Drucksache 17 / 10 077 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Dr. Klaus Lederer (LINKE) vom 02. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 04. Januar 2012) und Antwort Perspektiven des Verbraucherschutzes in Berlin Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Vorbemerkung: Verbraucherschutz ist eine Quer- schnittsaufgabe. Diese kann im Rahmen der sehr direkten Anbindung an fachliche Vorgänge in allen Bereichen der Berliner Verwaltung behandelt werden oder aber auch als themenübergreifende Grundsatzaufgabe. Der Senat von Berlin hat sich entschlossen, in der täg- lichen Arbeit für die Bürgerinnen und Bürger beide Möglichkeiten zu kombinieren. Durch die Anbindung an das Justizressort wird die übergreifende grundsätzliche Bedeutung betont, dennoch sind alle Fachverwaltungen weiter in ihren speziellen Themenbereichen für das Thema sensibilisiert. Im Übrigen geht der Senat davon aus, dass es in dieser Legislaturperiode nicht nur eine gute Zusammenarbeit aller Senatsverwaltungen geben wird, sondern dies natürlich für den Themenbereich des Verbraucherschutzes im Besonderen gilt. 1. Trifft es zu, dass die bisherige Abteilung IV der vormaligen Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zerteilt und auf diverse Senatsverwaltungen aufgeteilt worden ist? 2. Welche Senatsverwaltungen und welche Staatssek- retäre/innen tragen zukünftig Verantwortung für folgende Bereiche des Verbraucherschutzes: - Grundsatzfragen des Verbraucherschutzes - Lebensmittelüberwachung und Gentechnik - Sozialer Arbeitsschutz - Allgemeiner und technischer Arbeitsschutz - Technische Sicherheit, stoffbezogener und medizi- nischer Arbeitsschutz - Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit? Zu 1. und 2.: Nach der durch den Senat am 10.01.2012 beschlossenen Geschäftsverteilung des Berliner Senates werden die vom Fragesteller aufgezählten Aufgaben der Abteilung IV der vormaligen Senatsverwaltung für Gesundheit , Umwelt und Verbraucherschutz zukünftig in folgenden Senatsverwaltungen wahrgenommen. Zuständigkeiten für den Bereich Verbraucherschutz Staatssekretär/in Senatsverwaltung Grundsatzfragen des Verbraucherschutzes Frau Staatssekretärin Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Lebensmittelüberwachung und Gentechnik Frau Staatssekretärin Toepfer-Kataw Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Sozialer Arbeitsschutz Herr Staatssekretär Farhad Dilmaghani-Marand Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Allgemeiner und technischer Arbeitsschutz Herr Staatssekretär Farhad Dilmaghani-Marand Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Technische Sicherheit, stoffbezogener und medizinischer Arbeitsschutz Herr Staatssekretär Farhad Dilmaghani-Marand Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz u. techn. Sicherheit Herr Staatssekretär Farhad Dilmaghani-Marand Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10077 3. In welchem Kontext steht diese Neuordnung und Zerteilung der Kompetenzen im Bereich des Verbraucherschutzes zur Betonung des „hohen Stellenwerts, den die Koalition dem Verbraucherschutz beimisst“ (Klaus Wowereit )? Zu 3.: Der Senat sieht in einer moderne Verbraucher- politik einen Baustein für ein Mehr an Lebensqualität in Berlin. Eine moderne Verbraucherpolitik stützt die soziale Marktwirtschaft, fördert den Wettbewerb, hilft den Verbraucherinnen und Verbrauchern bei der Wahrnehmung ihrer Rechte und stärkt den Standort Berlin. Ziel ist eine Berliner Verbrau-cherpolitik, welche den Anforderungen einer Bürgergesellschaft, der Berücksichtigung des Klimaschutzes , der wirtschaftlichen Entwicklung und der Krise der Finanzmärkte sowie der sozialen, interkulturellen und demografischen Besonderheiten der Berliner Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht wird. Durch die Neuordnung der Zuständigkeiten und die Zuordnung des Verbraucherschutzes bei der Senatsverwaltung für Justiz sieht der Senat hierfür eine Grundlage und eine Stärkung des wirtschaftlichen und rechtlichen Verbraucherschutzes. Verbraucherschutz nimmt in der europäischen und bundesrepublikanischen Rechtsetzung einen immer größeren Stellenwert ein. Diesem Stellenwert trägt der Senat durch die Integration des Verbraucherschutzes in die Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz Rechnung. 