (GRÜNE) vom 02. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Januar 2012) und Antwort Sprachstandserhebung: Wie haben sich die Sprachkenntnisse der Schulanfänger/-innen entwickelt ? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Welche Ergebnisse hat die jüngste Sprachstands- erhebung geliefert? (sortiert nach Bezirk, Herkunftssprache und Dauer des Kita-Besuchs) Zu 1.: Die Ergebnisse der Sprachstandserhebung 2011 der Kinder in Kindertagesstätten und Kindertagespflege sind in den Anlagen 1 und 1a dargestellt. 2. Welche neuen Erkenntnisse hat die jüngste Er- hebung gebracht und welche Konsequenzen zieht der Senat daraus, a.) für die Aus-, Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte und Erzieher/-innen? b.) für die Schulentwicklung? c.) für das Kita-Bildungsprogramm? d.) für die personelle Ausstattung der Kitas und Schulen? e.) für den Umfang der Sprachfördermittel in den Kitas und den Schulen? Zu 2.: Der Senat bearbeitet kontinuierlich zentrale Vorgänge wie die Sprachförderung in Berliner Kitas und Schulen. Dies geschah zuletzt mit der Entwicklung eines Qualitätspakets für Kita und Schule. Wie in den vergangenen Jahren beinhaltet das Angebot des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFBB) zur Qualifizierung der Erzieher /innen auch im Programm 2012 unter dem Stichwort „Bildungsprozesse für Kinder“ einen Komplex zum Thema Sprache, Kommunikation, Literatur und Medien mit 11 verschiedenen Angeboten zur Sprachförderung und zum Umgang mit dem Sprachlerntagebuch. Zusätzlich erfolgte eine konzeptionelle Anpassung des Angebots im Bereich Sprache, die vor allem darauf zielte, die Verbindung von sprachlicher Bildung mit allen Bildungsbereichen, die im Kitaalltag relevant sind, zu verdeutlichen. Eine solche Orientierung folgt auch der Philosophie des Berliner Bildungsprogramms und dem ganzheitlichen Bildungsauftrag der Kindertagesbetreuung. Ziel ist es, die Sensibilität der pädagogischen Fachkräfte weiterzuentwickeln, um in den vielen Alltagssituationen sprachförderliche Möglichkeiten zu erkennen und aufzugreifen . Seit dem Jahr 2008 wird zusätzlich eine 120 Stunden umfassende zertifizierte Qualifizierung für Erzieherinnen und Erzieher zur Sprachförderung - Fachprofil Sprachförderung - mit einem von der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft gemeinsam mit Trägern erarbeiteten Curriculum angeboten. Für die Durchführung dieses Angebots sind derzeit sieben Träger anerkannt. Im Rahmen des Bundesprogramms „Offensive Chancen – Sprache und Integration“ bietet das SFBB im Lauf des Jahres 2012 drei Fachtage zur Unterstützung der Sprachförderkräfte an. In Kooperation mit der Universität der Künste bietet das SFBB zum Sprachförderprojekt ‚Erzählzeit’ zwei ergänzende Seminare an. Mit dem Bundesprojekt FörMig (Förderung von Kindern und Jugendlichen mit Migrationshintergrund) wurde 2010 das Übergangsprojekt „Durchgängige Sprachbildung im Kita- und Schulalltag“ für Kindertageseinrichtungen und Grundschulen entwickelt, das seit einem Jahr in fünf Neuköllner Kindertagesstätten und einer Grundschule durchgeführt wird. Für die in allen öffentlich geförderten Kindertages- stätten verpflichtenden Sprachlerntagebücher ist eine Überarbeitung geplant, die eine stärkere Verzahnung mit dem Berliner Bildungsprogramm vorsieht. Zudem sollen neuere