Drucksache 17 / 10 100 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage des Abgeordneten Thomas Birk (GRÜNE) vom16. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2012) und Antwort Wie wurde der Einheitliche Ansprechpartner in 2011 genutzt? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. Wie viele KundInnen nutzten 2011 den Einheitli- chen Ansprechpartner im Rahmen der EU- Dienstleistungsrichtlinie a) auf elektronischem Weg, b) auf schriftlichem Weg (Briefe/Fax), c) auf telefonischem Weg, d) durch Besuch in der Behörde? (Bitte getrennt nach den verschiedenen Wegen auffüh- ren.) Zu 1.: Im Jahr 2011 erfolgte der Erstkontakt zum Ein- heitlichen Ansprechpartner (EA) wie folgt: a) 95 b) - c) 69 d) 4 Diese Zahlen spiegeln ausschließlich den direkten Kontakt der Wirtschaftsbürger und -bürgerinnen mit dem Einheitlichen Ansprechpartner wider, d.h. nicht erfasst sind hiermit die Fallzahlen der Kooperationspartner sowie die direkte Inanspruchnahme der zuständigen Stellen über das elektronische Fallmanagement, welche das ITFachverfahren den Dienstleistungsunternehmen ebenso ermöglicht. Darüber hinaus wird das Portal zur Einholung von Informationen genutzt. Entsprechende Zugriffe können jedoch erst mit der zweiten Ausbaustufe statistisch erfasst werden. Deshalb sind Aussagen über die Nutzung des Informationsangebotes derzeit nicht möglich. 2. Ist der Senat nach der sehr geringen Nutzung 2010 nun zufrieden mit der Nutzung des Einheitlichen Ansprechpartners in 2011 gemessen am selbst gesteckten Ziel (jeder zehnte Genehmigungsvorgang bei komplexen Verfahren, jeder vierzigste Genehmigungsvorgang bei einfachen Verfahren)? Zu 2.: Der Senat ist mit der Nutzung des EA nicht zufrieden . Die Inanspruchnahme des EA blieb 2011 hinter den Erwartungen zurück, da die volle Funktionsfähigkeit des Kunden- und Fallmanagements noch nicht, wie ursprünglich erwartet, in den Echtbetrieb überführt werden konnte. Die EA in sämtlichen anderen Bundesländern haben dieselben Anlaufschwierigkeiten bei derzeit gleichermaßen niedrigen Fallzahlen. Der Senat erwartet, dass auch die Kooperationspartner IHK, HWK und DGB ihre Anstrengungen verstärken, damit das gemeinsame Projekt zeitnah zum Erfolg geführt werden kann. 3. Welche Maßnahmen hat der Senat in 2011 unter- nommen, um die Nutzungszahlen des Einheitlichen Ansprechpartners zu erhöhen? Inwiefern wurde hierzu die Kooperation mit der IHK, der Handwerkskammer, dem DGB oder anderen genutzt? Zu 3.: Im Jahr 2011 wurde begonnen, das Augenmerk insbesondere auf das Alleinstellungsmerkmal des Angebotes des Einheitlichen Ansprechpartners in Berlin zu richten und dabei verstärkt auf die Möglichkeit der online Verfahrensabwicklung abzuzielen. Dies hat der EA auch bei seiner Teilnahme an Wirtschaftsmessen vielen interessierten Dienstleistungsunternehmen vorstellen können. Hier konnten auch neue Kontakte zu Gründerzentren und Ausbildungseinrichtungen im Land Berlin geknüpft werden . Es wurde darüber hinaus angeregt, die bereits bestehenden Verlinkungen zur Plattform des EA innerhalb der Internetauftritte anderer Behörden im Land Berlin, z.B. die der einzelnen Berliner Ordnungs- bzw. Gewerbeämter prägnanter zu gestalten. Für die Inbetriebnahme des Echtbetriebes des elektronischen Kunden- und Fallmanagements ist vorgesehen, diese mit verschiedenen, derzeit in Vorbereitung befindlichen , Werbemaßnahmen zu begleiten, um den EA in der breiten Öffentlichkeit vorzustellen. Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 100 Auch mit den Kooperationspartnern IHK, HWK und DGB steht der EA in ständigem Kontakt mit dem Ziel, die Verlinkung und entsprechenden Hinweise auf den EA kontinuierlich zu verbessern. 4. Werden die AntragstellerInnen, die sich an andere Behörden und die Bezirke wenden, auf den Einheitlichen Ansprechpartner und seine Dienstleistung aus einer Hand aufmerksam gemacht? Zu 4.: Es würde der Intention der Dienstleistungsricht- linie widersprechen, Antragstellerinnen und Antragsteller, die sich mit einem konkreten Anliegen (Antrag) an eine zuständige Stelle wenden, an den EA weiterzuleiten. Die Dienstleisterinnen und Dienstleister entscheiden selbst, wer für sie tätig werden soll. Auf das Angebot des EA wird an vielen Stellen im Land Berlin explizit verwiesen. Darauf ist zurückzuführen, dass den EA auch Anfragen von Personen erreichen, die sich zunächst an andere Behörden gewandt haben. 