4. Wie schätzt der Senat von Berlin den mit dieser Aufgliederung verbundenen Koordinationsaufwand ein, der aufgrund des Bedürfnisses einheitlicher Anwendung von EU- und Bundesrechtsvorschriften im Bereich des Verbraucherschutzes entstehen wird und wie wird diesem Bedürfnis nach einheitlicher Anwendung in der Verwaltungspraxis zukünftig Rechnung getragen werden? 5. Wer wird zukünftig das Land Berlin bei der Ko- operation mit den Bezirken, mit den Ländern und im Bundesrat, mit den Institutionen der EU in Angelegenheiten des Verbraucherschutzes wirkungsvoll vertreten, wenn die Kompetenzen im Bereich des Verbraucherschutzes derart zergliedert sind? Ist daran gedacht, dass jeweils Vertreter*innen mehrerer beteiligter Senatsverwaltungen im Kooperationsverfahren mitwirken? Zu 4. und 5.: Verbraucherschutz wurde und wird als Querschnittsaufgabe in verschiedenen Verwaltungen in eigener Zuständigkeit unter Berücksichtigung der Verbraucherpolitischen Strategie des Berliner Senates wirkungsvoll in den verschiedenen Gremien vertreten. Der Koordinierungsaufwand für den sozialen Arbeits- schutz, den allgemeinen und technischen Arbeitsschutz, die technische Sicherheit, den stoffbezogenen und medizinischen Arbeitsschutz und das Landesamt für Arbeitsschutz , Gesundheitsschutz und technische Sicherheit verändert sich durch die nunmehr alleinige Zuständigkeit der Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen nicht. Für den Bereich Lebensmittelüberwachung und Gen- technik kann der Koordinierungsaufwand mit dem Bereich Veterinärwesen bei der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales noch nicht abschließend eingeschätzt werden. Bestehende und funktionierende Kooperationsbeziehungen werden beibehalten und weiter qualifiziert . 6. Ist es auch Ausdruck dieses „hohen Stellenwerts“, dass zukünftig eine Staatssekretärin in der Verwaltung für Justiz und Verbraucherschutz ausschließlich für ein Fragment des Verbraucherschutzes, nämlich 1,5 Referate, aus der früheren Senatsverwaltung für Gesundheit, Umwelt und Verbraucherschutz zuständig sein wird, die bekanntlich von einer Senatorin und einem Staatssekretär vollständig verantwortet worden ist? Zu 6.: Durch die Benennung einer Staatssekretärin für Verbraucherschutz sieht der Senat den Verbraucherschutz in Berlin aufgewertet. Die Staatssekretärin für Verbraucherschutz wird für die Grundsatzfragen der Verbraucherpolitik , Angelegenheiten der Ver-braucherpolitik von ressortübergreifender Bedeutung, den wirtschaftlichen und rechtlichen Verbraucherschutz, die Tarifgenehmigungen BSR und BWB, die Agrarpolitik, die Gentechnik und die Lebensmittelüberwachung zuständig sein. Dies wird sich nach der Neustrukturierung in der Zu- ordnung der personellen und sächlichen Ressourcen bei der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz widerspiegeln. 7. Wann kann angesichts des „hohen Stellenwerts, den die Koalition dem Verbraucherschutz beimisst“ (Klaus Wowereit) mit der Vorlage einer Übersicht der Vorhaben in den verschiedenen Bereichen des Schutzes von Verbraucherinnen und Verbrauchern in Berlin gerechnet werden? Zu 7.: Der Senat wird die Fortschreibung der Verbraucherpolitischen Strategie des Berliner Senates nach einer Diskussion mit Verbänden und Akteuren der Verbraucherpolitik in diesem Jahr dem Abgeordnetenhaus vorlegen. Berlin, den 20. Januar 2012 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Februar 2012) 2