Drucksache 17 / 10 093 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Sabine Bangert (GRÜNE) vom 09. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 10. Januar 2012) und Antwort Prüfung der Plausibilität des aktuellen Nutzungskonzepts der Bernhard-Heiliger-Stiftung für das Ateliergebäude Käuzchensteig Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie wird der Senat eine deutliche Unterscheidung der musealen Nutzung des Ateliergebäudes am Käuzchensteig als „Ausstellungshaus der Berliner Nachkriegsmoderne “ (Vorabdruck Haushaltsplan 2012/2013) von der Aufgabe der Berlinischen Galerie gewährleisten? 2. Wie wird der Senat eine deutliche Unterscheidung der musealen Nutzung des Gebäudes am Käuzchensteig von der Ausstellungsarbeit des Georg-Kolbe-Museums gewährleisten? Zu 1. und 2.: Die Berlinische Galerie hat die Aufgabe, Kunstwerke und Materialien zur Berliner Kunst- und Kulturgeschichte im Wesentlichen vom 19. Jahrhundert bis zur Gegenwart aus den Bereichen der Bildenden Kunst, der Photographie und der Baukunst zu sammeln, zu bewahren, zu pflegen, zu erforschen, in einer ständigen Schausammlung sowie in Wechselausstellungen in museumsüblichen Umfang der Öffentlichkeit zugänglich zu machen und die Auswertung der Bestände für die Wissenschaft zu ermöglichen. Das Georg-Kolbe-Museum dient den satzungsgemäßen Aufgaben der Georg Kolbe-Stiftung, insbesondere der Sammlung, Erhaltung, Förderung und Verbreitung des künstlerischen Vermächtnisses von Georg Kolbe. Außer dem Nachlass von Georg Kolbe enthält die Sammlung Skulpturen und Bildhauerzeichnungen vorwiegend aus der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts. Aufgabe der Bernhard-Heiliger-Stiftung ist es insbesondere , das Wirken des Künstlers kunstwissenschaftlich aufzuarbeiten und seinen künstlerischen Nachlass für eine breite Öffentlichkeit zu erhalten. Die Präsentation soll im Kontext eines Ausstellungshauses für die Berliner Nachkriegsmoderne (zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts) erfolgen . Daraus ergibt sich eine deutliche Unterscheidung der musealen Nutzung der genannten Institutionen. 3. Wie wird der Senat eine kritische Reflexion der Geschichte des 1939 - 1942 gebauten Gebäudes in der musealen Nutzung über das bereits vorliegende Nutzungskonzept der Bernhard-Heiliger-Stiftung hinaus gewährleisten? Zu 3.: Die Bernhard-Heiliger-Stiftung hat Interesse bekundet, diesen Aspekt in der Präsentation aufzugreifen. 4. Aus welchen Einzelposten setzen sich die Mieteinnahmen in Höhe von 33.100 Euro im Jahr 2011 laut Haushaltstitel EP 3, Kapitel 0310 Titel 12401, 6. „Käuzchensteig 8-12 (Ateliers am Brücke-Museum)“ zusammen ? Zu 4.: 33.100 Euro war eine Planzahl. Die IstEinnahmen im Jahr 2011 betragen 24.130,44 Euro für 8 Mietverträge. 5. Wie hoch waren die Mittel, die in den vergangenen zehn Jahren zur Herrichtung der Atelierräume am Käuzchensteig bereitgestellt wurden (bitte die jeweiligen Summen und Fördermittelgeber einzeln ausweisen)? Zu 5.: Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt teilt mit, dass von 2005 bis 2010 insgesamt 284.000 Euro für den Bauunterhalt des Hauses ausgegeben wurden. Zahlen aus früheren Jahren sind mit einem für Kleine Anfragen vertretbaren Aufwand nicht zu ermitteln . 2011 ist das Gebäude an die Berliner Immobilien Management GmbH (BIM) übergegangen, die keine Mittel für die Herrichtung von Atelierräumen aufgewendet hat. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 093 6. Welche Ersatzräume erhielten die KünstlerInnen, die die Ateliers am Käuzchensteig bis zu deren Schließung zuletzt nutzten? Zu 6.: Die Ateliers am Käuzchensteig wurden regelmäßig zeitlich befristet für 3 Jahre und ein weiteres Jahr Option vergeben. Die Mietverträge der Künstlerinnen und Künstler, die zuletzt ein Atelier am Käuzchensteig hatten, wurden über diesen Zeitraum hinaus, in der Regel bis Mitte 2011 verlängert, weil seit 2008 umfangreiche Baumaßnahmen in Höhe von insgesamt 450.000 Euro geplant waren, die zugunsten der Umnutzung des Hauses aufgegeben wurden. 7. Wie bewertet der Senat den Umstand, dass die Bernhard-Heiliger-Stiftung unter Berufung auf einen DIW-Wochenbericht von 2006 die Nutzung des Gebäudes am Käuzchensteig als Atelierkonglomerat überholt nennt, wohingegen u.a. das Atelierbüro des bbk Berlin von einer generellen Verdoppelung des Bedarfes an bezahlbaren Arbeitstätten für Künstlerinnen und Künstler seit 2007 spricht und gerade die Förderung von für Bildhauerinnen und Bildhauer geeigneten Räumen besonders notwendig erachtet? Zu 7.: Im Konzept der Bernhard-Heiliger-Stiftung heißt es dazu: „Laut DIW Wochenbericht 22/2006 und Auskunft des Atelierbeauftragten des bbk sind in Berlin die Bildenden Künstler auffallend räumlich konzentriert. In der Gunst der Künstler stehen innerstädtische Quartiere .