Forschungsergebnisse zur Sprachbildung und -förderung sowie Rückmeldungen aus der Praxis zur Handhabbarkeit und der Arbeit mit dem Sprachlerntagebuch im Kitaalltag einbezogen werden. Zur Optimierung der Sprachbildung in der Schule sind zwei Maßnahmen vorgesehen: Erstens, Sprachbildungskonzepte und Sprachbildungskoordinatoren an allen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 075 Schulen, die zusätzliche Personalmittel für Sprachförderung erhalten. Zweitens, Wissenschaftliche Expertise über erfolgreiche schulische Sprachförderung. Beide Maßnahmen wurden begonnen und werden bis Ende des Schuljahrs 2013/14 umgesetzt. Insbesondere in Zusammenhang mit der ersten Maßnahme steht die Umsteuerung der Lehrerweiterbildung zum Thema Sprachbildung , nun ausgerichtet auf die Qualifizierung von Sprachbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren. Darüber hinaus ist zu erwarten, dass sich aus den Ergebnissen der Expertise Konsequenzen für die Lehrerqualifikation ableiten lassen. Die Expertise wird im Frühjahr 2012 vorliegen. Seit dem Schuljahr 2009/10 bieten 12 Multiplikatorinnen und Multiplikatoren allen Oberschulen (Integrierten Sekundarschulen und Gymnasien) Beratung und Fortbildung im Bereich der durchgängigen Sprachbildung an. 14 weitere Multiplikatorinnen und Multiplikatoren haben in diesem Schuljahr begonnen, Grundschulen zu beraten und ErzieherInnen und Lehrkräfte im Bereich der durchgängigen Sprachbildung schulintern fortzubilden. Alle Multiplikatorinnen und Multiplikatoren organisieren vier jährliche Regionalkonferenzen für die Sprachbildungskoordinatorinnen und -koordinatoren in den Regionen. Die Regionalkonferenzen für Sprachbildung dienen zum Erfahrungsaustausch, zum fachlichen Kompetenzerwerb und zur Klärung von Fragen, die sich aus dem neuen Aufgabenfeld „Sprachbildungskoordination “ ergeben. FörMig Transfer bietet den Schulen und Multiplikatorinnen und Multiplikatoren zum Themenfeld „durchgängige Sprachbildung“ systematisch Unterstützung durch Expertise und Materialien an. 3. In wie fern unterscheiden sich die Ergebnisse der jüngsten Sprachstandserhebung von denen der vergangenen fünf Jahre? Zu 3.: Die Entwicklung der Ergebnisse der Sprach- standserhebung für Kinder in Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege sind für die Jahre 2005 – 2011 nachfolgender Tabelle zu entnehmen. Anteil der Kinder mit Sprachförderbedarf: 2005 24,40 % 2006 23,10 % 2007 22,30 % 2008 15,40 % 2009 16,50 % 2010 17,05 % 2011 17,00 % Die Ergebnisse bei Sprachstandsfeststellungen der Kinder, die eine Kita oder Kindertagespflege besuchen, haben sich kontinuierlich verbessert. Sprachförderung wird immer bewusster als übergreifende Schwerpunktaufgabe in der pädagogischen Arbeit umgesetzt. Einen wesentlichen Beitrag leisten die flankierenden Maßnahmen , z.B. die Arbeit nach dem Berliner Bildungsprogramm einschließlich der internen und externen Evaluation, die kontinuierliche Arbeit mit dem Sprach- lerntagebuch sowie Verbesserungen in der Aus-, Fortund Weiterbildung. Die beitragsfreien Kitajahre tragen zum möglichst frühzeitigen Kitabesuch bei, sodass die Kinder auch länger in ihrer Sprachentwicklung begleitet und gefördert werden können. Insofern gibt es eine Fokussierung auf die durchgängige Sprachbildung und eine Intensivierung der Fördermaßnahmen in Kindertageseinrichtungen . Die Ergebnisse des Jahres 2009 basieren darauf, dass die erstmalige Durchführung der „Qualifizierten Statuserhebung Sprachentwicklung vierjähriger Kinder in Kitas und Kindertagespflege“ (QuaSta) im Jahr 2008 evaluiert wurde und sich daraus Änderungen der Punktbewertung im Teil A – Basale Fähigkeiten – als erforderlich erwiesen. Damit erhöhten sich die Anforderungen an die Kinder bei der 2. Durchführung im Jahr 2009. 