Drucksache 17 / 10 084 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Canan Bayram (GRÜNE) vom 05. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Januar 2012) und Antwort Menschenwürdige Unterbringung von Flüchtlingen in Wohnungen jetzt! Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie steht es um die Umsetzung des Kooperationsvertrages zwischen dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) und den städtischen Wohnungsunternehmen ? Wie viele Wohnungen wurden seit dem 01.07.2011 für Flüchtlinge zur Verfügung gestellt? (Bitte tabellarisch nach Monaten, Bezirken, Wohnungsbauunternehmen , Personenzahlen auflisten.) Zu 1.: Bis zum 31.12.2011 wurden insgesamt 44 Angebote unterbreitet: Monat Anträge August 7 September 12 Oktober 12 November 12 Dezember 1 Gesamt 44 Die Wohnungen liegen in den Bezirken Mitte, Friedrichshain -Kreuzberg, Charlottenburg, Neukölln, MarzahnHellersdorf , Lichtenberg, Reinickendorf und Spandau. Für 1-Personenhaushalte wurden 13 Wohnungen angeboten und für Mehrzimmerhaushalte 31. 2. Wie erfahren die Flüchtlinge von der Möglichkeit der Unterbringung in Wohnungen? Werden sie über das Erfordernis (falls vorhanden) der Antragstellung aufgeklärt? Zu 2.: Antragstellerinnen und Antragsteller, die nicht mehr verpflichtet sind, in einer Erstaufnahmeeinrichtung zu wohnen, werden – sofern der Asylantrag zu diesem Zeitpunkt nicht abgelehnt ist – an den Sozialdienst im LAGeSo verwiesen und erhalten dort eine Beratung zur Wohnungssuche. 3. Nach welchen Kriterien werden die Flüchtlinge vom LAGeSo auf die Liste der vorgeschlagenen Mieter und Mieterinnen aufgenommen? Zu 3.: Folgende Kriterien sind kumulativ Voraussetzung für eine Wohnungsvermittlung: - Entlassung aus der Erstaufnahmeeinrichtung; - anhängendes Asylverfahren; - keine Abmahnungen und Hausverbote in Über- gangswohneinrichtungen; - Volljährigkeit bzw. Alter über 25 Jahre bei Perso- nen, die bei den Eltern wohnen. 4. Wie viele Anträge wurden bisher gestellt? (Bitte tabellarisch nach Monaten, Bezirken, Wohnungsbauunternehmen , Personenzahlen auflisten.) Wie viele wurden davon abgelehnt? Zu 4.: Die Antragseingänge 2011waren wie folgt: Monat Anträge Juli 4 August 31 September 32 Oktober 26 November 34 Dezember 22 Gesamt 155 Die Anträge werden allgemein und nicht bezogen auf bestimmte Wohnungen gestellt. Deshalb erfolgt auch keine differenzierte Erfassung nach Bezirken oder Wohnungsunternehmen . Es wurde bisher kein Antrag abgelehnt . Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10084 5. Wie wählen die Wohnungsbauunternehmen die vom LAGeSo vorgeschlagenen Mieter und Mieterinnen aus? Zu 5.: Der Sozialdienst des LAGeSo vereinbart alle erforderlichen Termine zwischen den zukünftigen Mieterinnen /Mietern und den Wohnungsbauunternehmen. Dazu gehören Vorstellungstermine, Wohnungsbesichtigungen und Termine zur Vertragsunterzeichnung. Zu jedem Termin wird die Mieterin/der Mieter von einer Sprachmittlerin /einem Sprachmittler begleitet. Vom Sozialdienst des LAGeSo werden die erforderlichen Unterlagen entweder den Berechtigten mitgegeben oder mittels Telefax übermittelt (Kostenübernahme, Identitätspapiere, Mietschuldenfreiheit ). Das Verfahren entspricht stets den üblichen Gepflogenheiten der jeweiligen Wohnungsunternehmen. Weitergehende Erkenntnisse über die Kriterien, die die Wohnungsbauunternehmen bei der Mieterauswahl zu Grunde