Drucksache 17 / 10 101 Kleine Anfrage 17. Wahlperiode Kleine Anfrage der Abgeordneten Evrim Sommer (LINKE) vom 17. Januar 2012 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 18. Januar 2012) und Antwort Wann kommt endlich die Vollkreuzung Frankfurter Allee/Buchberger Straße (II)? Die Drucksachen des Abgeordnetenhauses sind bei der Kulturbuch-Verlag GmbH zu beziehen. Hausanschrift: Sprosserweg 3, 12351 Berlin-Buckow · Postanschrift: Postfach 47 04 49, 12313 Berlin, Telefon: 6 61 84 84; Telefax: 6 61 78 28. Im Namen des Senats von Berlin beantworte ich Ihre Kleine Anfrage wie folgt: 1. An welchem Datum mit Schreiben welcher Be- zirksbehörde wurde die aktuelle Bestandsübersicht nachgereicht ? 2. Nach Auskunft des Bezirksamtes ist die Bestands- übersicht für die im engeren Einzugsbereich befindlichen anzusiedelnden klein- und mittelständigen Unternehmen bzw. zu Ansiedlungspotenzialen seit 2005 (Erstantragstellung ) mehrfach eingereicht worden (zuletzt vor der „Nachreichung“ im Juni 2010, davor 2007 und 2005). Woran konkret scheitert die seit Jahren anstehende „Prüfung entsprechend den Vorgaben gemäß Positivliste des Koordinierungsrahmens der Gemeinschaftsaufgabe `Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur´ (GRW)“ bislang? 3. Ist die Verzögerung möglicherweise darin be- gründet, dass das Tiefbauamt Lichtenberg unvollständige Anträge eingereicht hat und wenn ja, wodurch war die Unvollständigkeit im Einzelnen begründet? 4. Ergibt sich die Verzögerung möglicherweise auf- grund von Abstimmungsschwierigkeiten zwischen der Senatsverwaltung für Wirtschaft und der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung? Wenn ja, worin genau bestanden diese Abstimmungsschwierigkeiten im Einzelnen ? Zu 1. - 4.: Das Bezirksamt von Lichtenberg, Amt für Bauen und Verkehr, hat mit Antrag vom 9. Juli 2010 GRW-Förderung für die Maßnahme Vollkreuzung Frankfurter Allee, Buchberger Straße beantragt. Dieser Antrag ist inzwischen mit Planungsunterlagen unterlegt und auch baufachlich von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt bestätigt worden. Der Antragstellung ging ein mehrjähriger und um- fangreicher Abstimmungs-, Planungs- und Prüfungsprozess zwischen dem Bezirksamt Lichtenberg und der Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung sowie der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt voraus. Gegenstand dieses aufwändigen Prozesses war vor allem die Unterlegung der Fördermittelbeantragung mit prüffähigen Planungsunterlagen . Vor dem Hintergrund, dass nach Ziffer 3.2 und 3.2.2 Teil II, Kapitel B des GRW-Koordinierungsrahmens die Errichtung und der Ausbau von Verkehrsverbindungen zur Anbindung von Gewerbebetrieben oder von Gewerbegebieten an das überregionale Verkehrsnetz förderfähig ist, wenn die Verkehrsverbindung zielgerichtet und vorrangig Unternehmen der sog. Positivliste (Anhang 9 des GRW-Koordinierungsrahmens) zugute kommt, war und ist es notwendig, diesen sog. Primäreffekt mit dem Förderantrag nachzuweisen. Hierzu hat das Bezirksamt Lichtenberg über die Jahre mehrfach, zuletzt mit Schreiben vom 18. November 2011 Bestandsübersichten eingereicht, denen die bereits vor Ort ansässigen Unternehmen sowie Ansiedlungspotenzial zu entnehmen sind. Auf der Grundlage der bisherigen Bestandsüber- sichten konnte eine Förderzusage nicht ausgesprochen werden, weil mit diesen Bestandsübersichten der Nachweis nicht gelang, dass Unternehmen der Positivliste nicht nur nachrangig von der Verkehrsverbindung profitieren. Erst mit der letzten Bestandsübersicht vom 18. November 2011 wurde dieser Nachweis vorgelegt. Der Antrag ist jetzt entscheidungsreif. Im Rahmen der Entscheidung ist nunmehr nach Maßgabe von Ziffer 3.1.1 Teil II, Kapitel B des GRW-Koordinierungsrahmens über die Förderhöhe zu befinden, die nach Ziffer 3.1.1 Teil II, Kapitel B des GRW-Koordinierungsrahmens grundsätzlich 60% beträgt und ausnahmsweise bis zu 90% betragen kann. 5. Wie lange dauerte in den vergangenen fünf Jahren (vom Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Realisierung der Maßnahme) durchschnittlich das GRW-Bewilligungsverfahren ? Welche Maßnahme war mit welchem Abgeordnetenhaus Berlin – 17. Wahlperiode Drucksache 17 / 10 101 Bearbeitungszeitraum in welchem Bezirk die schnellste, welche die langsamste Realisierung und jeweils aus welchen Gründen? Zu 5.: Vom Antragseingang bis zur Bewilligung von GRW-Mitteln für Infrastrukturmaßnahmen zugunsten der gewerblichen Wirtschaft kann eine Zeitspanne von vier Wochen und bis zu mehreren Jahren liegen. Die erste Prüfung der grundsätzlichen GRW-Förderfähigkeit erfolgt sehr zügig, weil es im Vorfeld der Antragstellung mit den Bezirken schon umfangreiche Gespräche gegeben hat. Die grundsätzliche Aussage der GRW-Förderfähigkeit wird den Bezirken mit der Eingangsbestätigung des Antrags gegeben. Die teilweise sehr lange Antragsbearbeitung hängt oft mit der fehlenden Bewilligungsreife der Anträge zusammen, d.h. u.a. noch nicht geprüfte bzw. fehlende Bauplanungsunterlagen, nicht abgeschlossene Planfeststellungsverfahren , erforderliche Abstimmungen innerhalb und mit dem Bezirk, der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, den Leitungsträgern und ausgeschöpfter GRW-Mittel im jeweiligen Haushaltsjahr. Um die Frage nach den Gründen für die schnellste und die langsamste Maßnahme in den Bezirken beantworten zu können, wäre eine Sichtung aller Projektakten notwendig . Da hiermit ein unverhältnismäßig hoher Aufwand verbunden ist, muss sich die Antwort auf die Benennung der allgemeinen Gründe unterschiedlicher Verfahrensdauer beschränken. Berlin, den 03. Februar 2012 In Vertretung Christoph v o n K n o b e l s d o r f f ......................................................... Senatsverwaltung für Wirtschaft, Technologie und Forschung (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 17. Feb. 2012) 2