Drucksache 17 / 10 079 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Christopher Lauer (PIRATEN) vom 02. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Januar 2012) und Antwort Neunte Verordnung zur Änderung der Schutzpolizei-Laufbahnverordnung Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wodurch ergibt sich der Mehrbedarf an Ausbildungsplätzen für Polizisten? 2. a) Von welchen weiteren Ausnahmefällen geht die Senatsverwaltung in § 30 Abs. 1 SchutzpolizeiLaufbahnverordnung noch aus? b) Wer entscheidet, ob ein Ausnahmefall im oben genannten Sinne vorliegt? 3. a) Geht die Senatsverwaltung davon aus, dass eine Ausbildung grundsätzlich in allen Bundesländern stattfinden kann, oder sind hierfür nur bestimmte Bundesländer vorgesehen? b) Wenn nur bestimmte Bundesländer vorgesehen sind, wurden diese schon ausgewählt und wenn ja, nach welchen Kriterien? 4. a) Zu welchem Zeitpunkt erfahren die Auszubildenden davon, dass sie für eine Ausbildung in einem anderen Bundesland vorgesehen sind? b) Nach welchen Kriterien erfolgt die Auswahl dieser Auszubildenden? 5. a) Haben die Auszubildenden bei der Auswahl der Ausbildungsbundesländer Mitbestimmungsmöglichkeiten ? b) Wenn ja, wie sind diese im Einzelnen ausgestaltet? c) Werden dabei auch familiäre oder sonstige persönliche Umstände berücksichtigt? 6. a) Werden den Auszubildenden die Reisekosten zwischen Berlin und dem jeweiligen Ausbildungsbundesland ersetzt bzw. erfolgt eine Bezuschussung? b) Wie ist die Wohnsituation für die Auszubildenden in den betreffenden Bundesländern geregelt? 7. a) Gibt es in den in einzelnen Bundesländern im Vergleich zur Ausbildung in Berlin Unterschiede in der theoretischen und/oder praktischen Ausbildung? b) Wenn ja, worin bestehen die Unterschiede in den einzelnen Bundesländern jeweils konkret? c) Wenn ja, mit welchem Aufwand, insbesondere mit welchem Kostenaufwand, müssten diese Unterschiede im späteren Dienst in Berlin kompensiert werden? 8. a) Wie hoch werden die Kosten, die das Land Berlin den anderen Bundesländern für die Ausbildung erstatten will, voraussichtlich sein? b) Wie hoch wären die Kosten voraussichtlich, wenn das Land Berlin seine eigenen Ausbildungskapazitäten so ausbauen würde, dass der zurzeit bestehende Bedarf an Einstellungen von Nachwuchskräften gedeckt wäre? Zu 1. - 8.: Die „Neunte Verordnung zur Änderung der Schutzpolizei-Laufbahnverordnung“ wird nicht erlassen. Die ursprünglich ab 1. März 2012 geplante Ausbildung von bis zu 50 Polizeimeister-Anwärterinnen und - Anwärtern an der Fachhochschule der Brandenburger Polizei in Oranienburg entfällt. Alle zusätzlichen Nachwuchskräfte für die Berliner Polizei werden an der Landespolizeischule Berlin ausgebildet. Berlin, den 16. Februar 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 28. Feb. 2012)