4. Plant der Senat im Hinblick auf die Qualitäts- offensive, Sanktionsmaßnahmen bei Verweigerung der Teilnahme an Deutschförderkursen von Kindern, die gemäß der Sprachstandfeststellung einen nachgewiesenen Förderbedarf haben? 5. Wenn ja, welche konkret? Zu 4. und 5.: Als eine Maßnahme des in der letzten Wahlperiode entwickelten Qualitätspakets (siehe dort unter Nr. 2) wird vorgesehen, einen weiteren Ordnungswidrigkeitstatbestand in das Schulgesetz aufzunehmen. Danach handeln Erziehungsberechtigte künftig ordnungswidrig , wenn sie ihr Kind nicht an der Sprachstandsfeststellung oder bei festgestelltem Sprachförderbedarf nicht an der Sprachförderung teilnehmen lassen. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. 6. Welche konkreten Bemühungen unternimmt der Senat, um sicherzustellen, dass Kinder in den Kindertagesstätten optimal beim Erwerb einer altersgemäßen Sprachkompetenz im Deutschen unterstützt werden? 7. Welche Konzepte hat der Senat bisher entwickelt, um die Personalsituation in den Kindertagesstätten, in denen viele Kinder mit Sprachdefiziten betreut werden, zu verbessern? Zu 6. und 7.: Die frühkindliche Sprachentwicklung kann durch einen längeren Verbleib in der Kita nachhaltig gefördert werden. Der Senat wird auch aus diesem Grunde mit einem Kita-Ausbauprogramm neue KitaPlätze schaffen, um zu einer bedarfsgerechten Ausstattung an Kita-Plätzen beizutragen. Zudem hat ab 2013 jedes Kind vom ersten Lebensjahr an einen Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz. Auch die beitragsfreien Kita-Jahre fördern den Kitabesuch. Sprachbildung einschließlich Literacy ist als Querschnittsaufgabe in die Konzeptionen der Kindertagesstätten integriert und wird als durchgängige pädagogische Aufgabe verstanden. Mit den Eltern werden Gespräche über die Entwicklung ihres Kindes geführt, besonders bei erforderlicher Sprachförderung. Die Erzieher/innen be- 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 075 nötigen hierfür anwendungsbezogenes Fachwissen. Dafür stellt der Senat u.a. Materialien zur Verfügung wie z.B. die des Deutschen Jugendinstituts München (DJI) „Die Sprache der Jüngsten entdecken und begleiten“. Bei den Familien wird für den möglichst frühzeitigen Kitabesuch geworben. Alle Eltern von Kindern in Kindertagesstätten und in Kindertagespflege erhalten die vom Senat herausgegebene Broschüre „Sprache von Anfang an! Sprachliche Bildung in Kindertageseinrichtungen - Informationen und Anregungen für Eltern“, deren Übersetzung in mehrere Sprachen geplant ist. 2011 wurde mit der Einrichtung eines Praxisunterstützungssystems begonnen, das Erzieher/innen den fachlichen Austausch und das Kennenlernen von best-practice Beispielen ermöglichen wird. Dafür werden vom Senat zunächst fünf Konsultationskitas finanziell gefördert, die Bildungsbereiche des Berliner Bildungsprogramms mit dem Schwerpunkt Sprache verbinden und entsprechende Konzepte für Fachaustausche und Hospitationen entwickelt haben. Damit soll ein weiterer Transfer in die Berliner Kitapraxis erfolgen. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt im Auftrag des Senats durch das Berliner Kita-Institut für Qualitätsentwicklung (BeKi). Berlin beteiligt sich mit 188 Kindertagesstätten am Bundesprogramm des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) „Frühe Chancen – Schwerpunktkitas Sprache und Integration“. Diese Kitas erhalten dabei neben Sachkosten in diesem Programm zusätzlich eine speziell weitergebildete Sprachförderkraft im Umfang einer halben Stelle, deren Aufgabe die Unterstützung des Teams bei der Sprachförderung der Kinder ist. Fachliche Unterstützung erhalten sie durch Moderatorinnen und Moderatoren und die Möglichkeiten der eigenen qualifizierten Fortbildung. Die wissenschaftliche Begleitung erfolgt im Rahmen des Bundesprogramms . Aus diesen Kitas rekrutieren sich in Berlin 11 Konsultationseinrichtungen, die intensiv begleitet werden. Das Bundesprogramm wird evaluiert, die Ergebnisse werden weitere nachhaltige Wirkungen auf die Kitapraxis haben. Der Personalschlüssel wurde durch rechtliche Regelungen bereits 2010 und 2011 schrittweise angehoben . Es erfolgte außerdem eine Steigerung von 2 % bei den Personal- und Sachkosten sowie eine Anhebung der Sachkosten um 10 € pro Kind und Jahr für die Durchführung von Evaluationen. Das Kostenblatt wurde diesbezüglich angeglichen. Die kindbezogenen Zuschläge nach den § 17 (Zusätzliches Fachpersonal für die Förderung von Kindern nichtdeutscher Herkunftssprache in Tageseinrichtungen mit einem überdurchschnittlichen Anteil dieser Kinder) und § 18 (Zusätzliches Fachpersonal für die Förderung von Kindern, die in ungünstigen wirtschaftlichen Verhältnissen und in Wohngebieten mit sozial benachteiligenden Bedingungen leben) Kindertagesförderungsverordnung (VOKitaFöG) werden zu 100 % erstattet. Dieses zusätzliche Fachpersonal wird zur Unterstützung der gezielten sprachlichen Förderung der Kinder, der Elternarbeit sowie der interkulturellen Erziehung eingesetzt. Dazu gehört auch, durch eine gezielte Förderung möglichen Entwicklungsbeeinträchtigungen der Kinder durch ihr Lebensumfeld frühzeitig entgegenzuwirken. Die Personalbedarfsplanung sowie der Einsatz der pädagogischen Fachkräfte liegen in Verantwortung der Träger. Bis 2013 werden sich die bisherigen Rahmenbedingungen in den Kindertagesstätten weiter verbessern. Der Betreuungsanspruch wird sich auch für das drittletzte Kitajahr vor der Einschulung auf 7 Stunden täglich erhöhen und gilt damit für alle drei Jahre vor der Schulzeit. Ab 120 Kinder in der Kita wird die Kitaleitung für Leitungsaufgaben freigestellt. Damit wird den veränderten Anforderungen an die Erziehungs-, Bildungsund Betreuungsleistung Rechnung getragen und die Grundlage für die Umsetzung der im Berliner Bildungsprogramm formulierten Anforderungen gelegt. 