Drucksache 17 / 10 082 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Andreas Otto (GRÜNE) vom 04. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 05. Januar 2012) und Antwort Auswirkungen der geplanten Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Welches waren die wesentlichen Gründe, in Berlin im Jahre 2006 ein Straßenausbaubeitragsgesetz zu beschließen? Antwort zu 1: In der 15. Legislaturperiode hatte das Abgeordnetenhaus durch Beschluss den Senat aufgefordert , einen Entwurf eines Straßenausbaubeitragsgesetzes vorzulegen (vgl. Plenarprotokoll über die 25. Sitzung vom 30.1.2003, Seite 1878). In der Begründung des Beschlussantrags der damaligen Regierungsfraktionen der PDS und der SPD wird zu den wesentlichen Gründen für ein Straßenausbaubeitragsgesetz ausgeführt: „Berlin ist neben dem Land Baden-Württemberg das einzige Land, das keine entsprechende gesetzliche Regelung hat. Es ist wünschenswert, dass auch auf diesem Gebiet in Berlin bundesdeutsche gesetzliche Normalität Einzug erhält.“ (vgl. Abghs-Drucksache 15/716). Im Übrigen wird bezüglich der Gründe für das Straßenausbaubeitragsgesetz auf den Inhalt der Vorlage - zur Beschlussfassung - Straßenausbaubeitragsgesetz (StrABG) vom 2.11.2005, AbghsDrucksache 15/4408, verwiesen. Frage 2: Wie ist die Bilanz des Senates nach fünfein- halb Jahren Praxiserfahrung mit dem Berliner Straßenausbaubeitragsgesetz ? Antwort zu 2: Über die Umsetzung des Straßenaus- baubeitragsgesetzes hatte der Senat zuletzt in den Antworten auf die Kleine Anfrage (Drucksache 16/15237) vom 29.3.2011 berichtet. Von den dort von den Bezirken benannten 206 Ausbaumaßnahmen konnten 11 Ausbaumaßnahmen bereits abgeschlossen und abgerechnet werden . In den Jahren 2009 bis Ende 2011 sind durch die Bezirksämter Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Lichtenberg , Steglitz-Zehlendorf und Reinickendorf insgesamt 614.008 Euro Straßenausbaubeiträge vereinnahmt worden . Grund für die sehr gering erscheinenden Einnahmen seit Inkrafttreten des Straßenausbaubeitragsgesetzes am 25.3.2006 ist insbesondere die Tatsache, dass die aufwändigen Verwaltungsverfahren mit mehreren Handlungsschritten , den Informationsschreiben an die beitragspflichtigen Anliegerinnen und Anlieger, den Anliegerversammlungen und den Zustimmungen der Bezirksverordnetenversammlungen sowie den sich anschließenden Ausschreibungen und Vergaben der Bauleistungen, der Bauausführung und den Abrechnungen der teilweise sehr umfangreichen Baumaßnahmen viel Verwaltungsarbeit machen und sehr viel Zeit in Anspruch nehmen. Hinzu kommen weitere Erschwernisse und Verzögerungen dieser Verwaltungsverfahren. So wurde darüber berichtet, dass einige Ausbaumaßnahmen durch die Bezirke in der Ausführung verzögert oder sogar verhindert worden seien . Es gab auch Fälle, in denen Bezirksverordnetenversammlungen die Zustimmungen zu Ausbauvorhaben verweigert haben, um die Beitragspflichtigen vor Straßenausbaubeiträgen zu schützen. Frage 3: Welches sind die wesentlichen Gründe dafür, dass der Senat das Straßenausbaubeitragsgesetz, wie in Drucksache 17/0077 aufgeführt, wieder abschaffen will? Antwort zu 3: Der wesentliche Grund für die Abschaf- fung des Straßenausbaubeitragsgesetzes besteht darin, die beitragspflichtigen Anliegerinnen und Anlieger von den finanziellen Belastungen durch Straßenausbaubeiträge zu befreien. Frage 4: Kann sich Berlin die Abschaffung des Geset- zes angesichts der Haushaltslage überhaupt leisten? Frage 5: Wie argumentiert der Senat gegenüber den anderen Bundesländern und Kommunen auf den Vorwurf des freiwilligen Einnahmeverzichtes trotz Haushaltsnotlage , wo doch fast alle Bundesländer ähnliche Gesetze haben und ihre Bürgerinnen und Bürger finanziell am Straßenausbau beteiligen? Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 082 Frage 8: Wie sollen die Einnahmeausfälle nach Ab- schaffung des Gesetzes kompensiert werden? Frage 11: Werden die Einnahmeausfälle durch einen höheren Einsatz von Steuer- bzw. Landesmitteln kompensiert ? Antwort zu 4, 5, 8 und 11: Die bisher vereinnahmten Straßenausbaubeiträge konnten die Personal- und Verwaltungskosten nicht decken. Der Senat geht davon aus, dass der Verzicht auf die Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen im Rahmen der Ansätze des Doppelhaushalts 2012/2013 ausgeglichen werden kann. Frage 6: Welche Einnahmen waren aus der Umset- zung des Straßenausbaubeitragsgesetzes für die Jahre 2011-2016 eingeplant bzw. prognostiziert? Antwort zu 6: Die Einnahmen aus dem Straßenaus- baubeitragsgesetz sind Teil der jeweils zwei Jahre umfassenden Einnahmevorgabe für die Bezirke, die zu einer Reduzierung der Zuweisung an die Bezirke führen. Die Einnahmevorgabe 2012/13 bemisst sich nach dem Ist 2010 auf jeweils rd. 94.000 Euro. In 2011 betrug das Ist zum 1.12. rd. 519000 Euro. Faktisch wird das Land Berlin demnach - unter Annahme einer Gleichverteilung über die Jahre - jährlich Einnahmen in dieser Größenordnung verlieren, in der Planung für 2012/13 aber jeweils nur einen Betrag von rd. 100.000 Euro. Frage 7: Welcher Kostendeckungsgrad bei Straßen- ausbauvorhaben sollte in den Jahren von 2011 – 2016 durch Beiträge nach dem Straßenausbaubeitragsgesetz erreicht werden? Antwort zu 7: Diese Frage könnte nur mit erheblichem Aufwand durch die Bezirke beantwortet werden, der einen angemessenen Bearbeitungsaufwand zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage sprengen würde. Frage 9: Wird der Senat den Umfang geplanter Straßenausbaumaßnahmen entsprechend den Einnahmeausfällen reduzieren? Antwort zu 9: Nein. Die Planung und der Bau bzw. der Ausbau der Straßen in Berlin erfolgt immer unabhängig von den etwa zu erwartenden Einnahmen aus Straßenausbaubeiträgen . Frage 10: Welche konkreten Straßenausbauvorhaben werden aufgrund der Abschaffung des Straßenausbaubeitragsgesetzes überhaupt nicht oder erst später stattfinden? Antwort zu 10: Keine. Berlin, den 12. Februar 2012 In Vertretung E p h r a i m G o t h e ................................ Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 02. Mrz. 2012) 2