“ Diese Äußerung dürfte nach wie vor zutreffen. 8. Liegt für die Bezuschussung der BernhardHeiliger -Stiftung 2013 mit 160.000 € bereits eine im Vorabdruck des Haushaltsplan 2012/2013 unter EP3, Kapitel 0310 Titel 68573 angekündigte Wirtschaftsplanübersicht vor? a. Wenn ja, wie sieht diese aus? b. Wenn nein, wann wird diese Übersicht vorliegen? Zu 8.: Die Wirtschaftsplanübersicht wird zu den parlamentarischen Beratungen über den Doppelhaushalt 2012/2013 vorgelegt. 9. Welche Angaben hat die Bernhard-HeiligerStiftung dem Senat gemacht, für wie lange diese auf eine „nur anfängliche Subvention“ durch den Berliner Landeshaushalt angewiesen sein wird (S. 10 Nutzungskonzept)? 10. Wie lange sieht der Senat eine institutionelle Förderung der Bernhard-Heiliger-Stiftung vor? 12. Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Bernhard -Heiliger-Stiftung einer „langfristigen Beschränkung auf die Kostenmiete“ zur „dauerhaften Sicherung der Finanzierung“ (Nutzungskonzept S. 10) für das einzurichtende Ausstellungshaus am Käuzchensteig? a. Welche Mieteinnahmen für das Ateliergebäude am Käuzchensteig erwartet der Senat in den nächsten fünfzehn Jahren (bitte jeweils einzeln für die Jahre nennen)? b. Wird der Senat eine Modifizierung der institutionellen Förderung und/oder der Mietforderungen veranlassen, sollte sich, wie im Nutzungskonzept angekündigt und geplant, die Eigenmittelquote der BHS-gGmbH für das Ausstellungshaus erhöhen? Wenn ja, in welchem Umfang ? Zu 9.,10. und 12.: Die institutionelle Förderung soll als Fehlbedarfsfinanzierung ausgereicht werden. Die Höhe der Förderung wird also angepasst, wenn die Eigenmittelquote steigt. Wie andere Kulturinstitutionen in landeseigenen Liegenschaften soll die Bernhard-Heiliger-Stiftung eine Kostenmiete an die BIM zahlen. Die Mieteinnahmen werden im Jahr 2013 voraussichtlich 31.440 Euro betragen. Über Änderungen in den Folgejahren ist nichts bekannt. 11. Welche weiteren Stiftungen im kulturellmusealen Bereich erhalten institutionelle Förderung durch den Berliner Landeshaushalt? Zu 11.: Stiftung Preußischer Kulturbesitz Stiftung Berlinische Galerie Stiftung Stadtmuseum Stiftung Preußische Schlösser und Gärten BerlinBrandenburg Stiftung Deutsches Technikmuseum Georg-Kolbe-Stiftung Stiftung Bröhan Stiftung Domäne Dahlem 13. Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Bernhard -Heiliger-Stiftung, das Brücke-Museum könne die Kellerräume des Ateliergebäudes grundsätzlich weiterhin nutzen, das durch die Stiftung geplante Ausstellungshaus müsse jedoch Vorrang haben (Nutzungskonzept S. 10) und welche Konsequenzen würde dies für das BrückeMuseum haben? Zu 13.: Die Nutzung der Kellerräume wird einvernehmlich zwischen Brücke Museum und BernhardHeiliger -Stiftung abgestimmt. 2 Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 093 3 14. Wie bewertet der Senat den Vorschlag der Bernhard -Heiliger-Stiftung, eine angemessene Kostenbeteiligung des Brücke-Museums für den Kellerzugang über das vorhandene Hubpodest sei notwendig (Nutzungskonzept S. 10)? a. Wo finden diese zu erwartenden Veränderungen in der Wirtschaftsplanübersicht des Brücke- Museums Erwähnung und mit welchen Kosten ist zu rechnen? Zu 14.: Ein funktionsfähiges Hubpodest existiert nicht und ist auch nicht geplant. 15. Gibt es bereits Gespräche unter Beteiligung des Senats über mögliche Kooperationen organisatorischer oder inhaltlicher Art zwischen Brücke-Museum und dem einzurichtenden Ausstellungshaus am Käuzchensteig sowie mit der Berlinischen Galerie? a. Wenn nein, wird der Senat solche Gespräche anregen und wann wird er dies tun? b. Wenn ja, was ist hier konkret geplant und wie ist hierzu der aktuelle Stand? Zu 15.: Gespräche werden ggf. auch ohne Beteiligung des Senats mit den Museen geführt, zu denen organisatorische und inhaltliche Schnittstellen bestehen. 16. Hat der Senat geprüft, zu welchem Zweck für die Bauzeit am Käuzchensteig von der Bernhard-HeiligerStiftung ein Ausweichstandort von 100qm mit einer Miete von 9.000,-€ für sechs Monate (siehe Kostenaufstellung der Stiftung) gemietet werden muss? a. Wie bewertet der Senat diese anfallenden Kosten? Zu 16.: Die institutionelle Förderung ist ab 2013 vorgesehen . Zu diesem Zeitpunkt sollen die Baumaßnahmen abgeschlossen sein. Berlin, den 24. Januar 2012 In Vertretung André Schmitz Der Regierende Bürgermeister von Berlin Senatskanzlei – Kulturelle Angelegenheiten (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 06. Februar 2012)