8. Was hat der Senat in den vergangenen fünf Jahren unternommen, um die Qualifikation von Erzieher/-innen sowie Lehrer/-innen zur Sprachförderung zu verbessern und welche weiteren Maßnamen sind für die Zukunft geplant? Zu 8.: Im unterrichtsleitenden Rahmenplan für die Er- zieher/innen-Ausbildung an den Fachschulen für Sozialpädagogik sind bereits seit Juli 2009 im Themenfeld 2 „Sprache als Grundlage menschlicher Entwicklung verstehen und fördern“ 100 Unterrichtstunden verbindlich vorgegeben. Weitere 100 Stunden sind als Profilunterricht zu den Inhalten „Förderung von Spracherwerb“, „Sprachentwicklung “ und zur Vertiefung der Kenntnisse der deutschen Sprache vorgegeben. Berufsbegleitend können sich Erzieherinnen und Erzieher mit den Angeboten des Sozialpädagogischen Fortbildungsinstituts Berlin-Brandenburg (SFBB) weiterqualifizieren . Im Kontext des Bundesprogramms „Frühe Chancen – Schwerpunktkitas Sprache und Integration“ hat das SFBB in Abstimmung mit den anderen Trägern im Frühsommer 2011 für die am Bundesprogramm teilnehmenden Kitas ein Konzept zur Fortbildung von Sprachförderkräften vorgelegt, das die entsprechende Qualifizierung ermöglicht . Mit einem Umfang von 70 Unterrichtsstunden werden Erzieher/innen im Rahmen dieses Bundesprogramms zu Fachkräften für Sprachförderung ausgebildet . Anbieten können diese Qualifizierung seit Herbst 2011 alle vom Senat anerkannten Fortbildungsträger für Sprachförderung. Fünf von den sieben anerkannten Trägern, die o.g. Qualifizierung zur Sprachförderung anbieten, haben in 2010 insgesamt 90 und in 2011 insgesamt 134 Erzieher /innen fortgebildet. Die deutliche Erhöhung in 2011 ist auf den größeren Bedarf an Sprachförderkräften im Rahmen des Bundesprogramms zurückzuführen. Die reguläre 120-stündige Weiterbildung wird von vielen Erzieherinnen und Erziehern wegen der komplexen Materie vorgezogen. Die verkürzte Qualifizierung wurde nur von einem Träger mit 19 Absolventen und Absolventinnen durchgeführt. 9. Wie bewertet der Senat den Einsatz mehr- sprachiger Erzieher/-innen in Kindertagesstätten und was 3 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 075 4 tut der Senat konkret, damit der Anteil dieser in den Kindertagesstätten erhöht wird? Zu 9.: Der Senat misst dem Einsatz mehrsprachiger Erzieherinnen und Erzieher, insbesondere auch in Einrichtungen mit bilingual ausgerichteten pädagogischen Konzepten, eine hohe Bedeutung bei. Daher hat der Senat in § 11 Abs. 3 Nr. 1 VOKitaFöG geregelt, dass in konzeptionell begründeten Einzelfällen Personen auch ohne entsprechende Fachausbildung unter Anrechnung auf den erforderlichen Fachpersonalschlüssel nach Genehmigung durch die Kitaaufsicht beschäftigt werden dürfen. Im Übrigen obliegen die Personalakquise und die Personaleinsatzplanung den Trägern der Kindertageseinrichtungen . 10. Was wird der Senat unternehmen, um den Umfang der Sprachfördermittel der Grundschulen an die der integrierten Sekundarschulen anzupassen und den Schüler/-innen der Grundschulen mindestens die Sprachfördermittel zu gewähren, die Schüler/-innen der Sekundarschulen zur Verfügung stehen? Zu 10.: Personalmittel für Sprachförderung werden Schulen mit einem Anteil von > = 40 % für Schüler/innen nichtdeutscher Herkunftssprache oder > = 40 % für Schüler/innen mit Lernmittelbefreiung zugemessen. Dabei hat sich die Zumessung an Grundschulen nicht verringert, die Zumessung für Integrierte Sekundarschulen wurde angesichts der erheblichen Herausforderung an diese neue Schulart erhöht. Für Sprachförderung an Berliner Schulen stehen insgesamt rd. 1200 Vollzeitstellen zur Verfügung. Zusätzlich zu den zugemessenen Personalmitteln stehen für die Beratung des pädagogischen Personals in