Drucksache 17 / 10 099 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Benedikt Lux (GRÜNE) vom 16. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2012) und Antwort Versammlungen: Vorkontrollen und Sicherstellungen Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Bei welchen Versammlungen des Jahres 2010 und 2011 haben Personen- und Taschenkontrollen stattgefunden? Bitte detaillierte Auflistung. 5. Bestanden ferner Gefahren für die Versam- mlungen bei denen Kontrollen stattgefunden haben? Wenn ja, welche? 7. Wurden bei den Kontrollen Sachen sicher- gestellt? Wenn ja, wie oft und welche Art von Gegenständen? 8. Bei welchen Versammlungen - bei denen keine Vorkontrollen stattgefunden haben – gab es störende Vorfälle welcher Art? Zu 1., 5., 7., 8.: Für die Jahre 2010 und 2011 stehen bei der Polizei Berlin Unterlagen zu 6232 Versammlungen zur Verfügung. Statistiken über Personenund Taschenkontrollen werden nicht geführt. Eine retrograde Auswertung der Unterlagen würde keine zuverlässigen Zahlen liefern, weil die Vorkontrolle als einzelfallabhängige Standardmaßnahme bei Versammlungen nicht zwingend dokumentiert wird. 2. Welchem Zweck dienten die Vorkontrollen? Zu 2.: Die Versammlungsfreiheit ist an Fried- lichkeit und Waffenlosigkeit gebunden. Vorkontrollen werden zeitnah und in räumlichem Zusammenhang zu Versammlungen durchgeführt. Der Zweck ist das Auffinden von Gegenständen zur Einhaltung der Beschränkungen und zur Abwehr von Gefahren. 3. Auf welche gesetzliche Grundlage wurden diese Kontrollen gestützt? Zu 3.: Die Vorkontrollen stützen sich insbesondere auf die §§ 34 und 35 und ggf. auch auf die §§ 38 und 21 des Allgemeinen Gesetzes zum Schutz der öffentlichen Sicherheit und Ordnung in Berlin. 4. Gingen von der Versammlung - bei denen die Kontrollen stattgefunden haben - Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus? Wenn ja, welche Erkenntnisse stützten diese Gefahrenprognose? Zu 4.: Vorkontrollen sind vom jeweiligen Einzelfall abhängig und begründen sich nicht darauf, ob von der Versammlung Gefahren ausgingen. Die Maßnahmen sind personenbezogen und beruhen auf einer tatsachengestützten Prognose. 6. Nach welchen Kriterien wurden die kontrol- lierten Personen ausgesucht? Zu 6.: Voraussetzung für die Kontrolle einer Person ist die Gefahrenprognose. Als Grundlage dieser Prognose sind konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich. Personen werden auf dieser Grundlage nach polizeilicher Einschätzung im Einzelfall kontrolliert. Berlin, den 13. Februar 2012 Frank Henkel Senator für Inneres und Sport (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 23. Feb. 2012)