Drucksache 17 / 10 097 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Marion Platta (LINKE) vom 12. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 13. Januar 2012) und Antwort Biodiversität erhalten durch weitere Ausweisung von schutzwürdigen Objekten und Gebieten Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: Frage 1: Wie lange dauert ein durchschnittliches Ver- fahren zur Ausweisung von Schutzgebieten bzw. von Naturdenkmalen beginnend mit der Beauftragung von Fachgutachten zur Beurteilung der Schutzbedürftigkeit bis zur Festsetzung durch eine Rechtsverordnung? Welche wesentlichen Faktoren bestimmen die Länge des Verfahrens? Antwort zu 1: Beginnend mit der Beauftragung von Fachgutachten zur Beurteilung der Schutzwürdigkeit sind für ein Verfahren zur Unterschutzstellung nach §§ 22 ff Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 24 Berliner Naturschutzgesetz in der Regel mindestens zwei Jahre zu veranschlagen. Bis zum tatsächlichen Abschluss (Verkündung der entsprechenden Rechtsverordnung im Gesetz - und Verordnungsblatt) eines solchen Verfahren kann es darüber hinaus aber auch weit länger dauern. Dies ist abhängig von der Komplexität des Verfahrens, von der Größe des Schutzgebietes, von der Komplexität der vor Ort – auch mit dem jeweiligen Bezirk und betroffenen Eigentümerinnen sowie Eigentümern und Nutzerinnen sowie Nutzern – zu klärenden Fragen hinsichtlich Abgrenzung und Regelungen für den Umgang mit dem Schutzgegenstand. Darüber hinaus steht die Verfahrensdauer auch im Zusammenhang mit den zur Verfügung stehenden Personalkapazitäten. Frage 2: Welche Objekte und Gebiete befinden sich gegenwärtig in der Vorbereitung zur Ausweisung nach dem Berliner Naturschutzgesetz als Naturschutzgebiet, Landschaftsschutzgebiet, Geschützter Landschaftsbestandteil , Flächenhaftes Naturdenkmal oder Naturdenkmal (bitte nach Bezirken getrennt aufführen)? Antwort zu 2: Entsprechend den europarechtlichen Vorgaben liegt gegenwärtig die Priorität auf der rechtlichen Sicherung der gemeldeten Natura-2000-Gebiete. Darüber hinaus befinden sich das Gebiet „TreptowKöpenicker Wald- und Seenlandschaft“ (Bezirk Treptow- Köpenick), das Gebiet „Barnimhang“ (Bezirk MarzahnHellersdorf ), das Gebiet „Tiefwerder Wiesen / Pichelswerder /Grimnitzsee“ (Bezirk Spandau) sowie das Gebiet „Herzberge / Lindenhof“ (Bezirk Lichtenberg) in der Vorbereitung zur Ausweisung nach §§ 22 ff Bundesnaturschutzgesetz in Verbindung mit § 24 Berliner Naturschutzgesetz . Frage 3: Wie bewertet der Senat die finanziellen und personellen Möglichkeiten der Bezirke zur Beauftragung von Fachgutachten zur Beurteilung der Schutzbedürftigkeit von Objekten und Gebieten? Antwort zu 3: Gemäß den Vorgaben des § 24 Berliner Naturschutzgesetz sind die Verfahren zur Unterschutzstellung Aufgabe der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt. Bei Verfahren wegen Einzelobjekten (Geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmale) kann im Einzelfall die Vorbereitung der Unterschutzstellung im Bezirksamt erfolgen (§ 24 Absatz 2 Berliner Naturschutzgesetz ). Aus diesem Grund sind in den Bezirksämtern in der Regel keine personellen und finanziellen Kapazitäten für Unterschutzstellungsverfahren eingeplant. Die Erarbeitung einer Unterschutzstellungsverordnung erfolgt in enger Abstimmung mit dem jeweiligen Bezirk. Daten, die als Ergebnis der Tätigkeiten eines Bezirksamtes in der Stadt- und Landschaftsplanung sowie beim Vollzug des Naturschutzrechts vorhanden sind, können der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt vom Bezirk als Grundlage für ein Unterschutzstellungsverfahren zur Verfügung gestellt werden. Dies führt in der Regel zu Synergieeffekten. Beispielweise war eine der Bedingungen für die Finanzierung des Projektes „Landschaftspark Herzberge“ aus dem Umweltentlastungsprogramm (UEP) die anschließende Unterschutzstellung des Gebietes. Die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt konnte im Rahmen der Umsetzung des UEPProjektes durch den Bezirk Lichtenberg gewonnene Daten auch als Grundlage für das Unterschutzstellungsverfahren nutzen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10097 Frage 4: Welche Möglichkeiten und Risiken ergeben sich durch die Nutzung von Fördermitteln aus dem europäischen Umweltentlastungsprogramm für die Entwicklung von schutzwürdigen Gebieten? Antwort zu 4: Das Umweltentlastungsprogramm (UEP II) ist ein Programm des Landes Berlin, das aus Mitteln des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung (EFRE) und des Landes Berlin finanziert wird. Es können Vorhaben gefördert werden, die dem Erhalt oder Ausbau bestehender Natur- und Landschaftsschutzgebiete und/oder der Umsetzung der Ziele von Natura 2000 dienen . Darüber hinaus kann die Renaturierung von Flächen in einer Weise gefördert werden, die zu einer Schutzwürdigkeit als Natur- oder Landschaftsschutzgebiet führt, wenn nach Abschluss der Renaturierung das Verfahren zur Unterschutzstellung eingeleitet wird. Die Bewilligung eines UEP-Vorhabens kann daher mit einer Verpflichtung zur Einleitung eines Verfahrens zur Unterschutzstellung verbunden sein. Die Unterschutzstellung muss dabei nicht innerhalb der Projektlaufzeit erfolgen, sondern sollte nachweislich betrieben werden. Dies ist bei dem Vorhaben „StadtLandWirtschaft Herzberge“ der Fall. Die Möglichkeit der Nutzung von zusätzlichen finan- ziellen Mitteln eröffnet also Chancen auf zusätzliche Projekte zur Umsetzung von Naturschutzmaßnahmen. Besondere Risiken ergeben sich daraus nicht. Frage 5: Welchen Stand hat das Verfahren zur Unter- schutzstellung von Objekten und Flächen im Landschaftspark Herzberge (Lichtenberg) erreicht? Antwort zu 5: Im Verfahren zur Festsetzung des Ge- bietes „Herzberge/Lindenhof“ als Landschaftsschutzgebiet steht als nächster Verfahrensschritt die Beteiligung der betroffenen Behörden sowie der anerkannten Naturschutzverbände bevor. Frage 6: Wie bewertet der Senat ein Nebeneinander von Naturerfahrungsräumen und Flächen des Naturschutzes in der Stadt für die Erhaltung der Biologischen Vielfalt ? Antwort zu 6: Naturerfahrungsräume sind naturbe- stimmte Flächen, weitestgehend ohne Infrastruktur, die dazu dienen, insbesondere Kindern und Jugendlichen, ein selbst bestimmtes Naturerleben zu ermöglichen. Die Möglichkeiten zum Naturerleben können alle Formen des Spiels, der körperlichen Bewegung (mit Ausnahme des Motorsports) und der Ruhe einschließen. Schutzgebiete dienen dem besonderen Schutz von Natur und Landschaft. Beides sind wichtige Instrumente zum Erhalt der biologischen Vielfalt, die sich sinnvoll ergänzen. Berlin, den 31. Januar 2012 In Vertretung E p h r a i m G o t h e Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 03. Februar 2012) 2