5. In wie vielen Fällen wurden aufgrund der Geneh- migungsfiktion nach drei bzw. sechs Monaten Genehmigungen im Rahmen der Dienstleistungsrichtlinie erteilt, obwohl der Bearbeitungsvorgang noch nicht beendet war? 6. Wird die Genehmigungsfiktion auch in den Be- zirksverwaltungen angewandt und welche Erkenntnisse liegen darüber vor? Zu 5. und 6.: Die Endbearbeitung der Fälle erfolgt in den dafür zuständigen Stellen. Auf eine Anfrage des EA bei allen Gewerbebehörden des Landes Berlin wurde kein Fall gemeldet, bei dem die gesetzliche Genehmigungsfiktion eingetreten ist. 7. Inwieweit wurden die Kooperationspartner des Ein- heitlichen Ansprechpartners (IHK, Handwerkskammer und DGB) in Einzelfällen in nennenswerter Weise genutzt ? Zu 7.: Die Kooperationspartner werden regelmäßig im Rahmen ihrer Fachlichkeit durch den EA intern in Anspruch genommen. Insbesondere erfolgt dies bei Anfragen zur – grenzüberschreitenden - Ausübung zulassungspflichtiger Gewerbe oder bei Anliegen im Rahmen von Existenzgründungsberatungen. Statistische Erhebungen über Erstberatungen / Verfahrensbegleitungen der IHK / HWK im Rahmen ihrer Funktion als Kooperationspartner des EA liegen nicht vor. Der DGB berät Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nichtdeutscher Herkunft, die im Rahmen von Arbeitnehmerentsendung häufig unter ungesetzmäßigen Arbeitsund Lohnzahlungsbedingungen leiden. Im Zusammenhang mit der Ausweitung der Arbeitnehmerfreizügigkeit auf osteuropäische Arbeitskräfte ab Mai 2011 hat der DGB sein Beratungsangebot erweitert. 8. Welche konkreten Nachnutzungen der Software für den einheitlichen Ansprechpartner für welche Dienstleistungen sind in Planung? Wie weit sind diese jeweils fortgeschritten und wann ist jeweils mit dem Start dieser Nachnutzung zu rechnen? Zu 8.: Neben der sukzessiven Erweiterung des IT- Verfahrens um Dienstleistungen, die über den Einheitlichen Ansprechpartner abgewickelt werden können, ist eine Nachnutzung der als Landeslizenzen vorliegenden Softwarekomponenten in folgenden Bereichen geplant: • Online-Erweiterung des Elektronischen Bau- und Genehmigungsverfahrens (eBG)“ Eine im Jahr 2011 durchgeführte Voruntersuchung hat die Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der Nachnutzung für die Online-Erweiterung des Elektronischen Baugenehmigungsverfahrens ergeben . Das Realisierungsprojekt wurde im Dezember 2011 von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung beauftragt und Anfang Januar 2012 gestartet . Der Produktivstart ist im 3. Quartal 2012 geplant. • Online-Bereitstellung von rd. 200 Formularen zur Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Im Bereich ABau (Allgemeine Anweisung für die Vorbereitung und Durchführung von Bauaufgaben Berlins) hat die Senatsverwaltung für Stadtentwicklung im 4. Quartal bereits 200 Formulare zum Online-Ausfüllen und Speichern (intelligente Formulare) für Architekten und Bauvorlageberechtigte bereitgestellt. Als weitere Ausbaustufe wird in diesem Bereich derzeit eine Integration der relevanten Formulare mit dem Verfahren eVergabe geprüft. • Anliegen- und Beschwerdemanagement in den bezirklichen Ordnungsämtern Im Jahr 2011 wurde eine Voruntersuchung zur Abbildung der fachlichen Anforderungen mit den Softwarekomponenten des Einheitlichen Ansprechpartners mit positivem Ergebnis durchgeführt . Eine Umsetzung soll federführend durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ab Mitte 2012 erfolgen. Die geplante Projektdurchführung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung. • Online-Bürgerdienst Bewohnerparkausweis Die Umsetzung dieser Dienstleistung soll federführend durch das Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten ab Mitte 2012 erfolgen. Die geplante Projektdurchführung steht unter dem Vorbehalt der Finanzierung. Berlin, den 16. Februar 2012 In Vertretung Christoph v o n K n o b e l s d o r f f .......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 27. Feb. 2012) 2