Kitas und Schulen hinsichtlich der Sprachförderung nach der Sprachstandserhebung weitere 24 Vollzeitstellen zur Verfügung. Darüber hinaus wird eine bedarfsgerechte Zumessung für die Beschulung von Neuzugängen ohne Deutschkenntnisse sichergestellt. Zur Deckung dieses Bedarfs setzen die Schulen ihren Personalbestand ein: Dabei kommen sowohl vorhandene Lehrkräfte als auch neu eingestellte Lehrkräfte zum Einsatz. Berlin, den 06. Februar 2012 In Vertretung Sigrid Klebba Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2012) Anlage 1 Auswertung der Sprachstandsfeststellung in Kitas und Kindertagespflege 2011 Bezirk Anzahl Kinder in Kitas & Tagespflege Geburtsjahr 2006 GESAMT Kinder deutscher Herkunft in % Kinder nicht- deutscher Herkunft in % GESAMT in % Kinder deutscher Herkunft Kinder nicht- deutscher Herkunft GESAMT in% Kinder deutscher Herkunft Kinder nicht- deutscher Herkunft Kinder mit Behinderung Kinder und/oder in Logopädie 1-12 Monate 12-24 Monate 24-36 Monate mehr als 36 Monate Mitte 3.123 1.325 42,43% 1.798 57,57% 2.378 76,14% 1.213 1.165 745 23,86% 111 634 94 170 181 230 247 87 FriedrichshainKreuzberg 2.371 1.350 56,94% 1.021 43,06% 1.923 81,11% 1.229 694 448 18,89% 79 369 52 121 73 138 190 47 Pankow 3.208 2.942 91,71% 266 8,29% 2.943 91,74% 2.763 180 265 8,26% 180 85 66 127 38 50 91 86 CharlottenburgWilmersdorf 2.004 1.282 63,97% 722 36,03% 1.735 86,58% 1.221 514 269 13,42% 65 204 36 69 77 97 81 14 Spandau 1.701 1.107 65,08% 594 34,92% 1.422 83,60% 1.004 418 279 16,40% 103 176 59 99 67 87 103 22 SteglitzZehlendorf 2.218 1.787 80,57% 431 19,43% 2.021 91,12% 1.710 311 197 8,88% 77 120 50 82 62 68 53 14 TempelhofSchöneberg 2.575 1.585 61,55% 990 38,45% 2.143 83,22% 1.456 687 432 16,78% 126 306 74 97 88 132 153 59 Neukölln 2.448 934 38,15% 1.514 61,85% 1.760 71,90% 817 943 688 28,10% 117 571 125 142 137 215 247 89 TreptowKöpenick 1.777 1.615 90,88% 162 9,12% 1.569 88,29% 1.475 94 208 11,71% 152 56 51 68 19 37 68 84 MarzahnHellersdorf 1.938 1.605 82,82% 333 17,18% 1.525 78,69% 1.338 187 413 21,31% 262 151 89 111 37 127 148 101 Lichtenberg 1.941 1.525 78,57% 416 21,43% 1.585 81,66% 1.350 235 356 18,34% 180 176 68 106 43 104 120 89 Reinickendorf 1.789 1.197 66,91% 592 33,09% 1.483 82,90% 1.098 385 306 17,10% 110 196 56 91 72 97 111 26 Gesamt 27.093 18.254 67,38% 8.839 32,62% 22.487 83,00% 16.674 5.813 4.606 17,00% 1.562 3044 820 1283 894 1.382 1.612 718 davon: ohne Sprachförderbedarf mit Sprachförderbedarf Dauer des Kitabesuchs der Kinder mit Sprachförderbedarf Anlage 1a Sprachförderbedarf in Kitas und Kindertagespflege 2011 N e u k ö l l n 2 8 , 1 0 % M i t t e 2 3 , 8 6 % M a r z a h n - H e l l e r s d o r f 2 1 , 3 1 % F r i e d r i c h s h a i n - K r e u z b e r g 1 8 , 8 9 % L i c h t e n b e r g 1 8 , 3 4 % R e i n i c k e n d o r f 1 7 , 1 0 % T e m p e l h o f - S c h ö n e b e r g 1 6 , 7 8 % S p a n d a u 1 6 , 4 0 % C h a r l o t t e n b u r g - W i l m e r s d o r f 1 3 , 4 2 % T r e p t o w - K ö p e n i c k 1 1 , 7 1 % S t e g l i t z - Z e h l e n d o r f 8 , 8 8 % P a n k o w 8 , 2 6 % B e r l i n G e s a m t 1 7 , 0 0 % 0,00% 5,00% 10,00% 15,00% 20,00% 25,00% 30,00% in % Sprachförderbedarf Sprachstandsfeststellung in Kitas und Kindertagespflege 2011 Geburtsjahr 2006 ka17-10075 K1710075-Anl 1 und 1a ka17-10075 Anlage 1 ka17-10075 Anlage 1a