legen, liegen dem Senat nicht vor. 6. Wie viele Wohnungen davon wurden bereits bezogen? (Bitte tabellarisch nach Monaten, Bezirken, Wohnungsbauunternehmen , Personenzahlen auflisten.) Zu 6.: Bis zum 31.12.2011 kam es zu 24 Mietvertragsabschlüssen . Zu Mietvertragsabschlüssen kam es mit allen Kooperationspartnern in den in der Antwort zu 1. genannten Bezirken. Dabei wurden 9 Mietverträge mit Alleinstehenden und 15 Mietverträge mit Paaren bzw. Familien abgeschlossen. Eine nach Wohnungsunternehmen gegliederte Statistik über die 2011 erfolgten Angebote und Vermittlungen ist der anliegenden Übersicht zu entnehmen. 7. Wie klappt die Verständigung zwischen Mieter, Mieterinnen und Wohnungsbauunternehmen? Gibt es Dolmetscher und Dolmetscherinnen? Wie werden Besichtigungstermine vereinbart? Zu 7.: Auf die Antwort zu 5. wird verwiesen. 8. Wie viele vom LAGeSo vorgeschlagene Bewerber und Bewerberinnen wurden bisher abgelehnt? (Bitte Wohnungsbauunternehmen, Bezirk und Grund nennen.) Zu 8.: Ablehnungen sind bisher nicht erfolgt. 9. Übernimmt das LAGeSo in jedem Fall die Kaution für die Wohnungen? (Bitte Anzahl und Gründe der Fälle auflisten, in denen die Kaution übernommen bzw. nicht übernommen wurde.) Zu 9.: Bei Anmietung einer Wohnung wird in der Regel die Kaution als Darlehen übernommen, weil die Wohnungsunternehmen auch im Rahmen der Umsetzung dieses Vertrages Wohnungen nur zur Verfügung stellen, wenn eine Kaution getragen wird. 10. Auf welchem Wege werden die von den Wohnungsbauunternehmen zu vermittelnden 275 Wohnungen pro Jahr den Flüchtlingen zugänglich gemacht? Zu 10.: Auf die Antwort zu 2. wird verwiesen. 11. Hält der Senat die Anzahl der bereit gestellten Wohnungen für ausreichend? Wenn nein, was plant der Senat konkret zur Ausweitung des Angebots? Zu 11.: Ob die Anzahl der im Rahmen des Kooperationsvertrages zur Verfügung zu stellenden Wohnungen ausreichend ist, kann nach der bisherigen Laufzeit noch nicht abschließend beurteilt werden. Der Senat weist allerdings darauf hin, dass die Anmietung privat genutzten Wohnraums durch Leistungsberechtigte nach dem Asylbewerberleistungsgesetz auch bereits vor dem Abschluss der Kooperationsvereinbarung mit den Wohnungsbauunternehmen möglich war und weiterhin unabhängig von der durch diesen Vertrag vereinbarten zusätzlichen Maßnahmen möglich ist. Auch hier werden vom Sozialdienst des LAGeSo Hinweise und unterstützende Angebote gegeben, die in vielen Fällen erfolgreich sind. Der Senat geht zudem davon aus, dass auch dieser Personenkreis von der Absicht des Senats profitieren wird, die Bestände der städtischen Wohnungsgesellschaften im Laufe der Legislaturperiode auf 300.000 Wohnungen erhöhen, den Bestand bezahlbaren Wohnraum für untere und mittlere Einkommensgruppen zu sichern und die Erstellung von kleineren Wohneinheiten mit einem bis zwei Zimmern zu fördern. Berlin, den 24. Januar 2012 In Vertretung Michael B ü g e Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 01. Februar 2012) 2 Gesamt mit Mietvertrag mit Anrech- nung lfd. Bear- beitung ohne Anrech- nung Wohnungsunternehmen Angebote und Vermittlungen nach Wohnungsunternehmen 2011 Quote Summe 3-5 1 2 3 4 5 6 7 8 168 2 6 0degewo 59 16 52 0 3 0GeSoBau 40 5 92 0 4 3GEWOBAG-Verbund 53 6 104 0 6 0HoWoGe 57 10 53 2 0 0Stadt u. Land/WOGEHE 40 5 32 0 1 0WBM 25 3 4821 204 345274Gesamt 09.12.2011 Seite: 1/1 ka17-10084.pdf ka17-10084 Anl